Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Würzburg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 261243-2013 (ID: 2013080304120710373)
Veröffentlicht: 03.08.2013
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  Auftragsbekanntmachung
    Dienstleistungen
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
    Theresienstr. 6-8
    Zu Händen von: Herrn Dominik Stiller
    97070 Würzburg
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 931452800
    Fax: +49 9314528011
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
    verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Regional- oder Lokalbehörde
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Allgemeine öffentliche Verwaltung
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Ausschreibung von Leistungen des Busnahverkehrs.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    Dienstleistungskategorie Nr 2: Landverkehr [2], einschließlich
    Geldtransport und Kurierdienste, ohne Postverkehr
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
    Landkreis Würzburg.
    NUTS-Code DE26C
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Durchführung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit
    Bussen im Korridor 4a.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    60112000 - EA23
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
    II.1.8)  Lose
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    Ca. 375.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr.
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: nein
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
    Laufzeit in Monaten: 114 (ab Auftragsvergabe)
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
    Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
    Monatliche Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer. Näheres ergibt sich
    aus dem Verkehrsvertrag.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen
    Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 13.06.2013 datiert)
    beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine
    gleichwertige aktuelle Bescheinung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des
    Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im
    Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter
    keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
    vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein
    Ausdruck aus dem elektronische Informations- und Kommunikationssystem,
    über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Der Nachweis der Zuverlässigkeit und der
    finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung
    des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
    1. über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein
    vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung
    eines solchen Verfahrens beantragt wurde oder dieser Antrag mangels Masse
    abgelehnt worden ist;
    2. der Bieter sich nicht in Liquidation befindet;
    3. im Gewerbezentralregisterauszug des Bieters zum Zeitpunkt der
    Angebotsabgabe keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen
    schwerer Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften sowie gegen arbeits-
    und sozialrechtliche Pflichten oder gegen Vorschriften des PBefG oder der
    auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen;
    4. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
    sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur
    Berufsgenossenschaft nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in
    dem er ansässig ist, stets ordnungsgemäß nachgekommen ist;
    5. der Bieter ein den Anforderungen des § 2 Abs. 2, Nr. 2, Abs. 3 PBZugV
    entsprechendes Eigenkapital nachweisen kann.
    Aussichtsreiche Bieter haben während der Wertungsphase auf Aufforderung
    des Auftraggebers binnen einer Woche die Einhaltung der Nr. 5 durch
    Vorlage einer entsprechenden Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder
    Steuerberaters nachzuweisen.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom
    Bieter in den letzten drei Jahren erbrachte Verkehre. Bieter können sich
    zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen,
    wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter
    während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
    Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des
    Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen.
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe selbst Verkehrsleistungen
    im Linienverkehr nach § 42 PBefG (als Genehmigungsinhaber oder
    Subunternehmer) mit mindestens vier eigenen (d.h. im Eigentum des Bieters
    stehenden oder geleasten) Fahrzeugen erbringen.
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: ja
    Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: §§ 3 ff.
    PBZugV
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: nein
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offen
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
    den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
    Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen bzw. der Beschreibung
    Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
    2.9.2013
    Kostenpflichtige Unterlagen: nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    13.9.2013 - 10:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    bis: 30.11.2013
    IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote
    Tag: 13.9.2013 - 10:05
    Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
    Promenade 27 (Schloss)
    91522 Ansbach
    DEUTSCHLAND
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
    Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§
    102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber
    weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von
    einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1)
    genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist,
    wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
    Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107
    Abs. 3 Nr. 4 GWB).
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    29.7.2013
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