Ausschreibung: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - DE-Bonn Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung Dokument Nr...: 261333-2013 (ID: 2013080304123527764) Veröffentlicht: 03.08.2013 * Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Rochusstraße 1 53123 Bonn DEUTSCHLAND Telefon: +49 228995271604 E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de Fax: +49 228995272253 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.BMAS.bund.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.3) Haupttätigkeit(en) Sozialwesen Sonstige: Renten- und Alterssicherung, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Arbeitsmarktpolitik, Belange behinderter Menschen I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Administration von Zuwendungsprojekten im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Berlin. NUTS-Code DE,DE300 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens 1. Ziel des Auftrags Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Administration von Transfer-, Strategie- und Modellprojekten im Rahmen der Programms "Neue Qualität der Arbeit" zu beauftragen. Die zu vergebende Projektträgerschaft soll das BMAS durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen sowie verwaltungsmäßigen Aufgaben bei der Prüfung und Bewilligung von Zuwendungen im Rahmen des Programms entlasten. Auf der Grundlage der entsprechenden Zuarbeiten durch den Auftragnehmer entscheidet das BMAS über die Förderung der einzelnen Projekte. Zudem soll der Auftragnehmer maßgeblich die Fortentwicklung der Projekte bzw. des Förderprogramms in enger Zusammenarbeit mit den für Transfer- und Medienarbeit zuständigen Einheiten vorantreiben. 2. Hintergrund des Auftrags Der Strukturwandel in der Wirtschafts- und Arbeitswelt, der sich weiter verschärfende globale Wettbewerb und der demografische Wandel hin zu einer älter werdenden Erwerbsbevölkerung stellen Unternehmen, Beschäftigte und die Gesellschaft insgesamt vor gewaltige Herausforderungen. Für das BMAS ist angesichts dieser Entwicklungen die Gestaltung einer modernen, zukunftsfähigen Arbeitswelt ein Kernanliegen. In diesem Zusammenhang fördert das BMAS Projekte, die nachhaltig zum Erhalt und zur Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit beitragen. Ziel ist sowohl die Umsetzung und der Transfer von Erkenntnissen und Instrumenten zum demografischen Wandel, als auch die Entwicklung und Erprobung betrieblicher Gestaltungslösungen sowie deren breite öffentliche Darstellung. Die Projekte werden in die Umsetzungsstrategie der Initiative Neue Qualität der Arbeit eingebunden. 3. Gegenstand des Auftrags Der zu vergebende Auftrag umfasst die Projektträgerschaft im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit. Hierunter fallen insbesondere: Übernahme von verwaltungstechnischen/administrativen Aufgaben bei der Vorbereitung und Bewilligung von Zuwendungen ggf. einschließlich eigenverantwortlicher Bescheiderteilung im Rahmen einer Beleihung (s.u. 3.4 Bedarfsposition), Übernahme der wissenschaftlichen und fachlichen Begleitung der Projekte, vor dem Hintergrund der jeweils gültigen Bekanntmachung und ihrer zentralen Ziele, Förderung von Synergien der Projekte untereinander sowie zwischen Projekten und regionalen sowie überregionalen Akteuren der Initiative Neue Qualität der Arbeit, Proaktive und vorausschauende Aufbereitung zentraler Meilensteine innerhalb der Projektförderung zum Zwecke einer zielgerichteten Kommunikation, Systematische Unterstützung der Projekte bei der öffentlichen Darstellung ihrer Ergebnisse sowie enge Zusammenarbeit mit den für die Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Einheiten, Beratung bei der konzeptionellen Fortentwicklung der Projektförderung, Unterstützung/Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten, z. B. einem externen Evaluator. Eine präzise Bestimmung des Leistungsumfanges ist hinsichtlich des Umfangs und der Laufzeit der Projekte sowie der Anzahl der Projektbeteiligten im Voraus nicht möglich. Im Rahmen des vorgesehenen Verhandlungsverfahrens werden die nachstehend beschriebenen Leistungen daher näher zu konkretisieren sein. Ein hoher Stellenwert wird dabei - unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen einer besonders kunden- und serviceorientierten Umsetzung der ausgeschriebenen Leistung gegenüber den Zuwendungsnehmern beigemessen; deren konkrete Ausgestaltung (z. B. an einem Fallbeispiel) ebenfalls Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sein wird. 3.1 Umfang der Projektförderung zur Darstellung des Leistungsumfangs Der Umfang der Projektförderung bemisst sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln. Nach der bisherigen unverbindlichen mittelfristigen Finanzplanung des BMAS stehen für die Bewilligung von neuen Projekten jährlich ca. 4 bis 5 Mio. EUR zur Verfügung. Inwiefern diese Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, hängt von künftigen Haushaltsaufstellungen ab. Zurzeit werden 42 Projekte im Programm Neue Qualität der Arbeit gefördert. Jährlich sollen 12 bis 15 neue Projekte bewilligt werden. Die Projekte haben eine Laufzeit von ein bis drei Jahren bei einem Fördervolumen über die Gesamtlaufzeit von bis zu 1 Mio. EUR pro Zuwendung (in Einzelfällen liegen die Fördersummen auch höher). Die Projektadministration durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin erfolgt unter Beachtung der Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung - BHO (§§ 23, 44 BHO sowie Verwaltungsvorschriften und Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - ANBest-P und den Abrufrichtlinien des Bundes) sowie den Vorschriften des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst (z. B. Stellenbewertung, Besserstellungsverbot). 