Ausschreibung: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken - DE-Wuppertal
Leerung von Klärgruben oder Faulbecken
Dokument Nr...: 261224-2013 (ID: 2013080304120123303)
Veröffentlicht: 03.08.2013
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  Auftragsbekanntmachung
    Dienstleistungen
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    WSW Energie & Wasser AG
    Bromberger Straße 39-41
    Zu Händen von: Herrn Scheuermann
    42281 Wuppertal
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 2025694355
    E-Mail: thomas.scheuermann@wsw-online.de
    Fax: +49 2025694330
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
    verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Sonstige: Versorgungsunternehmen
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Fäkalienabfuhr aus Hauskläranlagen und Sammelgruben im Stadtgebiet
    Wuppertal.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
    Wuppertal.
    NUTS-Code
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Fäkalienabfuhr aus Hauskläranlagen und Sammelgruben im Stadtgebiet
    Wuppertal
    Derzeit sind im Stadtgebiet Wuppertal ca. 2101 private Abwasseranlagen
    registriert. Im einzelnen:
    a) 1907 Sammelgruben
    b) 194 Kläranlagen
    Die Sammelgruben unterteilen sich in folgende Größen:
    > 0 m³ bis 4,9 m³ = 251 Anlagen
    5,0 m³ bis 9,9 m³ = 405 Anlagen
    10,0 m³ bis 14,9 m³ = 483 Anlagen
    > 15,0 m³ = 962 Anlagen
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    90460000
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
    II.1.8)  Lose
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    Fäkalienabfuhr aus Hauskläranlagen und Sammelgruben im Stadtgebiet
    Wuppertal
    Derzeit sind im Stadtgebiet Wuppertal ca. 2101 private Abwasseranlagen
    registriert. Im einzelnen:
    a) 1907 Sammelgruben
    b) 194 Kläranlagen
    Die Sammelgruben unterteilen sich in folgende Größen:
    > 0 m³ bis 4,9 m³ = 251 Anlagen
    5,0 m³ bis 9,9 m³ = 405 Anlagen
    10,0 m³ bis 14,9 m³ = 483 Anlagen
    > 15,0 m³ = 962 Anlagen
    Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Anlagengröße teilweise
    in keinem Verhältnis zur Belastung steht.
    Das bedeutet, daß Teile der Anlagen z. T. sehr häufig, andere dagegen
    relativ selten entleert werden müssen.
    Fortschreitende Kanalerschliessungsmaßnahmen während der Vertragslaufzeit
    können zur Verringerung der Ausfuhrmengen führen.
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: nein
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
     Beginn 1.1.2014. Abschluss 31.12.2018
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
    Der Bewerber sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst eine
    Bereitschaftserklärung eines in den Europäischen Gemeinschaften oder in
    einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den europäischen
    Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens
    über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitutes bzw.
    Kredit- und Kautionsversicherer darüber vorzulegen, dass diese im
    Auftragsfalle Bankgarantien als Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von
    70.000,- Euro abgibt.
    Sollten die o. g. Bereitschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag nicht
    eingereicht worden sein, kann diese vor der Versand der Vergabeunterlagen
    im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem
    Ausschluss des Bewerbers führt.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Bietergemeinschaften erklären, dass alle Gesellschafter
    gesamtschuldnerisch haften. Angabe der kaufmännischen und technischen
    Federführung.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
    Darlegung der besonderen Bedingungen: Mit dem Angebot sind folgende
    Verpflichtungserklärungen des Bieters gem. TVgG NRW gefordert:
     Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst-
    und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und
    Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW),
     Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
    Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach
    dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG - NRW/VOL)
    für die Vergabe von Dienstleistungen,
     Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
    Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach
    dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG - NRW/VOB)
    für die Vergabe von Bauleistungen,
     Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG  NRW zur Beachtung der
    ILO-Kernarbeitsnormen,
     Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den
    ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch
    Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der
    Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG -
    NRW),
     Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG  NRW zur Frauenförderung und
    Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
     Bieter müssen nachweisen, dass sie die Beiträge zur gesetzlichen
    Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der
    Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nummer 3 des
    Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vollständig entrichten,
     Erklärung des Auftragnehmers und bei Einsatz eines Nachunternehmers oder
    Verleihers auch des Nachunternehmers und des Verleihers, dass die
    Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Absatz 1 TVgG nicht
    vorliegen.
