Ausschreibung: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse - D-Köln
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Dokument Nr...: 68239-2010 (ID: 2010030605015026881)
Veröffentlicht: 06.03.2010
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  BEKANNTMACHUNG
    Dienstleistungsauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Öffentlich-rechtliche
    Landesrundfunkanstalten der BRD, ZDF und Deutschlandradio vertreten durch
    die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Freimersdorfer Weg
    6, z. Hd. von Herrn Messedat, 50829 Köln, DEUTSCHLAND. E-Mail:
    vergabe@gez.de. Fax +49 2215061-2801.
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des Auftraggebers: www.gez.de.
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
    Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
    Kontaktstellen.
    Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Öffentlich-rechtliche
    Landesrundfunkanstalten der BRD, ZDF und Deutschlandradio vertreten durch
    die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Freimersdorfer Weg
    6, Kontakt Abteilung Recht und Personal, Sekretariat, z. Hd. von Frau
    Heller, 50829 Köln, DEUTSCHLAND.
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
    Einrichtung des öffentlichen Rechts.
    Sonstiges: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: Nein.
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: BW 04/10
    Druckdienstleister.
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung: Dienstleistung.
    Dienstleistungskategorie: Nr. 27.
    Hauptort der Dienstleistung: Köln-Bocklemünd.
    NUTS-Code: DE.
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Die
    GEZ schreibt die Vergabe der Produktion von jährlich ca. 62 000 000
    personalisierten Briefen (in der Regel Standardbriefe und Infopost
    Standard) an einen Auftragnehmer aus.
    Die Briefe haben einen Umfang von bis zu zwei Blättern und bis zu zwei
    Beilagen pro Brief. Das Format der Versandhüllen beträgt 229 mm x 114 mm.
    Die gestellten Vordrucke haben in der Regel eine Standardbreite von 450 mm
    (netto 210 mm x 2 zzgl. jeweils 15 mm Führungslochrand an beiden Seiten).
    Eine Ausnahme bildet ein Vordruck mit 240 mm (netto 210 mm zzgl. jeweils
    15 mm Führungsloch-rand an beiden Seiten). Die verwendeten Abrisslängen
    liegen bei 8 2/6, 11 4/6, 12 und 12 1/2-Zoll. Als zu bedruckende Papiere
    werden 80 bzw. 90 g/m² Belegleserpapier holzfrei weiß mit Führungslochrand
    verwendet.
    Zu ca. 75 % erfolgt der Druck nur auf die Papiervorderseite (Simplex). Zu
    ca. 25 % erfolgt der Druck auf Vorder- und Rückseite des Papiers (Duplex
    durch Twin-Systeme).
    Es werden insgesamt drei Kuvertierhüllen, ca. 15 verschiedene Vordrucke
    und fünf verschiedene Beilagen eingesetzt.
    Es handelt sich für die ca. 62 Mio. Briefe um ca. 4 200 verschiedene
    Produktionsstepps (= Druckjobs) pro Jahr. Der Auftraggeber liefert
    Druckdatenströme im AFP-Format inkl. der zugehörigen AFP-Ressourcen.
