Ausschreibung: Bohrungen - D-München
Bohrungen
Dokument Nr...: 72909-2010 (ID: 2010031105023111883)
Veröffentlicht: 11.03.2010
*
BEKANNTMACHUNG ÜBER DAS BESTEHEN EINES PRÜFUNGSSYSTEMS SEKTOREN
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb: Ja
ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): SWM Services GmbH,
Emmy-Noether-Straße 2, Kontakt s.o., z. Hd. von Herrn Pelzer, 80287
München, DEUTSCHLAND. Tel. +49 892361-4805. Fax +49 892361-4853.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.swm.de.
Adresse des Beschafferprofils: http://www.swm.de/de/aktuelles/
ausschreibungen.html.
Weitere Informationen über das Prüfungssystem erteilen: die oben genannten
Kontaktstellen.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen.
Teilnahmeanträge bzw. Bewerbungen sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen.
I.2) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS: Erzeugung, Fortleitung und
Abgabe von Gas und Wärme
Strom.
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES PRÜFUNGSSYSTEMS
II.1) BEZEICHNUNG DES PRÜFUNGSSYSTEMS DURCH DEN AUFTRAGGEBER:
Geothermiebohrungen- Bohranlage und Bohrmanagement.
II.2) ART DES AUFTRAGS: Bauleistung.
II.3) BESCHREIBUNG DER BAULEISTUNGEN, DIENSTLEISTUNGEN ODER WAREN, DIE
ÜBER EIN PRÜFUNGSSYSTEM BESCHAFFT WERDEN SOLLEN: Tiefbohrungen in einem
Teufenbereich von ca. 2 700 m MD bis 5 000 m MD zur Gewinnung von
hydrothermaler Erdwärme im Raum München mit einer Bohranlage mit
Mindesthakenlast 350 t;
Airlift für Testarbeiten jeweils im Anschluss an die Bohrungen (optional);
Bohrmanagement incl. der Koordinierung der übrigen an der Erstellung der
Tiefbohrung Beteiligten. (Nicht Gegenstand der Aufträge sind die
Servicleistungen Rohrlieferung, Rohrverschraubservice, Lieferung Liner
Hanger, Zementation, Bohrplatzbau, Lieferung Bohrlochkopf, Lieferung
Bohrwerkzeuge, Bohrlochmessung, Säuerung, Mudlogging, Spülung,
Testarbeiten, Richtbohrservice, bohrunterstützende Maßnahmen beim
Aufschluss des Speichergesteins; diese Leistungen sind Gegenstand
gesonderter Aufträge und müssen im Rahmen des Bohrmanagements koordiniert
werden).
II.4) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 76300000.
II.5) AUFTRÄGE IM RAHMEN DIESES PRÜFUNGSSYSTEMS FALLEN UNTER DAS
BESCHAFFUNGSÜBEREINKOMMEN (GPA): Ja.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.1.1) Qualifikation für das System Anforderungen, die die
Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Zuverlässigkeit; technische, wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird: Die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit wird anhand folgender
Nachweise und Erklärungen geprüft:
(1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 und 2 sowie
Abs. 4 SektVO vorliegen;
(2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister;
(3) Erklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens
im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 5 des
Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wg. illegaler Beschäftigung von
Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigsten 2
500 EUR belegt worden sind;
(4) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Benennung sämtlicher Mitglieder
sowie des vertretungsberechtigten Mitgliedes;
(5) Erklärung über den Jahresgesamtumsatz der Jahre 2009, 2008 und 2007;
(6) Erklärung über die Umsätze im Bereich von Tiefenbohrungen in den
Jahren 2009, 2008 und 2007;
(7) Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung;
(8) Liste der Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren über Tiefbohrungen
(> 2 000 m MD) jeweils unter Angabe der Bohranlage, der Bohrtiefe, des
Bohrlochdurchmessers, der Richtbohrstrecke, des Bohrzwecks
(Erdwärme/Öl/Gas etc.), des Standorts, etwaiger besonderer Anforderungen
(bzgl. Geologie, Bohren im besiedelten Gebiet, Lärmschutzanforderungen
etc.), des Auftraggebers, der Leistungszeit;
(9) Beschreibung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Bohranlage
