Ausschreibungen und Aufträge: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Bernburg Öffentlicher Verkehr (Straße) Dokument Nr...: 146634-2020 (ID: 2020032609194840029) Veröffentlicht: 26.03.2020 * DE-Bernburg: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2020/S 61/2020 146634 Bekanntmachung über vergebene öffentliche Dienstleistungsaufträge Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Abschnitt I: Zuständige Behörde I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Salzlandkreis Postanschrift: Karlsplatz 37 Ort: Bernburg NUTS-Code: DEE0C Postleitzahl: 06406 Land: Deutschland E-Mail: [6]poststelle@kreis-slk.de Telefon: +49 34716840 Fax: +49 34716842828 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.salzlandkreis.de I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Salzlandkreis NUTS-Code: DEE0C Land: Deutschland I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden Die zuständige Behörde beschafft im Auftrag anderer zuständiger Behörden. I.3)Kommunikation Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen I.4)Art der zuständigen Behörde Regional- oder Kommunalbehörde Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Deutschland-Salzlandkreis: Öffentlicher Verkehr (Straße) Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 247-571657 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 60112000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche: Eisenbahnverkehr II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEE0C Hauptort der Ausführung: Salzlandkreis mit abgehenden Linienabschnitten in den Landkreis Börde, Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld-Südharz und die Landeshauptstadt Magdeburg II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Der Salzlandkreis als zuständige Behörde hat einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf dem Gebiet des Salzlandkreises sowie im Rahmen von gebietsübergreifenden Linien im Gebiet der angrenzenden Gebietskörperschaften (Landkreise Börde, Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld-Südharz und Landeshauptstadt Magdeburg) erteilt. Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrages ist die Erbringung der Beförderungsleistung im Busverkehr auf insgesamt 46 Linien. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages beträgt 10 Jahre. Die Einzelheiten zum Gegenstand und Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind in dem Dokument Leistungsbeschreibung für die Verkehrsleistungserbringung im Salzlandkreis für den Zeitraum des Nahverkehrsplanes 2020-2030 enthalten und können unter dem Beschafferprofil abgerufen werden. Zudem gilt der Nahverkehrsplan 2020-2030 des Salzlandkreises, der ebenfalls auf der vorgenannten Internetseite abrufbar ist. Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt Leistungsanpassungen vorzunehmen. Diese Leistungsanpassungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der Vergaberechtlich zulässigen Grenzen (§ 132 GWB). (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen) II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags Beginn: 01/08/2020 Laufzeit in Monaten: 120 II.4)Wichtigste Wirtschaftsgüter Verlängerte Vertragslaufzeit aufgrund der wichtigsten Wirtschaftsgüter, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind: nein Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Bedingungen für den Auftrag III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen: Ausgeglichen wird der entstehende Differenzbetrag aus Aufwendungen und Erträgen (Finanzieller Nettoeffekt), der der Erbringung der vergebenen öffentlichen Personenverkehrsdienste als Gesamtleistung zuzurechnen ist und von dem Aufgabenträger vorab als Planergebnis genehmigt wurde. III.1.2)Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja Spezifikationen ausschließlicher Rechte eingeräumt: Der Kreis gewährt der KVG als zukünftiger Liniengenehmigungsinhaberin gemäß § 8a Abs. 8 PBefG zum Schutz des betrauten Verkehrsangebots mit Wirkung zum 1. August 2020 das ausschließliche Recht, auf den vom öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfassten Linien Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr zu erbringen. Die Ausschließlichkeit beinhaltet das Verbot für andere Verkehrsunternehmen, Linienverkehre als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer gemäß den Bestimmungen des PBefG durchzuführen, sofern durch den beantragten Verkehr die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden. III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen III.1.4)Soziale Standards III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen: Die Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards werden gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zum einen im öffentlichen Dienstleistungsauftrag und zum anderen in dessen Anlagen 1 Fahrpläne und 2 Qualität festgelegt. Ferner gelten die Anforderungen des Nahverkehrsplans des Salzlandkreises in der jeweils gültigen Fassung. Anwendung des Verbundtarifs des Magdeburger Regionalverkehrsverbund (maerego) auf der Grundlage der jeweils gültigen verbundvertraglichen Festlegung. Durchführung des Fahrbetriebs (Erbringung der Beförderungsleistungen) einschließlich Fahrzeugvorhaltung (Anschaffung und Instandhaltung) sowie Management (Fahrplanung, Marketing, Vertrieb, Leitstelle, Fahrgastinformation). III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen: III.2)Qualitätsziele III.2.1)Beschreibung Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit: Die im Fahrplan ausgewiesenen Fahrten werden pünktlich durchgeführt. Verfrühungen sind generell zu vermeiden. Das Verkehrsunternehmen schuldet die vollständige Erbringung der beschriebenen Leistungen (inkl. der festgelegten Fahrzeugkapazitäten). Als Ausfall der Leistung gilt der komplette Ausfall des Verkehrsmittels, Ausfälle auf einem Linienwegabschnitt oder Verspätungen ab 30 Minuten, bei kürzeren Taktzeiten bis zur folgenden fahrplanmäßigen Fahrt. Werden Leistungen nicht erbracht, sind Ersatzmaßnahmen zu erbringen. III.2.2)Angaben zu Belohnungen und Sanktionen: Abschnitt V: Auftragsvergabe V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 04/03/2020 V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH Postanschrift: Altenburger Chaussee 1b Ort: Bernburg Postleitzahl: 06406 Land: Deutschland Name und Anschrift der Partei oder Parteien, die rechtliche Kontrolle über den gewählten Betreiber ausüben Offizielle Bezeichnung: Salzlandkreis Land: Deutschland V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH Postanschrift: Altenburger Chaussee 1b Ort: Bernburg Postleitzahl: 06406 Land: Deutschland Name und Anschrift der Partei oder Parteien, die rechtliche Kontrolle über den gewählten Betreiber ausüben Offizielle Bezeichnung: Salzlandkreis Land: Deutschland V.2.4)Angaben zum Auftragswert (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 70 000 000.00 EUR Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Zusätzliche Angaben: Bezeichnung der anderen zuständigen Behörden gem. Ziff. I.2. 1. Landkreis Börde; 2. Landkreis Harz; 3. Landkreis Jerichower Land; 4. Landeshauptstadt Magdeburg; 5. Landkreis Anhalt-Bitterfeld; 6. Landkreis Mansfeld-Südharz; 7. Saalekreis. VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 24/03/2020 References 6. mailto:poststelle@kreis-slk.de?subject=TED 7. http://www.salzlandkreis.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de