    Pro Produktionsstepp müssen folgende Dienstleistungen durch den
    Auftragnehmer erbracht werden:
     Datenannahme und Sicherung bis zum Abschluss der Produktion;
     Jede Datei und jeder Datensatz enthält von der GEZ definierte NOP-Zeilen
    mit Informationen zur Produktion (z.B. zur Bildung des DataMatrixCodes),
    die vor Fertigung vom Auftragnehmer auszulesen und für die Produktion nach
    Vorgaben der GEZ zu berücksichtigen sind;
     Portooptimierung gemäß Vorgaben des jeweiligen Postdienstleisters;
     Erstellen und Aufbringen von Steuerinformationen (OMR-Codes oder
    vergleichbare Codes) zur Kuvertierung der Briefe;
     Erstellen der Postentgeltabrechnung nach den Vorgaben der GEZ
    (insbesondere mit PremiumAdress oder einem anderen elektronischen
    Verfahren bei einem Wechsel des Postdienstleisters durch die GEZ)
    inklusive Lieferung der elektronischen Datensätze (elektronisches
    Auftragsmanagement) an den jeweiligen Postdienstleister der GEZ (derzeit:
    die Deutsche Post AG);
     Druck der Briefe mit DV-Freimachung (PremiumAdress oder einem anderen
    elektronischen Verfahren bei einem Wechsel des Postdienstleisters durch
    die GEZ);
     Andruck der Daten;
     Einholen der Produktions-/Druckfreigabe durch einen Andruck, der in der
    Regel per Fax oder per E-Mail (in Form eines pdf-Dokuments) an die GEZ
    weitergeleitet wird;
     Kuvertierung der Briefe mit automatischer Zuführung der Beilagen unter
    Beachtung der Steuerinformationen (OMR-Codes oder vergleichbare Codes);
    vorrangig soll in der Reihenfolge: Sammeln, Falzen, Beilagenzuführung
    produziert werden;
     Sortierung und Aufbereitung nach postalischen Vorgaben;
     Entgeltsicherung am Produktionsstandort des Auftragnehmers durch einen
    Mitarbeiter des jeweiligen Postdienstleisters;
     Postauflieferung (Bereitstellung der Briefsendungen zur Abholung durch
    den jeweiligen Postdienstleister der GEZ; wobei der Auftragnehmer
    sämtliche vom Postdienstleister vorgegebenen Vorarbeiten vornehmen muss).
    Zusätzliche Leistungen bei einzelnen Produktionsstepps:
     Bei 36 Produktionsstepps pro Jahr ist es erforderlich, die Daten der
    DV-Freimachung (aktuell der DataMatrixCode) nach der Kuvertierung am Tag
    der Postauflieferung aus dem Brieffenster auszulesen, die Daten zu
    speichern und die Daten in elektronischer Form an die GEZ weiterzuleiten
    (Hintergrund: Möglichkeit der GEZ zum Nachweis des Versandtags).
    Die Abrechnung der Portokosten erfolgt unmittelbar zwischen der GEZ und
    dem jeweiligen Postdienstleister.
    Es besteht  insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen  jederzeit die
    Möglichkeit, dass der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit
    zusätzliche personalisierte Briefe für die GEZ produzieren und
    weiterverarbeiten muss. Die mögliche Änderung des Rundfunkgebührenmodells
    kann in den Jahren 2011/2012 bspw. zu ca. 40 000 000 zusätzlichen Briefen
    mit voraussichtlich 250 Produktionsstepps führen.
    Die maximale Höchstmenge einer Tagesproduktion liegt bei zweiblättrigen
    Briefen bei ca. 450 000 Briefen.
    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung der GEZ mit einer
    Vorankündigung von ca. 2 Werktagen Testandrucke durchzuführen und
    unmittelbar an die GEZ zu übermitteln. Derartige Testandrucke müssen vor
    jeder Änderung eines Briefs und/oder des Papiers kurzfristig vorgenommen
    werden. Die Anzahl der monatlich durchzuführenden Testandrucke unterliegt
    erheblichen Schwankungen. Für die Testandrucke ist Endlospapier als
    Falzware zu verwenden.
    Das für die Produktion der personalisierten Briefe benötigte Material
    (Briefhüllen, Vordrucke, Beilagen, Endlospapier als Falzware usw.)
    beschafft die GEZ bei geeigneten Lieferanten. Der Auftragnehmer ist
    verpflichtet, die notwendigen Materialmengen selbständig bei den
    entsprechenden Lieferanten für Briefhüllen, Vordrucke, Beilagen,
    Endlospapier als Falzware usw. abzurufen. Darüber hinaus muss der
    Auftragnehmer die rechtzeitige Produktion der Briefe für die GEZ
    sicherstellen und zu diesem Zweck die benötigten Materialien
    eigenverantwortlich in ausreichender Menge bevorraten und am
    Produktionsstandort lagern.
    In der Regel liefert die GEZ dem Auftragnehmer zur Mitte des laufenden
    Quartals die Vorgaben für die Produktion der personalisierten Briefe für
    das kommende Quartal.
    Der Auftragnehmer hat darauf hin Produktionspläne auf Monatsbasis zu
    erstellen und diese mit der GEZ abzustimmen. Eine Ausnahme bilden die
    Direct mail-Maßnahmen der GEZ (jährlich ca. 17 000 000 Briefe).
