Ausschreibung: Sonstige Baufertigstellungsarbeiten - DE-Lutherstadt Wittenberg Sonstige Baufertigstellungsarbeiten Dokument Nr...: 570742-2019 (ID: 2019120309065404554) Veröffentlicht: 03.12.2019 * DE-Lutherstadt Wittenberg: Sonstige Baufertigstellungsarbeiten 2019/S 233/2019 570742 Berichtigung Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben Bauauftrag (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, [5]2019/S 215-526645) Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Landkreis Wittenberg Postanschrift: Breitscheidstraße 3 Ort: Lutherstadt Wittenberg NUTS-Code: DEE0E Postleitzahl: 06886 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle E-Mail: [6]vergabestelle@landkreis-wittenberg.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.landkreis-wittenberg.de Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Förderschule (LB) Wittenberg Fachraum Medienversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: O 177/19 B II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45450000 II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Los 24-1B Fachraum Medienversorgung. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 28/11/2019 VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2019/S 215-526645 Abschnitt VII: Änderungen VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: III.1.1) Stelle des zu berichtigenden Textes: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Anstatt: Mit dem Angebot ist die Eignung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Beruft sich ein nicht präqualifizierter Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 oder EEE) und die dort genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen auf gesondertes Verlangen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beruft sich ein präqualifizierter Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es ist die Eigenerklärung (Formblatt 124 oder EEE) auf gesondertes Verlangen für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Auf die Vorlage der in der v.g. Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen wird verzichtet. Sollten sich im Einzelfall Umstände ergeben, welche zu Zweifeln an der Eignung führen, kann der Auftraggeber die Vorlage dieser Bescheinigungen dennoch verlangen. Das Formblatt 124 ist Inhalt der Vergabeunterlagen und beinhaltet folgende Angaben: Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, zu Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, zu Arbeitskräften, zur Eintragung in ein Berufsregister, zu Insolvenzverfahren und Liquidation, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen: mind. 3 Referenznachweise entsprechend der Eigenerklärung zur Eignung Formular 124, Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (soweit eingetragen), Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, Bescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit diese ausgestellt werden) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen. Sofern in einem Nachweis eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber gelten. Andernfalls darf der Nachweis (ausgenommen Gewerbeanmeldung, Eintragung Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer) am Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber nicht älter als 6 Monate sein. muss es heißen: Mit dem Angebot ist die Eignung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Beruft sich ein nicht präqualifizierter Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 oder EEE) und die dort genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen auf gesondertes Verlangen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beruft sich ein präqualifizierter Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es ist die Eigenerklärung (Formblatt 124 oder EEE) auf gesondertes Verlangen für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Auf die Vorlage der in der v.g. Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen wird verzichtet. Sollten sich im Einzelfall Umstände ergeben, welche zu Zweifeln an der Eignung führen, kann der Auftraggeber die Vorlage dieser Bescheinigungen dennoch verlangen. Das Formblatt 124 ist Inhalt der Vergabeunterlagen und beinhaltet folgende Angaben: Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, zu Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, zu Arbeitskräften, zur Eintragung in ein Berufsregister, zu Insolvenzverfahren und Liquidation, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen: mind. 3 Referenznachweise entsprechend der Eigenerklärung zur Eignung Formular 124, Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (soweit eingetragen), Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, Bescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit diese ausgestellt werden) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen. Sofern in einem Nachweis eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber gelten. Andernfalls darf der Nachweis (ausgenommen Gewerbeanmeldung, Eintragung Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer) am Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber nicht älter als 6 Monate sein. Abschnitt Nummer: VI.