Ausschreibungen und Aufträge: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Magdeburg IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Dokument Nr...: 146036-2020 (ID: 2020032609143139486) Veröffentlicht: 26.03.2020 * DE-Magdeburg: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 2020/S 61/2020 146036 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: OttovonGuerickeUniversität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) Postanschrift: Universitätsplatz 2 Ort: Magdeburg NUTS-Code: DEE03 Postleitzahl: 39106 Land: Deutschland E-Mail: [6]christoph.krause@ovgu.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.ovgu.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Universität/Hochschule I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Lehre, Forschung, Verwaltung und Geschäftsbetrieb Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Erweiterung der Palo Alto-basierten FirewallInfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/0041/K13/Kr II.1.2)CPV-Code Hauptteil 72000000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Erweiterung der Palo Alto-basierten FirewallInfrastruktur. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 568 966.96 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEE03 Hauptort der Ausführung: OttovonGuerickeUniversität Magdeburg URZ Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Einschl. Instandsetzung, Plege & Support für 60 Monate geschätzer Auftragswert 570T EUR netto. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2020/S 024-053859 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Erweiterung der Palo Altobasierten FirewallInfrastruktur Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 23/03/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: SBSK GmbH & Co. KG Postanschrift: Zackmünder Strasse 4 Ort: Schönebeck NUTS-Code: DEE0C Postleitzahl: 39218 Land: Deutschland E-Mail: [9]kdraband@sbsk.de Telefon: +49 392848040 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 569 297.10 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 568 966.96 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer Postanschrift: Ernst Kamieth Straße 2 Ort: Halle (Saale) Postleitzahl: 06112 Land: Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: [10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über dasVergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabePlattform (evergabe.de) oder über die unter I.3 angegebeneKontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: [11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, beiInformation auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer Postanschrift: ErnstKamiethStraße 2 Ort: Halle (Saale) Land: Deutschland VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 23/03/2020 References 6. mailto:christoph.krause@ovgu.de?subject=TED 7. http://www.ovgu.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:053859-2020:TEXT:DE:HTML 9. mailto:kdraband@sbsk.de?subject=TED 10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html 11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de