    Im Rahmen dieser Direct mail-Maßnahmen werden am Ende eines Monats die
    Produktionsdaten für den Folgemonat durch die GEZ festgelegt.
    Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ausgeschriebenen Leistungen einmal
    monatlich gegenüber der GEZ abzurechnen.
    Der Auftragnehmer unterstützt die GEZ bei evtl. Verfahrensänderungen in
    Bezug auf die ausgeschriebene Leistung, erstellt Produktionslisten
    (Statistiken) und liefert unterstützende Unterlagen zur DV-Freimachung.
    Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der
    Leistungsbeschreibung (Teil B.), zu entnehmen.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 22000000.
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
    II.1.8)  Aufteilung in Lose: Nein.
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird: Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist freigestellt, sofern diese
    eine gesamtschuldnerische Haftung sicherstellt und ein bevollmächtigter
    Vertreter benannt wird.
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
    und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
    überprüfen: Generelle Hinweise zu den Teilnahmebedingungen:
    Die Eigenerklärungen und Nachweise müssen aktuell (zum Zeitpunkt der
    Abgabe der Angebote nicht älter als 6 Monate) sein und noch den
    gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sofern und soweit die Nachweise vom
    Aussteller mit einer zeitlichen Befristung versehen worden sein sollten,
    darf die zeitliche Befristung noch nicht abgelaufen sein.
    Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bewerber
    erbrachten Eigenerklärungen und Nachweisen ergeben, ist der Bewerber
    verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu
    informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen und
    Nachweise abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen
    bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers zu berücksichtigen.
    A. Bietergemeinschaften
    Zum Nachweis der Gesetzestreue und Zuverlässigkeit ist bei
    Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Vorlage
    der verlangten Eigenerklärungen und Nachweise erforderlich. Im Hinblick
    auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei
    Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen und Nachweise über
    die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der
    Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung.
    Alternativ können Bietergemeinschaften einheitliche Eigenerklärungen und
    Nachweise für die gesamte Bietergemeinschaft zum Nachweis von Fachkunde
    und Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärungen und
    Nachweise durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist daher nicht
    notwendig.
    B. Subunternehmer für die Hauptleistung (bspw. Produktion und
    Weiterverarbeitung der personalisierten Briefe)
    Bei Einsatz von Subunternehmern für die Hauptleistung (bspw. Produktion
    und Weiterverarbeitung der personalisierten Briefe) ist die Vorlage der
    Eigenerklärung für Subunternehmer für die Hauptleistung erforderlich.
    Die GEZ behält sich vor, unmittelbar vor Zuschlagserteilung die in
    nachfolgender Ziffer II. genannten Nachweise auch vom Subunternehmer für
    die Hauptleistung zu verlangen. Eine nicht fristgerechte Abgabe oder eine
    negative Auswertung dieser Nachweise können zum Ausschluss des Bewerbers
    vom Verhandlungsverfahren führen.
    I. Eigenerklärung des Bewerbers
    Die Bewerber können ein Formblatt Eignungsnachweise, welches Ihnen die
    Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber
    bis spätestens zum 24.3.2010 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an
    vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen.
    Der Bewerber erklärt,
    1.Gesetzestreue und Zuverlässigkeit
    a) dass er sich gesetzestreu verhält und insbesondere die für ihn
    geltenden deutschen Gesetze einhält,
    b) dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
    c) dass ihm keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen
    Mitarbeiter wegen eines der in § 7a Nr. 2 VOL/A aufgezählten Tatbestände
    bekannt sind,
    d) dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden
    Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
    Zuverlässigkeit abgegeben hat,
    e) dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein
    vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt
    oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist
    (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
    Verfahren über das Vermögen des Bewerbers eröffnet wurde oder die
    Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels
    Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Bewerber, dass er zusätzlich
    Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.).
    und.
    f) dass der Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie der Umsatz aus
    Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser
    Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3
    Geschäftsjahre (für den Fall, dass für das Jahr 2009 noch keine
    Geschäftszahlen vorliegen, sind die Umsatzzahlen von 2006-2008 anzugeben;
    andernfalls sind die Umsatzzahlen von 20072009 anzugeben) sich wie folgt
    darstellt:
    Gesamtumsatz Unternehmen für: 2006/2007/2008/2009.
