Ausschreibung: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen - DE-Tübingen Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen Dienstleistungen von Ingenieurbüros Umwelttechnische Beratung Planungsleistungen im Bauwesen Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau Geologische, ozeanografische und hydrologische Untersuchungen Landschaftsgestaltung Dokument Nr...: 145885-2020 (ID: 2020032609131539343) Veröffentlicht: 26.03.2020 * DE-Tübingen: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen 2020/S 61/2020 145885 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Tübingen - Geschäftsstelle Gewässerökologie Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 20 Ort: Tübingen NUTS-Code: DE142 Postleitzahl: 72072 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Geschäftsstelle Gewässerökologie E-Mail: [6]gs.gewaesseroekologie@rpt.bwl.de Telefon: +49 7071757-3027 Fax: +49 7071757-3190 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/GSGOE/Seiten/def ault.aspx I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Gewässer im Regierungsbezirk Freiburg Postanschrift: Bissierstraße 7 Ort: Freiburg NUTS-Code: DE131 Postleitzahl: 79114 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Marlene Reichegger E-Mail: [8]marlene.reichegger@rpf.bwl.de Telefon: +49 7718966-2730 Fax: +49 761208-394200 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [9]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Gewässer im Regierungsbezirk Karlsruhe Postanschrift: Markgrafenstraße 46 Ort: Karlsruhe NUTS-Code: DE122 Postleitzahl: 76133 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Silke Tänzel E-Mail: [10]silke.taenzel@rpk.bwl.de Telefon: +49 721926-2730 Fax: +49 72193340211 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [11]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Gewässer im Regierungsbezirk Stuttgart Postanschrift: Ruppmannstraße 21 Ort: Stuttgart NUTS-Code: DE111 Postleitzahl: 70565 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Manuel Redling E-Mail: [12]manuel.redling@rps.bwl.de Telefon: +49 711904-15322 Fax: +49 711904-11190 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [13]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Gewässer im Regierungsbezirk Tübingen Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 20 Ort: Tübingen NUTS-Code: DE142 Postleitzahl: 72072 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Sebastian Krieg E-Mail: [14]sebastian.krieg@rpt.bwl.de Telefon: +49 7071757-3551 Fax: +49 7071757-3190 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [15]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [16]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f1ae0f5e- fb0e-4a60-92ae-64d362690f5f Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Offizielle Bezeichnung: ISTW Planungsgesellschaft mbH Postanschrift: Franckstraße 4 Ort: Ludwigsburg NUTS-Code: DE115 Postleitzahl: 71636 Land: Deutschland E-Mail: [17]seitz@istw.de Telefon: +49 714124236-18 Fax: +49 714124236-99 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [18]http://www.vof.istw.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [19]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f1ae0f5e- fb0e-4a60-92ae-64d362690f5f Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: [20]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f1ae0f5e- fb0e-4a60-92ae-64d362690f5f I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Umwelt Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Landesstudie Gewässerökologie Stufe 2 Planungsleistungen 2020 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71350000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Zur Erreichung der Ziele der WRRL wurde in Baden-Württemberg die Landesstudie Gewässerökologie Stufe 1 erstellt, in der Grundlagen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden. Für 8 Lose (12 Betrachtungsräume) sind ab 2020 Rahmenplanungen zu erstellen. Diese sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher Prozesse im Gewässer zu verbinden. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, welche die zu entwickelnden Gewässerabschnitte nennt und die entsprechenden Maßnahmen für die einzelnen Abschnitte aufzeigt. Priorität, zeitlicher Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung sind zu benennen. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern. Auftraggeber werden die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer sein. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für alle Lose Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2 II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: 4202_Rems, 4203_Rems Los-Nr.: 1 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000 71313000 71320000 71322000 71351900 71420000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE11D NUTS-Code: DE115 NUTS-Code: DE116 Hauptort der Ausführung: Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Landkreis Ludwigsburg II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Das Los besteht aus den beiden Betrachtungsräumen 4202_Rems und 4203_Rems. Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig. Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt. Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos. Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse: Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten. Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zur Priorität, zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die soweit möglich das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation / Gewichtung: 15 Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10 Preis - Gewichtung: 25 II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 07/09/2020 Ende: 25/02/2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt. Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus folgenden Bereichen: A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Referenz (60 %), der Maßnahmenlänge (20 %) und der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der Referenz (70 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (10 %) sowie dem Gewässertyp (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 % E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen (100 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 % Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind: Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten Leistung erbracht sein, Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen, Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden, Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind, Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden. Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet: 3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt 2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt 1 Punkt: Kriterium erfüllt 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium Bei Ja/Nein-Fragen: 1 Punkt: Kriterium erfüllt 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen verfolgt werden. Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann daher vorab nicht bestimmt werden. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Im Angebot kann der Bieter eine Maximalzahl von Beauftragungen angeben. Es werden maximal zwei Aufträge an einen Bieter erteilt. Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist. II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: 3004_Möhlin/Neumagen 3006_Kander Los-Nr.: 2 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000 71313000 71320000 71322000 71351900 71420000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE132 NUTS-Code: DE139 Hauptort der Ausführung: Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Landkreis Lörrach II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Das Los besteht aus den beiden Betrachtungsräumen 3004_Möhlin/Neumagen 3006_Kander. Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig. Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt. Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos. Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse: Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten. Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zur Priorität, zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die soweit möglich das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation / Gewichtung: 15 Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10 Preis - Gewichtung: 25 II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 07/09/2020 Ende: 25/02/2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt. Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus folgenden Bereichen: A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Referenz (60 %), der Maßnahmenlänge (20 %) und der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der Referenz (70 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (10 %) sowie dem Gewässertyp (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 % E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen (100 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 % Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind: Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten Leistung erbracht sein, Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen, Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden, Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind, Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden. Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet: 3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt 2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt 1 Punkt: Kriterium erfüllt 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium Bei Ja/Nein-Fragen: 1 Punkt: Kriterium erfüllt 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen verfolgt werden. Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann daher vorab nicht bestimmt werden. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Im Angebot kann der Bieter eine Maximalzahl von Beauftragungen angeben. Es werden maximal zwei Aufträge an einen Bieter erteilt. Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist. II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: 6505_Donau, 6501_Blau Los-Nr.: 3 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000 71313000 71320000 71322000 71351900 71420000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE144 NUTS-Code: DE145 Hauptort der Ausführung: Alb-Donau-Kreis, Stadtkreis Ulm II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Das Los besteht aus den beiden Betrachtungsräumen 6505_Donau, 6501_Blau. Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig. Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt. Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos. Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse: Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten. Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zur Priorität, zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die soweit möglich das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation / Gewichtung: 15 Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10 Preis - Gewichtung: 25 II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 07/09/2020 Ende: 25/02/2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt. Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus folgenden Bereichen: A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Referenz (60 %), der Maßnahmenlänge (20 %) und der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der Referenz (70 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (10 %) sowie dem Gewässertyp (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 % E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen (100 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 % Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind: Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten Leistung erbracht sein, Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen, Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden, Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind, Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden. Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet: 3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt 2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt 1 Punkt: Kriterium erfüllt 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium Bei Ja/Nein-Fragen: 1 Punkt: Kriterium erfüllt 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen verfolgt werden. Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann daher vorab nicht bestimmt werden. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Im Angebot kann der Bieter eine Maximalzahl von Beauftragungen angeben. Es werden maximal zwei Aufträge an einen Bieter erteilt. Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist. II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: 3204_Schutter, 3211_Schutter Los-Nr.: 4 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000 71313000 71320000 71322000 71351900 71420000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE134 Hauptort der Ausführung: Ortenaukreis II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Das Los besteht aus den beiden Betrachtungsräumen 3204_Schutter, 3211_Schutter. Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig. Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt. Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos. Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse: Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten. Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zur Priorität, zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die soweit möglich das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation / Gewichtung: 15 Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10 Preis - Gewichtung: 25 II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 07/09/2020 Ende: 25/02/2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt. Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus folgenden Bereichen: A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Referenz (60 %), der Maßnahmenlänge (20 %) und der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der Referenz (70 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (10 %) sowie dem Gewässertyp (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 % E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen (100 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 % Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind: Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten Leistung erbracht sein, Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen, Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden, Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind, Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden. Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet: 3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt 2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt 1 Punkt: Kriterium erfüllt 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium Bei Ja/Nein-Fragen: 1 Punkt: Kriterium erfüllt 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen verfolgt werden. Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann daher vorab nicht bestimmt werden. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Im Angebot kann der Bieter eine Maximalzahl von Beauftragungen angeben. Es werden maximal zwei Aufträge an einen Bieter erteilt. Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist. II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: 4106_Erms Los-Nr.: 5 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000 71313000 71320000 71322000 71351900 71420000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE113 NUTS-Code: DE141 Hauptort der Ausführung: Landkreis Reutlingen, Landkreis Esslingen II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Das Los besteht aus dem Betrachtungsraum 4106_Erms. Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig. Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt. Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos. Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse: Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten. Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zur Priorität, zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die soweit möglich das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation / Gewichtung: 15 Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10 Preis - Gewichtung: 25 II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 07/09/2020 Ende: 25/02/2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt. Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus folgenden Bereichen: A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Referenz (60 %), der Maßnahmenlänge (20 %) und der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der Referenz (70 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (10 %) sowie dem Gewässertyp (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 % E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen (100 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 % Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind: Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten Leistung erbracht sein, Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen, Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden, Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind, Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden. Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet: 3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt 2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt 1 Punkt: Kriterium erfüllt 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium Bei Ja/Nein-Fragen: 1 Punkt: Kriterium erfüllt 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen verfolgt werden. Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann daher vorab nicht bestimmt werden. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Im Angebot kann der Bieter eine Maximalzahl von Beauftragungen angeben. Es werden maximal zwei Aufträge an einen Bieter erteilt. Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist. II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: 1202_SeefelderAach Los-Nr.: 6 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000 71313000 71320000 71322000 71351900 71420000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE147 Hauptort der Ausführung: Bodenseekreis II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Das Los besteht aus dem Betrachtungsraum 1202_SeefelderAach. Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig. Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt. Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos. Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse: Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten. Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zur Priorität, zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die soweit möglich das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation / Gewichtung: 15 Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10 Preis - Gewichtung: 25 II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 07/09/2020 Ende: 25/02/2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt. Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus folgenden Bereichen: A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Referenz (60 %), der Maßnahmenlänge (20 %) und der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der Referenz (70 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (10 %) sowie dem Gewässertyp (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 % E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen (100 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 % Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind: Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten Leistung erbracht sein, Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen, Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden, Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind, Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden. Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet: 3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt 2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt 1 Punkt: Kriterium erfüllt 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium Bei Ja/Nein-Fragen: 1 Punkt: Kriterium erfüllt 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen verfolgt werden. Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann daher vorab nicht bestimmt werden. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Im Angebot kann der Bieter eine Maximalzahl von Beauftragungen angeben. Es werden maximal zwei Aufträge an einen Bieter erteilt. Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist. II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: 4403_Würm Los-Nr.: 7 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000 71313000 71320000 71322000 71351900 71420000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE129 NUTS-Code: DE12B NUTS-Code: DE112 Hauptort der Ausführung: Stadtkreis Pforzheim, Enzkreis, Landkreis Böblingen II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Das Los besteht aus dem Betrachtungsraum 4403_Würm. Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig. Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt. Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos. Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse: Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten. Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zur Priorität, zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die soweit möglich das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation / Gewichtung: 15 Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10 Preis - Gewichtung: 25 II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 07/09/2020 Ende: 25/02/2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt. Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus folgenden Bereichen: A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Referenz (60 %), der Maßnahmenlänge (20 %) und der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der Referenz (70 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (10 %) sowie dem Gewässertyp (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 % E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen (100 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 % Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind: Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten Leistung erbracht sein, Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen, Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden, Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind, Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden. Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet: 3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt 2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt 1 Punkt: Kriterium erfüllt 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium Bei Ja/Nein-Fragen: 1 Punkt: Kriterium erfüllt 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen verfolgt werden. Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann daher vorab nicht bestimmt werden. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Im Angebot kann der Bieter eine Maximalzahl von Beauftragungen angeben. Es werden maximal zwei Aufträge an einen Bieter erteilt. Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist. II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: 1204_Radolfzeller_Aach Los-Nr.: 8 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000 71313000 71320000 71322000 71351900 71420000 II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE138 Hauptort der Ausführung: Landkreis Konstanz II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Das Los besteht aus dem Betrachtungsraum 1204_Radolfzeller_Aach. Eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der WRRL ist ein guter hydromorphologischer Zustand der Fließgewässer als Lebensraum für Makrozoobenthos, Fische und Makrophyten. Maßnahmen zur Revitalisierung der Gewässer sind jeweils von der für die Unterhaltung der Gewässer zuständigen Stelle zu planen und umzusetzen. Für die Gewässer 1. Ordnung sowie in einigen Ausnahmefällen auch für Gewässer 2. Ordnung (zusammenfassend im Folgenden als G.I.O. bezeichnet) sind in Baden-Württemberg die Landesbetriebe Gewässer bei den Regierungspräsidien zuständig. Um die vorhandenen Mittel möglichst effektiv einzusetzen, wurde durch die Geschäftsstelle Gewässerökologie (GS GÖ) beim RP Tübingen eine Studie in Auftrag gegeben, in der die notwendigen Grundlagen und Analysen für eine Planung von Maßnahmen landesweit aufbereitet wurden, soweit dies mit den landesweit verfügbaren Daten möglich ist (Landesstudie Gewässerökologie LS GÖ Stufe 1). Somit liegt eine landeseinheitliche Vorgehensweise zur Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes der G.I.O. vor, die durch die jeweiligen Landesbetriebe Gewässer umgesetzt wird. Vom RP Tübingen wird hierzu eine zentrale Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt. Die Anordnung der Maßnahmenbereiche erfolgt u. a. nach dem Strahlwirkungs- und Trittsteinprinzip. Die in der UBA-Studie (UBA 2014) enthaltenen Planungshypothesen zur Länge der relevanten Fließgewässerabschnitte bzw. zum Abstand zwischen den Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Gewässerbreite und des Gewässertyps wurden übernommen. Mögliche Besiedelungsquellen wurden anhand des biologischen Monitorings und anhand von spezifischen Einzelparametern der Gewässerstrukturkartierung (Feinverfahren BW) landesweit identifiziert und berücksichtigt. Dabei wurde differenziert zwischen den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten Fische und Makrozoobenthos. Wo