Ausschreibung: Vermessungsdienste - DE-Frankfurt
Vermessungsdienste
Dokument Nr...: 261794-2013 (ID: 2013080304144525517)
Veröffentlicht: 03.08.2013
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  Auftragsbekanntmachung  Versorgungssektoren
    Dienstleistungen
    Richtlinie 2004/17/EG
    Abschnitt I: Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
    Kurt-Schumacher-Straße 8
    Zu Händen von: Frau Sandra Appel (FB NT13.11)
    60311 Frankfurt
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 6921323083
    E-Mail: s.appel@vgf-ffm.de
    Fax: +49 6921323336
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.vgf-ffm.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Verkehrsgesellschaft
    Frankfurt am Main mbH
    Kurt-Schumacher-Straße 8
    Zu Händen von: Geschäftsstelle, Herr Hofbauer (Raum H304)
    60311 Frankfurt
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 6921326748
    E-Mail: p.hofbauer@vgf-ffm.de
    Fax: +49 6921323336
    Internet-Adresse: http://www.vgf-ffm.de
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Verkehrsgesellschaft
    Frankfurt am Main mbH
    Kurt-Schumacher-Straße 8
    Zu Händen von: Poststelle
    60311 Frankfurt
    DEUTSCHLAND
    I.2)  Haupttätigkeit(en)
    Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
    I.3)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
    Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
    VGF-EU 132/13 - Jahresvereinbarung "Vermessungsleistungen".
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
    Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
    zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
    und Analysen
    NUTS-Code DE712
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
    II.1.4)  Angaben zur Rahmenvereinbarung
    Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    Laufzeit der Rahmenvereinbarung
    Laufzeit in Jahren: 3
    Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
    Rahmenvereinbarung
    Geschätzter Wert ohne MwSt: 600 000 EUR
    Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge: 200 000 Euro pro Jahr.
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
    Umfangreiche Vermessungsleistungen gemäß HOAI 2013, Anlage 1 (zu §3 Absatz
    1) 1.4.4 an Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen (insbesondere des
    kommunalen ÖPNV), sowie an Gebäuden und unterirdischen Bauwerken und
    Gleisanlagen.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    71353200
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
    II.1.8)  Angaben zu den Losen
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: ja
    Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Laufzeit um ein weiteres Jahr
    (3+1).
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
    Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
    Voraussichtlicher Zeitrahmen für nachfolgende Aufrufe zum Wettbewerb bei
    verlängerbaren Aufträgen:
    in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
    Beginn 1.1.2014 Abschluss 31.12.2016
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
    1. Der Auftraggeber ist berechtigt, Sicherheitsleistungen zur
    Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung zu verlangen. Die
    Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung
    beträgt 5 v. H. der Gesamtvergütung gemäß unseren Vertragsbedingungen für
    Verträge über Lieferungen und Leistungen (Stand 05/07). Die Sicherheit ist
    durch Bürgschaft einer Großbank, einer öffentlich-rechtlichen Bankanstalt
    oder eines Kreditversicherers zu leisten. Bürgschaften sind schriftlich
    mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht
    unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der
    Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben (§§ 770, 771 BGB). Sie dürfen
    nicht auf bestimmte Zeit begrenzt sein. Bürgschaften müssen, soweit
    gesetzlich zulässig, als Leistungsort Frankfurt am Main bezeichnen. Sie
    müssen zudem, soweit nach der Zivilprozessordnung zulässig, als
    Gerichtsstand Frankfurt am Main bezeichnen. Die vom Auftraggeber für
    solche Bürgschaften vorgehaltenen Vordrucke sind zu verwenden.
    2. Nachweis über den Abschluss (und Aufrechterhaltung während der
    Ausführung des Auftrages) einer Haftpflichtversicherung für das
    Bieterunternehmen mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR pauschal
    für Personenschäden - 2-fach max. p. a. und 1,25 Mio. EUR für Sach- und
    Vermögensschäden - 2-fach max. p. a. durch den Bieter / Auftragnehmer für
    den Fall der Auftragserteilung. (Mindeststandard zur Anerkennung der
    Eignung)
    Der Nachweis ist zu führen: - Entweder: Durch Vorlage einer
    Versicherungspolice und einer Eigenerklärung, im Falle der
    Auftragserteilung, den geforderten Versicherungsumfang über die gesamte
    Laufzeit des Auftrages aufrecht zu erhalten; - oder: Durch Vorlage der
    Bestätigung eines Versicherers, über dessen Bereitschaft, im Falll der
    Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit dem Bieter mit den
    geforderten Deckungssummen abzuschließen und über die gesamte Laufzeit des
    Auftrages aufrecht zu erhalten.
