Ausschreibungen und Aufträge: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Villingendorf Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Dokument Nr...: 22249-2020 (ID: 2020011609320486162) Veröffentlicht: 16.01.2020 * DE-Villingendorf: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 2020/S 11/2020 22249 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Villingendorf Postanschrift: Hauptstraße 2 Ort: Villingendorf NUTS-Code: DE135 Postleitzahl: 78667 Land: Deutschland E-Mail: [6]ausschreibungen@villingendorf.de Fax: +49 741-9298-15 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.villingendorf.de/ I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Planungsleistungen für Küchentechnik für den Neubau der Mehrzweckhalle in Villingendorf Referenznummer der Bekanntmachung: Gemeinde_Villingendorf: 02/2019 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71240000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen für Küchentechnik für den Neubau der Mehrzweckhalle in Villingendorf. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 18 066.54 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE135 Hauptort der Ausführung: Villingendorf II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen für Küchentechnik für den Neubau der Mehrzweckhalle in Villingendorf: Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Allgemeines Die zu planende Mehrzweckhalle 22 m x 44 m x 7 m mit einem 15 m x 13 m großen Bühnenraum und den notwendigen Nebenräumen soll in zentraler Ortslage am Standort der bestehenden Turn- und Festhalle, die nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts zurückgebaut wird, und auf dem Areal der Grund- und Werkrealschule errichtet werden. Um Synergien auszunutzen, soll das Foyer der Mehrzweckhalle wochentags unter Verwendung der Hallenküche als Schülermensa genutzt werden. Die Versammlungsstättenverordnung des Landes Baden-Württemberg, die DIN 18032 (Sportstätten), die GUV-SI 8044, Sportstätten und Sportgeräte, sowie die DIN 18040, Teil 1 sind zwingend zu beachten. Zu berücksichtigen ist, dass zusammen mit dem zweiten Bauabschnitt der Halle (Bühnenhaus) durch den Sportverein Villingendorf e. V. als Auftraggeber als separates Projekt eine Turn- und Bewegungslandschaft" (= Geräteturnhalle 12 m x 18 m) errichtet werden soll. Den Schnittstellen mit ggf. anderen Planern hinsichtlich eines reibungslosen Planungs- und Bauablaufs ist größte Aufmerksamkeit zu schenken. Weiterhin ist in Folge der beengten Innerortslage eine erschwerte Baustellenlogistik zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der Ziele der Gemeinde Villingendorf für energieeffizientes, wirtschaftliches und nachhaltiges Bauen wird von einem groben Kostenrahmen von ca. 5,36 Mio. EUR netto (Kostengruppe 200 bis 600) ausgegangen. Wichtiger Hinweis zum Ausführungszeitraum: Mit der Ausführung der Planungsleistungen Küchentechnik muss unverzüglich nach Zuschlagserteilung (August 2019) begonnen werden. Küchentechnik Die Küche soll sowohl zur Bewirtung der Halle bei kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen als auch zur Bewirtung des Foyers bei Nutzung als Schulmensa oder bei Veranstaltungen im Foyer dienen. Auf flexible Nutzungsmöglichkeiten wird größter Wert gelegt. Die Planung der Küche muss in enger Abstimmung mit den örtlichen Vereinen, der Schule und den zuständigen Behörden (Gewerbe- und Gesundheitsamt) erfolgen. Die Abläufe beim Betrieb der Küche müssen für jeden Nutzungszweck reibungslos und den hygienischen Anforderungen entsprechend möglich sein. Die Ver- und Entsorgung der Küche und der Getränkeausgabe, insbesondere bei größeren Festveranstaltungen, muss in Abstimmung mit der Freianlagenplanung erfolgen. Anrechenbare Kosten ca. 54 000 EUR netto. Das Honorar wird nach der tatsächlichen Honorarzone vergütet mit dem Mindestsatz nach HOAI. Darüber hinaus ist es dem Auftraggeber äußerst wichtig, dass der Auftragnehmer bei der Planung darauf achtet, möglichst günstig zu planen und dem Auftraggeber Varianten anbietet, um die Kosten möglichst gering zu halten. Folgende Leistungen sind im Falle des stufenweisen Abrufs zu erbringen: Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung, Leistungsphase 2: Vorplanung mit Kostenschätzung, Leistungsphase 3: Entwurfsplanung und Kostenberechnung, Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung, Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe, Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe, Leistungsphase 8: Objektüberwachung, Leistungsphase 9: Objektbetreuung. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (sog. Optionen): Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 1, 2 und 3 HOAI, Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 4 und 5 HOAI, Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 6 und 7 HOAI, Vierte Stufe: Beauftragung der Lph. 8 und 9 HOAI. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragun. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung / Gewichtung: 50 Preis - Gewichtung: 50 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (sog. Optionen). Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 1, 2 und 3 HOAI, Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 4 und 5 HOAI, Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 6 und 7 HOAI, Vierte Stufe: Beauftragung der Lph. 8 und 9 HOAI. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2019/S 131-322206 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 23/08/2019 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 4 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Geisel GmbH Ort: Reutlingen NUTS-Code: DE141 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 18 066.54 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 18 066.54 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDBB6 VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg Postanschrift: Durlacher Allee 100 Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219268730 Fax: +49 7219263985 VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 14/01/2020 References 6. mailto:ausschreibungen@villingendorf.de?subject=TED 7. http://www.villingendorf.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:322206-2019:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de