Ausschreibung: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - DE-Bonn
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Dokument Nr...: 261333-2013 (ID: 2013080304123527764)
Veröffentlicht: 03.08.2013
*
  Auftragsbekanntmachung
    Dienstleistungen
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
    Rochusstraße 1
    53123 Bonn
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 228995271604
    E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de
    Fax: +49 228995272253
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.BMAS.bund.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
    verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
    einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Sozialwesen
    Sonstige: Renten- und Alterssicherung, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz,
    Arbeitsmarktpolitik, Belange behinderter Menschen
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Administration von Zuwendungsprojekten im Rahmen der Initiative Neue
    Qualität der Arbeit.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Berlin.
    NUTS-Code DE,DE300
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    1. Ziel des Auftrags
    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen
    externen Dienstleister mit der Administration von Transfer-, Strategie-
    und Modellprojekten im Rahmen der Programms "Neue Qualität der Arbeit" zu
    beauftragen. Die zu vergebende Projektträgerschaft soll das BMAS durch
    Übernahme von wissenschaftlich-technischen sowie verwaltungsmäßigen
    Aufgaben bei der Prüfung und Bewilligung von Zuwendungen im Rahmen des
    Programms entlasten. Auf der Grundlage der entsprechenden Zuarbeiten durch
    den Auftragnehmer entscheidet das BMAS über die Förderung der einzelnen
    Projekte. Zudem soll der Auftragnehmer maßgeblich die Fortentwicklung der
    Projekte bzw. des Förderprogramms  in enger Zusammenarbeit mit den für
    Transfer- und Medienarbeit zuständigen Einheiten  vorantreiben.
    2. Hintergrund des Auftrags
    Der Strukturwandel in der Wirtschafts- und Arbeitswelt, der sich weiter
    verschärfende globale Wettbewerb und der demografische Wandel hin zu einer
    älter werdenden Erwerbsbevölkerung stellen Unternehmen, Beschäftigte und
    die Gesellschaft insgesamt vor gewaltige Herausforderungen. Für das BMAS
    ist angesichts dieser Entwicklungen die Gestaltung einer modernen,
    zukunftsfähigen Arbeitswelt ein Kernanliegen. In diesem Zusammenhang
    fördert das BMAS Projekte, die nachhaltig zum Erhalt und zur Förderung der
    Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit beitragen. Ziel ist sowohl die
    Umsetzung und der Transfer von Erkenntnissen und Instrumenten zum
    demografischen Wandel, als auch die Entwicklung und Erprobung
    betrieblicher Gestaltungslösungen sowie deren breite öffentliche
    Darstellung. Die Projekte werden in die Umsetzungsstrategie der Initiative
    Neue Qualität der Arbeit eingebunden.
    3. Gegenstand des Auftrags
    Der zu vergebende Auftrag umfasst die Projektträgerschaft im Rahmen der
    Initiative Neue Qualität der Arbeit. Hierunter fallen insbesondere:
     Übernahme von verwaltungstechnischen/administrativen Aufgaben bei der
    Vorbereitung und Bewilligung von Zuwendungen ggf. einschließlich
    eigenverantwortlicher Bescheiderteilung im Rahmen einer Beleihung (s.u.
    3.4 Bedarfsposition),
     Übernahme der wissenschaftlichen und fachlichen Begleitung der Projekte,
    vor dem Hintergrund der jeweils gültigen Bekanntmachung und ihrer
    zentralen Ziele,
     Förderung von Synergien der Projekte untereinander sowie zwischen
    Projekten und regionalen sowie überregionalen Akteuren der Initiative Neue
    Qualität der Arbeit,
     Proaktive und vorausschauende Aufbereitung zentraler Meilensteine
    innerhalb der Projektförderung zum Zwecke einer zielgerichteten
    Kommunikation,
     Systematische Unterstützung der Projekte bei der öffentlichen
    Darstellung ihrer Ergebnisse sowie enge Zusammenarbeit mit den für die
    Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Einheiten,
     Beratung bei der konzeptionellen Fortentwicklung der Projektförderung,
     Unterstützung/Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten, z. B. einem
    externen Evaluator.