3.2 Aufgaben im Rahmen der Administration von Projekten Die Administration der unter 3.1 beschriebenen Projektförderung, einschließlich Weiterführung und Abschluss der vor dem Vertragsbeginn der ausgeschriebenen Leistung bewilligten Projekte umfasst jeweils sämtliche Schritte der Zuwendungsverfahren gemäß Vorschriften der BHO: Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern, Mitwirkung bei der Erarbeitung von Förderbekanntmachungen, Koordination und Mitwirkung* bei der Bewertung und Auswahl der Projekte, Zuwendungsrechtliche Bearbeitung der vom BMAS abschließend zur Förderung ausgewählten Anträge gem. §§ 23, 44 BHO und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best-P) einschließlich der Dokumentation der Antragsprüfung, Erfassen der Projekte in der Zuwendungsdatenbank des Bundes (ZWDB) und laufende Pflege der Datensätze (technische Voraussetzungen für einen Zugang zur ZWDB sind obligatorisch) Pflege und (Weiter-)Entwicklung einer Projektdatenbank sowie Übernahme Bestandsdaten; hierzu sind einschlägige IT-Kenntnisse erforderlich Nachhalten von Terminen zur Abgabe von Sachstands-, Zwischen- und Abschlussberichten (s. a. unter 3.3) Fristgerechte Prüfung der Verwendungsnachweise (Zwischen- und Endverwendungsnach-weise) einschließlich der Dokumentation der Prüfungsergebnisse Jährliche Unterrichtung des BMAS (Geschäftsbericht) über Tätigkeiten im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung und ggf. Beleihung (s. u. 3.4.), bisher getätigte Arbeitsschritte und -ergebnisse (fachlich und finanziell), sowie über den geplanten weiteren Arbeitsverlauf in quartalsmäßigen Berichten (Übersicht der gestellten Projektanträge sowie der beantragten und bewilligten Fördermittel und deren Mittelabfluss) Information des BMAS bei erheblichen Abweichungen vom geplanten Verlauf und bei besonderen Vorkommnissen (z. B. vorzeitige Beendigung eines Vorhabens, notwendige Zieländerungen, erhebliche Abweichungen von der Planung) sowie Dokumentation der Ergebnisse Bericht vorab über Entscheidungen zu Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, Änderungsbescheide zwecks zusätzlicher Mittelbewilligung und -auszahlung sowie Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wegen eines Betrages von mehr als 2.000,00 Euro und Abstimmung des weiteren Vorgehens mit dem BMAS Zuarbeit zu ad hoc-Anfragen aus dem BMAS (u. a. Erstellung von Übersichten außerhalb der Berichtszeiträume, Textbeiträge zu Anfragen mit Projektbezug) Teilnahme an Abstimmungstreffen mit BMAS und/oder Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie anderen Dienstleistern des BMAS im Rahmen der Projektförderung der Austausch von Akten wird per Kurierdienst durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin sichergestellt * Pro jährlicher Projektausschreibung sind die eingereichten Projektskizzen administrativ zu bearbeiten und in einer 1. Runde auf Grundlage einer vorgefertigten Bewertungsmatrix zu bewerten (in den Projektrunden 2012 und 2013 wurden 270 bzw. 160 10-seitige-Projektskizzen eingereicht). Im Ergebnis werden ca. 1215 Teilnehmer zur Einreichung eines förmlichen Projektantrages aufgefordert. 3.3 Aufgaben im Rahmen der fachlichen Begleitung von Projekten - Beteiligung an Beratungen von Fachgremien z. B. Projektbeiräte (pro Projekt jährlich ein bis zwei Termine im Rahmen der fachlichen Begleitung) Erstellung und Umsetzung geeigneter Instrumente zum Informationsaustausch zwischen Projektbeteiligten, regionalen und überregionalen Akteuren der Initiative Neue Qualität der Arbeit sowie BAuA, BMAS und anderen Dienstleistern des BMAS im Rahmen der Projektförderung Organisation und Durchführung eines jährlichen Projektetreffens Koordination und Mitarbeit bei der fachlichen Bewertung von Sachstands-, Zwischen- und Abschlussberichten in Abstimmung mit dem BMAS und ggf. der BAuA Unterstützung und Beratung bei der Auswertung von projekt- und programmbezogenen Evaluationen Identifizierung von Projektinhalten, die sich für eine breite öffentliche Kommunikation eignen sowie Vorschläge für die Umsetzung und den Transfer der Projektinhalte und -ergebnisse (in Abstimmung mit dem BMAS) enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den fachlichen Projektbegleitern von BAuA und BMAS sowie der für die Öffentlichkeitsarbeit zuständige Agentur Mitwirkung bei der Erstellung von Pressemitteilungen, Newslettern sowie sonstigen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Programms und bei der Entwicklung von thematischen Förderschwerpunkten Die fachliche Begleitung der Projekte durch die BAuA und BMAS ist abhängig von den Inhalten sowie der politischen Relevanz der Projekte und den jeweiligen Personalkapazitäten. 