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
    Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
    Zahlung gem. Leistungsstand.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Eine bestimmte Rechtsform ist nicht erforderlich. Die Bietergemeinschaft
    (BG) hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern
    rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
     dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
     in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als
    bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
    Vertrages bezeichnet ist (geschäftsführendes Mitglied),
     dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG und späteren
    Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtverbindlich vertritt
    und
     dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung
    des Vertrages gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) haften.
    Wird die geforderte Erklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag abgegeben,
    wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen:
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
    Darlegung der besonderen Bedingungen: 1. Die Ausschreibungsunterlagen sind
    nur in elektronischer Form auf einer CD-ROM erhältlich.
    2. Bietergemeinschaften sind zugelassen: Die Nachweise der techn.
    Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem Partner der BIGE vorgelegt
    werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur
    wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur persönlichen Zuverlässigkeit
    sind von jedem Mitglied der BIGE individuell vorzulegen.
    3. Der Auftraggeber richtet sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung
    aus und beachtet international anerkannte, grundlegende Umwelt-, Arbeits-
    und Sozialstandards. Der Auftraggeber hat sein Verständnis und die
    Umsetzung dieser Standards in seinen Grundwerten und Leitlinien sowie
    seinem Verhaltenskodex beschrieben und geregelt (z. B. fordert er die
    Einhaltung der in §23 SektVO festgelegten Handhabung von
    Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementnormen). Der Auftraggeber
    erwartet vom Auftragnehmer gleichermaßen die Beachtung von Umwelt-,
    Arbeits- und Sozialstandards. Sollte der Auftraggeber feststellen, dass
    der Auftragnehmer gegen diese Standards verstößt, so behält sich der
    Auftraggeber das Recht vor, unter Berücksichtigung der jeweiligen
    Landesgegebenheiten diesen Vertrag - gegebenenfalls auch außerordentlich -
    zu kündigen. Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer auf, wiederum
    seine Sub- und Nachunternehmen zur Einhaltung dieser Standards anzuhalten.
    4. Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß
    AVA-Richtlinie der Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH
    zwingend einzuhalten. Alle Auftragnehmer, die nicht ARRIBA bauen/planen®,
    oder ein anderes GAEB XML 3.1 fähiges AVA System einsetzen, können VGF
    Mengen für 180,00 Euro zzgl. MwSt. erwerben. Bei Angebotsabgabe ist die
    Bekanntgabe der Kaufabsicht mitzuteilen. Die AVA-Richtlinie der VGF wird
    als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
    5. Alle geforderten Planunterlagen sind entsprechend der VGF
    CAD-Richtlinien zu erstellen. Die CAD-Richtlinie der VGF wird als Anlage
    den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: a) Kopie einer aktuellen Bescheinigung über die
    ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes, Handels, Berufsstands oder
    vergleichbare Dokumente nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
    Herkunftslandes (nicht älter als drei Monate zum Bewerbungsschluss).
    b) Eigenerklärung des Bieters, seine Verpflichtungen zur Zahlung von
    Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung erfüllt zu
    haben, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO.
    c) Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen einer rechtskräftigen
    Verurteilung (innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Jahre) gemäß § 21
    Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 2 SektVO und kein Vorliegen einer nachweislichen
    schweren Verfehlung (innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Jahre)
    durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage gestellt wird,
    vgl. §21 Abs. 4 Nr. 5 i. V. m. § 21 Abs. 2 SektVO.
    d) Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen einer rechtskräftigen
    Verurteilung in den letzten 2 abgeschlossenen Jahren gemäß § 21
    Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3
    Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen) oder gemäß § 23
    Arbeitnehmerentsendegesetz (mit einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro).
    e) Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen - keine Beantragung,
    keine Eröffnung, keine Ablehnung mangels Masse - eines Insolvenzverfahrens
    oder eines vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens,
    vgl. § 21 Abs. 4 Nr.1 SektVO sowie keine Liquidation des Unternehmens,
    vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO.
    f) Eigenerklärung des Nichtvorliegen von unzutreffenden Erklärungen in
    Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung),
    vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO.
    g) Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Angabe zur
    Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Einrichtung
    des Herkunftslandes.
    h) Organisationsstruktur des Unternehmens (Organigramm) des Bieters,
    insbesondere desjenigen Geschäftsbereiches, in dessen Zuständigkeit die
    hier ausgeschriebene Leistung fällt, samt Angaben zur Qualifikation und
    Berufserfahrung der Leitungspositionen dieses Geschäftsbereiches.
    i) Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvoliegen einer rechtskräftigen
    Verurteilung in den letzten 2 abgeschlossenen Jahren wegen Beteiligung an
    einem Kartell.
    j) Eigenerklärung des Bieters zur Abwicklung des gesamten
    Geschäftsverkehrs in deutscher Sprache (z.B. Korrespondenz, Verhandlungen,
    Schulungen etc.).