    Eine präzise Bestimmung des Leistungsumfanges ist hinsichtlich des Umfangs
    und der Laufzeit der Projekte sowie der Anzahl der Projektbeteiligten im
    Voraus nicht möglich. Im Rahmen des vorgesehenen Verhandlungsverfahrens
    werden die nachstehend beschriebenen Leistungen daher näher zu
    konkretisieren sein. Ein hoher Stellenwert wird dabei - unter
    Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen  einer
    besonders kunden- und serviceorientierten Umsetzung der ausgeschriebenen
    Leistung gegenüber den Zuwendungsnehmern beigemessen; deren konkrete
    Ausgestaltung (z. B. an einem Fallbeispiel) ebenfalls Gegenstand des
    Verhandlungsverfahrens sein wird.
    3.1 Umfang der Projektförderung zur Darstellung des Leistungsumfangs
    Der Umfang der Projektförderung bemisst sich nach den verfügbaren
    Haushaltsmitteln. Nach der bisherigen unverbindlichen mittelfristigen
    Finanzplanung des BMAS stehen für die Bewilligung von neuen Projekten
    jährlich ca. 4 bis 5 Mio. EUR zur Verfügung. Inwiefern diese Mittel
    tatsächlich zur Verfügung stehen, hängt von künftigen
    Haushaltsaufstellungen ab.
    Zurzeit werden 42 Projekte im Programm Neue Qualität der Arbeit
    gefördert. Jährlich sollen 12 bis 15 neue Projekte bewilligt werden. Die
    Projekte haben eine Laufzeit von ein bis drei Jahren bei einem
    Fördervolumen über die Gesamtlaufzeit von bis zu 1 Mio. EUR pro Zuwendung
    (in Einzelfällen liegen die Fördersummen auch höher).
    Die Projektadministration durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin
    erfolgt unter Beachtung der
     Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung - BHO (§§ 23, 44 BHO sowie
    Verwaltungsvorschriften und Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen
    zur Projektförderung - ANBest-P und den Abrufrichtlinien des Bundes) sowie
    den
     Vorschriften des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst (z. B.
    Stellenbewertung, Besserstellungsverbot).
    3.2 Aufgaben im Rahmen der Administration von Projekten
    Die Administration der unter 3.1 beschriebenen Projektförderung,
    einschließlich Weiterführung und Abschluss der vor dem Vertragsbeginn der
    ausgeschriebenen Leistung bewilligten Projekte umfasst jeweils sämtliche
    Schritte der Zuwendungsverfahren gemäß Vorschriften der BHO:
     Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern,
     Mitwirkung bei der Erarbeitung von Förderbekanntmachungen,
     Koordination und Mitwirkung* bei der Bewertung und Auswahl der Projekte,
     Zuwendungsrechtliche Bearbeitung der vom BMAS abschließend zur Förderung
    ausgewählten Anträge gem. §§ 23, 44 BHO und den dazu ergangenen
    Verwaltungsvorschriften und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für
    Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best-P) einschließlich der
    Dokumentation der Antragsprüfung,
     Erfassen der Projekte in der Zuwendungsdatenbank des Bundes (ZWDB) und
    laufende Pflege der Datensätze (technische Voraussetzungen für einen
    Zugang zur ZWDB sind obligatorisch)
     Pflege und (Weiter-)Entwicklung einer Projektdatenbank sowie Übernahme
    Bestandsdaten; hierzu sind einschlägige IT-Kenntnisse erforderlich
     Nachhalten von Terminen zur Abgabe von Sachstands-, Zwischen- und
    Abschlussberichten (s. a. unter 3.3)
     Fristgerechte Prüfung der Verwendungsnachweise (Zwischen- und
    Endverwendungsnach-weise) einschließlich der Dokumentation der
    Prüfungsergebnisse
     Jährliche Unterrichtung des BMAS (Geschäftsbericht) über
