Ausschreibungen und Aufträge: Desinfektionsausrüstung - DE-Hamburg Desinfektionsausrüstung Dokument Nr...: 237294-2020 (ID: 2020052209101051676) Veröffentlicht: 22.05.2020 * DE-Hamburg: Desinfektionsausrüstung 2020/S 99/2020 237294 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle (ZVST) Behörde für Inneres und Sport (BIS), Polizei Hamburg - Verwaltung und Technik VT 211 Postanschrift: Mexikoring 33 Ort: Hamburg NUTS-Code: DE600 Postleitzahl: 22297 Land: Deutschland E-Mail: [6]ausschreibungen@polizei.hamburg.de Telefon: +49 40428666266 Fax: +49 40427999186 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.polizei.hamburg.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Öffentliche Sicherheit und Ordnung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Auftrag Bereits Vergeben! Lieferung von Schutzanzügen II.1.2)CPV-Code Hauptteil 39330000 II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Beschaffung von 50 010 Stück Schutzanzüge, Kategorie III. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 39330000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 50 010 Stück Schutzanzüge, Kategorie III zur Ausstattung der Feuerwehr Hamburg. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) * Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen Erläuterung: Die Anzahl der Infektionen mit CoVID-19 (Coronavirus) steigt weltweit weiter an. Aufgrund der Ausbreitung besteht deutschlandweit ein erhöhter Bedarf an Schutzausrüstung für Krankenhäuser, Rettungsdienste, Feuerwehren, Polizei, Gesundheitsämter etc., der möglichst kurzfristig bedient werden soll. Die Feuerwehr Hamburg hat für den Einsatzdienst usw. einen Bedarf von 50 010 Schutzanzügen für die nächsten Wochen ermittelt, um die Kolleginnen und Kollegen im Fall der Fälle entsprechend zu schützen. Mit dem Bedarf werden daneben auch Lieferausfälle aus anderen bereits getätigten Bestellungen kompensiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 19.3.2020 ein Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung von CoVID-19 veröffentlicht, welches am 20.3.2020 von der Grundsatzabteilung für Vergaberecht der Finanzbehörde (FB 42) für die Beschaffungsstellen der FHH konkretisiert wurde. Demnach können Leistungen sehr schnell und verfahrenseffizient über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 4, 17 VgV beschafft werden. Die Voraussetzung des § 14 Abs. 4 VgV sind für den Einkauf von Leistungen, die der Eindämmung und kurzfristen Bewältigung der Corona-Epidemie und/oder der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung dienen, aus Sicht von FB 42 unproblematisch gegeben. Daher können Angebotseinholungen nach § 17 VgV formlos und ohne die Beachtung konkreter Fristvorgaben eingeholt werden. Die Angebotsfrist nach § 17 Abs. 8 VgV noch die Mindestanzahl der Bewerber nach § 51 Abs. 2 VgV gälten nicht bei besonderen Dringlichkeitsvergaben. Angebotsfristen von 0 Tagen sowie die Einbeziehung nur eines Unternehmens sind denkbar, sofern nur dieses in der Lage ist, den Auftrag unter den geltenden technischen und zeitlichen Zwängen zu erfüllen. IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 728410-01 Bezeichnung des Auftrags: Schutzanzüge, Kategorie III (50.010 Stück) Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 14/05/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Rescue Trade OHG Postanschrift: Am Bahndamm 7 Ort: Ortenberg/Bleichenbach NUTS-Code: DE7 Postleitzahl: 63683 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg Postanschrift: Große Bleichen 27 Ort: Hamburg Postleitzahl: 20354 Land: Deutschland Fax: +49 40428232020 VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Postanschrift: Postfach 301741 Ort: Hamburg Postleitzahl: 20306 Land: Deutschland Telefon: +49 4042823-1491 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 135 GWB. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber, 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Hinweis: Infolge der Covid-19-Auswirkungen sind Nachprüfungsanträge schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg; und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [8]vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 19/05/2020 References 6. mailto:ausschreibungen@polizei.hamburg.de?subject=TED 7. http://www.polizei.hamburg.de/ 8. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de