Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Wiesbaden
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 261154-2013 (ID: 2013080304113908372)
Veröffentlicht: 03.08.2013
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  Auftragsbekanntmachung
    Dienstleistungen
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement Wiesbaden
    Welfenstraße 3b
    Kontaktstelle(n): (Poststelle)
    65189 Wiesbaden
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 6117650
    E-Mail: info.wiesbaden@mobil.hessen.de
    Fax: +49 6117653900
    Weitere Auskünfte erteilen: Hessen Mobil  Straßen- und Verkehrsmanagement
    - Zentrale- ; Dezernat BA2, Baudurchführung und Vertragsrecht
    Wilhelmstraße 10
    Kontaktstelle(n): Dezernat BA 2
    Zu Händen von: Herr Dittrich/ Frau Meyer
    65185 Wiesbaden
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 6113663310
    E-Mail: martin.dittrich@mobil.hessen.de, natascha.meyer@mobil.hessen.de
    Fax: +49 6113663303
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hessen Mobil Straßen-
    und Verkehrsmanagement Zentrale - Dezernat Q11, Fachbereich Haushalt und
    Controlling-
    Wilhelmstraße 10
    Zu Händen von: Frau Piana
    65185 Wiesbaden
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 6113663421
    E-Mail: yvonne.piana@mobil.hessen.de
    Fax: +49 6113663435
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Regional- oder Lokalbehörde
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Sonstige: Strassenbau
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    A 643, Schiersteiner Brücke, schweißtechnische und
    korrosionsschutztechnische Überwachung.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
    Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
    zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
    und Analysen
    NUTS-Code DE714
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Die BAB A 643 verbindet die Landeshauptstädte Mainz und Wiesbaden und ist
    Teil des sogenannten Mainzer Rings (Autobahnring um Mainz, A 60  A 643
     A 66  A 671  A 60).
    In Rheinland-Pfalz liegt die A 643 im westlichen Stadtrandbereich von
    Mainz und in Hessen zwischen den Wiesbadener Stadtteilen Schierstein und
    Biebrich.
    Konstruktion der Bauwerke
    Die Rheinbrücke Schierstein wird entsprechend dem Wettbewerbsergebnis als
    schlanke Deckbrücke ausgeführt. Die Gesamtlänge beträgt rd. 1 278 m und
    verteilt sich auf verschiedeneTeilabschnitte. Das Tragsystem ist dabei die
    Kombination gevouteter Stahlhohlkastenbrücken in den Flussfeldern und den
    daran angrenzenden Vorlandfeldern, mit Verbundbrücken im übrigen
    Vorlandbereich. Dabei wird zur Gliederung der Brückenuntersicht in den
    Vorlandbereichen auf einen Verbundquerschnitt mit zwei Hohlkästen
    gewechselt, der bis zu den Trennpfeilern mit 3,30 m Querschnittshöhe
    durchgeführt wird. Die Stegbleche der Hohlkästen sind im gesamten
    Brückenbereich mit 73,74 ° geneigt.
    In der Mitte der Flussfelder besitzen die Überbauten als einzellige
    Stahlhohlkästen mit orthotroper Fahrbahnplatte Querschnittshöhen von 4,80
    m, mit der die Durchbiegungen unter ungünstigst angesetzter Belastung auf
    L/375 = 54 cm begrenzt werden. Über den Strompfeilern wird die Unterkante
    des Hohlkastens auf 8,30 m Höhe gevoutet, wobei die Neigung der Stegbleche
    unverändert bleibt.
    Die Übergänge zwischen orthotroper Fahrbahnplatte und Verbundplatte werden
    mit Hilfe von Verbindungskonstruktionen (Kopfbolzen und entsprechende
    Bewehrungsführung) zur Kraftübertragung im Fahrbahnplattenbereich
    biegesteif und monolithisch hergestellt. Hierzu laufen die Fahrbahnbleche
    beider Platten in einem gemeinsamen, 1,50 m breiten, in
    Brückenquerrichtung verlaufenden Hohlkasten zusammen, der die aus dem
    Plattenversatz entstehenden Torsionsmomente abträgt.