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben Anstatt: 1) Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, zwingend vollständig vorzulegen: Zeichnung AP-Arch 26b Bio/ Chemie Fachraum und Vorbereiterung mit Darstellung des gewählten Medienversorgungssystems incl. der gewählten Standorte der Arbeitsplatzterminals für die Nutzung in den Varianten (Frontal-/ Gruppenunterricht, insgesamt 20 Schüler) mit Beschriftung, Produktunterlagen mit erkennbaren Ausstattungen und Maßen zum angebotenenen Deckenversorgungssystem, Erklärungen nach Landesvergabegesetz LSA, bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz und/oder Eignungsleihe, Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) mit Angabe der auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung bzw. Name des Eignungsleihers und Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung (jeweils in Vergabeunterlagen enthalten). Auf Verlangen der Vergabestelle sind von den Bietern der engeren Wahl folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsbestandteil werden, vorzulegen: für das angebotene Deckenversorgungssytem: PrüfzeichenTÜV, GS und CE-Kennzeichen; VDEZertifikat mit Prüfung; DVGW- Zertifikat; Baurechtliche Zulassung der Verbindungs- und Befestigungselemente; Nachweis über statisch bestimmtes Konstruktionssystem mit Prüfzeugnis TÜV, Anforderungen der DIN 58125; Nachweis über Einhaltung der ergonomischen Normen; Nachweis zur Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung; Bedienungsanleitung für das System; Prospektmaterial des angebotenen Systems; Vor Auftragsvergabe kann seitens des AG eine Bemusterung zu allen relevanten Teilen der Anlage gefordert werden; Referenzliste mit Objektbezeichnung, Ansprechpartner und Telefonnummer; Nachweis über die Belastbarkeit jedes einzelnen, herabsenkbaren Arbeitsplatzes des Systems durch eine prüffähige Statik , Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) sowie vom jeweiligen Nachunternehmer die Erklärungen nach Landesvergabegesetz LSA. Weiterhin wird auf die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des LVG LSA hingewiesen. 2) Bietergemeinschaften haben eine Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie die unter III.1) und VI.3) Nr. 1 aufgeführten Nachweise und Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; 3) Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform an die unter I.1) genannte Stelle zu richten. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. Die Interessenten sind verantwortlich für die Einhaltung der in der Veröffentlichung genannten Fristen und Termine. 4) Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt, Bescheinigungen aus Pkt. III.1.1) nachträglich im Original vorlegen zu lassen, soweit dies auf den jeweiligen Bescheinigungen bestimmt ist. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. muss es heißen: 1) Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, zwingend vollständig vorzulegen: Zeichnung AP-Arch 26b Bio/Chemie Fachraum und Vorbereiterung mit Darstellung des gewählten Medienversorgungssystems incl. der gewählten Standorte der Arbeitsplatztermin als für die Nutzung in den Varianten (Frontal-/ Gruppenunterricht, insgesamt 20 Schüler) mit Beschriftung, Produktunterlagen mit erkennbaren Ausstattungen und Maßen zum angebotenen Deckenversorgungssystem, Erklärungen nach Landesvergabegesetz LSA, bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz/Eignungsleihe: Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) mit Angabe der auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung bzw. Name des Eignungsleihers und Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung (jeweils in Vergabeunterlagen enthalten). Auf Verlangen der Vergabestelle sind von den Bietern der engeren Wahl folgende Unterlagen und Erklärungen,welche zum Vertragsbestandteil werden, vorzulegen: für das angebotene Deckenversorgungssytem: Prüfzeichen TÜV, GS und CE-Kennzeichen; VDE-Zertifikat mit Prüfung; DVGW- Zertifikat; Baurechtliche Zulassung der Verbindungs- und Befestigungselemente; Nachweis über statisch bestimmtes Konstruktionssystem mit Prüfzeugnis TÜV, Anforderungen der DIN 58125; Nachweis über Einhaltung der ergonomischen Normen; Nachweis zur Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung; Bedienungsanleitung für das System; Prospektmaterial des angebotenen Systems; Vor Auftragsvergabe kann seitens des AG eine Bemusterung zu allen relevanten Teilen der Anlage gefordert werden; Referenzliste mit Objektbezeichnung, Ansprechpartner und Telefonnummer; Nachweis über die Belastbarkeit jedes einzelnen, herabsenkbaren Arbeitsplatzes des Systems durch eine prüffähige Statik Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) sowie vom jeweiligen Nachunternehmer die Erklärungen nach Landesvergabegesetz LSA. Weiterhin wird auf die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des LVG LSA hingewiesen. 2) Bietergemeinschaften haben eine Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie die unter III.1) und VI.3) Nr. 1 aufgeführten Nachweise und Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. 3) Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform an die unter I.1) genannte Stelle zu richten. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. Die Interessenten sind verantwortlich für die Einhaltung der in der Veröffentlichung genannten Fristen und Termine. 4) Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt, Bescheinigungen aus Pkt. III.1.1) nachträglich im Original vorlegen zu lassen, soweit dies auf den jeweiligen Bescheinigungen bestimmt ist. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: References 5. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:526645-2019:TEXT:DE:HTML 6. mailto:vergabestelle@landkreis-wittenberg.de?subject=TED 7. http://www.landkreis-wittenberg.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:526645-2019:TEXT:DE:HTML -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de