Ausschreibung: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien - DE-Stuttgart Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien Labordienste Dienstleistungen der Polizei Dokument Nr...: 261181-2013 (ID: 2013080304114709745) Veröffentlicht: 03.08.2013 * Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimstr. 85 Kontaktstelle(n): Vergabestelle 70372 Stuttgart DEUTSCHLAND E-Mail: stuttgart.lka.vergabestelle@polizei.bwl.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.lka-bw.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Öffentliche Sicherheit und Ordnung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Molekulargenetisch-analytische Leistungen Erstellung von DNA-Profilen (-Analysen) an Spurenmaterial und ggf. Vergleichsproben. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stuttgart. NUTS-Code DE111 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern Anzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 3 Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 4 Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 250 000 EUR II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (Auftraggeber), schreibt im Rahmen des Ausbaus der DNA-Analyse-Datei (DAD) molekulargenetisch-analytische Leistungen aus. Hierbei sind von Spurenmaterial, nach neuestem wissenschaftlichen Kenntnisstand, unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) aus den 16 DAD-Systemen SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045, D16S539, D2S1338, D19S433 und Amelogenin zu erstellen. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 85145000, 71900000, 75241100 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Ausgehend vom Fallaufkommen der vergangenen Jahre wird seitens des LKA mit einem jährlichen Auftragsvolumen von ca. 2 200 Fällen gerechnet, wobei pro Fall mit durchschnittlich 5 Spuren zu rechnen ist. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Kriminalitätsentwicklung könnte das Probenaufkommen und damit der Umfang der zu vergebenden Analysenaufträge größeren, nicht beeinflussbaren Schwankungen unterliegen. Daher kann kein bestimmtes Analyseaufkommen garantiert werden. Das heißt, auf der einen Seite kann kein Mindestaufkommen garantiert werden. Auf der anderen Seite kann das Analyseaufkommen aber auch erheblich höher sein, wenn es die allgemeine Kriminalitätslage erfordert. Hinzu kommt, dass im Zuge der Polizeistrukturreform in Baden-Württemberg aufbau- und ablauforganisatorische Optimierungen im Bereich der sichernden Kriminaltechnik umgesetzt werden, die zu einer Qualitätsoffensive im Bereich der Spurensicherungsleistung führen sollen, wodurch eine quantitative Steigerung bei den zu untersuchenden Fällen zu prognostizieren ist. Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 250 000 EUR II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht unter Einhaltung einer Frist von jeweils 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in Monaten: 6 (ab Auftragsvergabe) II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 3 Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe) II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Laufzeit in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe) Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen/der Auftragnehmer weder in Liquidation befindet, noch dass über das Vermögen des Unternehmens/des Auftragnehmers das Insolvenz- bzw. vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist. Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden. Ggf. Eigenerklärung, dass bei Ausführung des Auftrages im Rahmen einer Nebentätigkeit die Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit in entsprechender Form vorliegt bzw. einschlägige Rechtsgrundlagen dazu ermächtigen. Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung (mit einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personen- und 1 Mio. EUR für Sachschäden sowie 500 000 EUR für daraus resultierenden Vermögensschäden) oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und dieser Versicherungsschutz mindestens bis zum Ende sämtlicher Vertragsbeziehungen aus dem Vertrag aufrechterhalten wird. Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist. Eigenerklärung, dass der Bieter keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen (analoge Anwendung der deutschen Gesetzgebung für außerdeutsche Bewerber). Eigenerklärung, dass ein deutschsprachiger Ansprechpartner in Wort und Schrift während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung steht. Eigenerklärung, dass die Gutachten in deutscher Sprache verfasst werden. Eigenerklärung, dass bei Vergleichsspuren, die nach § 81 e StPO erhoben wurden, nach § 81 f StPO die Richtigkeit der eingetragenen DNA-Identifizierungsmuster mit Datum, Name und Unterschrift des/der öffentlich bestellten oder nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichteten Sachverständigen bestätigt wird. Vorlage der unterschriebenen Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt. Eigenerklärungen, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Straf-gesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Eigenerklärung, dass der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Ggf. Eigenerklärung, dass bei Durchführung des zukünftigen Auftrages im Rahmen einer Nebentätigkeit die erforderlichen Mittel zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen und entsprechende Verpflichtungserklärungen vorliegen. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung, dass die verantwortlich zeichnenden Wissenschaftler über eine abgeschlossene Hochschulausbildung im Fachbereich Naturwissenschaften oder Medizin verfügen. Eigenerklärung, dass das mit den Analysen betraute Laborpersonal über eine adäquate Assistentenausbildung in den oben genannten Fachgebieten oder einer nahe verwandte Fachrichtung verfügt. Alle verfügbaren Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP Ringversuchen lückenlos seit 2009, bei denen die DAD-Systeme SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338, D19S433 und Amelogenin und ab 2011 zusätzlich die DAD-Systeme D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045 für forensische Spuren geprüft wurden. Aktueller Nachweis, dass eine Akkreditierung des Untersuchungslabors nach ISO/IEC 17025 vorliegt. Eigenerklärung, dass organisatorische und technische Sicherungsmaßnahmen zum Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit, sowie die betriebsinterne Qualitätskontrolle (z. B. Einweisung und fortlaufende Weiterbildung des Laborpersonals), die Fehlervermeidung und die Vermeidung von Spurenvertauschungen durchgeführt werden. Das Schriftstück Spezielle Regel zur Umsetzung der DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische Laboratorien wird im Rahmen der mitgeltenden Unterlagen dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Vorlage von zehn Gerichtsgutachten, die die Erfüllung der notwendigen Qualitätsanforderungen für die Bearbeitung mikroskopisch kleiner Spuren (beispielhaft gezeigt an hautepithelverdächtigen Antragungen) dokumentieren. Dabei soll auch eine Schilderung der Isolierung der mikroskopisch kleinen Spuren im Rahmen der zehn vorgelegten Gutachten erfolgen. Hier können die Laborprotokolle und Untersuchungsaufträge der betreffenden Gutachten ergänzend vorgelegt werden. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: BWLKA-120-TOS-2013 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 2.9.2013 Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 20.9.2013 - 12:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 29.10.2013 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 20.9.2013 - 12:00 Uhr Ort: Stuttgart. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2017. VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 17 76133 Karlsruhe Telefon: +49 7219264049 Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html Fax: +49 7219263985 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2, 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt (siehe Ziffer I.1) VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 1.8.2013 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de