3.4 Bedarfsposition: Aufgaben im Rahmen der Beleihung Eine Beleihung des Auftragnehmers nach § 44 BHO ist beabsichtigt. Unter anderem wird die Beleihung davon abhängen, dass die Voraussetzungen gem. Ziffer 19 und 20 VV-BHO zu § 44 BHO erfüllt und evtl. erforderliche Einwilligungen erteilt sind. Die Beleihung ist daher eine einseitige Option des BMAS im Einvernehmen mit dem BMF. Ein Anspruch auf Beleihung besteht nicht. Im Rahmen der Beleihung find folgende Tätigkeiten zu erbringen: Erlass der Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid (VV Nr. 5 zu § 44 BHO), Erlass von Ablehnungs-, Änderungs- und Rückforderungsbescheiden gemäß VwVfg, Anhörung gemäß § 28 VwVfG, Erhebung von Zinsen gemäß § 49a VwVfG, Treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln und Weiterleitung an die Projektnehmer, Selbstständige Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten (z. B. bei der Rücknahme oder dem Widerruf von Verwaltungsakten sowie bei der Geltendmachung von Forderungen) in Abstimmung mit dem BMAS. Hierzu wird der Auftragnehmer mit hoheitlichen Rechten zur Bescheiderteilung beliehen werden. Die konkreten Regelungen zur Beleihung sind im Werkvertrag enthalten. Die Beleihung erfolgt durch Verwaltungsakt nach Maßgabe der Ziffer 20.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 BHO (VV-§ 44 BHO). 4. Zeitplan und optionale Verlängerung Die Projektträgertätigkeit ist ab dem Tag der Zuschlagserteilung (ggf. auch ohne Aufgaben im Rahmen der Beleihung) in vollem Umfang aufzunehmen. Für die Übergabe und Einarbeitung steht maximal ein Zeitraum von 3 Monaten zur Verfügung. Danach darf eine ggf. weitere notwendige Einarbeitungszeit nicht zu Verzögerungen in der Auftragsbearbeitung führen. Die Leistungen sind über eine Dauer von zunächst 36 Monaten zu erbringen, beginnend voraussichtlich am 1.1.2014. Das BMAS behält sich eine einseitige Option zur Verlängerung (ggf. auch ohne Aufgaben im Rahmen der Beleihung) des Auftrags um weitere 12 Monate vor. 5. Erfüllungsort Erfüllungsort ist Berlin. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 75131000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Das BMAS behält sich eine einseitige Option zur Verlängerung des Auftrags um weitere 12 Monate vor. II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 1 Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe) II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe) Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Gemäß Vergabeunterlagen. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) siehe VI.3) Nr. 2. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens; 2) Angabe einer Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen üblichen Kontaktdaten (einschließlich Fax-Anschluss); 3) kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl und -struktur, Gesellschafterstruktur, ggf. Standorte; 4) unterschriebene Erklärung des Bieters (bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied abzugeben.), dass 4.1) über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; 4.2) er sich nicht in Liquidation befindet; 4.3) keine Person, deren Verhalten mir/uns zuzurechnen ist, wegen der in § 6 EG Abs. 4 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist (unter "Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist"; ist das Handeln von Führungspersonal, vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern der Kontroll- und Aufsichtsorgane und anderen, diesen vergleichbaren Personen zu verstehen); 4.4) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat; 4.5) er allen evtl. bestehenden Pflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nachkommt. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur Sicherstellung einer reibungslosen Übernahme der Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse der Inhalte und Verfahren der Projektförderung, dem Controlling von Projekten, der Vor- und Nachkalkulationsprüfung sowie der Bonitätsprüfungen nachzuweisen. Dazu ist vom Teilnehmer die fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit hinsichtlich folgender Punkte nachzuweisen: 1. Kenntnis der wissenschaftlichen und wirtschaftspolitischen Diskussionen auf den Gebieten Demografischer Wandel und Unternehmenskultur, insbesondere der Personalführung und -organisation, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit sowie Wissen und Kompetenz. 2. Darstellung der fachlich-wissenschaftlichen Unabhängigkeit und organisatorischen Eigenständigkeit sowie eines internen Controllingsystems. 3. Nachweis von Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern, insbesondere mit Bundesministerien hinsichtlich mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Leistungen (Projektadministration einschließlich der Beleihung und den damit verbundenen hoheitlichen Tätigkeiten) unter Benennung der entsprechenden Aufträge der letzten 5 Jahre und der Ansprechpartner bei den Auftraggebern anhand einer Referenzliste. 