Ausschreibung: Reinigung von Schulen - DE-Kupferzell Reinigung von Schulen Reinigungs- und Hygienedienste Dokument Nr...: 237533-2020 (ID: 2020052209111851841) Veröffentlicht: 22.05.2020 * DE-Kupferzell: Reinigung von Schulen 2020/S 99/2020 237533 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Kupferzell Postanschrift: Marktplatz 14-16 Ort: Kupferzell NUTS-Code: DE119 Postleitzahl: 74635 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Frau Marion Aschenbach E-Mail: [6]Marion.Aschenbach@kupferzell.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.kupferzell.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_De tails&TenderOID=54321-Tender-171bf7b9544-60c7a16931ab01e Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Offizielle Bezeichnung: Drees & Sommer GmbH Postanschrift: Obere Waldplätze 13 Ort: Stuttgart NUTS-Code: DE11 Postleitzahl: 70569 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Yvonne Allner E-Mail: [9]yvonne.allner@dreso.com Telefon: +49 71113172101 Fax: +49 7111317402101 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [10]www.dreso.com Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [11]www.tender24.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Reinigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2020-0036 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 90919300 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Johann-Friedrich-Mayer-Schule Kupferzell Reinigungsleistungen. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 90900000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE119 Hauptort der Ausführung: Kupferzell II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Leistungen der Unterhaltsreinigung sowie einmal p.a. Leistungen der Grundreinigung auszuführen. Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang und sonstigen Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zusätzlich werden optionale Nebenarbeiten abgefragt. Die Beauftragung ist offen, bei Bedarf muss der Bieter jedoch im Stande sein, die einzelnen Leistungen zu den angebotenen Konditionen auszuführen. Die Nebenarbeiten werden über die angegebenen allgemeinen Stundenverrechnungssätze vergütet. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Schulungs- und Weiterbildungsprogramme / Gewichtung: 10,00 Qualitätskriterium - Name: Qualitätsmesssysteme/-sicherungssysteme / Gewichtung: 10,00 Qualitätskriterium - Name: Aufbauorganisation/Organigramm/Personalbeschaffung / Gewichtung: 10,00 Qualitätskriterium - Name: Implementierungsprozess / Gewichtung: 10,00 Preis - Gewichtung: 60,00 II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/09/2020 Ende: 31/08/2023 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Die Verlängerung ist zweimal für jeweils ein Jahr möglich. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, indem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerberfrist nicht älter als 6 Monate sein. Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen. Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Herkunftslandes Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb von 12 Kalendertagen nach Angebotseingang nachzufordern. Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder Bietergemeinschaft sind sämtliche Bedingungen auch für diese nachzuweisen. Gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Mindestdeckungssummen für Haftpflichtversicherung: Der AN ist verpflichtet, zur Absicherung sämtlicher Ansprüche des AG im Zusammenhang mit dem Vertrag eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens, 5 000 000 EUR für Personenschäden (für Schäden an der einzelnen Person 1 000 000 EUR), 5 000 000 EUR für Sachschäden, 250 000 EUR für Vermögensschäden, 120 000 EUR für Verlust von Schlüsseln/ Codekarten, 75 000 EUR für Bearbeitungs- und Abwasserschäden und 500 000 EUR für Umweltschäden abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die Jahreshöchstsumme muss mindestens das Zweifache der jeweiligen Einzelsumme betragen. Der AN wird das Bestehen des Versicherungsschutzes durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung 4 Wochen vor Leistungsaufnahme unaufgefordert nachweisen. Im Übrigen hat der AN auf Verlangen des AG das Bestehen des Versicherungsschutzes jederzeit nachzuweisen. Der AN wird im Wege der Bestätigung in der Selbstauskunft verbindlich erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine den Mindestanforderungen genügende Haftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Zudem muss der AN einen Gesamtumsatz seines Unternehmens für die anzugebenden Jahre von mind. 450 000 EUR netto p.a. nachweisen. Bei Bietergemeinschaften ist die Selbstauskunft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen. Eine gemeinsame ausgefüllte Selbstauskunft ist in diesem Falle nicht einzureichen. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Gem. § 46 VgV: Mit dem Angebot ist die Anlage Selbstauskunft.xlsx (Teil der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt abzugeben (Achtung mehrere Tabellenblätter in der Datei beachten). 