    Allgemeine Hinweise:
    Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise zur persönlichen Lage des
    Wirtschaftsteilnehmers (Ziffer III.2.1. der Bekanntmachung) von jedem
    Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Zuverlässigkeit (Ziffer
    III.2.1. der Bekanntmachung) muss von jedem Mitglied der
    Bietergemeinschaft nachgewiesen sein.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: a) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens
    des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; sowie
    Darstellung des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens des Bieters, der auf
    Leistungen entfällt, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar
    sind, aufgeteilt auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
    Zur Anerkennung der Eignung geforderte Mindeststandards:
    Durchschnittlicher Nettoumsatz in den letzten drei abgeschlossenen
    Geschäftsjahren von mindestens 2 Mio. EUR pro Geschäftsjahr.
    b) Abschluss (und Aufrechterhaltung während der Ausführung des Auftrages)
    einer Haftpflichtversicherung für das Bieterunternehmen mit einer
    Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR pauschal für Personenschäden - 2-fach
    max. p. a. und 1,25 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden - 2-fach max.
    p. a. durch den Bieter/Auftragnehmer für den Fall der Auftragserteilung.
    (Mindeststandard zur Anerkennung der Eignung)
    Der Nachweis ist zu führen: - Entweder: Durch Vorlage einer
    Versicherungspolice und einer Eigenerklärung, im Falle der
    Auftragserteilung, den geforderten Versicherungsumfang über die gesamte
    Laufzeit des Auftrages aufrecht zu erhalten; - oder: Durch Vorlage der
    Bestätigung eines Versicherers, über dessen Bereitschaft, im Falll der
    Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit dem Bieter mit den
    geforderten Deckungssummen abzuschließen und über die gesamte Laufzeit des
    Auftrages aufrecht zu erhalten.
    Allgemeine Hinweise:
    Bei Bietergemeinschaften: Die wirtschaftliche und finanzielle
    Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft wird anhand der insgesamt von
    der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
    Bei Nachunternehmern: Der Bewerber/eine Bietergemeinschaft kann sich zum
    Nachweis der.
    Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten
    von anderen Unternehmenstützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in
    dem die Unternehmen oder Bietergemeinschaft zu demanderen Unternehmen
    stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft
    mit demTeilnahmeantrag nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur
    Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
    Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen
    desoder der anderen Unternehmen erfolgen. Sofern sich ein Bieter zum
    Nachweis seiner Eignung (zumindestteilweise) auf die Fähigkeiten von
    anderen Unternehmen berufen will, wird die wirtschaftliche und finanzielle
    desBewerbers anhand der insgesamt von ihm und dem Nachunternehmen
    vorgelegten Unterlagen bewertet.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: a) Angaben zur Anzahl der in den letzten drei
    abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
    Arbeitskräfte, mit Benennung der jeweiligen Qualifizierung; sowie Angaben
    der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
    jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, welche speziell in dem
    Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen
    Leistungen fällt, mit Benennung der jeweiligen Qualifizierung.
    Mindeststandard zur Anerkennung der Eignung: Leitung
    Außendienstvermessung: Mindestens 2 Mannpersonale Ingenieure gemäß EG
    Richtlinie, die die Außendienstvermessung leiten und die JEWEILS
    persönlichen Referenzen in folgenden Bereichen besitzen: Gebäude,
    unterirdische Bauwerke, Verkehrsanlagen, Gleisanlagen, sonstige
    Ingenieurbauwerke. (Zur Wertung des Auswahlkriteriums "Reaktionszeit", s.
    Ziffer VI.3 der Bekanntmachung).
    IT-Personal: Mindestens 2 Mannpersonale Ingenieure gemäß EG Richtlinie,
    mit Schwerpunkt Geoinformation und mit JEWEILS persönlichen Referenzen in
    der Bestandsplanerstellung von Gebäuden, unterirdischen Bauwerken,
    Verkehrsanlagen, Gleisanlagen, Gleistechnischen Trassierungen, sonstigen
    Ingenieurbauwerken jeweils in 2D / 3D. (Zur Wertung des Auswahlkriteriums
    "Reaktionszeit", s. Ziffer VI.3 der Bekanntmachung).
    b) Eigenerklärung über vergleichbare Referenzprojekte innerhalb der
    letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, insbesondere mit folgenden
    Angaben:
     kurze Projektbeschreibung in Stichworten,
     Angabe des Auftraggebers (genaue Bezeichnung des Unternehmens mit Sitz,
    Rechtsform und Ansprechpartner),
     Angabe des abgerechneten Auftragswerts.