unter Angabe der Hakenlast (min. 350 t), der Anzahl der Spülpumpen
(mindestens 3 Stück), des max. Drehmoments des Topdrives, der
hydraulischen Leistung der Spülpumpen, des Typs der Bohranlage, der
Verskiddfähigkeit, der Anzahl der Züge (die Anlage muss mindestens
zweizügig sein), der Höhe des Bohrturms, der Schallemissionen, der
Antriebsart (z. B. vollelektrisch);
(10) Angaben zur Zusammensetzung des Personals /der Bohrmannschaft
(Leiharbeiter oder Stammpersonal);
(11) Angaben zu den Personen, die für die Aufsicht und Leitung
(Bohrmeister/Bohringenieur) in Betracht kommen unter Benennung der
jeweiligen Qualifikation und der persönlichen Referenzprojekte;
(12) Erklärung, dass für die Aufsicht und Leitung nur fließend
deutschsprachige Personen eingesetzt werden;
(13) Erklärung, ob das Bohrmanagement voraussichtlich im eigenen Betrieb
oder über Subunternehmer ausgeführt würde (Hinweis: Eine nähere
Eignungsprüfung in Bezug auf das Bohramanagement erfolgt
auftragsspezifisch; die Anforderungen entsprechender Eignungsnachweise
wird für die jeweilige Angebotsaufforderung vorbehalten).
(15) Erklärung, ob das Airlift-Verfahren voraussichtlich im eigenen
Betrieb oder über Subunternehmer ausgeführt würde (Hinweis: Eine nähere
Eignungsprüfung in Bezug auf das Airlift-Verfahren erfolgt
auftragsspezifisch; die Anforderungen entsprechender Eignungsnachweise
wird für die jeweilige Angebotsaufforderung vorbehalten).
III.1.2) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.1.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf folgende Kriterien: die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung aufgeführt sind.
IV.1.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.2) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.2.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: B 5223/2010.
IV.2.2) Dauer der Gültigkeit des Prüfungssystems: Unbestimmte Dauer.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN: Die Prüfungsregeln sowie das zu verwendende
Formular für den Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter
Unternehmen können beim Auftraggeber (Ziffer I.1) per Fax unter +49
892361-4853 angefordert werden. Die Vorlage zur Anforderung der Unterlagen
ist unter folgendem Internet-Link zu beziehen:
www.swm.de/de/aktuelles/ausschreibungen.html.
Der Antrag auf Aufnahme ist unter Angabe des Aktenzeichens B5223/2010
sowie der Kennung "Prüfungssystem Geothermiebohrungen Bohranlage und
Bohrmanagement" beim Auftraggeber (Ziffer I.1) postalisch einzureichen.
Sollten dem Antrag geforderte Unterlagen/Erklärungen fehlen, werden diese
nachgefordert.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bei Bietergemeinschaften
für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, während der Dauer des Prüfungssystems
von den eingetragenen Unternehmen aktualisierte Unterlagen/Nachweise
einzufordern und deren Vorlage zur Voraussetzung der Angebotsaufforderung
zu machen.
Die Antragsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht
zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Antrags auf Aufnahme
in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen entstehen, werden nicht
erstattet.
Nach derzeitigem Stand ist geplant, die in das Verzeichnis geprüfter
Unternehmen aufgenommenen Unternehmen erstmalig in 06/2010 zur Abgabe
eines Angebots aufzufordern. Es wird daher empfohlen, die Anträge auf
Aufnahme in das Verzeichnis bis spätestens Ende April/Anfang Mai 2010
einzureichen.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer
Südbayern, Bayerstraße 30, 80534 München, DEUTSCHLAND. Tel. +49
895143-647. Fax +49 895143-767.
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107
Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist
möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§
101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt
wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 9.3.2010.
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de