Ausschreibung: Stromerzeugungsaggregate mit Selbstzündungsmotoren - D-Fulda
Stromerzeugungsaggregate mit Selbstzündungsmotoren
Dokument Nr...: 68329-2010 (ID: 2010030605021414248)
Veröffentlicht: 06.03.2010
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BEKANNTMACHUNG SEKTOREN
Lieferauftrag
ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Überlandwerk Fulda
Aktiengesellschaft, Bahnhofstraße 2, z. Hd. von Herrn Rainer Waitkewitsch,
36037 Fulda, DEUTSCHLAND. Tel. +49 66112270. E-Mail:
rainer.waitkewitsch@uewag.de.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
den oben genannten Kontaktstellen.
Angebote/Anträge auf Teilnahme sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen.
I.2) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS: Strom.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Lieferauftrag
Modernisierung und Ertüchtigung ÜWAG Kraftwerk Fulda.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Lieferung.
Kauf.
Hauptlieferort: Fulda.
NUTS-Code: DE732.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Die
Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft (ÜWAG) betreibt in der Frankfurter
Straße 4 in DE-36043 Fulda ein Kraftwerk der Stromerzeugung zur Abdeckung
von Spitzenlast und Bereitstellung von Regelenergie. Die Anlage besteht
aus vier Dieselaggregaten mit einer installierten elektrischen
Gesamtleistung von 20,56 MW. Zwei der vier Aggregate haben das Ende ihrer
technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer erreicht und müssen ersetzt
werden. Die zugehörigen Generatoren könnten dabei ggf. Weiterverwendung
finden. Im Zuge dieser Maßnahme soll die Gesamtanlage modernisiert und
ertüchtigt werden. Auf den bestehenden Fundamenten der zwei zu ersetzenden
Aggregate sollen neue Dieselaggregate installiert werden. Zur Einhaltung
der aktuellen Grenzwerte nach TA-Luft muss eine Abgasreinigungsanlage
nachgeschaltet werden. Eines der beiden weiterhin zu betreibenden
Aggregate ist ebenfalls mit einer Abgasreinigung auszustatten.
Nachgeschaltet soll den Motorabgasen der neuen Aggregate und einem der
beiden bestehenden Aggregate über Abgaswärmetauscher Wärmeenergie entzogen
und einer ORC-Anlage zugeführt werden, die einen Teil dieser Abwärme in
elektrische Energie umwandelt. Die verbleibende Wärmeenergie ist mittels
eines Naß-Notkühlers an die Umgebung abzuführen. Die bestehende
Abgasanlage mit Schalldämpfern ist auf weitere Verwendbarkeit im neuen
Maschinenkonzept zu überprüfen und ggf. im Zuge des Auftrags anzupassen
oder zu ersetzen. Für die Abgasnachbehandlung, die Wärmetauscher und die
ORC-Anlage wird ein Anbau in Stahlbauweise an das bestehende Gebäude
errichtet. Entsprechend der Anordnung der neuen Betriebsmittel muss die
Stahlstruktur vom Auftragnehmer geplant werden. Von den bestehenden
Kühlern der zu ersetzenden Aggregate befindet sich einer in gutem
technischem Zustand, so dass dieser, sofern die technischen Daten zu den
neuen Aggregaten passen, weiterverwendet werden kann. Andernfalls ist der
Kühler im Rahmen des Auftrags zu ersetzen. Der zweite Kühler ist auf Grund
seines Gesamtzustands nicht mehr verwendbar und muss auf jeden Fall
ersetzt werden. Als Notstromversorgung soll das Kraftwerk zudem
schwarzstartfähig werden. Durch den Einbau z.B. eines zusätzlichen
Dieselaggregats, das ohne externe Hilfsbetriebe, mit Ausnahme einer
Druckluft- und Batteriestromversorgung, gestartet werden kann, muss
genügend elektrische Leistung erzeugt werden, um die übrigen Aggregate im
Inselbetrieb starten zu können und Hilfsanlagen, wie z.B. Pumpen- und
Lüftungsanlagen, zu betreiben. Die installierte elektrische Gesamtleistung
des Kraftwerks soll unter Berücksichtigung von Schwarzstartaggregat und
ORC-Anlage sowie stärkerer Dieselaggregate auf 24,6 MW steigen. Der Umbau
erfolgt im laufenden Betrieb. Einschränkungen in der Verfügbarkeit der
einzelnen Aggregate während des Umbaus müssen minimiert werden.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 31121100.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Vgl. Abschnitt II.1.5).
