Ausschreibung: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau - D-Montabaur
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Dokument Nr...: 71189-2010 (ID: 2010031004235421828)
Veröffentlicht: 10.03.2010
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): VOF-Verfahren "Sanierung der
Bachverrohrung" in Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Kontakt
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Zentrale Vergabestelle -, z. Hd.
von Herrn Klaeser, 56410 Montabaur, DEUTSCHLAND. Tel. +49 2602126-202.
E-Mail: vergabestelle@montabaur.de. Fax +49 2602126-253.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.vg-montabaur.de.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
Kontaktstellen.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Ingenieurleistungen für Anlagen des Wasserbaus (§42 Anlage 12 HOAI 2009)
für eine vorh. Gewässerverrohrung sowie von 2 HRB (§40 Nr. 2 und Nr. 3
HOAI 2009).
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 12.
Hauptort der Dienstleistung: 56410 Montabaur
NUTS-Code: DEB1B.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Der
verrohrte Bachlauf Stadtbach, ein Gewässer der III. Ordnung, bedarf im
innerstädtischen Bereich einer Umbau- und Instandsetzungsmaßnahme und
teilweise eines Neubaus. Die Gesamtlänge der Verrohrung beträgt ca. 1 900
m. Davon sind nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 1 000 m umzubauen bzw.
instand zu setzen und ca. 500 m durch einen Kanalneubau zu ersetzen. Die
Überprüfung und Bildung von Bauabschnitten sowie die genaue Aufteilung in
Neubauabschnitte und Umbau- bzw. Instandhaltungsabschnitte ist neben der
sonstigen Ingenieurleistung Gegenstand der zukünftigen Planung und
Beauftragung.
Der verrohrte Stadtbach wird durch die Zuläufe des Biebrichsbach und
des Horresser Bach gespeist. Die beiden Gewässer verlaufen von Westen
nach Osten zur Stadt Montabaur in der Gemarkung der Montabaurer Höhe.
Zusätzlich zu den vorgenannten Umbau- bzw.- Instandsetzungs- und
Neubaumaßnahmen zum Stadtbach sind im Bereich des Biebrichsbach und
des Horresser Bach jeweils Hochwasserrückhaltemaßnahmen neu
einzurichten, um die Hochwasserspitzen im verrohrten Stadtbach zu
reduzieren.
Die vorgenannten Baumaßnahmen sind das Ergebnis der Grundlagenermittlung
des Büros Brüll & Löwenguth, das ein Sanierungskonzept aufbauend auf den
Ergebnissen einer baulichen, konstruktiv-statischen und hydraulischen
Schadensbewertung erarbeitet hat. In der ausführlichen Voruntersuchung
werden verschiedene Lösungsvarianten bezogen auf verschiedene Teilstrecken
aufgezeigt. Unter Abwägung von wirtschaftlichen, betrieblichen und
synergetischen Bewertungskriterien sollen aufbauend auf der
Grundlagenermittlung Planungsleistungen gemäß Leistungsbild §42 HOAI ab
Leistungsphase 2 beauftragt werden.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Objektplanung für Ingenieurbauwerke
sowie die wasserrechtliche Planung mit Einholung der
wasserwirtschaftlichen Genehmigung. Die Grundlagenermittlung des Büros
Brüll & Löwenguth ist auf der Vergabeplattform des Aufraggebers unter
www.subreport-elvis.de/E74852249 zum kostenfreien Download bereitgestellt.
Ebenso der Bewerberbogen als Formularvordruck, dessen Verwendung empfohlen
wird.
Die folgenden Termine für die Planung sind angestrebt: Leistungsphase 2 /
Vorplanung bis 30.9.2010, Leistungsphase 3 / Entwurfsplanung bis
30.11.2010, Leistungsphase 4 / Genehmigungsplanung bis 15.1.2011.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71322000.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Der Auftraggeber beabsichtigt die
stufenweise Beauftragung gemäß Leistungsbild § 42 Anlage 12 HOAI,
Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke Leistungsphase (LP) 2 /
Vorplanung, LP 3 / Entwurfsplanung, LP 4 / Genehmigungsplanung. Der
Auftragsumfang umfasst die Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung.