    Querschnittsausbildung der Brücke (in Fahrtrichtung gesehen von links nach
    rechts):
     Übersteigschutzwand mit Handlauf 0,367 m,
     Notgehweg 0,750 m,
     Fahrzeugrückhaltesystem/Betonschutzwand (Aufhaltestufe H4b über
    Biebricher Fahrwasser, sonst H2) 0,550 m,
     Vorbord 0,500 m,
     Seitenstreifen und Markierung 0,750 m,
     Fahrstreifen 3,500 m,
     Fahrstreifen 3,500 m,
     Fahrstreifen 3,750 m,
     Trennstreifen mit breiter durchgezogener Längsmarkierung 0,500 m,
     Standstreifen 3,750 m,
     Sicherheitsstreifen vor Schutzeinrichtung mit Straßenabläufen und Rinne
    (bzw. Pendelrinne im Kuppenbereich) 0,500 m,
     Fahrzeugrückhaltesystem/Betonschutzwand (Aufhaltestufe H4b über
    Biebricher Fahrwasser, sonst H2) 0,550 m,
     Geh- und Radweg 2,500 m,
     Geländer/Handlauf und Lärmschutzwand 0,250 m/0,465 m,
     Gesamtbreite des Querschnitts 21,717 m/21,932m,
     Lichte Breite zwischen den äußeren Geländern 21,100 m,
    Der Rhein ist in die Wasserstraßenklasse VIb eingestuft.
    Überbauten:
    Stahlteile im Stahl- und Verbundüberbau:
     Bleche t = 65 mm, Stahl S 355 J2+N,
     Bleche 65 < t = 80 mm, Stahl S 355 K2+N,
     Trapezbleche, Stahl S 355 J2C+N,
     Kopfbolzendübel, Stahl S 355 J2G3+C450 kalt verformt,
     Temporärer Verband (für Betoniervorgang), Stahl S 235 J0,
     Leitern, Podeste, Geländer, untergeordnete Kleinteile, Stahl S 235 J0,
     Edelstahlhandlauf der Geländer des abgehängten Geh- und Radwegs und
    seiner Aufgänge sowie des Treppenaufgangs. Rheingaustraße: Edelstahl
    (Werkst.-Nr. 1.4571),
    Fahrbahnplatte (Verbund): Beton C 35/45 XD1, XF2, XC4/WA, Bst 500 S (B),
    Bauablauf:
    Gemäß Bauzeitenplan ist derzeit folgender Ablauf vorgesehen:
    Achse 2: unterstromige Brücke,
    Fertigung: ab Dezember 2013 bis Mai 2016,
    Montage: ab Januar 2014 bis Juni 2016,
    Achse 1: oberstromige Brücke,
    Fertigung: ab Mai 2017 bis Juli 2019,
    Montage: ab Juni 2017 bis August 2019.
    Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt:
    II.2.1) näher aufgeführt.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    71000000
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
    II.1.8)  Lose
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    Für die unter Pkt. II.1.5) dieser Bekanntmachung genannte Baumaßnahme
    (Rheinbrücke Schierstein) sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu
    erbringen:
    Schweiß- und Korrosionsschutztechnische Überwachung von ca. 33 000 to
    Stahlbau und ca. 320 000 m2 Korrosionsschutz gemäß ZTV-Ing.
    Leistungszeitraum, Fristen:
    Fertigstellung der kompletten Leistung: Die Gesamtbauzeit für alle
    Bauphasen wird voraussichtlich ca. 7 Jahren betragen, siehe hierzu auch
    Pkt. II.1.5) dieser Bekanntmachung.
    Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: nein
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
    Haftpflichtdeckungssummen:
     5,0 Mio. EUR für Personenschäden
    und
     5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
    Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro
    Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.
