Ausschreibung: Stromerzeugungsaggregate mit Selbstzündungsmotoren - D-Fulda
Stromerzeugungsaggregate mit Selbstzündungsmotoren
Dokument Nr...: 68329-2010 (ID: 2010030605021414248)
Veröffentlicht: 06.03.2010
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  BEKANNTMACHUNG  SEKTOREN
    Lieferauftrag
    ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Überlandwerk Fulda
    Aktiengesellschaft, Bahnhofstraße 2, z. Hd. von Herrn Rainer Waitkewitsch,
    36037 Fulda, DEUTSCHLAND. Tel. +49 66112270. E-Mail:
    rainer.waitkewitsch@uewag.de.
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
    den oben genannten Kontaktstellen.
    Angebote/Anträge auf Teilnahme sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen.
    I.2)  HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS: Strom.
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Lieferauftrag
    Modernisierung und Ertüchtigung ÜWAG Kraftwerk Fulda.
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung: Lieferung.
    Kauf.
    Hauptlieferort: Fulda.
    NUTS-Code: DE732.
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Die
    Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft (ÜWAG) betreibt in der Frankfurter
    Straße 4 in DE-36043 Fulda ein Kraftwerk der Stromerzeugung zur Abdeckung
    von Spitzenlast und Bereitstellung von Regelenergie. Die Anlage besteht
    aus vier Dieselaggregaten mit einer installierten elektrischen
    Gesamtleistung von 20,56 MW. Zwei der vier Aggregate haben das Ende ihrer
    technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer erreicht und müssen ersetzt
    werden. Die zugehörigen Generatoren könnten dabei ggf. Weiterverwendung
    finden. Im Zuge dieser Maßnahme soll die Gesamtanlage modernisiert und
    ertüchtigt werden. Auf den bestehenden Fundamenten der zwei zu ersetzenden
    Aggregate sollen neue Dieselaggregate installiert werden. Zur Einhaltung
    der aktuellen Grenzwerte nach TA-Luft muss eine Abgasreinigungsanlage
    nachgeschaltet werden. Eines der beiden weiterhin zu betreibenden
    Aggregate ist ebenfalls mit einer Abgasreinigung auszustatten.
    Nachgeschaltet soll den Motorabgasen der neuen Aggregate und einem der
    beiden bestehenden Aggregate über Abgaswärmetauscher Wärmeenergie entzogen
    und einer ORC-Anlage zugeführt werden, die einen Teil dieser Abwärme in
    elektrische Energie umwandelt. Die verbleibende Wärmeenergie ist mittels
    eines Naß-Notkühlers an die Umgebung abzuführen. Die bestehende
    Abgasanlage mit Schalldämpfern ist auf weitere Verwendbarkeit im neuen
    Maschinenkonzept zu überprüfen und ggf. im Zuge des Auftrags anzupassen
    oder zu ersetzen. Für die Abgasnachbehandlung, die Wärmetauscher und die
    ORC-Anlage wird ein Anbau in Stahlbauweise an das bestehende Gebäude
    errichtet. Entsprechend der Anordnung der neuen Betriebsmittel muss die
    Stahlstruktur vom Auftragnehmer geplant werden. Von den bestehenden
    Kühlern der zu ersetzenden Aggregate befindet sich einer in gutem
    technischem Zustand, so dass dieser, sofern die technischen Daten zu den
    neuen Aggregaten passen, weiterverwendet werden kann. Andernfalls ist der
    Kühler im Rahmen des Auftrags zu ersetzen. Der zweite Kühler ist auf Grund
    seines Gesamtzustands nicht mehr verwendbar und muss auf jeden Fall
    ersetzt werden. Als Notstromversorgung soll das Kraftwerk zudem
    schwarzstartfähig werden. Durch den Einbau z.B. eines zusätzlichen
    Dieselaggregats, das ohne externe Hilfsbetriebe, mit Ausnahme einer
    Druckluft- und Batteriestromversorgung, gestartet werden kann, muss
    genügend elektrische Leistung erzeugt werden, um die übrigen Aggregate im
    Inselbetrieb starten zu können und Hilfsanlagen, wie z.B. Pumpen- und
    Lüftungsanlagen, zu betreiben. Die installierte elektrische Gesamtleistung
    des Kraftwerks soll unter Berücksichtigung von Schwarzstartaggregat und
    ORC-Anlage sowie stärkerer Dieselaggregate auf 24,6 MW steigen. Der Umbau
    erfolgt im laufenden Betrieb. Einschränkungen in der Verfügbarkeit der
    einzelnen Aggregate während des Umbaus müssen minimiert werden.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 31121100.