Ab Leistungsphase 5 erfolgt die stufenweise Beauftragung nach noch zu
bildenden Bauabschnitten, die mit der Planung festgestellt werden: LP 5 /
Ausführungsplanung und 6 / Vorbereitung bei der Vergabe sowie LP 8 /
Bauoberleitung inklusive der Leistungen der Besonderen Leistungen aus
Anlage 2 Ziffer 2.8.8 HOAI 2009 / Örtliche Bauüberwachung und LP 9 /
Objektbetreuung und Dokumentation.
Soweit weitere Ingenieurleistungen erforderlich sind, wie z. B.
Vermessungsleistungen, Leistungen der Tragwerksplanung (für
Ingenieurbauwerke) oder Baugrunduntersuchung und Landschaftsplanerische
Leistungen (Umweltverträglichkeitsstudie und Landschaftspflegerische
Begleitpläne) werden diese vom Auftraggeber beigestellt.
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 285 000,00 EUR.
II.2.2) Optionen: Nein.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer
in Monaten: 7 (ab Auftragsvergabe).
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Im Falle einer
Beauftragung ist vom Bieter - im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/
Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft
- eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und
Vermögensschäden von 1 000 000 EUR und für Personenschäden von mindestens
2 000 000 EUR nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung haftet die
Arbeits- / Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): HOAI 2009.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Ja.
Im Falle der Beauftragung sind die Voraussetzungen bezüglich der
Planvorlageberechtigung im Sinne des §110 Landeswassergesetz nachzuweisen.
Der Auftraggeber sieht vor, dass alle Planungsleistungen des
Auftragnehmers in den Formaten DXF und PDF sowie der Datenschnittstelle
GAEB (XML-Format) zur Verfügung gestellt werden sowie sämtliche Texte im
Word-Format.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber
zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B.
im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines
Handelsregisterauszuges, bei Gesellschaften (z. B. GbR,
Partnerschaftsgesellschaften, KG) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
2. Nachweis der Unterschriftsberechtigung im Falle einer Arbeits- /
Bietergemeinschaft durch die Vorlage der Vollmachtserklärung des
bevollmächtigten Vertreters durch die übrigen Mitglieder der
Bietergemeinschaft.
3. Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der
freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen
erfolgt, §4 (4) VOF.
4. Unabhängigkeitserklärung nach §7(2) VOF (wirtschaftliche Zusammenarbeit
/ Unabhängigkeit).
5. Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlußgründe nach
§11 VOF vorliegen.
6. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
Ingenieur gemäß §23 (2) VOF oder nach der Richtlinie 2005/ 36 EG vom
7.9.2007 für das Ingenieurbüro und für den in einer Arbeits- /
Bietergemeinschaft zugeschalteten Ingenieur.
7. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind
zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen
verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß
Ziffer 6. nachweisen.
8. Wird von § 12 (3) VOF Gebrauch gemacht, sind für die Leistungserbringer
(andere Unternehmer) die Nachweise nach Ziffer 1. bis 7. vorzulegen.
Werden die Angaben und Erklärungen unter Ziffer 1.- 8. nicht bis zum
Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluß des
Bewerbers. Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft hat jedes einzelne
Mitglied die unter den Ziffern 1.- 8. geforderten Erklärungen vorzulegen.
Der bevollmächtigte Vertreter der Arbeits- / Bietergemeinschaft, der die
Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu
benennen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Vorzulegende Eignungsnachweise / -angaben der Bewerber, die
durch Eigenerklärung zu führen sind:
1. Durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren
(20072009) für vergleichbare Leistungen (Ingenieurleistungen). / Wichtung
10 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der
maximalen Punktzahl ist ein Umsatz von mindestens 400 000 EUR netto
erforderlich, bei Umsatz <400 000 EUR netto werden 2 Punkte erteilt, bei
Umsatz <200 000 EUR netto wird 1 Punkt erteilt, bei fehlender Angabe 0
Punkte.