II.2.2) Optionen: Nein.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG:
Beginn: 15.8.2010. Ende: 30.6.2011.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vgl. Vergabeunterlagen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften(falls zutreffend): Vgl.
Vergabeunterlagen.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird: Bietergemeinschaften sind zugelassen bei Gewährleistung der
gesamtschuldnerischen Haftung als Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem
Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung: Nein.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: (1) Fremdnachweis darüber, dass der Bewerber in das
Berufsregister (z.B. Handelsregister) seines Sitzes oder Wohnsitzes
eingetragen ist; der Fremdnachweis darf nicht vor dem 1.12.2009
ausgestellt sein.
(2) Eigenerklärung durch Darstellung des Bewerbers, insbesondere zur
Gesellschafter- bzw. Eigentümerstruktur sowie zu den Standorten bzw.
Niederlassungen.
(3) Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Bewerber
zuzurechnen ist, nicht wegen Verstoßes gegen eine der folgenden
Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: §§ 129, 129a oder 129b
des Strafgesetzbuches; §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in
Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10.9.1998
(BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes
vom 21.7.2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des
Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10.9.1998 (BGBl.
1998 II S. 2327; 1999 II S. 87); § 1 Absatz 2 Nummer 10 des
NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.3.2008 (BGBl. I S. 490); § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten
des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21.7.2002 (BGBl. I S. 2144,
2162); § 299 des Strafgesetzbuches; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung; § 108e des Strafgesetzbuches, § 264
des Strafgesetzbuches sowie § 261 des Strafgesetzbuches.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: (4)
Eigenerklärung über den (4.1) Gesamtumsatz des Bewerbers sowie (4.2) den
Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind, jeweils
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
(5) Fremdnachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
aus dem mind. eine Deckungssumme von 20 000 000 EUR für Personen- und
Sachschäden ersichtlich ist (für den Fremdnachweis ist entweder eine Kopie
der Versicherungspolice einzureichen oder eine Kopie der Bestätigung einer
Versicherung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherung verfügbar sein wird; der Fremdnachweis
darf nicht vor dem 1.12.2009 ausgestellt sein).
(6) Eigenerklärung darüber, (6.1) dass über das Vermögen des Bewerbers ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren nicht beantragt oder
eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht
mangels Masse abgelehnt worden ist, (6.2) dass sich der Bewerber nicht im
Verfahren der Liquidation befindet, (6.3) dass der Bewerber seine Pflicht
zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung
nicht verletzt oder verletzt hat, (6.4) dass der Bewerber keine
unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese
Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, sowie (6.5) dass keine schwere
Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des
Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich
handelt, in Frage gestellt wird.
(7) Eigenerklärung über die (7.1) Anzahl, (7.2) Qualifikation und (7.3)
Erfahrung der für die Leistung vorgesehenen Personen einschließlich des
für die Leitung und Überwachung vorgesehenen Personals.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (8)
Fremdnachweis über das Bestehen eines Systems zur Gewährleistung der
Qualität (z.B. DIN ISO 9001).
(9) Eigenerklärung über die Referenzen des Bewerbers bei vergleichbaren
Projekten durch Angabe (9.1) des Auftraggebers mit Benennung eines
Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer, (9.2) des Projektnamens,
(9.3) des Leistungszeitraums, (9.4) des Rechnungswertes und (9.5) des
Projektes, aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen (9.5.1) der
Anzahl/Nennleistung der gelieferten Dieselaggregate zur Stromerzeugung,
(9.5.2) der Lieferung einer ORC-Anlage, (9.5.3) der Lieferung eines
Wärmetauschers für die ORC-Anlage, (9.5.4) der Lieferung von
SCR-Katalysatoren und (9.5.5) der Lieferung von Abgasschalldämpfern. Dabei
ist zwingend zu beachten, dass nicht mehr als zehn Referenzen benannt
werden dürfen.
