Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Messel
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 261348-2013 (ID: 2013080304123921866)
Veröffentlicht: 03.08.2013
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  Auftragsbekanntmachung
    Dienstleistungen
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    ZAW Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis
    Darmstadt-Dieburg
    Roßdörfer Straße 106
    Zu Händen von: Herrn Dr. Armin Kehrer
    64409 Messel
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: a.kehrer@da-di-werk.de
    Fax: +49 61599160613
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.zaw-online.de
    Weitere Auskünfte erteilen: Tim Consult GmbH
    L15, 12-13
    Zu Händen von: Frau Daniela Schwickart
    68161 Mannheim
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: d.schwickart@timconsult.de
    Fax: +49 62115044899
    Internet-Adresse: www.timconsult.de
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
    verschicken: Tim Consult GmbH
    L15, 12-13
    Zu Händen von: Frau Daniela Schwickart
    68161 Mannheim
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: d.schwickart@timconsult.de
    Fax: +49 62115044899
    Internet-Adresse: www.timconsult.de
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Einrichtung des öffentlichen Rechts
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Sonstige: Abfallwirtschaft
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Verwertung von Altpapier (PPK).
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre
    und ähnliche Dienstleistungen
    NUTS-Code DE716
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Altpapier (PPK)
    aus 23 Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Das Altpapier (PPK)
    wird von beauftragten Dritten (Sammelunternehmen) an die vom zukünftigen
    Auftragnehmer zu benennenden Übernahmestelle/n angeliefert. Näheres regeln
    die Vergabeunterlagen.
    Wichtiger Hinweis des Auftraggebers:
    Hierbei ist zu beachten, dass ausschließlich andienungspflichtiges
    Altpapier (PPK) zur Ausschreibung kommt, d. h. die lizenzierten
    Verpackungsabfälle, die den Betreibern Dualer Systeme unterliegen, sind
    nicht Bestandteil des zu verwertenden Altpapiers. Es handelt sich
    ausschließlich um den kommunalen Anteil exklusive der lizenzierten
    Verpackungsabfälle.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    90510000, 90514000
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
    II.1.8)  Lose
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    Zur Ausschreibung kommen ca. 20 100 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: ja
    Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer verlängert sich maximal 2-mal
    um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht 6
    Monate vor dem Zeitpunkt des Vertragsablaufs kündigt (einseitige
    Verlängerungsoption).
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
    Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
     Beginn 1.1.2014. Abschluss 31.12.2014
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
    Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit
    in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit
    gefordert, die spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn vorzulegen ist.
    Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern
    genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Aufwendungen (Kosten) und
    eventuelle Erstattungen (beispielsweise Entgelt für PPK) werden hierfür
    als positive Summanden addiert und anschließend mit dem Mengengerüst und
    der Laufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) multipliziert.
    Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach
    Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Union
    zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut nachzuweisen, dass ihm im Fall
    einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut eine selbstschuldnerische
    Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1
    ist als Anlage 4 den Vergabeunterlagen beigefügt.
    Die Vertragserfüllungssicherheit wird vom Auftraggeber freigegeben nach
    Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen
    erfüllt sind. Weitere Regelungen befinden sich in dem Vertrag (siehe
    Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
    Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
    Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt. Eventuelle Allgemeine
    Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten
    jeweils zu benennen:
     die Mitglieder sowie
     eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss
    und die Durchführung des Vertrages.
    Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser
    Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu
    erklären, dass
     der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
     auch bei der Angebotsabgabe  rechtsverbindlich vertritt,
     alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und
    auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
    Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu
    erklären, dass
     keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt,
     keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h.,
    dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem
    Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten
    verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
    Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und
    Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen
    beizufügen.
    Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die
    Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
    Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht
    nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem
    Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
    Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als
    Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben
    über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen,
    inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich
    bringt.
    Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits-
    und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen
    beizufügen.
    Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die
    Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
    Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften
    nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit
    dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
    Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und
    -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den
    Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird
    7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten
    Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das
    Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
    Darlegung der besonderen Bedingungen: Der Aufwand für die Erstellung des
    Angebots wird nicht erstattet.
    In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der
    Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die
    erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
    Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der
    jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem
    Einreichungsdatum des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist
    unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der
    Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in
    Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher
    Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale
    Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
    Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich
    die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht,
    nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum
    Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese
    gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder
    erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen.
    Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht
    bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom
    Vergabeverfahren ausgeschlossen.
    Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
     Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten
    mit Urkalkulation beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen
    gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
    Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
    Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies
    zum Ausschluss des Angebotes.
    In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten,
    Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie
    Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und
    Gewinn aufzuführen.
    Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung
    bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare
    Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt
    sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der
    Vertragsabwicklung.
    Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur
    Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit.
    Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen.
    Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird
    die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den
    Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen.
    Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
    Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
    Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den
    Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen
    beizufügen.
    Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die
    Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
    Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von
    Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den
    Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum
    Ausschluss des Angebotes.
    Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an
    Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu
    benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind. Die
    letztendliche Verwertungsleistung von Altpapier (z. B. Sortieranlage bzw.
