Ausschreibung: Call-Center - DE-München
Call-Center
Dokument Nr...: 261287-2013 (ID: 2013080304122109856)
Veröffentlicht: 03.08.2013
*
  Auftragsbekanntmachung
    Dienstleistungen
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
    Carl-Wery-Str. 28
    Kontaktstelle(n): Vergabestelle
    81739 München
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
    Fax: +49 8962730650151
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.aok.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
    verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Einrichtung des öffentlichen Rechts
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Gesundheit
    Sozialwesen
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Rahmenvereinbarung über die Medizinische Information am Telefon und per
    Internet und Rahmenvereinbarung über die 24h-Erreichbarkeit am Telefon.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    NUTS-Code
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
    II.1.4)  Angaben zur Rahmenvereinbarung
    Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    Laufzeit der Rahmenvereinbarung
    Laufzeit in Jahren: 4
    Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
    Rahmenvereinbarung
    Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 800 000 EUR
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    In einem immer komplexer werdenden Gesundheitssystem brauchen die Menschen
    Ori-entierungshilfe und Informationen, wenn sie ihre Souveränität als
    Verbraucher von Gesundheitsleistungen gewinnen und eigenverantwortlich mit
    ihrer Gesundheit umgehen wollen. Die AOK Bayern bietet deshalb ihren
    Versicherten seit August 2001 Informationen am Telefon und per Internet in
    Bezug auf geeignete Leistungserbringer nach regionalen und
    fachspezifischen Gesichtspunkten sowie Fragen zu medizinischen
    Fachbegriffen und Erläuterungen von Diagnose und Therapie bei Erkrankungen
    unter dem Markennamen AOK-Clarimedis. In gleicher Art und Weise folgte
    ab September 2002 der Service AOK-Baby-Telefon. Zu erreichen sind beide
    Angebote 24 Stunden täglich unter der kostenlosen Servicenummer +49
    8001265265.
    Außerdem soll das telefonische Serviceangebot zu
    sozialversicherungsrechtlichen und allgemeinen Fragestellungen in der Zeit
    von Montag bis Freitag von 19:00 Uhr bis 8:00 Uhr, an Samstagen von 0:00
    Uhr bis 9:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 24:00 Uhr und an allen Sonntagen und
    Feiertagen von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr erweitert werden. Zu diesen Zeiten
    werden die Telefonanschlüsse der Geschäftsstellen der AOK Bayern auf die
    Ruf-nummer des Dienstleisters umgestellt. Die AOK Bayern ist für ihre
    Kunden immer erreich-bar: Tagsüber über die Geschäftsstellen in ganz
    Bayern mit kundenfreundlichen Öff-nungszeiten und am Feierabend / während
    der Nacht über ein Servicetelefon. Fragen bzw. Versichertenwünsche sollen
    durch den Dienstleister aufgenommen und an die E-Mail-Sammeladresse
    info@by.aok.de unter Angabe der Versichertenstammdaten (Name, Vorname,
    Anschrift, Geburtsdatum und KV-Nummer) weitergeleitet werden.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    79512000
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
    II.1.8)  Lose
    Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
    Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    Hinweise zum Umfang in der Vergangenheit siehe Kalkulationsgrundlage in
    den Vergabeunterlagen.
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: ja
    Beschreibung der Optionen: Der Rahmenvertrag für Los 2 beginnt am 1.1.2014
    und endet am 31.12.2015. Sofern keine Seite der Fortsetzung des
    Vertragsverhältnisses bis spätestens 6 Monate vor seinem Ablauf
    widerspricht, verlängert sich die Laufzeit um jeweils 1 Jahr, längstens
    aber bis 31.12.2017.
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
     Beginn 1.1.2014. Abschluss 31.12.2017
    Angaben zu den Losen
    Los-Nr: 1
    Bezeichnung: AOK Clarimedis
    1)	Kurze Beschreibung
    Die AOK Bayern bietet ihren Versicherten seit August 2001 Informationen am
    Telefon und per Internet in Bezug auf geeignete Leistungserbringer nach
    regionalen und fachspezifischen Gesichtspunkten sowie Fragen zu
    medizinischen Fachbegriffen und Erläuterungen von Diagnose und Therapie
    bei Erkrankungen unter dem Markennamen AOK-Clarimedis. In gleicher Art
    und Weise folgte ab September 2002 der Service AOK-Baby-Telefon. Zu
    erreichen sind beide Angebote 24 Stunden täglich unter der kostenlosen
    Servicenummer +49 8001265265.
