Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Wiesbaden Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Dokument Nr...: 261154-2013 (ID: 2013080304113908372) Veröffentlicht: 03.08.2013 * Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement Wiesbaden Welfenstraße 3b Kontaktstelle(n): (Poststelle) 65189 Wiesbaden DEUTSCHLAND Telefon: +49 6117650 E-Mail: info.wiesbaden@mobil.hessen.de Fax: +49 6117653900 Weitere Auskünfte erteilen: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement - Zentrale- ; Dezernat BA2, Baudurchführung und Vertragsrecht Wilhelmstraße 10 Kontaktstelle(n): Dezernat BA 2 Zu Händen von: Herr Dittrich/ Frau Meyer 65185 Wiesbaden DEUTSCHLAND Telefon: +49 6113663310 E-Mail: martin.dittrich@mobil.hessen.de, natascha.meyer@mobil.hessen.de Fax: +49 6113663303 Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale - Dezernat Q11, Fachbereich Haushalt und Controlling- Wilhelmstraße 10 Zu Händen von: Frau Piana 65185 Wiesbaden DEUTSCHLAND Telefon: +49 6113663421 E-Mail: yvonne.piana@mobil.hessen.de Fax: +49 6113663435 I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Sonstige: Strassenbau I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: A 643, Schiersteiner Brücke, schweißtechnische und korrosionsschutztechnische Überwachung. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen NUTS-Code DE714 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Die BAB A 643 verbindet die Landeshauptstädte Mainz und Wiesbaden und ist Teil des sogenannten Mainzer Rings (Autobahnring um Mainz, A 60 A 643 A 66 A 671 A 60). In Rheinland-Pfalz liegt die A 643 im westlichen Stadtrandbereich von Mainz und in Hessen zwischen den Wiesbadener Stadtteilen Schierstein und Biebrich. Konstruktion der Bauwerke Die Rheinbrücke Schierstein wird entsprechend dem Wettbewerbsergebnis als schlanke Deckbrücke ausgeführt. Die Gesamtlänge beträgt rd. 1 278 m und verteilt sich auf verschiedeneTeilabschnitte. Das Tragsystem ist dabei die Kombination gevouteter Stahlhohlkastenbrücken in den Flussfeldern und den daran angrenzenden Vorlandfeldern, mit Verbundbrücken im übrigen Vorlandbereich. Dabei wird zur Gliederung der Brückenuntersicht in den Vorlandbereichen auf einen Verbundquerschnitt mit zwei Hohlkästen gewechselt, der bis zu den Trennpfeilern mit 3,30 m Querschnittshöhe durchgeführt wird. Die Stegbleche der Hohlkästen sind im gesamten Brückenbereich mit 73,74 ° geneigt. In der Mitte der Flussfelder besitzen die Überbauten als einzellige Stahlhohlkästen mit orthotroper Fahrbahnplatte Querschnittshöhen von 4,80 m, mit der die Durchbiegungen unter ungünstigst angesetzter Belastung auf L/375 = 54 cm begrenzt werden. Über den Strompfeilern wird die Unterkante des Hohlkastens auf 8,30 m Höhe gevoutet, wobei die Neigung der Stegbleche unverändert bleibt. Die Übergänge zwischen orthotroper Fahrbahnplatte und Verbundplatte werden mit Hilfe von Verbindungskonstruktionen (Kopfbolzen und entsprechende Bewehrungsführung) zur Kraftübertragung im Fahrbahnplattenbereich biegesteif und monolithisch hergestellt. Hierzu laufen die Fahrbahnbleche beider Platten in einem gemeinsamen, 1,50 m breiten, in Brückenquerrichtung verlaufenden Hohlkasten zusammen, der die aus dem Plattenversatz entstehenden Torsionsmomente abträgt. Querschnittsausbildung der Brücke (in Fahrtrichtung gesehen von links nach rechts): Übersteigschutzwand mit Handlauf 0,367 m, Notgehweg 0,750 m, Fahrzeugrückhaltesystem/Betonschutzwand (Aufhaltestufe H4b über Biebricher Fahrwasser, sonst H2) 0,550 m, Vorbord 0,500 m, Seitenstreifen und Markierung 0,750 m, Fahrstreifen 3,500 m, Fahrstreifen 3,500 m, Fahrstreifen 3,750 m, Trennstreifen mit breiter durchgezogener Längsmarkierung 0,500 m, Standstreifen 3,750 m, Sicherheitsstreifen vor Schutzeinrichtung mit Straßenabläufen und Rinne (bzw. Pendelrinne im Kuppenbereich) 0,500 m, Fahrzeugrückhaltesystem/Betonschutzwand (Aufhaltestufe H4b über Biebricher Fahrwasser, sonst H2) 0,550 m, Geh- und Radweg 2,500 m, Geländer/Handlauf und Lärmschutzwand 0,250 m/0,465 m, Gesamtbreite des Querschnitts 21,717 m/21,932m, Lichte Breite zwischen den äußeren Geländern 21,100 m, Der Rhein ist in die Wasserstraßenklasse VIb eingestuft. Überbauten: Stahlteile im Stahl- und Verbundüberbau: Bleche t = 65 mm, Stahl S 355 J2+N, Bleche 65 < t = 80 mm, Stahl S 355 K2+N, Trapezbleche, Stahl S 355 J2C+N, Kopfbolzendübel, Stahl S 355 J2G3+C450 kalt verformt, Temporärer Verband (für Betoniervorgang), Stahl S 235 J0, Leitern, Podeste, Geländer, untergeordnete Kleinteile, Stahl S 235 J0, Edelstahlhandlauf der Geländer des abgehängten Geh- und Radwegs und seiner Aufgänge sowie des Treppenaufgangs. Rheingaustraße: Edelstahl (Werkst.-Nr. 1.4571), Fahrbahnplatte (Verbund): Beton C 35/45 XD1, XF2, XC4/WA, Bst 500 S (B), Bauablauf: Gemäß Bauzeitenplan ist derzeit folgender Ablauf vorgesehen: Achse 2: unterstromige Brücke, Fertigung: ab Dezember 2013 bis Mai 2016, Montage: ab Januar 2014 bis Juni 2016, Achse 1: oberstromige Brücke, Fertigung: ab Mai 2017 bis Juli 2019, Montage: ab Juni 2017 bis August 2019. Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt: II.2.1) näher aufgeführt. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71000000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Für die unter Pkt. II.1.5) dieser Bekanntmachung genannte Baumaßnahme (Rheinbrücke Schierstein) sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: Schweiß- und Korrosionsschutztechnische Überwachung von ca. 33 000 to Stahlbau und ca. 320 000 m2 Korrosionsschutz gemäß ZTV-Ing. Leistungszeitraum, Fristen: Fertigstellung der kompletten Leistung: Die Gesamtbauzeit für alle Bauphasen wird voraussichtlich ca. 7 Jahren betragen, siehe hierzu auch Pkt. II.1.5) dieser Bekanntmachung. Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Haftpflichtdeckungssummen: 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Nachweise für jedes Mitglied getrennt zu erbringen. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (AVB-ING), Abschlagszahlungen entsprechend Projektfortschritt. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Selbsterklärungen gemäß §4 (2) VOF: ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten. Wichtiger Hinweis: Bewerber bzw. Bieter werden ausgeschlossen, sofern diese oder deren Nachunternehmer im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme Planungs-, Beratungs- und Bauüberwachungs- und sonstige Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringen oder erbracht haben. Gleiches gilt für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, wenn mindestens 1 Mitglied dieser Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme eine der vorgenannten Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringt oder erbracht hat. Hierzu ist im Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben. Selbsterklärung gemäß §4 (6) a) - g) VOF , dass keine Ausschlussgründe vorliegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber der Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Selbsterklärung gemäß § 4 (9) a)-d) VOF, dass keine Ausschlussgründe vorliegen: a) die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden, b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben. Sofern eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist, sind von den vorgesehenen Unterauftragnehmern gemäß der vorstehenden Zusammenstellung die nachfolgenden Nachweise vorzulegen: Selbsterklärungen gemäß § 4 (2) VOF, Selbsterklärungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §4 (6) a)-g) VOF und §4 (9) a)-d) VOF vorliegen. Die Angaben und Erklärungen im Formularvordruck Teilnahmeantrag zu den vorbezeichneten Nachweisen und Erklärungen sind zu beachten. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des Teilnahmeantrages (Formularvordruck). Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises gemäß §5 (4) a) VOF. Erklärungen über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit entsprechenden Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, gemäß § 5 (4) c) VOF. Die Angaben und Erklärungen im Formularvordruck Teilnahmeantrag zu den vorbezeichneten Nachweisen und Erklärungen sind zu beachten. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist, sind von den vorgesehenen Unterauftragnehmern gemäß der vorstehenden Zusammenstellung die nachfolgenden Nachweise vorzulegen: Erklärungen über Umsatz gemäß § 5 (4) c) VOF. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des Teilnahmeantrages (Formularvordruck). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die Vorlage eines Berufshaftpflichtversicherungsnachweises gemäß Punkt III1.1) wird als Mindeststandard gefordert. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: § 5 (5) a) + c) VOF: Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Personen. Angaben zu folgenden Funktionen/Aufgabenbereichen werden gefordert: Projektleiter. 6 Mitarbeiter für die schweißtechnische und korrosionsschutztechnische Überwachung. Insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die vom vorgesehenen Projektleiter bearbeitet wurden. § 5 (5) b) VOF: Zusammenstellung über die Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen, die in den letzten 6 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit erbracht wurden. § 5 (5) d) VOF: Angaben über die derzeitige personelle Ausstattung in den letzten 3 Jahren (Anzahl fest angestellter Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung, nach Berufsgruppen gegliedert). § 5 (5) h) VOF: Angaben über die Auftragsteile, für die eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise und Angaben zu den vorgenannten Punkten sind gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag zu führen. Der Bewerber hat zum Nachweis der fachlichen Eignung (§ 5 (5) a) + c) VOF für den Projektleiter und § 5 (5) b) VOF) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach §5 (5) b) VOF durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 5 (5) a) + c) VOF und § 5 (5) b) VOF von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen. Bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe sind für den vorgesehenen Unterauftragnehmer die Angaben über die personelle Ausstattung gemäß § 5 (5) d) VOF vorzulegen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u .a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des Teilnahmeantrages (Formularvordruck). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindeststandard zu § 5 (5) a) + c) VOF: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiter > 10 Jahre und die vorgesehenen 6 Mitarbeiter zur schweißtechnischen und korrosionsschutztechnischen Überwachung jeweils > 4 Jahre, Nachweis des Projektleiters als Schweißfachingenieur gemäß ZTV-Ing Teil 4, Abschnitt 3, Anhang E, E 2.2(3) und als Korrosionsschutzinspektor gemäß ZTV-Ing Teil 4, Abschnitt 3, Anhang E, E 2.2(2), Nachweis von 3 Mitarbeitern zur schweißtechnischen und korrosionsschutztechnischen Überwachung als Korrosionsschutzinspektor gemäß ZTV-Ing Teil 4, Abschnitt 3, Anhang E, E 2.2(2), Nachweis von 3 Mitarbeitern zur schweißtechnischen und korrosionsschutztechnischen Überwachung als Schweißfachingenieur gemäß ZTV-Ing Teil 4, Abschnitt 3, Anhang E, E 2.2(3), Nachweis von mindestens 1 vergleichbaren Referenzprojekt für den vorgesehenen Projektleiter zur schweißtechnischen Überwachung gemäß ZTV-Ing, das den bestimmten Mindestanforderungen genügt (siehe Formularvordruck Teilnahmeantrag), sowie Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt für den vorgesehenen Projektleiter zur korrosionsschutztechnischen Überwachung gemäß ZTV-Ing, das den bestimmten Mindestanforderungen genügt (siehe Formularvordruck Teilnahmeantrag). Hinweis: Die Nachweise zu den beiden Aufgabenfeldern (schweißtechnische Überwachung/korrosionstechnische Überwachung) können auch innerhalb eines Referenzprojektes nachgewiesen werden). Mindeststandard zu § 5 (5) b) VOF: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt zur schweißtechnischen Überwachung gemäß ZTV-Ing innerhalb der letzten 6 Jahre, das den bestimmten Mindestanforderungen genügt (siehe Formularvordruck Teilnahmeantrag), sowie Nachweis von mindestens 1 vergleichbaren Referenzprojekt zur korrosionsschutztechnischen Überwachung gemäß ZTV-Ing innerhalb der letzten 6 Jahre, das den bestimmten Mindestanforderungen genügt (siehe Formularvordruck Teilnahmeantrag). Hinweis: Die Nachweise zu den beiden Aufgabenfelder (schweißtechnische Überwachung/korrosionstechnische Überwachung) können auch innerhalb eines Referenzprojektes nachgewiesen werden. Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 5 (5) a) + c) VOF und zu § 5 (5) b) VOF gleichzeitig erfüllt sind. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Kriterium A: Fachliche Eignung/Qualifikation, der verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a) + c) VOF, hier: Projektleiter. Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die von dem vorgesehenen Projektleiter hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5) und II 2.1)) bearbeitet wurden. Kriterium B: Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen gemäß § 5 (5) b) VOF, die in den letzten 6 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5) und II 2.1)) erbracht wurden. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die vom Bewerber zu benennen sind. Die vorgenannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet. 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt, 0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen. Der Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen: Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen entsprechen (die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Formularvordruck Teilnahmeantrag vorgebegeben) und Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der in den Vordrucken zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben. Die Kriterien werden wie folgt gewichtet: Kriterium A: 30 %. Kriterium B: 70 %. IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 9j6-Brücke Schierstein, S+K ÜB IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 30.8.2013 - 10:30 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben Der Auftraggeber stellt für den Teilnahmeantrag den Bewerbern kostenfrei einen Formularvordruck zur Verfügung, welcher der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt ist. Der Formularvordruck Teilnahmeantrag ist an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden und einzureichen. Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV.3.4) genannten Termin einzureichen. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe Teilnahmewettbewerb A643, Schiersteiner Brücke, schweißtechnische und korrosionsschutztechnische Überwachung zu versehen. Kostenfreier Download der Unterlagen auf : http://www.had.de/start.php?showpub=YHC5W2E5YN6RCYBE. Nachr. HAD-Ref. : 269/10854. Nachr. V-Nr/AKZ : 9j6-Brücke Schierstein, S+K ÜB. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt DEUTSCHLAND Fax: +49 6151125816 / 6151126834 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale Wilhelmstraße 10 65185 Wiesbaden DEUTSCHLAND E-Mail: post@mobil.hessen.de Telefon: +49 6113660 Fax: +49 6113663435 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 30.7.2013 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de