Ausschreibung: Elektrizität - DE-Wesel
Elektrizität
Dokument Nr...: 260492-2013 (ID: 2013080304075429827)
Veröffentlicht: 03.08.2013
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  Auftragsbekanntmachung
    Lieferauftrag
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Stadt Wesel -Zentrale Vergabestelle-
    Klever-Tor-Platz 1
    Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
    46483 Wesel
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: vergabestelle@wesel.de
    Fax: +49 28120349345
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.wesel.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
    verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Regional- oder Lokalbehörde
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Allgemeine öffentliche Verwaltung
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom)
    für Liegenschaften der Stadt Wesel.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Lieferauftrag
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Wesel.
    NUTS-Code DEA1F
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom)
    für Liegenschaften der Stadt Wesel.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    09310000
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
    II.1.8)  Lose
    Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
    Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    ca. 5.581.882 kWh (MSP und NSP) x 3 Jahre Laufzeit = 16.745.646 kWh (MSP
    und NSP) ggfl. ein Jahr Verlängerung.
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: ja
    Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerung um ein Jahr möglich.
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
    Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
     Beginn 1.1.2014. Abschluss 31.12.2016
    Angaben zu den Losen
    Los-Nr: 1
    Bezeichnung: Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien
    (Ökostrom) für Gebäude.
    1)	Kurze Beschreibung
    Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom)
    für Gebäude.
    2)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    09310000
    3)	Menge oder Umfang
    ca. 3.612.445 kWh (MSP und NSP) x 3 Jahre Laufzeit = 10.837.335 kWh (MSP
    und NSP) ggfl. ein Jahr Verlängerung.
    Los-Nr: 2
    Bezeichnung: Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien
    (Ökostrom) für Straßenbeleuchtung.
    1)	Kurze Beschreibung
    Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom)
    für Straßenbeleuchtung.
    2)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    09310000
    3)	Menge oder Umfang
    ca. 1.781.390 kWh (NSP) x 3 Jahre Laufzeit = 5.344.170 kWh (NSP) ggfl. ein
    Jahr Verlängerung.
    Los-Nr: 3
    Bezeichnung: Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien
    (Ökostrom) für Ampelanlagen.
    1)	Kurze Beschreibung
    Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom)
    für Ampelanlagen.
    2)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    09310000
    3)	Menge oder Umfang
    ca. 188.037 kWh ( NSP) x 3 Jahre Laufzeit = 564.111 kWh (NSP) ggfl. ein
    Jahr Verlängerung.
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
    Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
    Für jede Abnahmestelle wird eine getrennte Rechnung erstellt, der alle für
    die Abrechnung relevanten Daten entnommen werden können. Die
    Rechnungsstellung erfolgt in Papierform (zweifach).
    Für die Lose 2 und 3 gilt abweichend, dass lediglich jeweils eine
    Gesamtrechnung gestellt wird. Der Rechnung ist eine Auflistung beizufügen,
    in der Abnahmestellen sowie Verbräuche aufgeführt sind.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Die Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen
    Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
     in der die Bildung der Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
     in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
    Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
     dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitlgieder gegenüber dem
    Auftraggeber rechtsverbindlich vertrtitt,
     dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:  Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder
    Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
    Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist,
    in dem es ansässig ist.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:  Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
    Mindestentlohnung,
     Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und
    Besondere vertragliche Nebenbedingung,
     Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung,
     Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit zur Verhütung und Bekämpfung von
    Korruption,
     Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG VOL/A,
     Eigenerklärung zum Unternehmen,
     Erklärung zur beabsichtigten Beauftragung von Unterauftragnehmern,
     Erklärung einer Bietergemeinschaft,
     Referenzliste zur Lieferung von Ökostrom,
     Liste der wesentlichen Leistungen.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom)
    gemäß Ausschreibungsunterlagen.
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offen
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Niedrigster Preis
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
    VG.-Nr. 02-22/113-13
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    Vorinformation
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen bzw. der Beschreibung
    Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
    27.8.2013
    Kostenpflichtige Unterlagen: ja
    Preis: 38 EUR
    Zahlungsbedingungen und -weise: Die Blankettgebühr für die
    Ausschreibungsunterlagen beträgt 38,00 EUR zzgl. 1,45 EUR Versandkosten
    und wird nicht erstattet. Die Unterlagen können gegen Vorlage eines
    Verrechnungsschecks oder eines Überweisungsträgers bei der o. g. Stelle
    angefordert bzw. abgeholt werden.
    Überweisungen an die Stadt Wesel, Konto-Nr. 200022, Verbandssparkasse
    Wesel, BLZ 356 500 00, unter Angabe des Vertragsgegenstandes
    5.1080.0000000025.6
    Die Kopie des Überweisungsträgers ist beizufügen.
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    4.9.2013 - 11:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    bis: 30.11.2013
    IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote
    Tag: 4.9.2013 - 11:00
    Ort:
    Stadt Wesel, Rathaus-Altbau, Zimmer 218, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel.
    Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Zusätzliche Angaben
    IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags:
    ja
    Vorinformation
    Bekanntmachungsnummer im ABl: 2013/S 021-013954 vom 29.1.2013.
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
    Am Bonneshof 35
    40474 Düsseldorf
    DEUTSCHLAND
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der
    Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
    Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
    gerügt hat,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
    erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
    Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
    (§ 107 Abs. 3 GWB).
    VI.4.3)  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erteilt
    Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
    Am Bonneshof 35
    40474 Düsseldorf
    DEUTSCHLAND
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    30.7.2013
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de