Ausschreibung: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken - DE-Wuppertal Leerung von Klärgruben oder Faulbecken Dokument Nr...: 261224-2013 (ID: 2013080304120123303) Veröffentlicht: 03.08.2013 * Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) WSW Energie & Wasser AG Bromberger Straße 39-41 Zu Händen von: Herrn Scheuermann 42281 Wuppertal DEUTSCHLAND Telefon: +49 2025694355 E-Mail: thomas.scheuermann@wsw-online.de Fax: +49 2025694330 Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Sonstige: Versorgungsunternehmen I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Fäkalienabfuhr aus Hauskläranlagen und Sammelgruben im Stadtgebiet Wuppertal. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Wuppertal. NUTS-Code II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Fäkalienabfuhr aus Hauskläranlagen und Sammelgruben im Stadtgebiet Wuppertal Derzeit sind im Stadtgebiet Wuppertal ca. 2101 private Abwasseranlagen registriert. Im einzelnen: a) 1907 Sammelgruben b) 194 Kläranlagen Die Sammelgruben unterteilen sich in folgende Größen: > 0 m³ bis 4,9 m³ = 251 Anlagen 5,0 m³ bis 9,9 m³ = 405 Anlagen 10,0 m³ bis 14,9 m³ = 483 Anlagen > 15,0 m³ = 962 Anlagen II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90460000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Fäkalienabfuhr aus Hauskläranlagen und Sammelgruben im Stadtgebiet Wuppertal Derzeit sind im Stadtgebiet Wuppertal ca. 2101 private Abwasseranlagen registriert. Im einzelnen: a) 1907 Sammelgruben b) 194 Kläranlagen Die Sammelgruben unterteilen sich in folgende Größen: > 0 m³ bis 4,9 m³ = 251 Anlagen 5,0 m³ bis 9,9 m³ = 405 Anlagen 10,0 m³ bis 14,9 m³ = 483 Anlagen > 15,0 m³ = 962 Anlagen Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Anlagengröße teilweise in keinem Verhältnis zur Belastung steht. Das bedeutet, daß Teile der Anlagen z. T. sehr häufig, andere dagegen relativ selten entleert werden müssen. Fortschreitende Kanalerschliessungsmaßnahmen während der Vertragslaufzeit können zur Verringerung der Ausfuhrmengen führen. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 1.1.2014. Abschluss 31.12.2018 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Der Bewerber sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst eine Bereitschaftserklärung eines in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitutes bzw. Kredit- und Kautionsversicherer darüber vorzulegen, dass diese im Auftragsfalle Bankgarantien als Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 70.000,- Euro abgibt. Sollten die o. g. Bereitschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, kann diese vor der Versand der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften erklären, dass alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften. Angabe der kaufmännischen und technischen Federführung. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Mit dem Angebot sind folgende Verpflichtungserklärungen des Bieters gem. TVgG NRW gefordert: Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW), Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG - NRW/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen, Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG - NRW/VOB) für die Vergabe von Bauleistungen, Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW), Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Bieter müssen nachweisen, dass sie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nummer 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vollständig entrichten, Erklärung des Auftragnehmers und bei Einsatz eines Nachunternehmers oder Verleihers auch des Nachunternehmers und des Verleihers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Absatz 1 TVgG nicht vorliegen. Für Bewerber die nachweislich im Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- u. Dienstleistungsbereich eingetragen sind, ist es nicht erforderlich die o. g. Verpflichtungserklärungen gem. TVgG NRW einzureichen. III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern sollte möglichst zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen/Erklärungen (nicht älter als 12 Monate) oder vergleichbare Informationen in deutscher Sprache vorlegen: 1) Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bieters (gegebenenfalls in Kopie). 2) Eigenerklärung des Bieters, dass: über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde sich sein/ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet, keine rechtskräftige Feststellung über berufliche Verfehlungen besteht, er seine/sie ihre Verpflichtung(en) zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, er im Vergabeverfahren keine unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben hat/haben, sein/ihr Unternehmen und die von ihm als Nachunternehmer vorgesehenen Unternehmen nicht in der "Anti-Terror-Liste" der Europäischen Gemeinschaft aufgeführt sind. Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor Versand der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern sollte möglichst zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen/Erklärungen oder vergleichbare Informationen in deutscher Sprache vorlegen: 1) Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor Versand der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern sollte möglichst zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen/Erklärungen oder vergleichbare Informationen in deutscher Sprache vorlegen: 1) Eigenerklärung des Bieters, dass er die technische Leistungsfähigkeit besitzt die o. g. Maßnahme durchzuführen, 2) Angabe von realisierten Referenzprojekten aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Sollten eine oder mehrere der genannten Angaben und Formalitäten mit dem Teilnahmeantrag nicht eingereicht worden sein, können diese vor Versand der Vergabeunterlagen im Nachhinein eingefordert werden, sofern das Fehlen nicht schon zu einem Ausschluss des Bewerbers führt. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Nichtoffen IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien 1. Preis. Gewichtung 100 IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 10.9.2013 - 14:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle Formblätter für die Eignungsnachweise abzufordern und diese Formblätter für ihren Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, wird der Auftraggeber die betreffenden Bewerber auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb von sechs Kalendertagen nachzureichen. Steht die Eignung der Bewerber aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche können aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen nicht abgeleitet werden. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtssprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der Eignungsprüfung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr einer Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht. Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzügliche schriftliche darauf hinzuweisen. Der Teilnahmeantrag ist ZWINGEND im verschlossenen und mit dem Abgabezeitpunkt gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Für Bewerber die nachweislich in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, ist es nicht erforderlich die gemäß VOL/A § 7 EG, Absatz 2 und 3 aufgeführten Nachweise bzw. Eigenerklärungen einzureichen. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Nachprüfungsbehörde, Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf DEUTSCHLAND VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs- 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Nachprüfungsbehörde, Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf DEUTSCHLAND VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 31.7.2013 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de