Ausschreibungen und Aufträge: Software-Wartung und -Reparatur - DE-Bonn Software-Wartung und -Reparatur Dokument Nr...: 20536-2020 (ID: 2020011509381884144) Veröffentlicht: 15.01.2020 * DE-Bonn: Software-Wartung und -Reparatur 2020/S 10/2020 20536 Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit Dienstleistungen Richtlinie 2009/81/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Offizielle Bezeichnung: BWI GmbH Postanschrift: Karl-Legien-Str. 192 Ort: Bonn Postleitzahl: 53117 Land: Deutschland Zu Händen von: Vergabestelle E-Mail: [6]bwi.fp.PublicProcurement@bwi.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: [7]www.bwi.de Elektronischer Zugang zu Informationen: [8]www.bwi.de I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers Sonstige: öffentlicher Auftraggeber gem. §98 Nr.2 GWB I.3)Haupttätigkeit(en) Sonstige: Zivile IT der Bundeswehr I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1)Beschreibung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags 1225-DE-InfoSysEEBw II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bonn-Hardtberg: BWI GmbH, c/o Bundesministerium der Verteidigung, Pascalstraße 10/Haus 940, 53125 Bonn-Hardtberg, Bonn-Beuel: BWI GmbH, Platanenweg 37, 53225 Bonn-Beuel NUTS-Code DEA22 II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Das Verfahren 8902 Informationssystem Einsatzerfahrungen Bundeswehr (InfoSys EEBw) ist ein zentrales Informationssystem der Bundeswehr (nachfolgend: Bw) zur Erfassung und Ausw. von Einsätzen und Übungen im Ausland und seit 2005 im Betrieb und wurde zu Beginn 2019 in einer neuen Version ausgerollt. Die BWI GmbH (nachfolgend: BWI) betreibt im Auftrag der Bw das Verfahren 8902 InfoSys EEBw auf einer Client-Server-Architektur. Die Bw hat Lizenzen beim Hersteller des Verfahrens Firma Comma-Soft AG -erworben und stellt diese bei. BWI führt im Auftrag des Auftraggebers durch. Die Arbeiten sind an einem sog. System in Nutzung (SinN) durchzuführen. Dieses wurde für den konkreten Anwendungsfall durch die Fa. Comma Soft AG, Bonn, entwickelt. Allein die Fa. Comma Soft AG, Bonn, verfügt über die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Entwicklungstools und speziellen Kenntnisse; weder die Bw noch BWI als Öffentlicher Auftraggeber sind berechtigt, auf diese Entwicklungstools zurückzugreifen. II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 72267000 II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) Richtlinie 2009/81/EG 1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische Gründe Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein 2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie Die Firma Comma Soft AG verfügt über Ausschließlichkeitsrechte für die gegenständlichen Leistungen. IV.2)Zuschlagskriterien IV.2.1)Zuschlagskriterien Niedrigster Preis IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein IV.3)Verwaltungsangaben IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber 1225-DE-InfoSysEEBw IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: 1225-DE-InfoSysEEBw V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung: 10.1.2020 V.2)Angaben zu den Angeboten V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Comma Soft AG Postanschrift: Pützchens Chaussee 202-204a Ort: Bonn Postleitzahl: 53229 Land: Deutschland E-Mail: [9]Benjamin.Schulte@comma-soft.com Telefon: +49 228/9770-275 V.4)Angaben zum Auftragswert V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2)Zusätzliche Angaben: VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: [10]poststelle@bundeskartellamt.de Telefon: +49 2289499-0 Fax: +49 2289499-163 Internet-Adresse: [11]www.bundeskartellamt.de VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten Nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Wie VI. 3.1) Ort: Wie VI. 3.1) Land: Deutschland VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 13.1.2020 References 6. mailto:bwi.fp.PublicProcurement@bwi.de?subject=TED 7. http://www.bwi.de/ 8. http://www.bwi.de/ 9. mailto:Benjamin.Schulte@comma-soft.com?subject=TED 10. mailto:poststelle@bundeskartellamt.de?subject=TED 11. http://www.bundeskartellamt.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de