    Sofern die Versicherten Informationen am Telefon oder per Internet
    nachfragen, sollen ihnen - unter Beachtung der regionalen Besonderheiten -
    folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden:
    1.1 Komplex 1:
    Auskunft über geeignete, d.h. räumlich nahe und ggf. spezialisierte
    Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Vertragskrankenhäuser einschließlich der
    entsprechenden Notdienste und weitere zugelassene Leistungserbringer wie
    ambulante Pflegedienste und Pflegeheime, Krankengymnasten und weitere
    nicht-ärztliche Therapeuten sowie Selbsthilfegruppen, Suchthilfestellen
    und Giftnotrufzentralen (auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten werden
    auch Auskünfte über Nichtvertragspartner und nicht zugelassene
    Leistungserbringer gegeben)
    1.2 Komplex 2:
     Informationen über Krankheitsbilder und Möglichkeiten der Prävention,
    Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungsmaßnahmen, Erläuterung von
    Ärztlicher Diagnose und Therapie auf Basis der mündlichen Informationen
    der Versicherten, möglichen Ursachen und Folgen von diagnostizierten
    Erkrankungen, Vorschläge zur Änderung der Lebensgewohnheiten zur
    Unterstützung der ärztlichen Therapie, Erläuterung von
    Therapiealternativen
     Informationen zum Transplantationsgesetz vor allem zum Thema Organ- und
    Gewebespende
     Informationen zur Reise- und Tropenmedizin (Länderinformationen,
    Benennung deutschsprachiger Ärzte im Ausland, Reise- und Vorsorgetipps,
    Reisen mit chronischen Erkrankungen, Impfungen); Reiseimpfungen und
    Standard-impfungen in Deutschland
     Informationen über Arzneimittel, auch unter Berücksichtigung der von der
    AOK-Gemeinschaft mit Pharmaherstellern geschlossenen Rabattverträge:
    Erläuterung von Beipackzetteln, Inhalts- und Wirkstoffen, Verträglichkeit,
    Nebenwirkungen, Risiken, Kontraindikationen, Wechselwirkungen bei Einnahme
    mehrerer Medikamente, allergischen Reaktionen
     Informationen für Mütter zu medizinischen Fragen vor, in und nach der
    Schwangerschaft, während der Stillzeit, bei Erkrankung des Säuglings oder
    Kleinkindes (= AOK Babytelefon)
     grundsätzliche Informationen über die Kurs- und Schulungsangebote zu
    diagnostizierten Krankheiten oder Risikofaktoren (Abnehmen, Nichtrauchen
    etc.) der AOK Bayern
    1.3 Komplex 3:
    Herstellung von Kontakten zwischen Versicherten und den Geschäftsstellen
    der AOK Bayern bei Fragen zu sozialversicherungsrechtlichen Themen, zur
    Ernährungsberatung und zum Behandlungsfehlermanagement durch Weiterleitung
    (falls sich die Anrufer mit der Weiterleitung ausdrücklich einverstanden
    erklären) oder durch Benachrichtigung der AOK-Geschäftsstelle per E-Mail.
    1.4 Komplex 4:
    Weitergabe der Rufnummer der Geschäftsstellen der AOK Bayern bei Fragen zu
    sozialversicherungsrechtlichen Themen (falls die Anrufer mit einer
    Weiterleitung nicht einverstanden sind).
    1.5 Komplex 5:
    Weiterleitung der Gespräche von Versicherten anderer AOKs als der AOK
    Bayern, die nicht vom Auftragnehmer betreut werden, an die zuständigen
    medizinischen Callcenter (falls sich die Anrufer mit der Weiterleitung
    ausdrücklich einverstanden erklären) oder Weitergabe der Rufnummer.
    2)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    79512000
    3)	Menge oder Umfang
    Angaben zum Umfang in der Vergangenheit siehe Kalkulationsgrundlage in den
    Vergabeunterlagen.
    4)	Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
    Auftrags
    Laufzeit in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)
    Los-Nr: 2
    Bezeichnung: 24h-Servicetelefonie
    1)	Kurze Beschreibung
    Erweiterung des telefonischen Serviceangebotes zu
    sozialversicherungsrechtlichen und allgemeinen Fragestellungen in der Zeit
    von Montag bis Freitag von 19:00 Uhr bis 8:00 Uhr, an Samstagen von 0:00
    Uhr bis 09:00 Uhr sowie von 13:00 bis 24:00 Uhr und an Sonntagen und
    Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24:00 Uhr. Die Bearbeitung komplexer Fragen
    wird in diesem Erstkontakt angestoßen und weitergeleitet. Hintergrund der
    Dienstleistung ist die Umsetzung der 24-Stunden-Erreichbarkeit. Die AOK
    Bayern ist für ihre Kunden immer erreichbar: Tagsüber über die
    Geschäftsstellen in ganz Bayern mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und
    am Feierabend / während der Nacht über ein Servicetelefon. Die Telefone
    der Geschäftsstellen der AOK Bayern werden zu den oben genannten Zeiten
    auf das Servicetelefon des Dienstleisters umgestellt.
