Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Oldenburg Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste Dokument Nr...: 20463-2020 (ID: 2020011509365484056) Veröffentlicht: 15.01.2020 * DE-Oldenburg: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste 2020/S 10/2020 20463 Auftragsbekanntmachung Sektoren Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU Abschnitt I: Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, vertreten durch die NL Emden Postanschrift: Hindenburgstraße 26-30 Ort: Oldenburg NUTS-Code: DE943 Postleitzahl: 26122 Land: Deutschland E-Mail: [6]hhollander@nports.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.nports.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9DB6B/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9DB6B I.6)Haupttätigkeit(en) Hafeneinrichtungen Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Vg. Grundstück E16 Referenznummer der Bekanntmachung: 01-20 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 63100000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Niedersachsen Ports steht als Eigentümer im Bereich des Außenhafens/Emskai das Grundstück E16 zur Verfügung. Das Grundstück E16 umfasst insgesamt 15 590 m^2 und befindet sich im Außenhafen Emden. Auf dem Grundstück E16 soll ein Unternehmen des Hafengewerbes (z. B. Umschlagunternehmen) angesiedelt werden, welches hafenaffine Dienstleistungen erbringt. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE942 Hauptort der Ausführung: Seehafen Emden 26725 Emden II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Emden ist der drittgrößte Nordseehafen und westlichste Seehafen Deutschlands. Er liegt am Nordufer der Ems ca. 38 Seemeilen südöstlich der Flussmündung an der Nordsee. Grundsätzlich können Schiffe bis zu einem Tiefgang von 8,50 m den Hafen jederzeit erreichen; tideabhängig beträgt der maximale Zugangstiefgang ca. 10,70 m. Der Seehafen Emden besteht aus 2 Teilen: dem tideoffenen Außenhafen mit Wybelsumer Polder, Larrelter Polder und dem Hafenentwicklungsgebiet Rysumer Nacken sowie dem durch 2 Seeschleusen zugänglichen tidefreien Binnenhafen, bestehend aus Binnenhafen und Neuem Binnenhafen. Die rund um die Uhr betriebene Große Seeschleuse verfügt über eine Kammer mit 260 m Länge und 40 m Breite sowie eine Drempeltiefe von NN -11,76 m. Die neu gebaute Nesserlander Schleuse steht der Schifffahrt seit 2018 mit einer Länge von 170 m, einer Breite von 18 m und einer Drempeltiefe von NN -7,00 m zur Verfügung. Emden ist ein bedeutender Ro-Ro-Hafen und leistungsstarker Universalhafen mit festen Standbeinen im Automobilumschlag, im Umschlag von Flüssiggütern, Forstprodukten, Baustoffen und von On- und Offshore-Windkraftanlagen. Jährlich werden hier mehr als 6 Mio. Tonnen Güter umgeschlagen. Direkt am Fahrwasser der Ems und damit am see-schiffstiefen Wasser bieten große Erweiterungsflächen gute Zukunftsperspektiven. Wichtige Aufgaben am Standort Emden sind insbesondere der Betrieb eigener Umschlagseinrichtungen, der Betrieb der Eisenbahninfrastruktur und der Seeschleusen, das Festmachen von Seeschiffen in den Schleusen sowie die Organisation der Schiffsabfallentsorgung. Niedersachsen Ports ist zudem als Energieversorgungsunternehmen im Bereich des Hafens tätig. Der Seehafen Emden profitiert von seiner guten Infrastruktur, einer starken Hafenwirtschaft und den entsprechenden Umschlagseinrichtungen. Hierzu gehören: 9 Ro-Ro-Liegeplätze und eine sehr leistungsstarke mobile Ro-Ro-Rampe, Umschlags- und Lagerinfrastruktur für Güter in Flüssig- und Soleform im Bereich des Ölhafens, Einrichtungen für die Lagerung und Veredelung von Rohstoffen sowie für die Papiererzeugung, moderne Kaianlagen und Terminals mit leistungsstarken Umschlagseinrichtungen für feste Güter aller Art, Infrastruktur für den Umschlag von On- und Offshore-Windkraftanlagen sowie Offshore-Versorgung und sichere Bereiche für den Umschlag von Gefahr- und Militärgütern. Die Hafenanlagen in Emden sind über die Güterbahnhöfe Emden und Emden-Außenhafen an das Schienennetz der Deutschen Bahn angebunden. Die Strecke Emden-Rheine-Ruhrgebiet ist zweigleisig elektrifiziert und für die höchste DB-Lastenklasse zugelassen. Über die Autobahnanschlussstellen Emden-West (Entfernung zum Außenhafen: 4,0 km) der Bundesautobahn A 31 ist der Emder Hafen hervorragend an das deutsche und niederländische Fernstraßennetz angebunden. Die Ems und der Dortmund-Ems-Kanal verbinden den Hafen nach Süden mit dem bundesdeutschen Wasserstraßennetz. Nach Westen eröffnet der Emskanal den Zugang zum niederländischen Kanalnetz und zum Niederrhein. Der Seehafen Emden verfügt außerdem über enorme Flächenreserven zur weiteren Hafenentwicklung. Niedersachsen Ports steht als Eigentümer im Bereich des Außenhafens/Emskai das Grundstück E16 zur Verfügung. Das Grundstück E16 umfasst insgesamt 15 590 m^2 und befindet sich im Außenhafen Emden. Auf dem Grundstück E16 soll ein Unternehmen des Hafengewerbes (z. B. Umschlagunternehmen) angesiedelt werden, welches hafenaffine Dienstleistungen erbringt. Vor dem vorstehend geschilderten Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Verhandlungsverfahren für hafenaffine, gewerbliche Ansiedlungen auf dem Grundstück E16 mittels Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zur Nutzung gem. verhandeltem hafenaffinen Nutzungszweck sowie zum Bau und zur Inbetriebnahme) durch. Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend Bieter genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/01/2031 Ende: 31/12/2061 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 1 Höchstzahl: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. Niedersachsen Ports kann dies anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen mithilfe der nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln, die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden): Vergleichbarkeit des Bezug genommenen Projektes, Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl der von den Bietern eingereichte Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebszeiträume) und Aktualität der Referenzen. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen: (1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern; (2) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen; (3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint; (4) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein). III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. (1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten; (2) Angaben zum vergleichbaren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Vergleichbar sind Umsätze im Rahmen des hafenaffinen Umschlages. Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt. Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen: (1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen; (2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein; (3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zu Verfügung gestellten Formblätter einzureichen. Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit sowie zur Hafenaffinität) kann auch durch Drittunternehmer (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des Erbbaurechtsvertrages) muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich. Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit vergleichbaren Ansiedlungen (Referenzen) in einer selbst zu erstellenden Anlage. Vergleichbar sind Ansiedlungen in denen hafenaffine Güter umgeschlagen werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zu Verfügung gestellten Formblätter einzureichen. Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit sowie zur Hafenaffinität) kann auch durch Drittunternehmer (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des Erbbaurechtsvertrages) muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden. III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Im Verfahren zugelassen sind: a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung. Ein solcher Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten: Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und/ oder des Projektes angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern. III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind: III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen. III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Auf dem Grundstück E16 soll ein Unternehmen des Hafengewerbes (z. B. Umschlagunternehmen) angesiedelt werden, welches hafenaffine Dienstleistungen erbringt. Die Bieter haben vor diesem Hintergrund ein nachvollziehbares Betriebskonzept einzureichen. III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 13/02/2020 Ortszeit: 12:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3)Zusätzliche Angaben: 1) Erhalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. 2) Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten. 3) Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt. 4) Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder Ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen. 5) Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt. 6) Niedersachsen Ports und dessen Kontrollgremium werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben. 7) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. 8) Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke er Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind; 9) Der Grundstücksvertrag ist als Konzession i. S. d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) einzuordnen. Dieses Verfahren richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet. Niedersachsen Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderlich) Fehlbezeichnung nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahren ändert. Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9DB6B. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Postanschrift: Auf der Hude 2 Ort: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land: Deutschland E-Mail: [10]vergabekammer@mw.niedersachsen.de Fax: +49 4131152943 Internet-Adresse: [11]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB, Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Postanschrift: Auf der Hude 2 Ort: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land: Deutschland E-Mail: [12]vergabekammer@mw.niedersachsen.de Fax: +49 4131152943 Internet-Adresse: [13]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 13/01/2020 References 6. mailto:hhollander@nports.de?subject=TED 7. http://www.nports.de/ 8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9DB6B/documents 9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9DB6B 10. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED 11. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite 12. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED 13. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de