(10) Fremdnachweis durch Vorlage bewerberbezogener Referenzschreiben von
Auftraggebern für vergleichbare Leistungen betreffend (10.1) die
Projektkoordination von mind. zwei Dieselaggregaten zur Stromerzeugung mit
zusammen mind. 7,5 MW Nennleistung, (10.2) die Projektkoordination von
mind. einer ORC-Anlage, (10.3) die Projektkoordination von mind. einem
Wärmetauscher für die ORC-Anlage, (10.4) die Projektkoordination von mind.
zwei SCR-Katalysatoren und (10.5) die Projektkoordination von mind. zwei
Abgasschalldämpfern. Dabei ist zwingend zu beachten, dass nicht mehr als
fünf Referenzschreiben benannt werden dürfen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf folgende Kriterien: die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung aufgeführt sind.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: Z2/T1 RW.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
IV.3.3) Bedingungen für die Aushändigung von Verdingungs-/Ausschreibungs-
und ergänzenden Unterlagen: Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Anträge auf
Teilnahme: 6.4.2010 - 09:00.
IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können: Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Zu Abschnitt I.1 "Name, Adressen und
Kontaktstelle(n)": a) Die Bewerber haben ihren Teilnahmeantrag unter
zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars beim Auftraggeber einzureichen.
Dieses Teilnahmeformular kann unter der im Abschnitt I.1 angegebenen
Kontaktstelle des Auftraggebers schrifllich per Post oder per E-Mail
formlos angefordert werden. Teilnahmeanträge ohne Teilnahmeformular werden
nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen.
Zu Abschnitt III.2 "Teilnahmebedingungen": a) Sämtliche geforderten
Eigenerklärungen/Fremdnachweise müssen grundsätzlich spätestens im
Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge
(6.4.2010, 09:00 Uhr) beim Auftraggeber vorliegen. Unvollständige,
fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen/Fremdnachweise
führen grundsätzlich zum Ausschluss. Unvollständige, fehlende oder nicht
rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen/Fremdnachweise können nur
ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf
einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. b) Eine
Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen
(vgl. hierzu das Teilnahmeformular). Die Eigenerklärungen/Fremdnachweise
nach Abschnitt III.2.1 (1) bis (3), Abschnitt III.2.2 (4), (6) bis (7) und
Abschnitt III.2.3 (8) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu
erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der
Bewerbergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das
beim Auftraggeber anzufordernde Teilnahmeformular insoweit zu
vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. c) Die
Eigenerklärungen/Fremdnachweise nach Abschnitt III.2.1 (1) bis (3),
Abschnitt III.2.2 (4), (6) bis (7) und Abschnitt III.2.3 (8) sind auch für
die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls führt dies
grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Für jeden vorgesehenen
Unterauftragnehmer ist das beim Auftraggeber anzufordernde
Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu
bearbeiten. d) Digitale bzw. elektronische Teilnahmeanträge sind nicht
zugelassen. Die Teilnahmeanträge werden nicht an die Bewerber
zurückgesandt.
Zu Abschnitt IV.1 "Verfahren": Der Auftraggeber wird höchstens sechs
Bewerber zu Verhandlungen auffordern. Die objektiven Kriterien für die
Auswahl der höchstens sechs Bewerber sind in Abschnitt III.2.1 bis III.2.3
aufgeführt. Die unter Abschnitt III.2.1 (1) bis (3), Abschnitt III.2.2 (4)
bis (7) und Abschnitt III.2.3 (8) aufgeführten Teilnahmekriterien sind als
Ausschlusskriterien formuliert, d.h. deren Nichterfüllung führt zwingend
zum Ausschluss. Die im Abschnitt III.2.3 (9) und (10) aufgeführten
Teilnahmekriterien werden hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für
die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem
bewertet, das in dem beim Auftraggeber anzufordernden Teilnahmeformular
erläutert ist.
VI.4) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Regierungspräsidium
Darmstadt - Vergabekammer, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt, DEUTSCHLAND.
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u.a. dann
unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, (2.) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind.
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind: Regierungspräsidium Darmstadt - Vergabekammer,
Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt, DEUTSCHLAND.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 3.3.2010.
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