Ausschreibungen und Aufträge: Schutzausrüstung - DE-Hamburg Schutzausrüstung Dokument Nr...: 237279-2020 (ID: 2020052209093651593) Veröffentlicht: 22.05.2020 * DE-Hamburg: Schutzausrüstung 2020/S 99/2020 237279 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Justizbehörde Hamburg Postanschrift: Suhrenkamp 100 Ort: Hamburg NUTS-Code: DE60 Postleitzahl: 22335 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Referat Beschaffung und Vergabe E-Mail: [6]ausschreibungen@justiz.hamburg.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.hamburg.de/justizbehoerde/ I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Lieferung Mund-Nase-Schutz Einmalmasken II.1.2)CPV-Code Hauptteil 35113000 II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Pandemieversorgung Mund-Nase-Schutz Einmalmasken. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 2 695 000.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE60 Hauptort der Ausführung: Hamburg II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Aufgrund der der Ausbreitung des Coronavirus benötigt die Hamburger Gesundheitsbehörde MNS (Einmalmasken) zur Pandemie-Versorgung. Diese müssen zu dem vorhandenen System passen sind derzeit auf dem Markt vergriffen, so dass aufgrund der Dringlichkeit gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 Anwendung findet. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) * Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen Erläuterung: Aufgrund der der Ausbreitung des Coronavirus benötigt die Hamburger Gesundheitsbehörde Handschuhe zur Pandemie-Versorgung. Dieser Umstand war nicht vorhersehbar. Im Zusammenhang mit der rasanten Verbreitung des Coronavirus ist dieser Auftrag äußerst dringlich und nicht dem Auftraggeber zuzurechnen, so dass hier § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV Anwendung findet. Die Vergabe findet im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach den §§ 14 Abs. 4 Nr. 3, VgV Einkauf von Leistungen, die der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie und/oder der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung dienen statt. Die Angebote wurden formlos und ohne die Beachtung konkreter Fristvorgaben eingeholt worden. Aufgrund der besonderen Dringlichkeitsvergabe ist die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 8 VgV kurz gehalten und auch nur Unternehmen angesprochen worden, da nur dieses zu diesem Zeitpunkt in der Lage sind, den Auftrag unter den geltenden technischen und zeitlichen Zwängen zu erfüllen. IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: Z12-18/2020 Bezeichnung des Auftrags: Lieferung Mund-Nase-Schutz Einmalmasken Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 03/04/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Young Generation Marketing Services Postanschrift: Ruhrstraße 114 Ort: Hamburg NUTS-Code: DE60 Postleitzahl: 22761 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 695 000.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Postanschrift: Große Bleichen 27 Ort: Hamburg Postleitzahl: 20354 Land: Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Gem § 161 ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 19/05/2020 References 6. mailto:ausschreibungen@justiz.hamburg.de?subject=TED 7. https://www.hamburg.de/justizbehoerde/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de