    Papierfabrik) ist keine zu benennende Unterauftragnehmerleistung. Die
    Transportleistung von Altpapier ist eine zu benennende
    Unterauftragnehmerleistung.
    Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und
    -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den
    Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum
    Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu
    erläutern.
    Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des
    Gleichbehandlungsgebots Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer im Rahmen
    der Angebotsprüfung unter Fristsetzung anzufordern, sofern diese nicht
    bereits mit dem Angebot eingereicht wurden.
    Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber
    die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser
    Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren
    ausgeschlossen.
    Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der
    vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist
    nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
    Der Auftraggeber legt fest, dass der Auftragnehmer:
    a) bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach
    wettbewerblichen Gesichtspunkten verfährt,
    b) dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen 
    insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen 
    stellt, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind,
    c) bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und
    mittlere Unternehmen angemessen beteiligt,
    d) sich bei Großaufträgen bemüht, Unteraufträge an kleine und mittlere
    Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen
    Ausführung der Leistung vereinbaren kann.
    Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber
    nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei
    der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu
    den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung
    ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer
    einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu
    vervielfältigen.
    Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und
    -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den
    Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen
    geforderten Angaben nachzureichen, zu erläutern sowie Nachweise zur
    Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer
    nachfordern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem
    Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum
    Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom
    Vergabeverfahren ausgeschlossen.
    Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
    Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die
    der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der
    fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber
    fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum
    Angebotszeitpunkt bekannt sind.
    Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des
    Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen
    Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern
    im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch
    nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
    Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber
    die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird
    das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
    Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters
    Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang
    beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu
    informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage
    vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen.
    Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren
    und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt
    gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der
    Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise
    vorzulegen:
     Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
    nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des
    Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist
    (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften
    haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
    Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
    Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu
    den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
    Ich/wir erklären hiermit,
     dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.
    h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem
    Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten
    verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind
    (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und
    Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den
    Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen;
     dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen
    entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im
    Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw.
    erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
    Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und
    damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die
    Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und
    unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend
    ausgeschlossen.
    Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu
    den Vergabeunterlagen zu machen:
     Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters
    (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien:
    Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und
    Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln
    einzureichen.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise
    einzureichen:
     Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens
    aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren
    Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das
    Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter
    Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien:
    wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und
    Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln
    einzureichen.
    Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen
    und finanziellen Leistungsfähigkeit.
    Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf
    Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
    Ich/wir erklären hiermit,
     dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt
    (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
    Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung
    auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot
    einzureichen.
    Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F
    zu den Vergabeunterlagen zu machen:
     Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich
    der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
    bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
    (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
    Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für
    alle Mitglieder einzeln einzureichen.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu
    den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
    Ich/wir erklären hiermit,
     dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum
    Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen
    Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für
    die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die
    Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis 2 Wochen vor
    Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum
    Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot
    anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn
    ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im
    Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem
    Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien:
    Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
    Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D
    zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
     Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter
    Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer
    sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind
    (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
    Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu
    den Vergabeunterlagen zu machen:
     Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen
    wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, des
    Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder
    privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische
    Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese
    Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
     Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden
    technischen Ausstattung des Betriebes. Anzahl und Typ (z. B.
    Abrollcontainer oder Schubboden) der ggf. für den Transport vorgesehenen
    Fahrzeuge sind anzugeben. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische
    Leistungsfähigkeit).
     Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur
    Abwicklung der ggf. notwendigen Transporte zu den Verwertungsanlagen mit
    Angabe der durchschnittlichen Auslastung (Mg/Fahrzeug).
    (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
     Standort der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der
    Transportfahrzeuge), falls zum Angebotszeitpunkt bekannt.
    (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit.)
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: nein
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: nein
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offen
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden
    Kriterien
    1. Angebotspreis. Gewichtung 100
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
    07/2013
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen bzw. der Beschreibung
    Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
    13.9.2013 - 10:00
    Kostenpflichtige Unterlagen: ja
    Preis: 30 EUR
    Zahlungsbedingungen und -weise: Die Vergabeunterlagen sind auf Antrag zu
    erhalten bei Tim Consult GmbH, L15, 12-13 in 68161 Mannheim gegen Zahlung
    von 25,21 EUR (netto) zuzüglich 19 % Umsatzsteuer = 30,00 EUR (brutto) per
    Verrechnungsscheck. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die
    Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschecks.
    Bitte den Scheck und ggfs. das Begleitschreiben deutlich mit dem Stichwort
    ZAW Darmstadt-Dieburg kennzeichnen.
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    23.9.2013 - 10:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    bis: 18.12.2013
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Zusätzliche Angaben
    Nachr. HAD-Ref.: 4290/17,
    Nachr. V-Nr/AKZ: 07/2013.
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
    Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 6151126601
    Fax: +49 6151125816 / 6151126834
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es
    gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird
    ausdrücklich verwiesen.
    Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen,
    kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange
    durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein
    wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
    unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15
    Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf
    elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist
    unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
    Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
    Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen
    Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
    spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
    Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
    werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
    Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
    Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
    gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner
    unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
    des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
    107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    31.7.2013
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