Ausschreibung: Beratung im Bereich Entwicklung - DE-Berlin
Beratung im Bereich Entwicklung
Öffentlichkeitsarbeit
Dokument Nr...: 261039-2013 (ID: 2013080304110130241)
Veröffentlicht: 03.08.2013
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  Auftragsbekanntmachung
    Dienstleistungen
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    Stresemannstraße 128-130
    Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
    Projektträger Jülich
    Zu Händen von: Susanne Beermann
    10117 Berlin
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: s.beermann@fz-juelich.de
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.bmu.de
    Weitere Auskünfte erteilen: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
    Projektträger Jülich
    Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität (DEQ),
    Fachbereich DEQ 5
    Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
    Projektträger Jülich
    Zu Händen von: Susanne Beermann
    52425 Jülich
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: s.beermann@fz-juelich.de
    Internet-Adresse: http://www.fz-juelich.de/ptj/
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
    verschicken: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger
    Jülich
    Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität (DEQ),
    Fachbereich DEQ 5
    Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
    Projektträger Jülich
    Zu Händen von: Susanne Beermann
    52425 Jülich
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: s.beermann@fz-juelich.de
    Internet-Adresse: http://www.fz-juelich.de/ptj/
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Vergabestelle:
    Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
    Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität (DEQ),
    Fachbereich DEQ 5
    Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
    Projektträger Jülich
    Zu Händen von: Susanne Beermann
    52425 Jülich
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: s.beermann@fz-juelich.de
    Internet-Adresse: http://www.fz-juelich.de/ptj/
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
    einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Allgemeine öffentliche Verwaltung
    Umwelt
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Biogene Festbrennstoffe im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD)
     Entwicklung und Validierung eines Hochrechnungsverfahrens zur Ermittlung
    des Brennstoffeinsatzes für die Jahre 2005 bis 2020.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene
    Tätigkeiten
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
    Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in
    Deutschland.
    NUTS-Code DE
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Das Vorhaben verfolgt das Hauptziel, den Verbrauch biogener
    Festbrennstoffe im GHD-Sektor in Deutschland für das Jahr 2013 zu
    ermitteln. Daneben soll eine Rückrechnung bis zum Jahr 2005 erfolgen und
    ein einfaches Modell für die Abschätzung des Einsatzes biogener
    Festbrennstoffe bis zum Jahr 2020 entwickelt werden. Das Hauptaugenmerk
    liegt hierbei auf Holz, dem Energieträger mit der mit Abstand größten
    Bedeutung unter den biogenen Festbrennstoffen.
    Besonderes Augenmerk ist dabei auf die relevanten Branchen, insbes. das
    Holzgewerbe, die Landwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und das
    Gastgewerbe sowie öffentliche und soziale Einrichtungen zu legen. Basis
    der Hochrechnung sind branchenspezifische Strukturdaten und
    korrespondierende branchen- und brennstoffdifferenzierte
    Energieverbrauchskennziffern. Unter Berücksichtigung der methodischen
    Erfahrungen bisheriger Projekte bildet damit vor allem die empirische
    Absicherung bzw. Validierung der branchenbezogenen Anteile biogener
    Festbrennstoffe sowie branchenspezifischer Energieverbrauchskennziffern
    durch geographisch und betriebsstrukturell repräsentative Zusatzerhebungen
    den Schwerpunkt.
    Damit sollen die Voraussetzungen für das Umweltbundesamt (UBA) geschaffen
    werden, auf der Grundlage der Vorhabenergebnisse jährlich eigenständige
    Hochrechnungen für den Verbrauch biogener Festbrennstoffe im GHD-Sektor in
    Deutschland vorzunehmen.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    73220000, 79416000
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
    II.1.8)  Lose
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    Im Rahmen dieses Auftrags sind daher folgende Leistungen zu erbringen:
     Analyse und Aufbereitung des aktuellen Wissensstandes (AP 1),
     Konzeption von empirischen branchenspezifischen Erhebungen zur
    Ermittlung von biogenen Festbrennstoffanteilen,
    Energieverbrauchskennziffern sowie Heizgerätestrukturen (AP 2),
     Durchführung von empirischen branchenspezifischen Zusatzerhebungen zur
    Ermittlung von Festbiomasseanteilen, Energieverbrauchskennziffern sowie
    Heizgerätestrukturen (AP 3),
     Branchenspezifische Hochrechnung des Brennstoffeinsatzes für das Jahr
    2013 und Rückrechnungen bis 2005 (AP 4),
     Fortschreibung des Verbrauchs an biogenen Festbrennstoffen bis zum Jahr
    2020 (AP 5),
     Vorhabenbegleitende Kommunikation (AP 6).