2. Angabe der aktuellen Zahl von Führungskräften (Inhaber oder Partner
oder Festangestellte) (FK) und Technischen Mitarbeitern (MA) mit
namentlicher Zuordnung und Angabe der Berufsabschlüsse. Bei Unternehmungen
mit mehreren Standorten sind die Angaben auf die sich bewerbende
Niederlassung zu beziehen. / Wichtung 10 %. Es können maximal 3 Punkte
erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind in der Summe
mindestens 4 Führungskräfte (FK) und technische Mitarbeiter (MA)
erforderlich, bei Summe < 4 FK und MA werden 2 Punkte erteilt, bei Summe <
3 FK und MA wird 1 Punkt erteilt, bei fehlender Angabe 0 Punkte. Wird von
§ 12(3) VOF Gebrauch gemacht, ist der Nachweis unter III.2.1) Ziffer 8. zu
beachten.
3. Organisationsschema bzw. Organigramm der derzeitigen Bürostruktur mit
namentlicher Zuordnung der konkreten FK bzw. MA und Angabe der
Tätigkeitsbereiche. Bei Unternehmungen mit mehreren Standorten sind die
Angaben auf die sich bewerbende Niederlassung zu beziehen. / Wichtung 10
%. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der
maximalen Punktzahl ist ein vollständiges und hinsichtlich der
Organisation schlüssiges Organigramm vorzulegen. Für die Vollständigkeit
werden 1,5 Punkte erteilt, für die Schlüssigkeit zusätzlich maximal 1,5
Punkte, bei fehlender Angabe 0 Punkte.
Bei Arbeits- / Bietergemeinschaften werden für die Eignungsnachweise
/-angaben unter Ziffer 1. bis 3. getrennte Angaben verlangt. Bei der
Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden im Fall einer Arbeits- /
Bietergemeinschaft die Angaben bezüglich der Ziffern 1. und 2. addiert,
bei der Bewertung zu 3. wird ein Mittel aus der jeweiligen Einzelbewertung
gebildet.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Vorzulegende Eignungsnachweise / -angaben der Bewerber:
1. Darstellung von maximal 2 ausgewählten Projekten, die der Bewerber
geplant und deren Ausführung er überwacht hat:
Referenzprojekt 1:
Planung und Ausführung einer Kanalinnensanierung im innerstädtischen
Bereich / Wichtung 30 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur
Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Zielgröße der anrechenbaren
Kosten von mindestens 2 000 000 EUR netto und überwiegend mindestens
Nennweite (DN) 1 200 mm erforderlich sowie die Planung und Ausführung des
Projektes innerhalb der letzten ca. 5 Jahre (ab 1.1.2005). Bei
anrechenbaren Kosten < 2 000 000 EUR netto und überwiegend < DN 1 200 mm
werden bei vollem Leistungsbild 2 Punkte erteilt, bei anrechenbaren Kosten
< 1 000 000 EUR netto und überwiegend < DN 800 mm bei vollem Leistungsbild
1 Punkt. Bei Teilleistungen nur Planung (hier gilt mindestens die
Erbringung der Leistungsphasen 1-4 gemäß HOAI) oder nur Ausführung (hier
gilt mindestens eine vollständige Erbringung der Leistungsphase 5-9 gemäß
HOAI) werden jeweils 50 % der über die anrechenbaren Kosten erreichten
Punkte erteilt. Bei fehlenden Angaben und bei Projekten abweichend von der
o. g. Definition werden 0 Punkte erteilt.
Referenzprojekt 2:
Erstellung der Unterlagen für ein wasserrechtliches
Planfeststellungsverfahren im Sinne des §31 Wasserhaushaltsgesetz /
Wichtung 10 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung
der maximalen Punktzahl ist die Zielgröße der anrechenbaren Kosten von
mindestens 2 000 000 EUR netto erforderlich sowie die Planung und
Ausführung des Projektes innerhalb der letzten ca. 10 Jahre (ab 1.1.2000).
Bei anrechenbaren Kosten < 2 000 000 EUR netto werden 2 Punkte erteilt,
bei anrechenbaren Kosten < 1 000 000 EUR netto 1 Punkt. Bei fehlenden
Angaben und bei Projekten abweichend von der o. g. Definition werden 0
Punkte erteilt.
