Ausschreibung: Gebäudereinigung - DE-Babenhausen
Gebäudereinigung
Fensterreinigung
Dokument Nr...: 261146-2013 (ID: 2013080304113601721)
Veröffentlicht: 03.08.2013
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  Auftragsbekanntmachung
    Dienstleistungen
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Schulverbände Grund- und Mittelschule und Zweckverband Realschule
    Babenhausen
    Marktplatz 1
    Zu Händen von: Frau Zeller
    87727 Babenhausen
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 8333940054
    E-Mail: rosi.zeller@babenhausen.org
    Fax: +49 8333940094
    Weitere Auskünfte erteilen: Schulverbände Grund- und Mittelschule und
    Zweckverband Realschule Babenhausen
    Marktplatz 1
    Zu Händen von: Frau Zeller
    87727 Babenhausen
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 8333940054
    E-Mail: rosi.zeller@babenhausen.org
    Fax: +49 8333940094
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
    verschicken: Schulverbände Grund- und Mittelschule und Zweckverband
    Realschule Babenhausen
    Marktplatz 1
    Zu Händen von: Frau Zeller
    87727 Babenhausen
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 8333940054
    E-Mail: rosi.zeller@babenhausen.org
    Fax: +49 8333940094
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Schulverbände Grund-
    und Mittelschule und Zweckverband Realschule Babenhausen
    Marktplatz 1
    Zu Händen von: Herrn Ziegler
    87727 Babenhausen
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 8333-9400-33
    E-Mail: Bernd.Ziegler@babenhausen.org
    Fax: +49 8333-9400-94
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Regional- oder Lokalbehörde
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Bildung
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Gebäudereinigung Schulverbände Babenhausen.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    Dienstleistungskategorie Nr 14: Gebäudereinigung und Hausverwaltung
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 87727
    Babenhausen.
    NUTS-Code DE27C
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung von 2 Schulen und einer Turnhalle.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    90911200, 90911300
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
    II.1.8)  Lose
    Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
    Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    ca. 16.330 m² Objektfläche, davon ca. 16.210 m² in Unterhaltsreinigung,
    ca. 16.100 m² Grundreinigung und ca. 6.420 m² Glasreinigung.
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: ja
    Beschreibung der Optionen: Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr.
    Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch
    eine Preisgleitklausel verändert.
    Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
    in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
    Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
     Beginn 1.1.2014. Abschluss 31.12.2015
    Angaben zu den Losen
    Los-Nr: 1
    Bezeichnung: Unterhalts- und Grundreinigung
    1)	Kurze Beschreibung
    Unterhalts- und Grundreinigung von 2 Schulen und einer Turnhalle.
    2)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    90911200
    3)	Menge oder Umfang
    ca. 16.330 m² Objektfläche, davon ca. 16.210 m² Unterhaltsreinigung und
    ca. 16.100 m² Grundreinigung.
    Los-Nr: 2
    Bezeichnung: Glasreinigung
    1)	Kurze Beschreibung
    Glasreinigung von 2 Schulen und einer Turnhalle.
    2)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    90911300
    3)	Menge oder Umfang
    ca. 6.420 m² Glasreinigung.
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter. Die Erklärung
    muss mit der Angebotsabgabe vorliegen.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
    Darlegung der besonderen Bedingungen: Zu den unter Ziffern III.2.1) bis
    III.2.3) geforderten Nachweisen und Erklärungen gilt Folgendes: Sämtliche
    geforderten Nachweise und Erklärungen sind grundsätzlich mit dem Angebot
    vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren im
    Sinne des § 7 Abs. 4 VOL/A-EG erworben werden, werden durch den
    Auftraggeber zugelassen. Soweit die erworbenen Nachweise den Anforderungen
    unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) sowohl vom Inhalt als auch von der
    Aktualität zu 100 % entsprechen und diese aus der vorgelegten
    Zertifizierung ohne weitere Recherche hervorgehen, können diese durch den
    Auftraggeber berücksichtigt werden. Sollte die Zertifizierung nicht alle
    vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die
    fehlenden Nachweise dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber
    behält sich vor, von den zu bezuschlagenden Bietern zu verlangen, dass
    diese die nachstehenden geforderten Eigenerklärungen innerhalb einer vom
    Auftraggeber gesetzten Frist durch entsprechende Bescheinigungen der
    zuständigen Stellen bestätigen lassen.
    Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer III.2.1, III.2.2
    und III.2.3 genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der
    Bietergemeinschaft vorzulegen.