    Gesamtumsatz durch mit der Auftragsleistung vergleichbare Aufträge für:
    2006/2007/2008/2009.
    2. Fachkunde und Leistungsfähigkeit
    a) dass der Bewerber über eine Ausstattung von mindestens 8
    Laser-Druckstraßen (davon mindestens 2 Duplex) und 5 Kuvertieranlagen
    verfügt, die die Steuerinformationen (OMR-Codes oder vergleichbare Codes)
    verarbeiten können;
    b) dass der Bewerber über Lagerkapazität von mindesten 33
    Palettenstellplätzen für den ausgeschriebenen Auftrag verfügt;
    c) dass sein Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung alle relevanten
    Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001 oder einen
    vergleichbaren nationalen Standard des Mitgliedsstaats (bspw.
    IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik),
    in dem der Bewerber seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit
    einhalten wird;
    d) dass der Bewerber mindestens im Zwei-Schicht-Betrieb mit jeweils 8
    Stunden arbeitet;
    e) dass der Bewerber auf Anforderung der GEZ kurzfristig einen Betrieb von
    5 (Mo.-Fr.) x 24 Stunden sicherstellen kann;
    f) dass der Bewerber auf Anforderung der GEZ kurzfristig einen Betrieb an
    Wochenendtagen durchführen kann;
    g) dass der Bewerber die ausgeschriebenen Leistungen an einem Standort
    (Hauptstandort) produzieren und weiterverarbeiten wird;
    h) dass der Bewerber in Notfällen (insbesondere Ausfall des
    Hauptstandorts) einen anderen eigenen Standort oder einen Standort eines
    anderen Druckdienstleisters als Ausweichstandort für die Produktion und
    Weiterverarbeitung vorhält
    Hinweis:
    Der Ausweichstandort muss spätestens innerhalb von 9 Monaten nach
    Produktionsaufnahme am Hauptstandort als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung
    stehen.
    i) dass der Bewerber pro Schicht in allen Fertigungsstufen mindestens 3
    Mitarbeiter/innen im Rahmen der Produktion und Weiterverarbeitung der
    personalisierten Briefe für den Auftraggeber einsetzen wird, der/die über
    eine abgeschlossene technische Berufsausbildung (oder eine vergleichbare
    Qualifikation des jeweiligen Mitgliedstaates) in der jeweiligen
    Fertigungsstufe und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der gleichen
    Fertigungsstufe verfügen;
    j) dass der Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit einen
    Ansprechpartner und einen Vertreter für den Auftraggeber bereithält, die
    beide
    a. entweder über eine drucktechnische oder kaufmännische Ausbildung (z.B.
    Drucker, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation usw. oder eine vergleichbare
    Ausbildung des jeweiligen Mitgliedstaates) und über mindestens 5 Jahre
    Berufserfahrung verfügen oder
    b. über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (oder eine vergleichbare
    Qualifikation, die im jeweiligen Mitgliedstaat angeboten wird) im Bereich
    Druck- und Papierverarbeitung oder Wirtschaftswissenschaften und über
    mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen.
    k) dass der Bewerber im Fall der Zuschlagserteilung bei der
    Leistungserbringung und die jeweils geltenden gesetzlichen
    Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung) während
    der gesamten Vertragslaufzeit einhalten wird.
    und.
    l) dass sein Unternehmen über eine Zertifizierung nach ISO 9001 verfügt
    Hinweis:
    Die GEZ behält sich vor, unmittelbar vor Zuschlagserteilung die Vorlage
    einer Kopie der Zertifizierungsurkunde zu verlangen.
    II. Nachweise
    Hinweis:
    Die nachfolgenden Nachweise sind zusätzlich zu den Eigenerklärungen
    separat vorzulegen.
    Der Bewerber hat folgende Unterlagen zusätzlich vorzulegen, um seine
    Zuverlässigkeit nachzuweisen:
    a) Nachweis, dass der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister
    eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig
    ist, vorgeschrieben ist:
    Deutsche Bewerber: Vorlage eines aktuellen Auszugs über die Eintragung in
    das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate, einfache Kopie
    ausreichend).