     Tätigkeiten im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung und ggf. Beleihung
    (s. u. 3.4.),
     bisher getätigte Arbeitsschritte und -ergebnisse (fachlich und
    finanziell),
     sowie über den geplanten weiteren Arbeitsverlauf in quartalsmäßigen
    Berichten (Übersicht der gestellten Projektanträge sowie der beantragten
    und bewilligten Fördermittel und deren Mittelabfluss)
     Information des BMAS bei erheblichen Abweichungen vom geplanten Verlauf
    und bei besonderen Vorkommnissen (z. B. vorzeitige Beendigung eines
    Vorhabens, notwendige Zieländerungen, erhebliche Abweichungen von der
    Planung) sowie Dokumentation der Ergebnisse
     Bericht vorab über Entscheidungen zu Aufhebungs- und
    Erstattungsbescheide, Änderungsbescheide zwecks zusätzlicher
    Mittelbewilligung und -auszahlung sowie Maßnahmen der Zwangsvollstreckung
    wegen eines Betrages von mehr als 2.000,00 Euro und Abstimmung des
    weiteren Vorgehens mit dem BMAS
     Zuarbeit zu ad hoc-Anfragen aus dem BMAS (u. a. Erstellung von
    Übersichten außerhalb der Berichtszeiträume, Textbeiträge zu Anfragen mit
    Projektbezug)
     Teilnahme an Abstimmungstreffen mit BMAS und/oder Bundesanstalt für
    Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie anderen Dienstleistern des
    BMAS im Rahmen der Projektförderung
     der Austausch von Akten wird per Kurierdienst durch den
    Auftragnehmer/die Auftragnehmerin sichergestellt
    * Pro jährlicher Projektausschreibung sind die eingereichten
    Projektskizzen administrativ zu bearbeiten und in einer 1. Runde auf
    Grundlage einer vorgefertigten Bewertungsmatrix zu bewerten (in den
    Projektrunden 2012 und 2013 wurden 270 bzw. 160 10-seitige-Projektskizzen
    eingereicht). Im Ergebnis werden ca. 1215 Teilnehmer zur Einreichung
    eines förmlichen Projektantrages aufgefordert.
    3.3 Aufgaben im Rahmen der fachlichen Begleitung von Projekten
    - Beteiligung an Beratungen von Fachgremien z. B. Projektbeiräte (pro
    Projekt jährlich ein bis zwei Termine im Rahmen der fachlichen Begleitung)
     Erstellung und Umsetzung geeigneter Instrumente zum
    Informationsaustausch zwischen Projektbeteiligten, regionalen und
    überregionalen Akteuren der Initiative Neue Qualität der Arbeit sowie
    BAuA, BMAS und anderen Dienstleistern des BMAS im Rahmen der
    Projektförderung
     Organisation und Durchführung eines jährlichen Projektetreffens
     Koordination und Mitarbeit bei der fachlichen Bewertung von Sachstands-,
    Zwischen- und Abschlussberichten in Abstimmung mit dem BMAS und ggf. der
    BAuA
     Unterstützung und Beratung bei der Auswertung von projekt- und
    programmbezogenen Evaluationen
     Identifizierung von Projektinhalten, die sich für eine breite
    öffentliche Kommunikation eignen sowie Vorschläge für die Umsetzung und
    den Transfer der Projektinhalte und -ergebnisse (in Abstimmung mit dem
    BMAS)
     enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den fachlichen Projektbegleitern
    von BAuA und BMAS sowie der für die Öffentlichkeitsarbeit zuständige
    Agentur
     Mitwirkung bei der Erstellung von Pressemitteilungen, Newslettern sowie
    sonstigen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen
     Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Programms und bei der
    Entwicklung von thematischen Förderschwerpunkten
    Die fachliche Begleitung der Projekte durch die BAuA und BMAS ist abhängig
    von den Inhalten sowie der politischen Relevanz der Projekte und den
    jeweiligen Personalkapazitäten.