4. Nachweis, dass die mit der Ausführung der entsprechenden Teilleistungen des Auftrages beabsichtigten einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mindestanzahl 3) über fundierte Kenntnisse im Haushalts- und Verwaltungsrecht (insbesondere Verwaltungsverfahrensgesetz, Bundeshaushaltsordnung mit den allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Zuwendungsrecht, Zuwendungsdatenbank des Bundes, Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation) verfügen. 5. Nachweis von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über umfangreiche IT-Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Datenbanken verfügen (z. B. mit dem Projektförderer-Informationssystem (profi) o.ä. vertraut sind). 6. Namentliche Benennung der für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung leitungsverantwortlichen Person sowie deren Stellvertretung. Für diese Personen sind folgende Nachweise zu erbringen: 6.1 berufliche Abschlüsse und berufliche Tätigkeiten, die für die zu erbringende Leistung fachlich qualifizieren 6.2 fundierte Kenntnisse im Haushalts- und Verwaltungsrecht (insbesondere Verwaltungsverfahrensgesetz, Bundeshaushaltsordnung mit den allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Zuwendungsrecht), der Vor- und Nachkalkulations sowie der Bonitätsprüfungen 6.3 Kenntnisse einer IT-gestützten Administration im Bereich Projektförderung (z. B. mit dem Projektförderer-Informationssystem (profi)). 7. Nachweis von Erfahrungen in Öffentlichkeitsarbeit sowie in der Vorbereitung und Durchführung von Expertengesprächen und Fachveranstaltungen, Kongressen, Messeauftritten etc. 8. Verschwiegenheit und Gewähr für den Ausschluss von Interessenkollisionen, eigener wirtschaftlicher Interessen und Einhaltung des Datenschutzes. Die unter den vorstehenden Nummern 1 - 8 geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu belegen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden (z. B. Kopien von Studiennachweisen oder Bescheinigungen über die berufliche Befähigung). Zusätzlich zu den vorstehend geforderten Nachweisen sind die Teilnehmer darüberhinaus aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. drei DIN A 4 Seiten) zu der unter II.1.5 beschriebenen Leistung vorzulegen (s. hierzu weitere Ausführungen unter IV.1.2). Mit der Projektskizze ist keine Kostenkalkulation vorzulegen! III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Teilnehmer legen mit dem Teilnahmeantrag eine Skizze vor, in der sie beispielhaft Herangehensweise und Bearbeitung eines Zuwendungsantrages darstellen. Gefordert ist eine Übersicht über den gesamten Ablauf eines Zuwendungsprojekts, beginnend mit dem Erstkontakt zum Antragsteller bis hin zur Abwicklung des Zuwendungsprojektes. Im Rahmen der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen wird dabei einer besonders kunden- und serviceorientierten Umsetzung gegenüber den Zuwendungsnehmern hoher Stellenwert beigemessen. Die Skizze soll maximal drei DIN A4 nicht überschreiten. Anhand dieser Skizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Lösungsorientierung der Skizze sein. ''Bei Fehlen dieser kurzen Projektskizze wird eine Nachfrist analog § 16 Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt. Das Fehlen führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren, um bezgl. der Frist für die Erstellung der Skizze für alle Teilnehmer die gleichen wettbewerblichen Bedingungen zu gewährleisten. IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Zb1 - 04812 - 3/20 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 30.8.2013 - 23:59 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben 1. Information zu Arbeitsgemeinschaften Ist für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern vorgesehen, sind die nachfolgenden Informationen zu beachten. 1.1 Information zur Bietergemeinschaften: Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben: Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet. 1.2 Information zum Einsatz von Subunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle. (Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.) 2. Information zur freiwilligen EU-weiten Bekanntmachung in SIMAP: Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaft, obwohl der Auftrag unter die Kategorie 27 des Anhangs I Teil B fällt und damit nicht der europaweiten Bekanntmachungspflicht unterliegt. 3. Information zur Form des Teilnahmeantrages: Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat Zb 1 Zentrale Vergabestelle Rochusstraße 1 53123 Bonn Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb 1-04812-3/20. Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei. // Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 4. Information zum Versand von Unterlagen Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung. 5. Information zum Zuschlagsvorbehalt Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Str. 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101 a und 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 31.7.2013 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de