    Ausländische Bewerber: Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder
    Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
    Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie
    ansässig sind (nicht älter als 6 Monate, einfache Kopie ausreichend).
    Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den
    jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht
    vorgeschrieben ist, ist der Bewerber verpflichtet, dies durch eine
    entsprechende Eigenerklärung zu bestätigen.
    und.
    b) Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des
    Sozialversicherungsträgers (nicht älter als 6 Monate), bei dem die meisten
    Mitarbeiter versichert sind, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seiner
    Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge regelmäßig nachkommt,
    Hinweis: Sofern auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung vermerkt ist, dass
    diese ausschließlich im Original mit Stempel/Dienstsiegel oder in
    beglaubigter Kopie gültig ist, reicht dennoch die Vorlage einer einfachen
    Kopie aus. Der Bewerber ist in diesem Fall aber verpflichtet, auf
    Anforderung des Auftraggebers das jeweilige Original und/oder eine
    beglaubigte Abschrift nachzureichen!
    und.
    c) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in
    Steuersachen der zuständigen Finanzbehörde (nicht älter als 6 Monate), die
    belegt, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung der Abgaben und
    Steuern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er ansässig
    ist, erfüllt hat.
    Hinweis: Sofern auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung vermerkt ist, dass
    diese ausschließlich im Original mit Stempel/Dienstsiegel oder in
    beglaubigter Kopie gültig ist, reicht dennoch die Vorlage einer einfachen
    Kopie aus. Der Bewerber ist in diesem Fall aber verpflichtet, auf
    Anforderung des Auftraggebers das Original und/oder die beglaubigte
    Abschrift nachzureichen!
    ACHTUNG:
    Teilnahmeanträge von Bewerbern, die die in diesem Dokument geforderten
    Eigenerklärungen nicht abgegeben und die geforderten Nachweise nicht
    vorgelegt haben, werden ausgeschlossen.
    III. Referenzliste
    Der Bewerber hat eine Referenzliste mit mindestens 3 Referenzkunden mit
    Referenzaufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre (d.h. laufende
    Vertragsverhältnisse oder Vertragsverhältnisse, die innerhalb der letzten
    3 Jahre beendet wurden), die dem ausgeschriebenen Auftrag in Inhalt,
    Anforderungen und Volumen (Produktion und Weiterverarbeitung von
    personalisierten Briefen pro Jahr) möglichst ähnlich sind, mit folgenden
    Mindestangaben:
     Angabe des Referenzkunden - Angabe zwingend erforderlich;
     Beschreibung des Referenzauftrags/der Referenzaufträge unter genauer
    Benennung der Anzahl der Blätter und Beilagen pro Brief - Angabe zwingend
    erforderlich;
     Angabe der ausgebrachten Jahresbriefmenge (mindestens 5 000 000
    personalisierte Briefen pro Jahr) - Angabe zwingend erforderlich;
     Ansprechpartner beim Referenzunternehmen mit Kontaktdaten, inkl.
    E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer - Angabe zwingend erforderlich; (Es
    ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens
    der GEZ nur auf Anfrage konkret benannt wird);
    Hinweis: Teilnahmeanträge mit einer unvollständigen Referenzliste
    (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der
    Kontaktdaten des Ansprechpartner) werden vom weiteren Verfahren
    ausgeschlossen.
    IV. Nachweis einer zusätzlichen Zertifizierung NACH ISO 14001
    Sofern vorhanden:
     Vorlage einer Kopie der Zertifizierung gemäß ISO 14001 oder nach einem
    vergleichbaren nationalen Standard des Mitgliedsstaats, in dem der
    Bewerber seinen Sitz hat.
    Hinweis: Diese Zertifizierung ist keine Eignungsvoraussetzung. Ihr
    Vorhandensein führt aber zu einer besseren Bewertung bei der Begrenzung
    des Bieterkreises für das nachfolgende Verhandlungsverfahren anhand
    objektiver Kriterien.
    V. Eigenerklärung des Subunternehmers für die Hauptleistung
    Die Bewerber können ein Formblatt Eignungsnachweise, welches Ihnen die
    Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber
    bis spätestens zum 24.3.2010 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an
    vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen.