Für beide Referenzprojekte gilt:
Projekt eines öffentlichen Auftraggebers - aus den Bewerbungsunterlagen
muss eindeutig und zweifelsfrei hervorgehen, dass es sich um öffentliche
Auftraggeber handelt.
Ergänzend zu den ausgewählten Projekten sind jeweils Angaben zu Bauherr,
Projektleiter, Projektsachbearbeiter sowie zu den anrechenbaren Kosten
netto zum Nachweis der Größenordnung des Projektes zu machen. Ferner
Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung getrennt nach Planung und
Ausführung, Termin der Baufertigstellung sowie zu dem Umfang der
erbrachten Leistungen gemäß HOAI zu machen.
Den im Bewerberbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten sind jeweils
Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Darstellung des Projektes beizufügen, die
nicht gestalterisch/technisch bewertet werden, sondern die als weiterer
Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts dienen. Je Objekt sind
hierfür maximal 3 DIN A4 Seite (insgesamt maximal 6 Seiten DIN A4)
vorzulegen.
2. Vorlage von maximal 2 schriftlichen Referenzauskünften von öffentlichen
Auftraggebern zu den obigen Referenzprojekten mit Aussagen zur Kosten- und
Terminsicherheit sowie zur Ausübung der Tätigkeiten in den Leistungsphasen
Planung und Ausführung / Wichtung je 15 %. Es können maximal 3 Punkte
erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind eine
vollständige Referenzauskunft und eine optimale Gesamtbeurteilung
erforderlich. Bei fehlenden Aussagen wird die maximale Punktzahl in 0,6
Punkte-Schritten abgestuft. Bei fehlender Referenzauskunft werden 0 Punkte
erteilt.
Bei Arbeits- / Bietergemeinschaften können die mit der Bewerbung
vorzulegenden Referenzprojekte und Referenzauskünfte (Ziffern 1.-2.) aus
den beteiligten Ingenieurbüros insgesamt nachgewiesen werden. Wird eine
größere Anzahl als die vorgegebene Anzahl von 2 Referenzprojekten oder 2
Referenzauskünften vorgelegt, wird keines der Referenzprojekte oder
Referenzauskünfte gewertet, da die Auswahl der Referenzen, die zur
Bewertung vorgelegt werden, beim Bewerber liegen muss.
Das Ergebnis der unter III.2.2) und 3) beschriebenen Eignungsprüfung ist
die Bildung einer Rangfolge, aus der die besten 3-5 Bewerber zu einer
Verhandlung aufgefordert werden.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten: Ja.
Zur Bewerbung sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der
Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften
ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung
Ingenieur gemäß §23 (2) VOF berechtigt sind und über ein Diplom,
Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 2005/ 36 EG vom 7.9.2007 gewährleistet
ist. Dies gilt auch für juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger
Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist. Der
verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten
Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits- / Bietergemeinschaften muss jedes
Mitglied genannt werden und in der Summe die o. g. Teilnahmeanforderungen
erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren.
Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl:
3. Höchstzahl: 5.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander
folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf die nachstehenden Kriterien:
1. Bezogen auf das konkrete Projekt: Darstellung des organisatorischen
Planungs- und Bauablaufs anhand eines vergleichbaren Projektes -
Kanalinnensanierung unter Berücksichtigung der Problematik einer
innerstädtischen Situation einschließlich Darstellung der Kommunikation
mit dem Bauherrn sowie der Koordination der an der Planung fachlich
Beteiligten. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung
der maximalen Punktzahl sind vollständige Angaben zur Bearbeitung der
einzelnen Leistungsphasen, Maßnahmen zur Optimierung der Planungs- und
Bauabläufe, Darstellung von besonderen Bauabläufen im innerstädtischen
Bereich anhand eines vergleichbaren Kanalinnensanierungsprojektes
darzustellen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben und bei fehlendem
oder unvollständigem Projektbezug bzw. Vergleichbarkeit wird die maximale
Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. Gewichtung: 45.