vertiefende Analysen in der zweiten Stufe (Maßnahmenplanung) erforderlich sind, wird dies in der Landesstudie Stufe 1 erläutert und in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Zielsetzung und angestrebte Ergebnisse: Der Strahlwirkungsansatz erfordert eine ganzheitliche, einzugsgebietsbezogene Betrachtung und eine zielorientierte Kombination von Maßnahmen zur Schaffung von gewässertypspezifischen Lebensraumstrukturen in einem Gewässersystem. Es sind also überregionale Planungen erforderlich, die größere Einheiten mit ihren Wechselwirkungen betrachten. Für das/die G.I.O. im vorgegebenen Betrachtungsraum ist eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und ökologischen Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der landesweiten Untersuchung der Entwicklungspotenziale zu erstellen. Verbesserungen der Gewässerstruktur sind vorrangig mit einer Reaktivierung und Sicherung naturnaher morphodynamischer Prozesse im Gewässer zu verbinden, soweit dem keine irreversiblen Restriktionen im Wege stehen. Dazu ist eine Maßnahmenkonzeption zu entwickeln, die sowohl räumlich die zu entwickelnden/ umzugestaltenden Gewässerabschnitte aufzeigt als auch entsprechende Maßnahmen in Form von Maßnahmenblättern und Entwurfskonzepten für die einzelnen Abschnitte ausformuliert und zuordnet. In der Maßnahmenkonzeption sind weiterhin Angaben zur Priorität, zum zeitlichen Ablauf sowie Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen (z. B. ggf. auch Leitungsauskunft, erforderliche Flächenbereitstellung) erforderlich. Im Ergebnis steht eine Rahmenplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit, die soweit möglich das Trittsteinprinzip berücksichtigt und mögliche Strahlwirkungen nutzt, um gezielt die ökologische Funktionsfähigkeit für die bisher defizitären biologischen Qualitätskomponenten zu verbessern. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Projektleitung und Projektorganisation / Gewichtung: 15 Qualitätskriterium - Name: Projektteam Ingenieurbau / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektteam Biologie / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Projektteam GIS-Bearbeitung / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10 Preis - Gewichtung: 25 II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 07/09/2020 Ende: 25/02/2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewertung erfolgt einheitlich über alle Lose. Deshalb werden die Angaben im Antragsmuster nur einmal abgefragt. Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers aus folgenden Bereichen: A) Konzeptionen zur Revitalisierung von Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Länge des bearbeiteten Bereichs (70 %) und der Anwendung des Trittsteinkonzepts (30 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % B) Planung Renaturierung (Objektplanung) - Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Berücksichtigung der Referenz (60 %), der Maßnahmenlänge (20 %) und der Gewässerbreite im Ausgangszustand (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % C) Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung von Kartierung (40 %), Bewertung (40 %) und der Auswertung digitaler Fernerkundungsmethoden (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 30,00 % D) MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Berücksichtigung der Referenz (70 %), der Auswertung über ASTERICS oder Perlodes (10 %) sowie dem Gewässertyp (20 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 % E) Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung, über die Anzahl von erbrachten vergleichbaren Leistungen (100 %). Anteil an Gesamtwertung: 5,00 % Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind: Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren Bei noch laufenden Projekten müssen mindestens 75 % der beauftragten Leistung erbracht sein, Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen, Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden, Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind, Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden. Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 3, bei Ja/Nein-Fragen zwischen 0 und 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet: 3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt 2 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt 1 Punkt: Kriterium erfüllt 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium Bei Ja/Nein-Fragen: 1 Punkt: Kriterium erfüllt 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüf- und Bewertungsbogen verfolgt werden. Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren. Die Anzahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, wird sich an der Anzahl von Bewerbungen je Los orientieren und kann daher vorab nicht bestimmt werden. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Im Angebot kann der Bieter eine Maximalzahl von Beauftragungen angeben. Es werden maximal zwei Aufträge an einen Bieter erteilt. Die Vergabe der Lose erfolgt in der Reihenfolge der Losnummern, die aufgrund von Projektumfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Lose ermittelt worden ist. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2020) über die Rechtsform und die Handlungsvollmacht der den Antrag aufstellenden Person des Antragstellers bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person/die Personen welche den Antrag/die Erklärungen abgegeben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen. B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten). C) Nachweis gemäß VgV § 73 (3), dass die Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten). III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis G sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten. A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2020) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckung von mindestens 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden und einer jährlichen Deckung von 0,25 Mio. EUR bei sonstigen Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend. B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen. Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt. C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften. E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten. F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten. G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu A) Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden/0,25 Mio. EUR für sonstige Schäden. Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre mindestens: 126 000 EUR. Zu G) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Jahre mindestens: 3 (Vollzeit-) Beschäftigte. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach-/Führungskräften und durchgeführten Projekten gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien. Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis D sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten. A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags, B) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags, C) Nachweis von erbrachten vergleichbaren Leistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu A) Nachweis von Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im folgenden Bereichen. Ingenieur (Gewässerentwicklung und Wasserbau) oder vergleichbare Qualifikation; Biologe oder vergleichbare Qualifikation mit Kenntnissen zu Untersuchung sowie Bewertung von MZB und Fischen; GIS-Fachkraft. Zu B) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Führungskraft für die Leitung des Projektteams. Zu C) Nachweis von erbrachten Leistungen in den letzten 5 Jahren. Konzeptionen zur Revitalisierung von Fliessgewässern; Planung Renaturierung (Objektplanung) Verständnis zur Umsetzung der Maßnahmen; Kartierung und Bewertung von Gewässerstrukturen und -habitaten insbesondere für Fische in Fließgewässern; MZB Bestandsaufnahme nach Methodenstandard; Bestandsaufnahme Fische durch Elektrobefischung. Zu D) Nachweis der notwendigen Softwareausstattung GIS/CAD-Programm zur Abgabe der geforderten Abgabeformate (shp, gdb (FGDB), dxf) Standard entspricht ArcGIS Version 10.1 oder höher; Office Programme zur Erzeugung der geforderten Abgabeformate (docx, xlsx); Software zur Erzeugung von pdf-Dateien mit bestimmten Anforderungen (Layer-pdf). III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden. B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen AVB (Boorberg Verlag 03/2018). C) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5)Angaben zur Verhandlung IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 29/04/2020 Ortszeit: 11:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 26/05/2020 IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch VI.3)Zusätzliche Angaben: A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Vergabeplattform allen Interessenten / Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten / Bieter dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung / ihr Angebot. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Vergabeplattform verwiesen. Interessenten / Bieter haben sich selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments "Fragen und Antworten" zu informieren. Alle Fragen müssen bis spätestens Montag, 20.04.2020 12:00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Mittwoch, 22.04.2020 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet. B) Der Antragsteller / Bieter trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag / Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt. C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. D) Den Bewerbern wird empfohlen im Teilnahmewettbewerb das vorbereitete Antragsmuster zu verwenden und diesen mit den notwendigen Anlagen einzureichen. In diesem Antragsmuster werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden. Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt; E) Ergänzung zu III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal. Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt. F) Im Teilnahmeantrag und im Angebot muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen siehe III.1.1). Anträge / Angebote ohne diese Angabe werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. G) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden; H) Die Antragsunterlagen / Angebote sind digital in Textform über die o.g. Vergabeplattform einzureichen. I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags. J) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern. K) Bisher wurden im Projekt keine Leistungen erbracht, die der ausgeschriebenen Leistung in den betroffenen Betrachtungsräumen entsprechen. Somit müssen keine vorbefassten Büros benannt werden. Allerdings sind verschiedene Büros bei der Erstellung der Grundlagen für das Vorgehen im Projekt beteiligt gewesen. Zudem wurden mehrere Pilotprojekte durchgeführt, um das Vorgehen im Projekt zu konkretisieren. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sind entweder in die bereitgestellten Arbeitsgrundlagen eingeflossen oder sie werden allen Interessenten zur Verfügung gestellt (Berichte der Pilotprojekte). VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76247 Land: Deutschland E-Mail: [21]vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 721926-0 Fax: +49 721926-3985 Internet-Adresse: [22]http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus: Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.03.2018: .. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500,00 EUR und höchstens 50.000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB). VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76247 Land: Deutschland E-Mail: [23]vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 721926-0 Fax: +49 721926-3985 Internet-Adresse: [24]www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 24/03/2020 References 6. mailto:gs.gewaesseroekologie@rpt.bwl.de?subject=TED 7. https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/GSGOE/Seiten/default.aspx 8. mailto:marlene.reichegger@rpf.bwl.de?subject=TED 9. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf 10. mailto:silke.taenzel@rpk.bwl.de?subject=TED 11. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk 12. mailto:manuel.redling@rps.bwl.de?subject=TED 13. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps 14. mailto:sebastian.krieg@rpt.bwl.de?subject=TED 15. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt 16. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f1ae0f5e-fb0e-4a60-92ae-64d362690f5f 17. mailto:seitz@istw.de?subject=TED 18. http://www.vof.istw.de/ 19. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f1ae0f5e-fb0e-4a60-92ae-64d362690f5f 20. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f1ae0f5e-fb0e-4a60-92ae-64d362690f5f 21. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED 22. http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 23. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED 24. http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de