    Der/Die Subunternehmer erklärt/erklären,
    I. Zuverlässigkeit
    a) dass er sich gesetzestreu verhält und insbesondere die für ihn
    geltenden deutschen Gesetze einhält,
    b) dass ihm keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen
    Mitarbeiter wegen eines der in § 7a Nr. 2 VOL/A aufgezählten Tatbestände
    bekannt sind,
    c) dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden
    Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
    Zuverlässigkeit abgegeben hat,
    d) dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
    e) dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und
    fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß
    den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist,
    regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung
    keine fälligen Rückstände bestehen;
    f) dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern
    dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist
    bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den
    jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht
    vorgeschrieben ist;
    und.
    g) dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein
    vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt
    oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
    (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
    Verfahren über das Vermögen des Subunternehmers eröffnet wurde oder die
    Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels
    Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Subunternehmer, dass er zusätzlich
    Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.).
    II. Fachkunde und Leistungsfähigkeit
    a) dass der Subunternehmer über eine Ausstattung von mindestens 8
    Laser-Druckstraßen (davon mindestens 2 Duplex) und 5 Kuvertieranlagen
    verfügt, die die Steuerinformationen (OMR-Codes oder vergleichbare Codes)
    verarbeiten können;
    b) dass der Subunternehmer über Lagerkapazität von mindesten 33
    Palettenstellplätzen für den ausgeschriebenen Auftrag verfügt;
    c) dass sein Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung alle relevanten
    Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001 oder einen
    vergleichbaren nationalen Standard des Mitgliedsstaats (bspw.
    IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik),
    in dem der Subunternehmer seinen Sitz hat, während der gesamten
    Vertragslaufzeit einhalten wird;
    d) dass der Subunternehmer mindestens im Zwei-Schicht-Betrieb mit jeweils
    8 Stunden arbeitet;
    e) dass der Subunternehmer auf Anforderung der GEZ kurzfristig einen
    Betrieb von 5 (Mo.-Fr.) x 24 Stunden sicherstellen kann;
    f) dass der Subunternehmer auf Anforderung der GEZ kurzfristig einen
    Betrieb an Wochenendtagen durchführen kann;
    g) dass der Subunternehmer die ausgeschriebenen Leistungen an einem
    Standort (Hauptstandort) produzieren und weiterverarbeiten wird;
    h) dass der Subunternehmer in Notfällen (insbesondere Ausfall des
    Hauptstandorts) einen anderen eigenen Standort oder einen Standort eines
    anderen Druckdienstleisters als Ausweichstandort für die Produktion und
    Weiterverarbeitung vorhält;
    Hinweis:
    Der Ausweichstandort muss spätestens innerhalb von 9 Monaten nach
    Produktionsaufnahme am Hauptstandort als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung
    stehen.
    i) dass der Subunternehmer pro Schicht in allen Fertigungsstufen
    mindestens 3 Mitarbeiter/innen im Rahmen der Produktion und
    Weiterverarbeitung der personalisierten Briefe für den Auftraggeber
    einsetzen wird, der/die über eine abgeschlossene technische
    Berufsausbildung (oder eine vergleichbare Qualifikation des jeweiligen
    Mitgliedstaates) in der jeweiligen Fertigungsstufe und mindestens 3 Jahre
    Berufserfahrung in der gleichen Fertigungsstufe verfügen;
    j) dass der Subunternehmer während der gesamten Vertragslaufzeit einen
    Ansprechpartner und einen Vertreter für den Auftraggeber bereithält, die
    beide
    a. entweder über eine drucktechnische oder kaufmännische Ausbildung (z.B.
    Drucker, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation usw. oder eine vergleichbare
    Ausbildung des jeweiligen Mitgliedstaates) und über mindestens 5 Jahre
    Berufserfahrung verfügen oder
    b. über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (oder eine vergleichbare
    Qualifikation, die im jeweiligen Mitgliedstaat angeboten wird) im Bereich
    Druck- und Papierverarbeitung oder Wirtschaftswissenschaften und über
    mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen.
    k) dass der Subunternehmer im Fall der Zuschlagserteilung bei der
    Leistungserbringung und die jeweils geltenden gesetzlichen
    Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung) während
    der gesamten Vertragslaufzeit einhalten wird.
    und.
    l) dass sein Unternehmen über eine Zertifizierung nach ISO 9001 verfügt
    Hinweis:
    Die GEZ behält sich vor, unmittelbar vor Zuschlagserteilung die Vorlage
    einer Kopie der Zertifizierungsurkunde zu verlangen.