    3.4 Bedarfsposition: Aufgaben im Rahmen der Beleihung
    Eine Beleihung des Auftragnehmers nach § 44 BHO ist beabsichtigt. Unter
    anderem wird die Beleihung davon abhängen, dass die Voraussetzungen gem.
    Ziffer 19 und 20 VV-BHO zu § 44 BHO erfüllt und evtl. erforderliche
    Einwilligungen erteilt sind. Die Beleihung ist daher eine einseitige
    Option des BMAS im Einvernehmen mit dem BMF. Ein Anspruch auf Beleihung
    besteht nicht.
    Im Rahmen der Beleihung find folgende Tätigkeiten zu erbringen:
     Erlass der Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen zum
    Zuwendungsbescheid (VV Nr. 5 zu § 44 BHO),
     Erlass von Ablehnungs-, Änderungs- und Rückforderungsbescheiden gemäß
    VwVfg,
     Anhörung gemäß § 28 VwVfG,
     Erhebung von Zinsen gemäß § 49a VwVfG,
     Treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln und Weiterleitung an die
    Projektnehmer,
     Selbstständige Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten (z. B. bei der
    Rücknahme oder dem Widerruf von Verwaltungsakten sowie bei der
    Geltendmachung von Forderungen) in Abstimmung mit dem BMAS.
    Hierzu wird der Auftragnehmer mit hoheitlichen Rechten zur
    Bescheiderteilung beliehen werden. Die konkreten Regelungen zur Beleihung
    sind im Werkvertrag enthalten. Die Beleihung erfolgt durch Verwaltungsakt
    nach Maßgabe der Ziffer 20.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 BHO (VV-§
    44 BHO).
    4. Zeitplan und optionale Verlängerung
    Die Projektträgertätigkeit ist ab dem Tag der Zuschlagserteilung (ggf.
    auch ohne Aufgaben im Rahmen der Beleihung) in vollem Umfang aufzunehmen.
    Für die Übergabe und Einarbeitung steht maximal ein Zeitraum von 3 Monaten
    zur Verfügung. Danach darf eine ggf. weitere notwendige Einarbeitungszeit
    nicht zu Verzögerungen in der Auftragsbearbeitung führen.
    Die Leistungen sind über eine Dauer von zunächst 36 Monaten zu erbringen,
    beginnend voraussichtlich am 1.1.2014. Das BMAS behält sich eine
    einseitige Option zur Verlängerung (ggf. auch ohne Aufgaben im Rahmen der
    Beleihung) des Auftrags um weitere 12 Monate vor.
    5. Erfüllungsort
    Erfüllungsort ist Berlin.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    75131000
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
    II.1.8)  Lose
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: ja
    Beschreibung der Optionen: Das BMAS behält sich eine einseitige Option zur
    Verlängerung des Auftrags um weitere 12 Monate vor.
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
    Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
    Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer-
    oder Dienstleistungsaufträgen:
    in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
    Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
    Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
    Gemäß Vergabeunterlagen.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft
    bürgerlichen Rechts)  siehe VI.3) Nr. 2.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: 1) Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens;
    2) Angabe einer Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen üblichen
    Kontaktdaten (einschließlich Fax-Anschluss);
    3) kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit,
    Mitarbeiterzahl und -struktur, Gesellschafterstruktur, ggf. Standorte;
    4) unterschriebene Erklärung des Bieters (bei Bietergemeinschaften ist
    diese Erklärung von jedem Mitglied abzugeben.), dass
    4.1) über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren oder ein
    vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet
    noch die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt
    worden ist;
    4.2) er sich nicht in Liquidation befindet;
    4.3) keine Person, deren Verhalten mir/uns zuzurechnen ist, wegen der in §
    6 EG Abs. 4 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen
    gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist
    (unter "Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist"; ist das
    Handeln von Führungspersonal, vertretungsberechtigten Personen,
    Mitgliedern der Kontroll- und Aufsichtsorgane und anderen, diesen
    vergleichbaren Personen zu verstehen);
    4.4) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
    Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
    4.5) er allen evtl. bestehenden Pflichten gegenüber Berufsgenossenschaft,
    Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts
    nachkommt.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    Zur Sicherstellung einer reibungslosen Übernahme der Aufgabenbearbeitung
    sind vertiefte Kenntnisse der Inhalte und Verfahren der Projektförderung,
    dem Controlling von Projekten, der Vor- und Nachkalkulationsprüfung sowie
    der Bonitätsprüfungen nachzuweisen. Dazu ist vom Teilnehmer die fachliche
    Eignung und Leistungsfähigkeit hinsichtlich folgender Punkte nachzuweisen:
    1. Kenntnis der wissenschaftlichen und wirtschaftspolitischen Diskussionen
    auf den Gebieten Demografischer Wandel und Unternehmenskultur,
    insbesondere der Personalführung und -organisation, Chancengleichheit und
    Diversity, Gesundheit sowie Wissen und Kompetenz.
