Ausschreibung: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien - DE-Stuttgart
Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Labordienste
Dienstleistungen der Polizei
Dokument Nr...: 261181-2013 (ID: 2013080304114709745)
Veröffentlicht: 03.08.2013
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  Auftragsbekanntmachung
    Dienstleistungen
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Landeskriminalamt Baden-Württemberg
    Taubenheimstr. 85
    Kontaktstelle(n): Vergabestelle
    70372 Stuttgart
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: stuttgart.lka.vergabestelle@polizei.bwl.de
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.lka-bw.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
    verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Regional- oder Lokalbehörde
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Molekulargenetisch-analytische Leistungen  Erstellung von DNA-Profilen
    (-Analysen) an Spurenmaterial und ggf. Vergleichsproben.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
    Stuttgart.
    NUTS-Code DE111
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
    II.1.4)  Angaben zur Rahmenvereinbarung
    Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
    Anzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 3
    Laufzeit der Rahmenvereinbarung
    Laufzeit in Jahren: 4
    Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
    Rahmenvereinbarung
    Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 250 000 EUR
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landeskriminalamt
    Baden-Württemberg (Auftraggeber), schreibt im Rahmen des Ausbaus der
    DNA-Analyse-Datei (DAD) molekulargenetisch-analytische Leistungen aus.
    Hierbei sind von Spurenmaterial, nach neuestem wissenschaftlichen
    Kenntnisstand, unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
    DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) aus den 16 DAD-Systemen SE33,
    D21S11, vWA, THO1, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D1S1656, D2S441,
    D10S1248, D12S391, D22S1045, D16S539, D2S1338, D19S433 und Amelogenin zu
    erstellen.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    85145000, 71900000, 75241100
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
    II.1.8)  Lose
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    Ausgehend vom Fallaufkommen der vergangenen Jahre wird seitens des LKA mit
    einem jährlichen Auftragsvolumen von ca. 2 200 Fällen gerechnet, wobei pro
    Fall mit durchschnittlich 5 Spuren zu rechnen ist.
    Aufgrund der nicht vorhersehbaren Kriminalitätsentwicklung könnte das
    Probenaufkommen und damit der Umfang der zu vergebenden Analysenaufträge
    größeren, nicht beeinflussbaren Schwankungen unterliegen. Daher kann kein
    bestimmtes Analyseaufkommen garantiert werden. Das heißt, auf der einen
    Seite kann kein Mindestaufkommen garantiert werden. Auf der anderen Seite
    kann das Analyseaufkommen aber auch erheblich höher sein, wenn es die
    allgemeine Kriminalitätslage erfordert. Hinzu kommt, dass im Zuge der
    Polizeistrukturreform in Baden-Württemberg aufbau- und
    ablauforganisatorische Optimierungen im Bereich der sichernden
    Kriminaltechnik umgesetzt werden, die zu einer Qualitätsoffensive im
    Bereich der Spurensicherungsleistung führen sollen, wodurch eine
    quantitative Steigerung bei den zu untersuchenden Fällen zu
    prognostizieren ist.
    Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 250 000 EUR
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: ja
    Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von
    mindestens 1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr,
    wenn der Auftraggeber nicht unter Einhaltung einer Frist von jeweils 6
    Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes kündigt.
    Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
    Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
    in Monaten: 6 (ab Auftragsvergabe)
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
    Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
    Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer-
    oder Dienstleistungsaufträgen:
    in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
    Laufzeit in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Bietergemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen
    und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen/der
    Auftragnehmer weder in Liquidation befindet, noch dass über das Vermögen
    des Unternehmens/des Auftragnehmers das Insolvenz- bzw. vergleichbares
    Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist.
    Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
    Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
    ordnungsgemäß erfüllt werden.
    Ggf. Eigenerklärung, dass bei Ausführung des Auftrages im Rahmen einer
    Nebentätigkeit die Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit in
    entsprechender Form vorliegt bzw. einschlägige Rechtsgrundlagen dazu
    ermächtigen.
    Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung (mit einer
    Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personen- und 1 Mio. EUR für Sachschäden
    sowie 500 000 EUR für daraus resultierenden Vermögensschäden) oder eine
    vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und
    dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und dieser
    Versicherungsschutz mindestens bis zum Ende sämtlicher Vertragsbeziehungen
    aus dem Vertrag aufrechterhalten wird.
    Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- und Handelsregister nach
    Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes oder des Vertragsstaates des
    EWR-Abkommens eingetragen ist.
    Eigenerklärung, dass der Bieter keine Verstöße im Sinne des § 5 des
    Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine
    Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung
    bestehen (analoge Anwendung der deutschen Gesetzgebung für außerdeutsche
    Bewerber).