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
    II.1.8)  Aufteilung in Lose: Nein.
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
    II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang: Vgl. Abschnitt II.1.5).
    II.2.2)  Optionen: Nein.
    II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG:
    Beginn: 15.8.2010. Ende: 30.6.2011.
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vgl. Vergabeunterlagen.
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
    auf die maßgeblichen Vorschriften(falls zutreffend): Vgl.
    Vergabeunterlagen.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird: Bietergemeinschaften sind zugelassen bei Gewährleistung der
    gesamtschuldnerischen Haftung als Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem
    Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung: Nein.
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
    und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
    überprüfen: (1) Fremdnachweis darüber, dass der Bewerber in das
    Berufsregister (z.B. Handelsregister) seines Sitzes oder Wohnsitzes
    eingetragen ist; der Fremdnachweis darf nicht vor dem 1.12.2009
    ausgestellt sein.
    (2) Eigenerklärung durch Darstellung des Bewerbers, insbesondere zur
    Gesellschafter- bzw. Eigentümerstruktur sowie zu den Standorten bzw.
    Niederlassungen.
    (3) Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Bewerber
    zuzurechnen ist, nicht wegen Verstoßes gegen eine der folgenden
    Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: §§ 129, 129a oder 129b
    des Strafgesetzbuches; §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in
    Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10.9.1998
    (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes
    vom 21.7.2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des
    Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10.9.1998 (BGBl.
    1998 II S. 2327; 1999 II S. 87); § 1 Absatz 2 Nummer 10 des
    NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
    27.3.2008 (BGBl. I S. 490); § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
    Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten
    des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21.7.2002 (BGBl. I S. 2144,
    2162); § 299 des Strafgesetzbuches; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
    Bekämpfung internationaler Bestechung; § 108e des Strafgesetzbuches, § 264
    des Strafgesetzbuches sowie § 261 des Strafgesetzbuches.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: (4)
    Eigenerklärung über den (4.1) Gesamtumsatz des Bewerbers sowie (4.2) den
    Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind, jeweils
    bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
    (5) Fremdnachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
    aus dem mind. eine Deckungssumme von 20 000 000 EUR für Personen- und
    Sachschäden ersichtlich ist (für den Fremdnachweis ist entweder eine Kopie
    der Versicherungspolice einzureichen oder eine Kopie der Bestätigung einer
    Versicherung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende
    Betriebshaftpflichtversicherung verfügbar sein wird; der Fremdnachweis
    darf nicht vor dem 1.12.2009 ausgestellt sein).
    (6) Eigenerklärung darüber, (6.1) dass über das Vermögen des Bewerbers ein
    Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren nicht beantragt oder
    eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht
    mangels Masse abgelehnt worden ist, (6.2) dass sich der Bewerber nicht im
    Verfahren der Liquidation befindet, (6.3) dass der Bewerber seine Pflicht
    zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung
    nicht verletzt oder verletzt hat, (6.4) dass der Bewerber keine
    unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
    Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese
    Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, sowie (6.5) dass keine schwere
    Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des
    Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich
    handelt, in Frage gestellt wird.
    (7) Eigenerklärung über die (7.1) Anzahl, (7.2) Qualifikation und (7.3)
    Erfahrung der für die Leistung vorgesehenen Personen einschließlich des
    für die Leitung und Überwachung vorgesehenen Personals.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
    erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (8)
    Fremdnachweis über das Bestehen eines Systems zur Gewährleistung der
    Qualität (z.B. DIN ISO 9001).
    (9) Eigenerklärung über die Referenzen des Bewerbers bei vergleichbaren
    Projekten durch Angabe (9.1) des Auftraggebers mit Benennung eines
    Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer, (9.2) des Projektnamens,
    (9.3) des Leistungszeitraums, (9.4) des Rechnungswertes und (9.5) des
    Projektes, aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen (9.5.1) der
    Anzahl/Nennleistung der gelieferten Dieselaggregate zur Stromerzeugung,
    (9.5.2) der Lieferung einer ORC-Anlage, (9.5.3) der Lieferung eines
    Wärmetauschers für die ORC-Anlage, (9.5.4) der Lieferung von
    SCR-Katalysatoren und (9.5.5) der Lieferung von Abgasschalldämpfern. Dabei
    ist zwingend zu beachten, dass nicht mehr als zehn Referenzen benannt
    werden dürfen.