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: nein
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
    Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
    Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
    Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die
    Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
    Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragnehmers.
    Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage Hinweise für
    Zahlungsempfänger.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung
    abgeben. Zu denTeilnahmebedingungen siehe III.2).
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
    Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den
    Vergabeunterlagen festgelegt.
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Eignungsangaben Bieter/ Bietergemeinschaften/
    Unterauftragnehmer
    Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben
    fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten
    Zeitraum durchzuführen.
    Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in
    Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber
    behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen
    durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
    Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten
    Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz
    eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der
    persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen
    Leistungsfähigkeit erforderlichen
    Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen
    Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit
    für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den
    notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische
    Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/ einzelner Mitglieder einer
    Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur
    Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn
    dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/ der notwendige
    Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die
    Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die
    interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere
    wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/ einzelne Mitglieder der
    Bietergemeinschaft/ den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird.
    Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/
    einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/ den notwendigen
    Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die
    ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/ der Bieter
    als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
    Persönliche Lage des Bieters
     Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil,
    vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-,
    Faxnummer und E-Mail),
     Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den
    Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit
    Angabe wer welche Leistung erbringt,
     Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich
    um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung
    von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche
    Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen.
    Dabei ist kenntlich zu machen,
    welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.)
    das jeweilige Unternehmen genießt,
     Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der
    Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten
    Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist
    eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen
    Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In
    dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es
    ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers
    vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen
    Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur
    Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die
    Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot
    des Bieters beizufügen,
     Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der
    Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das
    geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen.
    Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern
    unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung
    ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes
    Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
    als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende
    Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die
    aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle
    vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit
    Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es
    sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der
    Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist
    zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden
    getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich
    zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der
    Kooperation geführt haben.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:  Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine
    Kooperationspartner/ notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem
    Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren
    befinden und sich das/ die Unternehmen nicht in Liquidation befinden.
    Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine
    Kooperationspartner/ notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen
    zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
    Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine
    Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A
    gegeben sind (hierzu ist das Formblatt Bietererklärung
    nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A zu nutzen).
     Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/ notwendigen
    Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A
    nicht
    gegeben sind (hierzu ist das Formblatt Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4
    VOL/A zu nutzen),
     Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/ Konsortialpartners/
    notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
    getrennt
    nach Jahren.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren
    Arbeiten/Referenzaufträgen:
    Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem
    Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre
    sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend
    ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des
    Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten.
    Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
    Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer
    Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und
    Veröffentlichungen). Insgesamt müssen durch die Referenzen und das
    Projektteam folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Referenzen
    als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit
    insgesamt erfüllt ist:
     Erfahrung aus Projekten im Zusammenhang mit der energetischen Nutzung
    biogener Festbrennstoffe, nachzuweisen durch mindestens ein
    abgeschlossenes Projekt oder entsprechende Publikationen als Auftragnehmer
    oder Zuwendungsempfänger,
     Erfahrung in der Bearbeitung energiewirtschaftlicher Fragestellungen,
    mindestens in einem der relevanten Subsektoren Landwirtschaft,
    Holzgewerbe, Gastgewerbe und öffentliche bzw. soziale Einrichtungen,
    nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Projekt als
    Auftragnehmer oder Zuwendungsempfänger,
     Erfahrung in der Dokumentation von Arbeitsergebnissen nach den
    Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis, nachzuweisen durch
    wissenschaftliche Publikationen und/oder Abschlussarbeiten im Rahmen
    mindestens eines abgeschlossenen Projektes als Auftragnehmer oder
    Zuwendungsempfänger.
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: nein
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: ja
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offen
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
    den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
    Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen bzw. der Beschreibung
    Kostenpflichtige Unterlagen: nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    16.9.2013 - 15:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    bis: 30.11.2013
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Zusätzliche Angaben
    Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den
    Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
    Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten,
    sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle
    elektronisch per Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle
    versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von 6 Tagen nach
    Eingang der Anforderung. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen
    und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter
    Angabe der Absenderadresse (EMail), zu richten. Die Vergabestelle wird
    allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, jedoch
    spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie
    vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der
    Auskunfterteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die
    Nachfragen spätestens bis zum 5.9.2013 zu stellen.
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
    Villemombler Str. 76
    53123 Bonn
    DEUTSCHLAND
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
    Solange ein wirksamer Zuchlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist,
    kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1)
    genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108
    Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter
    müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten
    Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag
    stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
    Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind,
    sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die
    Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein
    Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht
    unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107
    Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
    Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein
    Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1
    GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
    nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der
    Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
    bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
    Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
    Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich
    werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem
    Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
    informiert.
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    31.7.2013
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de