    Eigenerklärung, dass ein deutschsprachiger Ansprechpartner in Wort und
    Schrift während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung steht.
    Eigenerklärung, dass die Gutachten in deutscher Sprache verfasst werden.
    Eigenerklärung, dass bei Vergleichsspuren, die nach § 81 e StPO erhoben
    wurden, nach § 81 f StPO die Richtigkeit der eingetragenen
    DNA-Identifizierungsmuster mit Datum, Name und Unterschrift des/der
    öffentlich bestellten oder nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichteten
    Sachverständigen bestätigt wird.
    Vorlage der unterschriebenen Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt.
    Eigenerklärungen, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
    zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
     § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a
    des Straf-gesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen),
     § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische
    Vereinigungen im Ausland),
     § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig
    erlangter Vermögenswerte),
     § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
    Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die
    von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
    werden,
     § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die
    Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
    Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren
    Auftrag verwaltet werden,
     § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel
    2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
    internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten
    Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
    Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten
    des Internationalen Strafgerichtshofes,
     Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
    (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
    Geschäftsverkehr),
     § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur
    Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
    (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
    Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen
    Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
    Eigenerklärung, dass der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen,
    noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder
    Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der
    in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage
    des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten
    erscheint.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Ggf. Eigenerklärung, dass bei Durchführung des
    zukünftigen Auftrages im Rahmen einer Nebentätigkeit die erforderlichen
    Mittel zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen und entsprechende
    Verpflichtungserklärungen vorliegen.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    Eigenerklärung, dass die verantwortlich zeichnenden Wissenschaftler über
    eine abgeschlossene Hochschulausbildung im Fachbereich Naturwissenschaften
    oder Medizin verfügen.
    Eigenerklärung, dass das mit den Analysen betraute Laborpersonal über eine
    adäquate Assistentenausbildung in den oben genannten Fachgebieten oder
    einer nahe verwandte Fachrichtung verfügt.
    Alle verfügbaren Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP
     Ringversuchen lückenlos seit 2009, bei denen die DAD-Systeme SE33,
    D21S11, vWA, THO1, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338,
    D19S433 und Amelogenin und ab 2011 zusätzlich die DAD-Systeme D1S1656,
    D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045 für forensische Spuren geprüft wurden.
    Aktueller Nachweis, dass eine Akkreditierung des Untersuchungslabors nach
    ISO/IEC 17025 vorliegt.
    Eigenerklärung, dass organisatorische und technische Sicherungsmaßnahmen
    zum Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit, sowie die
    betriebsinterne Qualitätskontrolle (z. B. Einweisung und fortlaufende
    Weiterbildung des Laborpersonals), die Fehlervermeidung und die Vermeidung
    von Spurenvertauschungen durchgeführt werden. Das Schriftstück Spezielle
    Regel zur Umsetzung der DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische Laboratorien
    wird im Rahmen der mitgeltenden Unterlagen dem Auftragnehmer zur Verfügung
    gestellt.
    Vorlage von zehn Gerichtsgutachten, die die Erfüllung der notwendigen
    Qualitätsanforderungen für die Bearbeitung mikroskopisch kleiner Spuren
    (beispielhaft gezeigt an hautepithelverdächtigen Antragungen)
    dokumentieren.
    Dabei soll auch eine Schilderung der Isolierung der mikroskopisch kleinen
    Spuren im Rahmen der zehn vorgelegten Gutachten erfolgen.
    Hier können die Laborprotokolle und Untersuchungsaufträge der betreffenden
    Gutachten ergänzend vorgelegt werden.
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: nein
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: ja
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offen
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
    den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
    Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
    BWLKA-120-TOS-2013
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen bzw. der Beschreibung
    Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
    2.9.2013
    Kostenpflichtige Unterlagen: nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    20.9.2013 - 12:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    bis: 29.10.2013
    IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote
    Tag: 20.9.2013 - 12:00 Uhr
    Ort:
    Stuttgart.
    Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
    Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2017.
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
    Karl-Friedrich-Straße 17
    76133 Karlsruhe
    Telefon: +49 7219264049
    Internet-Adresse:
    http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
    Fax: +49 7219263985
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sieht
    sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
    Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
    unverzüglich bei der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz
    gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
    Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
    spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
    Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§ 107
    Abs. 3 Nr. 2, 3 GWB).
    Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
    wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der
    Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
    Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
    sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein
    Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
    die Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf
    elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am
    Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
    VI.4.3)  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erteilt
    (siehe Ziffer I.1)
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    1.8.2013
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