    (10) Fremdnachweis durch Vorlage bewerberbezogener Referenzschreiben von
    Auftraggebern für vergleichbare Leistungen betreffend (10.1) die
    Projektkoordination von mind. zwei Dieselaggregaten zur Stromerzeugung mit
    zusammen mind. 7,5 MW Nennleistung, (10.2) die Projektkoordination von
    mind. einer ORC-Anlage, (10.3) die Projektkoordination von mind. einem
    Wärmetauscher für die ORC-Anlage, (10.4) die Projektkoordination von mind.
    zwei SCR-Katalysatoren und (10.5) die Projektkoordination von mind. zwei
    Abgasschalldämpfern. Dabei ist zwingend zu beachten, dass nicht mehr als
    fünf Referenzschreiben benannt werden dürfen.
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge: Nein.
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
    Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
    auf folgende Kriterien: die Kriterien, die in den
    Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
    oder zur Verhandlung aufgeführt sind.
    IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim Auftraggeber: Z2/T1 RW.
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
    IV.3.3)  Bedingungen für die Aushändigung von Verdingungs-/Ausschreibungs-
    und ergänzenden Unterlagen: Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Anträge auf
    Teilnahme: 6.4.2010 - 09:00.
    IV.3.5)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Anträge auf Teilnahme
    verfasst werden können: Deutsch.
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  DAUERAUFTRAG: Nein.
    VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
    VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN: Zu Abschnitt I.1 "Name, Adressen und
    Kontaktstelle(n)": a) Die Bewerber haben ihren Teilnahmeantrag unter
    zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars beim Auftraggeber einzureichen.
    Dieses Teilnahmeformular kann unter der im Abschnitt I.1 angegebenen
    Kontaktstelle des Auftraggebers schrifllich per Post oder per E-Mail
    formlos angefordert werden. Teilnahmeanträge ohne Teilnahmeformular werden
    nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen.
    Zu Abschnitt III.2 "Teilnahmebedingungen": a) Sämtliche geforderten
    Eigenerklärungen/Fremdnachweise müssen grundsätzlich spätestens im
    Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge
    (6.4.2010, 09:00 Uhr) beim Auftraggeber vorliegen. Unvollständige,
    fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen/Fremdnachweise
    führen grundsätzlich zum Ausschluss. Unvollständige, fehlende oder nicht
    rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen/Fremdnachweise können nur
    ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf
    einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. b) Eine
    Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen
    Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen
    (vgl. hierzu das Teilnahmeformular). Die Eigenerklärungen/Fremdnachweise
    nach Abschnitt III.2.1 (1) bis (3), Abschnitt III.2.2 (4), (6) bis (7) und
    Abschnitt III.2.3 (8) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu
    erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der
    Bewerbergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das
    beim Auftraggeber anzufordernde Teilnahmeformular insoweit zu
    vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. c) Die
    Eigenerklärungen/Fremdnachweise nach Abschnitt III.2.1 (1) bis (3),
    Abschnitt III.2.2 (4), (6) bis (7) und Abschnitt III.2.3 (8) sind auch für
    die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls führt dies
    grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Für jeden vorgesehenen
    Unterauftragnehmer ist das beim Auftraggeber anzufordernde
    Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu
    bearbeiten. d) Digitale bzw. elektronische Teilnahmeanträge sind nicht
    zugelassen. Die Teilnahmeanträge werden nicht an die Bewerber
    zurückgesandt.
    Zu Abschnitt IV.1 "Verfahren": Der Auftraggeber wird höchstens sechs
    Bewerber zu Verhandlungen auffordern. Die objektiven Kriterien für die
    Auswahl der höchstens sechs Bewerber sind in Abschnitt III.2.1 bis III.2.3
    aufgeführt. Die unter Abschnitt III.2.1 (1) bis (3), Abschnitt III.2.2 (4)
    bis (7) und Abschnitt III.2.3 (8) aufgeführten Teilnahmekriterien sind als
    Ausschlusskriterien formuliert, d.h. deren Nichterfüllung führt zwingend
    zum Ausschluss. Die im Abschnitt III.2.3 (9) und (10) aufgeführten
    Teilnahmekriterien werden hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für
    die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem
    bewertet, das in dem beim Auftraggeber anzufordernden Teilnahmeformular
    erläutert ist.
    VI.4)  RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Regierungspräsidium
    Darmstadt - Vergabekammer, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt, DEUTSCHLAND.
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
    die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein
    Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u.a. dann
    unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
    Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
    Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, (2.) Verstöße gegen
    Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
    spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
    Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
    werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
    Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
    Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
    gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage
    nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
    zu wollen, vergangen sind.
    VI.4.3)  Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erhältlich sind: Regierungspräsidium Darmstadt - Vergabekammer,
    Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt, DEUTSCHLAND.
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 3.3.2010.
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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