Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Berlin Dienstleistungen von Ingenieurbüros Bauaufsicht Kontroll- und Überwachungsleistungen Dokument Nr...: 237536-2020 (ID: 2020052209110651808) Veröffentlicht: 22.05.2020 * DE-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 2020/S 99/2020 237536 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Postanschrift: Zimmerstr. 54 Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Postleitzahl: 10117 Land: Deutschland E-Mail: [6]vergabe@deges.de Telefon: +49 30-20243-222 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.deges.de Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.deges.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [9]https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functio n=_Details&TenderOID=54321-Tender-1720e23c289-31c20c2ad45ebc5e Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [10]https://vergabe.deges.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: A 40, 8-streifiger Ausbau zwischen AS Duisburg/Homberg AS Duisburg/Häfen einschließlich Ersatzneubau Rheinbrücke Duisburg Neuenkamp, Fertigungsüberwachung Stahlbau im Herstellerwerk Rheinbrücke Referenznummer der Bekanntmachung: AD01290129 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71300000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: A 40, 8-streifiger Ausbau zwischen AS Duisburg/Homberg AS Duisburg/Häfen einschließlich Ersatzneubau Rheinbrücke Duisburg Neuenkamp, Fertigungsüberwachung Stahlbau im Herstellerwerk Rheinbrücke Duisburg Neuenkamp. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71520000 71700000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEA12 NUTS-Code: DEA Hauptort der Ausführung: Duisburg II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: A40, 8-streifiger Ausbau zwischen AS Duisburg/Homberg AS Duisburg/Häfen einschließlich Ersatzneubau Rheinbrücke Duisburg-Neuenkamp Fertigungsüberwachung Stahlbau im Herstellungswerk Rheinbrücke Duisburg Neuenkamp Der Ersatzneubau der Rheinbrücke Duisburg Neuenkamp ist der wichtigste Bestandteil des Ausbauabschnitts der A 40 zwischen den AS Homberg bis AS Häfen Für die weitere Planung und bauliche Umsetzung ist eine zweihüftige Schrägseilbrücke über 8 Felder mit zweiteiligem Überbau und außerhalb der Fahrbahn angeordneten Pylonen festgelegt. Aufgrund des Herstellungskonzeptes mit Querverschub ist eine bauliche Trennung von Über- und Unterbau erforderlich. Bauwerkskenndaten Bestand ASB Nr. 4506576 Konstruktion stählerne Mittelträger-Schrägseilbrücke Bauwerksname Rheinbrücke Duisburg Neuenkampe Brückenklasse BK60 Gesamtlänge 777,4 m Größte Stützweite 350,00 m Breite zwischen Geländer 35,8 m Fahrbahnbreite 12,50 m (pro Rifa) Brückenfläche 27 830,92 m^2 Bauwerkskenndaten Ersatzneubau ASB Nr. Überbau Nord/Überbau Süd 4506-920 2/4506-920 3 Konstruktion 2 einhüftige Schrägseilbrücken (Stahl/Stahlverbund) Bauwerksname Rheinbrücke Duisburg Neuenkampe Brückenklasse DIN EN1992-2 LM1 Gesamtlänge 802,0 m Größte Stützweite 380 m Breite zwischen Geländer 29,65 m (pro Überbau) Fahrbahnbreite 18,75 m (pro Überbau) Brückenfläche 47 567 m^2 Stahl-Tonnage (Gesamt): Überbau S355 = 19 200 t; Überbau S460 = 8 200 t; Pylon S355 = 3 300 t. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 72 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 Nrn. 1 und 2 VgV): [nur Mindeststandard] Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v. H.] Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und Angaben werden wie folgt gewichtet: § 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen [75 v. H.] Die Gewichtung setzt sich zusammen wie folgt: Mitarbeiter 1 Schweißfachingenieur, Beschichtungsinspektor und zugelassen für die zerstörungsfreie Prüfung VT, MT Stufe 2 gemäß DIN EN ISO 9712 25 v. H. Mitarbeiter 1 Schweißfachingenieur, Beschichtungsinspektor und zugelassen für die zerstörungsfreie Prüfung VT, MT Stufe 2 gemäß DIN EN ISO 9712 25 v. H. Mitarbeiter 3 Schweißfachingenieur, Beschichtungsinspektor und zugelassen für die zerstörungsfreie Prüfung VT, MT, UT Stufe 2 gemäß DIN EN ISO 9712 25 v. H. Mit folgenden Unterwichtung Berufliche Eignung und (Ausbildung und Berufserfahrung) 20,0 v. H. Referenzprojekte 80,0 v. H. § 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren [nur Mindeststandard] § 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung: [25 v. H.] Die Gewichtung setzt sich zusammen wie folgt: Projektleiter für die Fertigungsüberwachung im Werk 25 v. H. Mit folgender Unterwichtung: Ausbildung und Berufserfahrung 20 v. H. Angaben zu den Referenzprojekten 80 v. H. § 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten 3 Jahren: [nur Mindeststandard]; § 46 (3) 9) VgV: Geräte, Technische Ausrüstung: entfällt; § 46 (3) 3) VgV: Gewährleistung der Qualität:: entfällt. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]; dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB]; dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB]; dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]; Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn sie die Richtlinie 2005/36/EG einhalten. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV]. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000 EUR für Personen 5 000 000 EUR für sonstige Schäden wird als Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen). III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden. § 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. § 46 (3) 1 VgV): Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über vergleichbare Leistung in den letzten 3 Jahren: nur Mindeststandard; § 46 (3) 6 VgV):): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. § 46 (3) 8 VgV): nur Mindeststandard § 46 (3) 9 VgV): entfällt. § 46 (3) 3 VgV): entfällt. § 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu § 46 (3) 2 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen). § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die Referenzen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren bestimmten Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen). zu § 46 (3) 6 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen). zu § 46 (3) 8 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtpersonalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen). zu § 46 (3) 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen (siehe Teilnahmeunterlagen). III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5)Angaben zur Verhandlung IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 23/06/2020 Ortszeit: 12:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3)Zusätzliche Angaben: Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Düsseldorf Postanschrift: Am Bonneshof 35 Ort: Düsseldorf Postleitzahl: 40474 Land: Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: : Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 18/05/2020 References 6. mailto:vergabe@deges.de?subject=TED 7. http://www.deges.de/ 8. https://vergabe.deges.de/ 9. https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1720e23c289-31c20c2ad45e bc5e 10. https://vergabe.deges.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de