    Der Bieter hat in seinem Angebot mitzuteilen, ob Unterauftragnehmer
    eingesetzt werden sollen und wenn ja, für welche Teilleistung. Der
    Auftraggeber behält sich vor, von den drei bestplatzierten Bietern nach
    dem vorläufigen Abschluss der Angebotswertung die Verpflichtungserklärung
    der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form anzufordern. Der
    Auftraggeber behält sich vor, von den drei bestplatzierten Bietern nach
    dem vorläufigen Abschluss der Angebotswertung die unter Ziffer III.2.1,
    III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Eignungsnachweise, die durch jeden
    einzelnen Bieter nachgewiesen werden müssen, für jeden einzelnen
    Unterauftragnehmer anzufordern.
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter
    folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
     dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und
    Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt
    wurden,
     dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis
    zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft
    sowie der Mitgliedsnummer,
     dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz
    1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des
    Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten
    Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des
    Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs.1 bis 4 des Strafgesetzbuches
    mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von
    mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt
    worden ist oder gem. § 6 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer
    Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist,
     dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als
    Bewerber in Frage stellt,
     dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
    angebotenen Leistung erfüllt sind
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
    hat der Bieter die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
     ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
    Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag
    mangels Masse abgelehnt wurde,
     ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
     dass eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und
    Vermögensschäden, für Obhut- und Bearbeitungsschäden sowie für
    Schlüsselverlustrisiko vorliegt,
     Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die
    nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
     Angaben über Mitarbeiterzahlen des Unternehmens in den letzten 3
    abgeschlossenen Geschäftsjahren,
     Referenzliste über vergleichbare Aufträge (Los 1: Unterhalts- und
    Grundreinigung, Los 2: Glasreinigung) mit folgenden Angaben:
    Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung,
    Datum Auftragsbeginn, Ansprechpartner mit Telefonnummer.
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: nein
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: nein
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offen
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden
    Kriterien
    1. Los 1: kalkulierter Preis. Gewichtung 50
    2. Los 1: kalkulierte produktive Stunden. Gewichtung 50
    3. Los 2: kalkulierter Preis. Gewichtung 100
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
    240/2/1
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen bzw. der Beschreibung
    Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
    16.9.2013 - 12:00
    Kostenpflichtige Unterlagen: ja
    Preis: 17,85 EUR
    Zahlungsbedingungen und -weise: Die Vergabeunterlagen werden nur gegen
    Vorlage eines Verrechnungsschecks verschickt. Kosten werden nicht
    rückerstattet.
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    24.9.2013 - 12:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    bis: 31.12.2013
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Zusätzliche Angaben
    1. Die Objektbesichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Wird keine
    Objektbesichtigung durchgeführt, wird das Angebot nicht gewertet. Es sind
    drei mögliche Besichtigungstermine vorgesehen (3.9.13, 9.9.13 und 17.9.13
    jeweils um 10:00 Uhr ). Details zum Ablauf und zur Anmeldung für die
    Objektbesichtigung und die Terminvereinbarung entnehmen Sie bitte den
    Vergabeunterlagen.
    2.) Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen
    Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen
    bestehen, weitere Aufträge in Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne
    Teilnahmewettbewerb gem. § 3 Abs. 4 lit. g EG VOL/A an das Unternehmen
    vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat.
    3.) Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1.1.2013 gültigen Tariflöhne des
    Gebäudereiniger-Handwerks (Mindestlohntarifvertrag für die gewerblichen
    Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 23.8.2011 gültig ab 1.1.2012;
    Los 1: mindestens Lohngruppe 1,
    Los 2: mindestens Lohngruppe 6) anzusetzen.
    Angebote, welche die vorgenannten ab 1.1.2013 gültigen Tariflöhne
    unterschreiten, werden nicht gewertet. Ändern sich die Tariflöhne bis zum
    Vertragsbeginn, so werden die Preise entsprechend der in den
    Vergabeunterlagen angegebenen Preisgleitklausel angepasst.
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
    Maximilianstr. 39
    80538 München
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 892176-2411
    Fax: +49 892176-2847
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 101
    a GWB Informations- und Wartepflicht
    (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
    berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
    Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
    Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
    Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch
    für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
    zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
    Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
    darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1
    und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf
    elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
    Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
    Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
    kommt es nicht an.
    (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
    Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
    Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
    § 101 b GWB Unwirksamkeit (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam,
    wenn der Auftraggeber:
    1. gegen § 101 a verstoßen hat ...
    § 107 GWB Einleitung, Antrag.
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat
    und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
    Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
    darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
    Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
    (3) Der Antrag ist unzulässig; soweit:
    1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
    Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
    gerügt hat;
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
    erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden;
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden.
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ...
    § 114 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
    (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
    verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung
    zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
    verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig
    davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
    (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...
    Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs.
    3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage.
    Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen)
    Vergaberechtsverstoßes erhobenen Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung
    und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr
    unverzüglich i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    31.7.2013
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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