    B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag
    beizufügen.
    Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Nachweise für jedes Mitglied
    getrennt zu erbringen.
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
    Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
    Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und
    Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (AVB-ING),
    Abschlagszahlungen entsprechend Projektfortschritt.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem
    Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer
    Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss
    sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Selbsterklärungen gemäß §4 (2) VOF:
     ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind
    oder
     ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise
    mit anderen zusammenarbeiten.
    Wichtiger Hinweis:
    Bewerber bzw. Bieter werden ausgeschlossen, sofern diese oder deren
    Nachunternehmer im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme Planungs-,
    Beratungs- und Bauüberwachungs- und sonstige Leistungen für Dritte oder
    andere Auftraggeber erbringen oder erbracht haben. Gleiches gilt für
    Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, wenn mindestens 1 Mitglied dieser
    Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme
    eine der vorgenannten Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber
    erbringt oder erbracht hat. Hierzu ist im Teilnahmeantrag eine
    Eigenerklärung abzugeben.
    Selbsterklärung gemäß §4 (6) a) - g) VOF , dass keine Ausschlussgründe
    vorliegen:
    a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen),
    § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB
    (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
    b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
    Vermögenswerte),
    c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG
    oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
    verwaltet werden,
    d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
    Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem
    Auftrag verwaltet werden,
    e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
    EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
    internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten
    Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
    Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten
    des Internationalen Strafgerichtshofes,
    f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
    (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
    Geschäftsverkehr),
    g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur
    Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
    (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen
    Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
    Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen
    entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
    rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
    zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der
    Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder
    Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
    Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
    einer anderen für den Bewerber der Bieter handelnden, rechtskräftig
    verurteilten Person vorliegt.
    Selbsterklärung gemäß § 4 (9) a)-d) VOF, dass keine Ausschlussgründe
    vorliegen:
    a) die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre
    Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den
    einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens
    in einer entsprechenden Lage befinden,
    b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden
    sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
    c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung
    begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
    d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht
    erfüllt haben.
    Sofern eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist, sind von den vorgesehenen
    Unterauftragnehmern gemäß der vorstehenden Zusammenstellung die
    nachfolgenden Nachweise vorzulegen:
     Selbsterklärungen gemäß § 4 (2) VOF,
     Selbsterklärungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §4 (6) a)-g) VOF
    und §4 (9) a)-d) VOF vorliegen.
    Die Angaben und Erklärungen im Formularvordruck Teilnahmeantrag zu den
    vorbezeichneten Nachweisen und Erklärungen sind zu beachten. Die
    Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen.
    Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter
    Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres
    Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des
    Teilnahmeantrages (Formularvordruck).
    Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
    erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §
    150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:  Vorlage eines entsprechenden
    Berufshaftpflichtversicherungsnachweises gemäß §5 (4) a) VOF.
     Erklärungen über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit entsprechenden
    Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, gemäß § 5 (4) c)
    VOF.
    Die Angaben und Erklärungen im Formularvordruck Teilnahmeantrag zu den
    vorbezeichneten Nachweisen und Erklärungen sind zu beachten. Die
    Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen.
    Sofern eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist, sind von den vorgesehenen
    Unterauftragnehmern gemäß der vorstehenden Zusammenstellung die
    nachfolgenden Nachweise vorzulegen:
     Erklärungen über Umsatz gemäß § 5 (4) c) VOF.
    Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter
    Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres
    Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des
    Teilnahmeantrages (Formularvordruck).
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die Vorlage eines
    Berufshaftpflichtversicherungsnachweises gemäß Punkt III1.1) wird als
    Mindeststandard gefordert.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
     § 5 (5) a)  + c) VOF: Benennung der für die Projektbearbeitung
    vorgesehenen verantwortlichen Personen.
    Angaben zu folgenden Funktionen/Aufgabenbereichen werden gefordert:
     Projektleiter.
     6 Mitarbeiter für die schweißtechnische und korrosionsschutztechnische
    Überwachung.
    Insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die vom
    vorgesehenen Projektleiter bearbeitet wurden.
     § 5 (5) b) VOF: Zusammenstellung über die Leistungen für vergleichbare
    Aufgabenstellungen, die in den letzten 6 Jahren von der sich bewerbenden
    Organisationseinheit erbracht wurden.
     § 5 (5) d) VOF: Angaben über die derzeitige personelle Ausstattung in
    den letzten 3 Jahren (Anzahl fest angestellter Mitarbeiter mit
    objektbezogener Eignung, nach Berufsgruppen gegliedert).
     § 5 (5) h) VOF: Angaben über die Auftragsteile, für die eine
    Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist.
    Die Nachweise und Angaben zu den vorgenannten Punkten sind gemäß dem
    Formularvordruck Teilnahmeantrag zu führen.
    Der Bewerber hat zum Nachweis der fachlichen Eignung (§ 5 (5) a) + c) VOF
    für den Projektleiter und § 5 (5) b) VOF) Referenzprojekte zu benennen;
    diese Referenzprojekte müssen gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag
    bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und
    Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den
    Nachweis der Eignung nach §5 (5) b) VOF durch ausgestellte und
    unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu
    belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind
    zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern die
    vorbenannten Leistungen gemäß § 5 (5) a) + c) VOF und § 5 (5) b) VOF von
    einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an
    den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die
    Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
    Bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe sind für den vorgesehenen
    Unterauftragnehmer die Angaben über die personelle Ausstattung gemäß § 5
    (5) d) VOF vorzulegen.
    Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter
    Präqualifikationsnachweise (u .a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres
    Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des
    Teilnahmeantrages (Formularvordruck).
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Mindeststandard zu § 5 (5) a) + c) VOF:
    Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen
    gleichzeitig erfüllt sind:
     Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiter > 10 Jahre und die
    vorgesehenen 6 Mitarbeiter zur schweißtechnischen und
    korrosionsschutztechnischen Überwachung jeweils > 4 Jahre,
     Nachweis des Projektleiters als Schweißfachingenieur gemäß ZTV-Ing Teil
    4, Abschnitt 3, Anhang E, E 2.2(3) und als Korrosionsschutzinspektor gemäß
    ZTV-Ing Teil 4, Abschnitt 3, Anhang E, E 2.2(2),
     Nachweis von 3 Mitarbeitern zur schweißtechnischen und
    korrosionsschutztechnischen Überwachung als Korrosionsschutzinspektor
    gemäß ZTV-Ing Teil 4, Abschnitt 3, Anhang E, E 2.2(2),
     Nachweis von 3 Mitarbeitern zur schweißtechnischen und
    korrosionsschutztechnischen Überwachung als Schweißfachingenieur gemäß
    ZTV-Ing Teil 4, Abschnitt 3, Anhang E, E 2.2(3),
     Nachweis von mindestens 1 vergleichbaren Referenzprojekt für den
    vorgesehenen Projektleiter zur schweißtechnischen Überwachung gemäß
    ZTV-Ing, das den bestimmten Mindestanforderungen genügt (siehe
    Formularvordruck Teilnahmeantrag), sowie Nachweis von mindestens einem
    vergleichbaren Referenzprojekt für den vorgesehenen Projektleiter zur
    korrosionsschutztechnischen Überwachung gemäß ZTV-Ing, das den bestimmten
    Mindestanforderungen genügt (siehe Formularvordruck Teilnahmeantrag).
    Hinweis: Die Nachweise zu den beiden Aufgabenfeldern (schweißtechnische
    Überwachung/korrosionstechnische Überwachung) können auch innerhalb eines
    Referenzprojektes nachgewiesen werden).
