Ausschreibungen und Aufträge: Gusseisenerzeugnisse - DE-Darmstadt Gusseisenerzeugnisse Dokument Nr...: 145433-2020 (ID: 2020032609074538868) Veröffentlicht: 26.03.2020 * DE-Darmstadt: Gusseisenerzeugnisse 2020/S 61/2020 145433 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: FAIR Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Postanschrift: Planckstr. 1 Ort: Darmstadt NUTS-Code: DE711 Postleitzahl: 64291 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Sabine Zimmermann E-Mail: [6]proekf32@gsi.de Telefon: +49 619 / 71-1988 Fax: +49 6159/71-3983 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://fair-center.de/ I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Großforschungseinrichtung I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Forschung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Eisenabschirmung Super-FRS Referenznummer der Bekanntmachung: 32/50060961FAIR II.1.2)CPV-Code Hauptteil 44470000 II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Der Targetbereich des Super-FRS der Facility the Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR) in Darmstadt benötigt eine große Menge Eisenabschirmung zum Zweck des Strahlenschutzes. Die Gesamtmasse beträgt dann etwa 2 575 t. Das Material ist GJL-250 oder ähnlich. Die Form der Blöcke ist ein Quader mit abgerundeter Frontseite und inverser Krümmung auf der Rückseite, so dass sie mit minimalen Spalten entlang einer gebogenen Kontur aufgestellt werden können. Die Blöcke sollen zum Schutz vor Korrosion angestrichen werden, aber erfordern keine weitere Oberflächenbehandlung. Später werden weitere Eisenplatten aufgelegt um die Strahlführung zwischen den Seitenwänden abzudecken. Aber ansonsten bestehen keine Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften der Blöcke. Der Auftrag umfasst Herstellung, zwischenzeitliche Lagerung und Lieferung. Die Installation wird von FAIR erledigt. Alle Teile sollen bis Dezember 2021 geliefert sein. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 2 739 848.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE711 Hauptort der Ausführung: FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: 86 Stück Shielding block type V1 à 23,5 t; 2 Stück Shielding block type V1 A à 13 t; 2 Stück Shielding block type V1 B à 23 t; 40 Stück Shielding block type V2 à 11,7 t; 2 Stück Shielding block type V2 A à 5,2 t; 1 Stück Shielding block type V3 à 30,1 t; 1 Stück Shielding block type V4 à 23 t. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Technisches Konzept / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Zweckmäßigkeit / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Qualifikation / Gewichtung: 10 Preis - Gewichtung: 60.00 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2019/S 165-404317 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Auftragsvergabe Walzengießerei Coswig GmbH Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 31/01/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Walzengießerei Coswig GmbH Postanschrift: Grenzstraße 1 Ort: Dresden NUTS-Code: DED2E Postleitzahl: 01640 Land: Deutschland E-Mail: [9]wgc@walze-coswig.de Internet-Adresse: [10]http://www.walze-coswig.de Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 739 848.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDWS VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemomblerstr. 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: [11]vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: [12]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabeka mmern.html Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB). Teilt die FAIR dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit [] Aufgrund einer Zeichnungsbegrenzung des System kann an dieser Stelle nicht die gesamte Rechtsbehelfsbelehrung wiedergegeben werden. Wir verweisen ausdrücklich auf die Bewerbungsbedingungen. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemomblerstr. 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 24/03/2020 References 6. mailto:proekf32@gsi.de?subject=TED 7. https://fair-center.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:404317-2019:TEXT:DE:HTML 9. mailto:wgc@walze-coswig.de?subject=TED 10. http://www.walze-coswig.de/ 11. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED 12. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de