    Mindeststandard zur Anerkennung der Eignung: Mindestens 4 persönliche
    Referenzprojekte, davon 2 Außendienstleitungen zu vergleichbaren
    Leistungen aus dem Bereich Gebäude und unterirdische Bauwerke, Verkehrs-
    und Gleisanlagen sowie sonstige Ingenieurbauwerke - sowie 2 persönliche
    Referenzen aus dem IT-Bereich für Bestandsplanerstellung von Gebäuden und
    unterirdischen Bauwerken, Verkehrs- und Gleisanlagen, Gleistechnische
    Trassierung sowie sonstige Ingenieurbauwerke jeweils in 2D / 3D.
    c) Eigenerklärung über die Leistungsfähigkeit - Bereitstellung des
    Personals
    Mindeststandard zur Anerkennung der Eignung: Es müssen bis zu 2 Messtrupps
    mit jeweils einem Ingenieur als Truppführer bereitgestellt werden können.
    d) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrages als Unteraufträge vergeben
    werden sollen. Es ist anzugeben, an wen der Unterauftrag weitergegeben
    werden soll. (Mindeststandard zur Anerkennung der Eignung).
    Allgemeine Hinweise:
    Bei Bietergemeinschaften: Die technische Leistungsfähigkeit der
    Bietergemeinschaft wird anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft
    vorgelegten Unterlagen bewertet.
    Bei Nachunternehmern: Der Bewerber/eine Bietergemeinschaft kann sich zum
    Nachweis der Technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von
    anderen Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem
    die Unternehmen oder Bietergemeinschaften zu dem anderen Unternehmen
    stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft
    mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur
    Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
    Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des
    oder der anderen Unternehmen erfolgen. Sofern sich ein Bieter zum Nachweis
    seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen
    Unternehmen berufen will, wird die wirtschaftliche und finanzielle
    Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand der insgesamt von ihm und dem
    Nachunternehmen vorgelegten Unterlagen bewertet.
    Sonstige geforderte Nachweise und Erklärungen:
    a) Benennung der Fachbereichsleiter
    b) Erklärung zur Reaktionszeit des Bieters im Regelfall und im Normalfall.
    (Zur Wertung des Auswahlkriteriums "Reaktionszeit", s. Ziffer VI.3 der
    Bekanntmachung).
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: ja
    Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Als
    Bewerber sind natürliche Personen zugelassen, welche die
    Berufsqualifikation des Archtitekten ausüben und nach den
    Architektengesetzen der Länder berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu
    tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die
    gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur (EG
    Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) berechtigt sind, in der
    Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
    Zugelassen sind ferner Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder
    berechtigt sind, die Berufsbezeichung "Beratender Ingenieur" oder
    "Ingenieur" zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine
    Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome
    (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik
    Deutschland als "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig werden
    dürfen.
    Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter und der
    verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten
    Anforderungen erfüllen.
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: ja
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Verhandlungsverfahren
    Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
    Verhandlungsverfahren): nein
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
    den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
    Verhandlung aufgeführt sind
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim Auftraggeber:
    VGF-EU 132/13
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen (außer DBS)
    Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
    7.8.2013 - 12:00
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    21.8.2013 - 10:00
    IV.3.5)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Zusätzliche Angaben:
    Die VGF vergibt den Auftrag auf dem Wege des Verhandlungsverfahrens nach
    Maßgabe der Sektorenverordnung.
    Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs sofern
    vorhanden, mindestens 3 Bewerber mit den höchsten Gesamtpunkten bei den
    Auswahlkriterien "Personalqualifizierung" (hier: Leitung
    Außendienstvermessung und IT-Personal) und "Reaktionszeiten" (hier:
    Benötigte Zeit im Regelfall und benötigte Zeit im Notfall) zur
    Angebotsabgabe aufzufordern.
    Bei dem Auswahlkriterium "Personalqualifizierung" werden max. 22
    Bewertungspunkte vergeben. Bei dem Auswahlkriterium "Reaktionszeiten"
    werden max. 3,5 Bewertungspunkte vergeben.
    Die vom Bewerber erzielten Bewertungspunkte bei den Auswahlkriterien
    werden zu den Gesamtpunkten addiert (maximal 25,5 Gesamtpunkte).
    Weitere Einzelheiten zum Verfahren enthalten die Unterlagen für den
    Teilnahmewettbewerb, die per Email bei der in Ziffer I.1 genannten
    Kontaktstelle abgefordert werden können.
    nachr. HAD-Ref. : 2033/35
    nachr. V-Nr/AKZ : VGF-EU 132/13
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
    Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt
    DEUTSCHLAND
    Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht
    eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann
    der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein
    Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor
    der Vergabekammer beantragen.
    Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
    VI.4.3)  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erteilt
    Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
    Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt
    DEUTSCHLAND
    Fax: +49 6151125816 / 6151126834
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    31.7.2013
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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