    1.1 Komplex 1
    Aufnahme von allgemeinen Fragestellungen und Kundenwünschen, d. h. zur
    Änderung von Mitglieder-Stammdaten (z. B. Adressänderung, Änderung der
    Kontendaten), Zusendung von Mitgliedschaftsbescheinigungen, Anforderung
    von Auslandskrankenscheinen oder Formularen und sofortige Weiterleitung
    per E-Mail an die E-Mail-Sammeladresse info@by.aok.de der AOK Bayern. Ein
    Rückrufangebot durch MitarbeiterInnen der AOK Bayern kann entfallen.
    1.2 Komplex 2:
    Aufnahme von sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen und sofortige
    Weiterleitung an die E-Mail-Sammeladresse der AOK Bayern. Ein
    Rückrufangebot, auch zu einem festen Termin innerhalb der Geschäftszeiten
    der AOK Bayern, durch MitarbeiterInnen der zuständigen AOK-Geschäftsstelle
    wird gemacht.
    1.3 Komplex 3
    Herstellung von Kontakten zwischen Versicherten und dem
    AOK-Clarimedis-Servicetelefon bei medizinischen, nicht das
    Sozialversicherungsrecht betreffenden, Fragen; auch Informationen zum
    Transplantationsgesetz, vor allem zum Thema Organ- und Gewebespende
    betreffend (falls sich die Anrufer mit der Weiterleitung ausdrücklich
    einverstanden erklären, ansonsten Weitergabe der kostenlosen
    AOK-Clarimedis Servicenummer +49 8001265265).
    2)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    79512000
    3)	Menge oder Umfang
    Angaben zum Umfang siehe Kalkulationsgrundlage in den Vergabeunterlagen.
    4)	Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
    Auftrags
     Beginn 1.1.2014. Abschluss 31.12.2015
    5)  Zusätzliche Angaben zu den Losen
    Sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis
    spätestens 6 Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die
    Laufzeit um jeweils 1 Jahr, längstens aber bis 31.12.2017.
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
    Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
    Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: Der Auftragnehmer stellt jeweils
    zum Ende eines Quartals seine Leistungen in Rechnung. Die Zahlung hat
    innerhalb von einem Monat nach Eingang der Rechnung zu erfolgen.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Bietergemeinschaften müssen für den Fall der Auftragserteilung erklären,
    dass alle ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der
    vertraglichen Pflichten haften.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zur Eignung, unterschrieben, mit
    Angabe von Ort, Datum und Firmenstempel
    Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur Eignung für jedes
    Mitglied einzureichen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist die
    Eigenerklärung zur Eignung für jeden Unterauftragnehmer einzureichen.
    Bietergemeinschaften haben zusätzlich eine von allen Mitgliedern der
    Bietergemeinschaft unterschriebene, mit Datum versehene und gestempelte
    Bietergemeinschaftserklärung einzureichen.
    Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern, denen im Zuschlagsfall
    Teile der Leistung übertragen werden sollen (vgl. § 7 Abs.9 VOL/A-EG, § 4
    Nr. 4 VOL/B), hat der Bieter zugleich nachzuweisen, dass ihm im
    Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. In diesem
    Fall sind daher zusätzlich folgende Eignungsnachweise erforderlich:
    a) das unterschriebene, mit Datum versehene und gestempelte
    Unterauftragneh-merverzeichnis zu Art und Umfang der an Unterauftragnehmer
    zu vergebenden Leistungen sowie
    b) die unterschriebene, mit Datum versehene und gestempelte
    Verpflichtungserklärung(en) der/des benannten Unterauftragnehmer/s.
    Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer können bereits
    bei Angebotsabgabe, müssen aber spätestens 1 Woche nach Erhalt der
    Vorabinformation nach § 101a Abs. 1 S. 1 GWB (maßgeblich ist der Eingang
    bei der Vergabestelle der AOK Bayern) eingereicht werden.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des
    Finanzamtes bzw. eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle
    des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus der
    hervorgeht, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von
    Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften dieses Landes erfüllt hat
    (in begründeten Fällen Eigenerklärung zulässig).
    Bescheinigung einer Krankenkasse (Vorlage einer exemplarischen
    Bescheinigung einer Krankenkasse ist ausreichend) oder eine vergleichbare
    Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das
    Unternehmen ansässig ist, über ordnungsgemäße Zahlung der
    Sozialversicherungsbeiträge (nicht älter als zwölf Monate, bei
    Angebotsfristablauf), ersatzweise eidesstattliche Erklärung zulässig.
    Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder eine vergleichbare
    Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das
    Unternehmen ansässig ist, über ordnungsgemäße Beitragszahlung zur
    Unfallversicherung (ersatzweise eidesstattliche Erklärung).
    Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
    (angemessen für den Versicherungsfall sind: 2.000.000 EUR pauschal für
    Personen-schäden, 1.000.000 EUR pauschal für Sachschäden, 100.000 EUR
    pauschal für Ver-mögensschäden), nicht älter als 12 Monate bei
    Angebotsfristende in Kopie vorzulegen.
    Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied einzureichen.
    Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist der Nachweis für jeden
    Unterauftragnehmer einzureichen.
    Angabe zum Umsatz des Bieters in den 3 letzten abgeschlossenen
    Geschäftsjahren (Gesamtumsatz und nur für Los 1 auch Umsatz, der durch
    medizinische Information am Telefon für gesetzlich Versicherte
    erwirtschaftet wurde).
    Bei Bietergemeinschaften ist die Angabe für jedes Mitglied der
    Bietergemeinschaft zu machen.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    Für Los 1: Nachweis ausreichender Erfahrung mit medizinischer Information
    am Telefon für gesetzlich Versicherte durch Nennung von mindestens 3
    Referenzaufträgen unter Angabe der Zahl der betreuten Versicherten, des
    Auftragsinhalts und eines Ansprechpartners für Rückfragen.
    Für Los 2: Nachweis ausreichender Erfahrung mit dem Betrieb eines
    Inbound-Callcenters für gesetzlich Versicherte durch Nennung von
    mindestens 3 Referenzaufträgen unter Angabe der Zahl der betreuten
    Versicherten, des Auftragsinhalts und eines Ansprechpartners für
    Rückfragen.
    Nachweis über die erforderliche Qualifikation des einzusetzenden Personals
    gemäß Pkt C. II. 2. der Leistungsbeschreibung für Los 1 und Pkt. C. III.
    2. der Leistungsbeschreibung für Los 2 durch Angabe der vorgesehenen
    Mitarbeiter sowie deren Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse
    und Umfang und Form deren Verfügbarkeit (Präsenz/Rufbereitschaft). Soweit
    vor Beginn der Ausführung der Leistung weitere Mitarbeiter eingestellt
    werden sollen, ist die Zahl dieser Mitarbeiter, die bei Einstellung
    geforderte Qualifikation und Sprachkenntnisse sowie Umfang und Form deren
    Verfügbarkeit (Präsenz/Rufbereitschaft) anzugeben.
    Darlegung der Maßnahmen, die der Bieter trifft, um
    a) Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen
    Sozialdaten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren
    (Zutrittskontrolle),
    b) zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt
    werden können (Zugangskontrolle),
    c) zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines
    Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer
    Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können und dass
    Sozialdaten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht
    unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können
    (Zugriffskontrolle),
    d) zu gewährleisten, dass Sozialdaten bei der elektronischen Übertragung
    oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht
    unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können und dass
    überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine
    Übermittlung von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten durch
    Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle),
    e) zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden
    kann, ob und von wem Sozialdaten in Datenverarbeitungssystemen eingegeben,
    verän-dert oder entfernet worden sind (Eingabekontrolle),
    f) zu gewährleisten, dass Sozialdaten, die im Auftrag erhoben, verarbeitet
    oder genutzt werden, nur entsprechend den Weisungen der Auftraggeberin
    erhoben, verarbeitet oder genutzt werden können (Auftragskontrolle),
    g) zu gewährleisten, dass Sozialdaten gegen zufällige Zerstörung oder
    Verlust geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle),
    h) zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene
    Sozialdaten getrennt verarbeitet werden können (Trennungsgebot).
    Weiter ist ein Ansprechpartner und Verantwortlicher des Bieters für die
    rechtlichen und tatsächlichen Belange des Datenschutzes zu benennen
    (Datenschutzbeauftragter).
    Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied einzureichen.
    Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist der Nachweis für jeden
    Unterauftragnehmer einzureichen.
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: nein
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: ja
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offen
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
    den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
    Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
    Ausschreibung AOK-Clarimedis und 24h-Servicetelefonie
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen bzw. der Beschreibung
    Kostenpflichtige Unterlagen: nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    16.9.2013 - 12:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    bis: 30.11.2013
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
    80534 München
    Fax: +49 8921762847
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
    Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen
    Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies
    gegenüber der Vergabestelle (Kontaktstelle) unverzüglich zu rügen.
    Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits
    aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der
    Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der
    Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen
    Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
    ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.
    Verstößt ein Unternehmer gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf
    Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
    Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers
    mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen
    einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen.
    Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang
    der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
    vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    31.7.2013
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de