    Für Bewerber die nachweislich im Verein für die Präqualifikation von
    Bauunternehmen e. V. oder der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer-
    u. Dienstleistungsbereich eingetragen sind, ist es nicht erforderlich die
    o. g. Verpflichtungserklärungen gem. TVgG NRW einzureichen.
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber  bei Bietergemeinschaften von allen
    Mitgliedern  sollte möglichst zum Nachweis seiner Eignung folgende
    Unterlagen/Erklärungen (nicht älter als 12 Monate) oder vergleichbare
    Informationen in deutscher Sprache vorlegen:
    1) Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des
    Heimatlandes des Bieters (gegebenenfalls in Kopie).
    2) Eigenerklärung des Bieters, dass:
     über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein
    vergleichbares gesetzlich geregeltes
    Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag
    mangels Masse abgelehnt wurde
     sich sein/ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
     keine rechtskräftige Feststellung über berufliche Verfehlungen besteht,
     er seine/sie ihre Verpflichtung(en) zur Zahlung von Steuern und Abgaben
    sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
    erfüllt hat/haben,
     er im Vergabeverfahren keine unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre
    Eignung abgegeben hat/haben,
     sein/ihr Unternehmen und die von ihm als Nachunternehmer vorgesehenen
    Unternehmen nicht in der "Anti-Terror-Liste" der Europäischen Gemeinschaft
    aufgeführt sind.
    Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem
    Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor Versand
    der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen
    nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber  bei Bietergemeinschaften von allen
    Mitgliedern  sollte möglichst zum Nachweis seiner Eignung folgende
    Unterlagen/Erklärungen oder vergleichbare Informationen in deutscher
    Sprache vorlegen:
    1) Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in
    den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
    Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem
    Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor Versand
    der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen
    nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    Der Bewerber  bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern  sollte
    möglichst zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen/Erklärungen oder
    vergleichbare Informationen in deutscher Sprache vorlegen:
    1) Eigenerklärung des Bieters, dass er die technische Leistungsfähigkeit
    besitzt die o. g. Maßnahme durchzuführen,
    2) Angabe von realisierten Referenzprojekten aus den letzten 3
    abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
    vergleichbar sind
    Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem
    Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor Versand
    der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen
    nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt.
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: nein
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: ja
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Nichtoffen
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden
    Kriterien
    1. Preis. Gewichtung 100
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen bzw. der Beschreibung
    Kostenpflichtige Unterlagen: nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    10.9.2013 - 14:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Zusätzliche Angaben
    Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten
    Kontaktstelle Formblätter für die Eignungsnachweise abzufordern und diese
    Formblätter für ihren Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der
    Teilnahmeanträge zu erleichtern.
    Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge
    summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass
    Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die
    betreffenden Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb von
    sechs Kalendertagen nachzureichen. Steht die Eignung der Bewerber aufgrund
    der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest,
    werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.
    Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine
    Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der
    Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche können aus einer fahrlässig versäumten
    Nachforderung von Unterlagen nicht abgeleitet werden. Jeder Bewerber
    bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines
    Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
    Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung
    der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs
    nach Maßgabe der Rechtssprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies
    gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren
    Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der
    Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der
    Austausch führt zur Wiederholung der Eignungsprüfung.
    Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder
    Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen.
    Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden
    Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht
    nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander
    formuliert wurden und daher die Gefahr einer Beeinflussung des
    (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
    Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb
    Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des
    Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber
    unverzügliche schriftliche darauf hinzuweisen.
    Der Teilnahmeantrag ist ZWINGEND im verschlossenen und mit dem
    Abgabezeitpunkt gekennzeichneten Umschlag einzureichen.
    Für Bewerber die nachweislich in der Präqualifizierungsdatenbank für den
    Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, ist es nicht
    erforderlich die gemäß VOL/A § 7 EG, Absatz 2 und 3 aufgeführten Nachweise
    bzw. Eigenerklärungen einzureichen.
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Nachprüfungsbehörde, Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
    Am Bonneshof 35
    40474 Düsseldorf
    DEUTSCHLAND
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
    Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß bei
    der Vergabestelle geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der
    Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens
    bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem
    Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs- 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der
    Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein
    Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer nur innerhalb von
    15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden
    (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
    VI.4.3)  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erteilt
    Nachprüfungsbehörde, Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
    Am Bonneshof 35
    40474 Düsseldorf
    DEUTSCHLAND
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    31.7.2013
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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