1. Gem. § 46 Abs.1 VgV i. V. m. § 46 Abs.3 Nr.2 VgV: Qualifikation des eingesetzten Personals und Befähigung des Unternehmens, 2. Gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität, 3. Gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV: Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes, 4. Gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 1. Gem. § 46 Abs.1 VgV i. V. m. § 46 Abs.3 Nr.2 VgV: Qualifikation des eingesetzten Personals und Befähigung des Unternehmens: Die Objektleitung des AN verfügt über die notwendige qualitative und quantitative Berufserfahrung. Über die Berufserfahrung und Qualifikation der Objektleitung sind Nachweise bzw. eine Referenz vorzulegen; Das Personal des AN verfügt über eine gültige Arbeitserlaubnis; Der AN setzt ausschließlich Personal ein, welches über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Zu 2. gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität: Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig. Zu 3. gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV: Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes: Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001 oder DIN EN ISO 50001 oder gem. EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS oder gleichwertiges System oder Branchen spezifisches System, integriertes System) (die Gleichwertigkeit ist seitens des Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!) oder mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß C. Umweltschutz im Unternehmen gemäß Vorgabe in der Selbstauskunft. Zu 4. Gem. § 46 Abs. 1 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzen Für die Unterhaltsreinigung ist jeweils eine Referenz abzugeben, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt. Leistungserbringung innerhalb der letzten 3 Jahre, wobei die bisherige Leistungserbringung mindestens 12 Monate betragen muss (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe); Leistungsinhalt und -umfang ist mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar: Unterhaltsreinigung in Schulgebäuden; Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners. III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung und Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg aufmerksam gemacht. Die Mindestentgelte für das eigene Personal sind vom AN entsprechend der jeweils geltenden Fassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG) bzw. des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu bezahlen. Zusätzlich verpflichtet sich der AN zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer. Einzelheiten ergeben sich aus den entsprechenden Gesetzestexten. Für die Teilnehmer von Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen. III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 30/06/2020 Ortszeit: 12:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2020 IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 30/06/2020 Ortszeit: 12:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Entfällt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3)Zusätzliche Angaben: I. Ausschlusskriterien: Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 VgV; Vollständigkeit des Teilnahmeantrages; Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB; Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB; Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV; Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV; Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV. II. Fehlende Unterlagen: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden. III. Bieterplattform: Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung (Link siehe unter I.3 der Bekanntmachung). IV. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe: Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (gem. Formblättern) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist; Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/ Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen. V. Formale und Inhaltliche Anforderungen: Jedes Angebot ist auf der Grundlage der Vergabeunterlagen in sich schlüssig und nachvollziehbar aufzubauen. Dem Angebot ist jeweils ein Inhaltsverzeichnis bzw. eine Übersicht voranzustellen. Die Angebote sind wie folgt aufzubauen: 1. Anschreiben, 2. Bepreistes Leistungsverzeichnis, 3. Ausgefüllte Selbstauskunft, 4. Konzepte (weitere Beschreibung siehe Bewertungsmatrix), 5. ergänzende Unterlagen/Nachweise. VI. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Teilnehmer den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattformen zu richten. Der Vertreter des Auftraggebers behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote vorliegen, nicht zu beantworten. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte von Mitarbeitern oder Beratern des Vertreters des Auftraggebers werden nicht gestattet. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm oder seinen Vertretern verschickten schriftlichen Mitteilungen. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Postanschrift: Durlacher Allee 100 Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76247 Land: Deutschland E-Mail: [12]vergabekammer@rpk-bwl.de Telefon: +49 7219260 Fax: +49 7219263985 Internet-Adresse: [13]http://www.rp.baden-wuerttemberg.de VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragssteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB). VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 19/05/2020 References 6. mailto:Marion.Aschenbach@kupferzell.de?subject=TED 7. http://www.kupferzell.de/ 8. https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-171bf7b9544-60c7a16931ab01e 9. mailto:yvonne.allner@dreso.com?subject=TED 10. http://www.dreso.com/ 11. http://www.tender24.de/ 12. mailto:vergabekammer@rpk-bwl.de?subject=TED 13. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de