    2. Darstellung der fachlich-wissenschaftlichen Unabhängigkeit und
    organisatorischen Eigenständigkeit sowie eines internen
    Controllingsystems.
    3. Nachweis von Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen
    Auftraggebern, insbesondere mit Bundesministerien hinsichtlich mit dem zu
    vergebenden Auftrag vergleichbaren Leistungen (Projektadministration
    einschließlich der Beleihung und den damit verbundenen hoheitlichen
    Tätigkeiten) unter Benennung der entsprechenden Aufträge der letzten 5
    Jahre und der Ansprechpartner bei den Auftraggebern anhand einer
    Referenzliste.
    4. Nachweis, dass die mit der Ausführung der entsprechenden Teilleistungen
    des Auftrages beabsichtigten einzusetzenden Mitarbeiterinnen und
    Mitarbeiter (Mindestanzahl 3) über fundierte Kenntnisse im Haushalts- und
    Verwaltungsrecht (insbesondere Verwaltungsverfahrensgesetz,
    Bundeshaushaltsordnung mit den allgemeinen Verwaltungsvorschriften,
    Zuwendungsrecht, Zuwendungsdatenbank des Bundes, Gemeinschaftsrahmen der
    Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung,
    Entwicklung und Innovation) verfügen.
    5. Nachweis von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über umfangreiche
    IT-Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Datenbanken verfügen (z. B. mit
    dem Projektförderer-Informationssystem (profi) o.ä. vertraut sind).
    6. Namentliche Benennung der für die Ausführung der ausgeschriebenen
    Leistung leitungsverantwortlichen Person sowie deren Stellvertretung. Für
    diese Personen sind folgende Nachweise zu erbringen:
    6.1 berufliche Abschlüsse und berufliche Tätigkeiten, die für die zu
    erbringende Leistung fachlich qualifizieren
    6.2 fundierte Kenntnisse im Haushalts- und Verwaltungsrecht (insbesondere
    Verwaltungsverfahrensgesetz, Bundeshaushaltsordnung mit den allgemeinen
    Verwaltungsvorschriften, Zuwendungsrecht), der Vor- und Nachkalkulations
    sowie der Bonitätsprüfungen
    6.3 Kenntnisse einer IT-gestützten Administration im Bereich
    Projektförderung (z. B. mit dem Projektförderer-Informationssystem
    (profi)).
    7. Nachweis von Erfahrungen in Öffentlichkeitsarbeit sowie in der
    Vorbereitung und Durchführung von Expertengesprächen und
    Fachveranstaltungen, Kongressen, Messeauftritten etc.
    8. Verschwiegenheit und Gewähr für den Ausschluss von
    Interessenkollisionen, eigener wirtschaftlicher Interessen und Einhaltung
    des Datenschutzes.
    Die unter den vorstehenden Nummern 1 - 8 geforderten Nachweise sind durch
    Eigenerklärungen zu belegen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des
    Auftraggebers entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden (z. B. Kopien
    von Studiennachweisen oder Bescheinigungen über die berufliche
    Befähigung).
