Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Bochum Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen Altpapiersammlung Dokument Nr...: 146325-2020 (ID: 2020032609174939798) Veröffentlicht: 26.03.2020 * DE-Bochum: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 2020/S 61/2020 146325 Berichtigung Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben Dienstleistungen (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, [5]2020/S 042-099580) Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Ruhr-Universität Bochum Nationale Identifikationsnummer: DE 127 056 261 Postanschrift: Universitätsstrasse 150 Ort: Bochum NUTS-Code: DEA51 Postleitzahl: 44801 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Herr Racherbäumer E-Mail: [6]joerg.racherbaeumer@uv.rub.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.rub.de Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Entsorgung von Gewerbeabfällen, Elektrogeräten und Altpapier Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-006 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 90510000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Leistungsbeschreibung: Einsammlung, Übernahme und Entsorgung von Gewerbeabfällen, Elektroaltgeräten sowie Altpapier der Ruhr-Universität Bochum Allgemeingültiger Teil für die Lose 1-4 Beim Lehr- und Forschungsbetrieb der Ruhr-Universität Bochum mit 5 800 Angestellten und 42 900 Studierenden fallen erhebliche Abfallmengen zur Entsorgung an. In diesem Verfahren werden die Übernahme, der Transport und die Entsorgung von ca. 430 t/a Abfälle ausgeschrieben. Die ca. 430 t/a Abfälle, bestehend aus den Fraktionen Gewerbeabfall, Elektroaltgeräte und Altpapier, sind in insgesamt 4 Lose aufgeteilt. Über das Los 1 wird der Gewerbeabfall, über das Los 2 werden die Elektroaltgeräte und über die Lose 3 und 4 wird das Altpapier ausgeschrieben. Die Aufträge beginnen 12 Wochen nach Auftragserteilung. Die Laufzeit der Aufträge beträgt 24 Monate mit maximal zweimaliger Verlängerungsoption von je 12 Monaten. Die Aufträge verlängern sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Eine Kündigung nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren ist nicht erforderlich. Die Entsorgung der Abfälle hat gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu erfolgen. Für jede Entsorgungsanlage ist ein gültiges Überwachungszertifikat mit dem Angebot vorzulegen. Auf den Zertifikaten müssen die zu verwendenden Abfallschlüssel (siehe Einzelpreisaufstellung) positiv aufgeführt sein. In Bezug auf die Entsorgung der Elektroaltgeräte ist mit dem Angebot zusätzlich ein Nachweis einzureichen, dass es sich bei der Anlage um eine zugelassene Erstbehandlungs-Anlage handelt. Die Einsammlung und die Beförderung der Abfälle sind Betrieben vorbehalten, die Entsorgungsfachbetrieb gemäß Teil 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Sammelns und des Beförderns sind. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein gültiges Überwachungszertifikat gemäß der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe abzugeben. Für die Verwertung von Gewerbeabfällen (Los 1, Los 3 und Los 4) ist außerdem von jeder Entsorgungsanlage eine Erklärung gemäß GewAbfV erforderlich, dass die getrennt gesammelten Gewerbeabfälle zum Recycling übernommen werden. Für Gewerbeabfallgemische sind Bestätigungen der Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen erforderlich, dass die Anforderungen nach § 6 Abs. 1-3 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erfüllt werden. Die Erklärungen und die Bestätigungen sind dem Angebot beizufügen. Von geeigneten Dienstleistern aus dem EU-Ausland sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den zugehörigen Verordnungen gleiche bzw. gleichwertige Zertifikate, Nachweise, Erklärungen und Bestätigungen dem Angebot beizufügen. Die Beauftragung eines ausländischen Dienstleisters gilt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörden. Ggfs. zusätzliche Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Abfallverbringung ins Ausland sind vollständig vom ausländischen Auftragnehmer zu tragen. In dem Fall, dass der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit beabsichtigt, die Entsorgungsanlage zu wechseln, so hat der Auftragnehmer vor dem Wechsel der Entsorgungsanlage die gemäß dieser Leistungsbeschreibung geforderten Dokumente dem Auftraggeber unaufgefordert bereitzustellen. Die Höhenbeschränkung des zentralen Verkehrsbauwerks der RUB liegt bei 3,50 m Höhe. Höhere LKWs sind somit nicht für die Durchführung der Dienstleistung geeignet. Dies betrifft die Durchfahrt und die Beladung. Nur bei Los 4 muss das Verkehrsbauwerk nicht befahren werden. Sofern die Verkehrsbedingungen an RUB nicht bekannt sind, wird die Inaugenscheinnahme der Bedingungen vor der Angebotsabgabe dringend empfohlen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Entsorgungsanlagen vor der Auftragserteilung oder zu einem späteren Zeitpunkt in Bezug auf die durchzuführende Leistung zu besichtigen. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 23/03/2020 VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2020/S 042-099580 Abschnitt VII: Änderungen VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: IV.2.2) Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Anstatt: Tag: 20/04/2020 Ortszeit: 10:00 muss es heißen: Tag: 25/05/2020 Ortszeit: 10:00 Abschnitt Nummer: IV.2.6) Stelle des zu berichtigenden Textes: Angebotsbindefrist Anstatt: Tag: 19/06/2020 muss es heißen: Tag: 24/07/2020 Ortszeit: 23:59 Abschnitt Nummer: IV.2.7) Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote Anstatt: Tag: 20/04/2020 Ortszeit: 10:00 muss es heißen: Tag: 25/05/2020 Ortszeit: 10:00 VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: Änderung der Angebots-/Teilnahmefrist Änderung der Angebotsbindefrist Änderung der Bedingung für die Öffnung der Angebote (Angebotsöffnungstermin). References 5. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:099580-2020:TEXT:DE:HTML 6. mailto:joerg.racherbaeumer@uv.rub.de?subject=TED 7. http://www.rub.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:099580-2020:TEXT:DE:HTML -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de