Ausschreibungen und Aufträge: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Stuttgart IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Dokument Nr...: 21928-2020 (ID: 2020011609245285894) Veröffentlicht: 16.01.2020 * DE-Stuttgart: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 2020/S 11/2020 21928 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg Postanschrift: Presselstraße 19 Ort: Stuttgart NUTS-Code: DE1 Postleitzahl: 70191 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Fachbereich II.5/Programm Digitalisierung E-Mail: [11]A99_rahmenvereinbarung-digitalisierung@bw.aok.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [12]https://www.aok.de/pk/bw/ I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Gesundheit Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Beratung zur Digitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: AOKBW-Digitalisierung-2019 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 72000000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Digitalisierung. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung können von der AOK Baden-Württemberg Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert abgerufen bzw. nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufs unter Beteiligung der Rahmenvereinbarungspartner beauftragt werden. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 4 000 000.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE1 II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie in Bezug auf die Digitalisierung, der damit in Verbindung stehenden Entwicklung neuer Geschäftsfelder und -modelle sowie der Governance, Weiterentwicklung der Unternehmenskultur, der Aufbau- und Ablauforganisation, sowie der dafür notwendigen Weiterentwicklung des Prozess-, Projekt- und Change-Managements, in Bezug auf die Digitalisierung, Begleitung und Weiterentwicklung von Modellen, Methoden, Instrumenten und Skills im Hinblick auf die Digitalisierung, z. B. bei der Agilisierung der IT oder der Projektorganisation, Innovationsmanagement (Marktanalyse und Trendmanagement; direkte Zusammenarbeit mit Start-Ups und Acceleratoren), Methodische wie fachliche Unterstützung bei der Vernetzung des Gesundheitswesens insbesondere im Hinblick auf eine Verbesserung der Versorgung und der Kundenerlebnisse, Unterstützung bei der Einführung neuer Technologien wie z. B. Künstlicher Intelligenz, selbstlernende Systeme, Analytik, Blockchain, Sprachassistenzsysteme, etc, Unternehmensspezifische Entwicklung eines digitalen Reifegrads bzw. des Benchmarks von IT-Dienstleistungen sowie der digitalen Services für Versicherte, Firmenkunden und Vertragspartner. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und zukünftigen Entwicklungen abhängig, die daher noch nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Die Beratungsleistungen lassen sich erst innerhalb des Vertragszeitraumes in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren. Die genannten Beratungsfelder sind ggf. miteinander vernetzt zu betrachten. Die oben beispielhaft aufgeführten Themenaufzählung ist nicht als abschließend zu betrachten. Sie kann sich im Laufe der Vertragslaufzeit dynamisch fortentwickeln. Der beauftragte Rahmenvertragspartner erbringt die Beratungsleistungen mit den für die jeweilige Einzelbeauftragung genauer spezifizierten Beratern. Eine Ergebnisdokumentation stellt sicher, dass die Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse auch nach Abschluss der Beratung für die Weiterentwicklung der AOK Baden-Württemberg zur Verfügung stehen und uneingeschränkt genutzt werden können. Die Beratungsleistungen sollen grundsätzlich dazu beitragen, die Selbstbefähigung der AOK Baden-Württemberg weiter nachhaltig zu erhöhen. Die Auftraggeberin wird für den jeweiligen Abruf im Vorfeld anhand der zur Verfügung stehenden Kriterien die Anzahl der Beratertage schätzen. Die Auftraggeberin kann den Direktabruf bei Abrufen bis zu 30 Beratertagen durchführen. Bei mehr als 30 Beratertagen führt die AOK Baden-Württemberg einen wettbewerblichen Abruf (Pitch) durch. Sollte sich im Rahmen eines wettbewerblichen Abrufverfahrens zeigen, dass für die Leistungserbringung ggf. weniger als 30 Beratertage erforderlich sind, erfolgt die bereits eingeleitete Vergabe des Auftrages dennoch im Rahmen des wettbewerblichen Abrufverfahrens. Die Auftraggeberin kann Beratungsleistungen mit weniger als 30 Beratertagen auch im Wege eines wettbewerblichen Abrufs vergeben. Von dieser Möglichkeit kann die Auftraggeberin insbesondere dann Gebrauch machen, wenn es wegen der erheblichen Bedeutung der Qualifikation der Berater für die Qualität der Auftragsausführung zweckmäßig erscheint, beispielsweise weil der Einzelauftrag eine besondere konzeptionelle Leistung des Auftragnehmers erfordert. Nähere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen nebst Anlagen. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Qualität der Leistung / Gewichtung: 70 Preis - Gewichtung: 30 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [13]2019/S 098-237369 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 16/12/2019 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 10 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Arthur D. Little GmbH Ort: Frankfurt NUTS-Code: DE712 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 4 000 000.00 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 000 000.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 16/12/2019 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 10 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ort: Stuttgart NUTS-Code: DE111 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 4 000 000.00 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 000 000.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 16/12/2019 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 10 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Deloitte Consulting GmbH Ort: Düsseldorf NUTS-Code: DEA11 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 4 000 000.00 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 000 000.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 16/12/2019 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 10 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: fbeta GmbH Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 4 000 000.00 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 000 000.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 16/12/2019 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 10 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Bain & Company Germany Inc. Ort: München NUTS-Code: DE21H Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 4 000 000.00 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 000 000.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 16/12/2019 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 10 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ort: Stuttgart NUTS-Code: DE111 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 4 000 000.00 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 000 000.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Eine ausreichende Zahl von geeigneten Bewerbern unterstellt, ist geplant, acht Bieter zur Abgabe eines Angebots (Verhandlungsphase) zuzulassen. Die Auftraggeberin behält sich vor, diese Zahl noch zu ändern. Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0DBMN VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt Postanschrift: Villemombler Str. 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) [] § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [] § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 14/01/2020 References 11. mailto:A99_rahmenvereinbarung-digitalisierung@bw.aok.de?subject=TED 12. https://www.aok.de/pk/bw/ 13. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:237369-2019:TEXT:DE:HTML -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de