    Zusätzlich zu den vorstehend geforderten Nachweisen sind die Teilnehmer
    darüberhinaus aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze
    Projektskizze (max. drei DIN A 4 Seiten) zu der unter II.1.5 beschriebenen
    Leistung vorzulegen (s. hierzu weitere Ausführungen unter IV.1.2). Mit der
    Projektskizze ist keine Kostenkalkulation vorzulegen!
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: nein
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: ja
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Verhandlungsverfahren
    Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
    Verhandlungsverfahren) nein
    IV.1.2)  Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
    Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
    Geplante Mindestzahl 3:  und Höchstzahl 5
    Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
    Teilnehmer legen mit dem Teilnahmeantrag eine Skizze vor, in der sie
    beispielhaft Herangehensweise und Bearbeitung eines Zuwendungsantrages
    darstellen. Gefordert ist eine Übersicht über den gesamten Ablauf eines
    Zuwendungsprojekts, beginnend mit dem Erstkontakt zum Antragsteller bis
    hin zur Abwicklung des Zuwendungsprojektes. Im Rahmen der
    haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen wird dabei einer besonders kunden-
    und serviceorientierten Umsetzung gegenüber den Zuwendungsnehmern hoher
    Stellenwert beigemessen. Die Skizze soll maximal drei DIN A4 nicht
    überschreiten. Anhand dieser Skizze werden unter den geeigneten Bewerbern
    diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
    Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die
    Lösungsorientierung der Skizze sein. ''Bei Fehlen dieser kurzen
    Projektskizze wird eine Nachfrist analog § 16 Abs. 2 VOL/A nicht
    eingeräumt. Das Fehlen führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers
    vom weiteren Verfahren, um bezgl. der Frist für die Erstellung der Skizze
    für alle Teilnehmer die gleichen wettbewerblichen Bedingungen zu
    gewährleisten.
    IV.1.3)  Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
    Verhandlung bzw. des Dialogs
    Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
    schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
    verhandelnden Angebote nein
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
    den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
    Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
    Zb1 - 04812 - 3/20
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen bzw. der Beschreibung
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    30.8.2013 - 23:59
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Zusätzliche Angaben
    1. Information zu Arbeitsgemeinschaften
    Ist für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung die Bildung von
    Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz
    von Subunternehmern vorgesehen, sind die nachfolgenden Informationen zu
    beachten.
    1.1 Information zur Bietergemeinschaften:
    Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine
    Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
    Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der
    Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des
    Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung
    ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im
    Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung
    gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung
    (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass
    ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung
    nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle
    Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
    1.2 Information zum Einsatz von Subunternehmern:
    Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde
    der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes
    Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der
    Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht
    werden.
    Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine
    original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem
    Inhalt abzugeben:
    Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des
    Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als
    Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des
    Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung
    der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die
    erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung
    stelle.
    (Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im
    funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch
    andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die
    geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.)
    2. Information zur freiwilligen EU-weiten Bekanntmachung in SIMAP:
    Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche
    Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaft, obwohl der Auftrag unter
    die Kategorie 27 des Anhangs I Teil B fällt und damit nicht der
    europaweiten Bekanntmachungspflicht unterliegt.
    3. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
    Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der
    Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen
    Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen
    werden:
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Referat Zb 1  Zentrale Vergabestelle
    Rochusstraße 1
    53123 Bonn
    Nicht öffnen!  Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb
    1-04812-3/20.
    Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als
    E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge
    werden nicht berücksichtigt. Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine
    kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei. //
    Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der
    Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
    4. Information zum Versand von Unterlagen
    Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine
    Vergabeunterlagen versandt werden.
    Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
    5. Information zum Zuschlagsvorbehalt
    Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit
    der benötigten Haushaltsmittel.
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
    Villemombler Str. 76
    53123 Bonn
    DEUTSCHLAND
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für
    Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101 a und 107 Abs. 3 des
    Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung.
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    31.7.2013
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de