    Mindeststandard zu § 5 (5) b) VOF:
    Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen
    gleichzeitig erfüllt sind:
     Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt zur
    schweißtechnischen Überwachung gemäß ZTV-Ing innerhalb der letzten 6
    Jahre, das den bestimmten Mindestanforderungen genügt (siehe
    Formularvordruck Teilnahmeantrag), sowie
     Nachweis von mindestens 1 vergleichbaren Referenzprojekt zur
    korrosionsschutztechnischen Überwachung gemäß ZTV-Ing innerhalb der
    letzten 6 Jahre, das den bestimmten Mindestanforderungen genügt (siehe
    Formularvordruck Teilnahmeantrag).
    Hinweis: Die Nachweise zu den beiden Aufgabenfelder (schweißtechnische
    Überwachung/korrosionstechnische Überwachung) können auch innerhalb eines
    Referenzprojektes nachgewiesen werden.
    Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten
    Mindeststandards zu § 5 (5) a) + c) VOF und zu § 5 (5) b) VOF gleichzeitig
    erfüllt sind.
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: nein
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: ja
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Verhandlungsverfahren
    Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
    Verhandlungsverfahren) nein
    IV.1.2)  Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
    Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
    Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3
    Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
    Kriterium A:
    Fachliche Eignung/Qualifikation, der verantwortlichen Personen gemäß § 5
    (5) a) + c) VOF, hier: Projektleiter. Zur Bewertung werden die
    vergleichbaren Leistungen herangezogen, die von dem vorgesehenen
    Projektleiter hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe
    Pkt. II 1.5) und II 2.1)) bearbeitet wurden.
    Kriterium B:
    Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen gemäß § 5 (5) b)
    VOF, die in den letzten 6 Jahren von der sich bewerbenden
    Organisationseinheit hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen
    (siehe Pkt. II 1.5) und II 2.1)) erbracht wurden. Zur Bewertung werden die
    Referenzprojekte herangezogen, die vom Bewerber zu benennen sind.
    Die vorgenannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0
    Punkten bewertet.
     5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
     0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen. Der
    Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von der
    weiteren Wertung ausgeschlossen.
    Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben
    sich aus folgenden Bedingungen:
     Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen
    entsprechen (die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal
    einzureichen sind, sind im Formularvordruck Teilnahmeantrag vorgebegeben)
    und
     Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und
    Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der in den
    Vordrucken zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die
    Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
    Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:
    Kriterium A: 30 %.
    Kriterium B: 70 %.
    IV.1.3)  Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
    Verhandlung bzw. des Dialogs
    Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
    schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
    verhandelnden Angebote nein
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
    den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
    Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
    9j6-Brücke Schierstein, S+K ÜB
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen bzw. der Beschreibung
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    30.8.2013 - 10:30
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Zusätzliche Angaben
    Der Auftraggeber stellt für den Teilnahmeantrag den Bewerbern kostenfrei
    einen Formularvordruck zur Verfügung, welcher der
    Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt ist.
    Der Formularvordruck Teilnahmeantrag ist an den vorgesehenen Stellen
    vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist ausschließlich der
    vorgesehene Formularvordruck zu verwenden und einzureichen.
    Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie
    gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter
    Punkt IV.3.4) genannten Termin einzureichen.
    Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der
    Angabe Teilnahmewettbewerb A643, Schiersteiner Brücke, schweißtechnische
    und korrosionsschutztechnische Überwachung zu versehen.
    Kostenfreier Download der Unterlagen auf :
    http://www.had.de/start.php?showpub=YHC5W2E5YN6RCYBE.
    Nachr. HAD-Ref. : 269/10854.
    Nachr. V-Nr/AKZ : 9j6-Brücke Schierstein, S+K ÜB.
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
    Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt
    DEUTSCHLAND
    Fax: +49 6151125816 / 6151126834
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht
    eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann
    der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein
    Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor
    der Vergabekammer beantragen.
    Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
    VI.4.3)  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erteilt
    Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale
    Wilhelmstraße 10
    65185 Wiesbaden
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: post@mobil.hessen.de
    Telefon: +49 6113660
    Fax: +49 6113663435
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    30.7.2013
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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