2. Bezogen auf das konkrete Projekt: Darstellung der Terminsverfolgung
inklusive Darstellung der Methoden der Terminsplanung anhand eines
vergleichbaren Projektes - Kanalinnensanierung im innerstädtischen
Bereich. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der
maximalen Punktzahl ist die Darstellung von Steuerungsinstrumenten anhand
eines vergleichbaren Projektes erforderlich. Bei fehlenden oder
unvollständigen Angaben und bei fehlendem oder unvollständigem
Projektbezug bzw. Vergleichbarkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5
Punkte-Schritten abgestuft. Gewichtung: 25.
3. Bezogen auf das konkrete Projekt: Darstellung der Kostenverfolgung
inklusive Darstellung der fortlaufenden Kostenkontrolle anhand eines
vergleichbaren Projektes Kanalinnensanierung im innerstädtischen
Bereich. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der
maximalen Punktzahl ist die Darstellung von Steuerungsinstrumenten anhand
eines vergleichbaren Projektes erforderlich. Bei fehlenden oder
unvollständigen Angaben und bei fehlendem oder unvollständigem
Projektbezug bzw. Vergleichbarkeit wird die maximale Punktzahl in 0,5
Punkte-Schritten abgestuft. Gewichtung: 20.
4. Honorar. Ein beziffertes Honorarangebot ist nicht vorzulegen. Erwartet
werden die Honorarkomponenten für ein Honorar gemäß §§ 6 (1), 42, 35 und
14 HOAI und für die Leistungen der Besonderen Leistungen aus Anlage 2
Ziffer 2.8.8 HOAI 2009. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur
Erreichung der vollen Punktzahl ist ein wirtschaftliches Angebot auf Basis
des Mindestsatzes notwendig. Der fiktive Umbauzuschlag gemäß § 35 HOAI ist
kein Mindestsatz. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit wird die maximale
Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft. Gewichtung: 10.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: VOF-Verfahren
Ingenieurleistungen Stadtbach Montabaur.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Schlusstermin für die
Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 7.4.2010 - 10:00.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
7.4.2010 - 10:00.
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können: Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Nach Einschätzung des Auftraggebers ist
gemäß HOAI 2009 derzeit von folgenden Honorarzonen und folgenden
anrechenbaren Kosten auszugehen. Eine Bezifferung der Honorare ist nicht
erforderlich, siehe auch IV.2.1) Ziffer 4.
1. Leistungen für Ingenieurbauwerke gemäß §42 HOAI : Neubau von 2
Hochwasserrückhaltemaßnahmen, Honorarzone II, anrechenbare Kosten: je ca.
125 000 EUR netto
2. Leistungen für Ingenieurbauwerke gemäß §42 HOAI: Umbau und
Instandsetzung von Bauwerken und Anlagen des Abwasserentsorgung,
Honorarzone III, anrechenbare Kosten: ca. 2 800 000 EUR netto ohne
Umbauzuschlag / Umbauzuschlag bis Faktor 1,8 gemäß § 35 HOAI 2009
3. Leistungen für Ingenieurbauwerke gemäß §42 HOAI: Neubau von Anlagen der
Abwasserentsorgung, Honorarzone II, anrechenbare Kosten: ca. 400 000 EUR
netto ohne Umbauzuschlag / Umbauzuschlag bis Faktor 1,8 gemäß § 35 HOAI
2009
Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die
Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
Hinweis zum Download des Bewerberbogens siehe unter Ziffer II.1.5). Der
eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der
Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht
überschreiten.
Erklärt die Vergabestelle auf eine Rüge, dass sie dieser Rüge nicht
abhelfen wolle, gilt eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer
Rheinland-Pfalz, Stiftstraße 9, 55116 Mainz, DEUTSCHLAND. E-Mail:
Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de. Tel. +49 613116-2234. URL:
http://www.mwvlw.rlp.de. Fax +49 613116-2113.
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind: Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftstraße 9, 55116
Mainz, DEUTSCHLAND. E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de. Tel. +49
613116-2234. URL: http://www.mwvlw.rlp.de. Fax +49 613116-2113.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 5.3.2010.
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