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge: Nein.
    III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
    III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
    Berufsstand vorbehalten: Nein.
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart: Verhandlungsverfahren.
    Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
    IV.1.2)  Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
    Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl:
    3. Höchstzahl: 5
    Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
    Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden,
    orientiert sich an den Teilnahmebedingungen (s.o. Ziffer III.2.1)) und
    wird auf Basis der nachfolgenden objektiven Kriterien erfolgen:
    Die GEZ wird maximal 100 Punkte pro Bewerber vergeben.
    Diese teilen sich wie folgt auf:
     75 Punkte für die Referenzliste,
     15 Punkte für eine vorhandene Zertifizierung gemäß ISO 27001, nach
    BSI-IT-Grundschutz oder nach einem vergleichbaren nationalen Standard,
     10 Punkte für eine vorhandene Zertifizierung gemäß ISO 14001 oder nach
    einem vergleichbaren nationalen Standard.
    Bei der Bewertung der geforderten Referenzliste werden sowohl die Anzahl
    der Referenzkunden als auch die Höhe des Volumens der angegebenen
    Referenzkunden bewertet.
    Es liegt im Interesse der Bewerber, die GEZ in die Lage zu versetzen, die
    angegebenen Kriterien möglichst umfassend bewerten zu können.
    IV.1.3)  Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
    Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander
    folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
    erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
    auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der
    Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der
    Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: BW 04/10.
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
    8.4.2010 - 12:00.
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können: Deutsch.
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  DAUERAUFTRAG: Nein.
    VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
    VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN: Der Teilnahmeantrag muss schriftlich und in
    allen Teilen in deutscher Sprache erstellt sein. Dokumenten, die in
    anderen Sprachen erstellt sind, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
    Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2
    Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen Umschlag/Paket
    einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit
    folgendem Hinweis zu versehen:
    Nicht öffnen  Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren BW 04/10".
    Der Teilnahmeantrag kann entweder per Post an die in Anhang A Ziffer III.
    dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim
    Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf
    dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim Schrankenhäuschen) abgegeben
    werden.
    Hinweis:
    Die Bewerber können ein Formblatt Eignungsnachweise, welches Ihnen die
    Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber
    bis spätestens zum 24.3.2010 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an
    vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen.
    Die Bewerber haben Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum Vergabeverfahren
    bis spätestens zum 31.3.2010 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an
    vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu
    richten.
    Generelle Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
    Das eigentliche Verhandlungsverfahren wird voraussichtlich im April 2010
    beginnen. Im Laufe des Verfahrens werden sowohl die Anforderungen an die
    Angebote präzisiert als auch der Bieterkreis ggf. reduziert. Das
    Verhandlungsverfahren beginnt damit, dass die GEZ die von ihr
    vorbereiteten Vergabeunterlagen an die nach Abschluss des
    Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bieter versendet und die Bieter zur Abgabe
    eines Angebots auffordert. Die Bieter müssen diese Vergabeunterlagen ihren
    Angeboten zugrunde legen.
    Die Angebote der Bieter müssen bis zu dem in den Vergabeunterlagen
    genannten Termin verschlossen unter Wahrung des Geheimhaltungs- und
    Gleichbehandlungsgrundsatzes eingereicht werden. Auf Grundlage der
    Angebote der Bieter wird mit den Bietern verhandelt.
    In Übereinstimmung mit den vergaberechtlichen Vorgaben wird die GEZ für
    die Wertung und den Inhalt der Angebote Anforderungen und Bedingungen in
    den Vergabeunterlagen vorgeben, die im laufenden Verfahren zugrunde
    gelegt, weiter konkretisiert und an den jeweiligen Verhandlungsstand
    angepasst werden.
    Die GEZ wird voraussichtlich zwei Verhandlungsrunden durchführen. Es ist
    geplant, aufgetretene Unklarheiten und Lücken in den Angeboten in der
    ersten Verhandlungsrunde aufzuklären, während in der zweiten
    Verhandlungsrunde voraussichtlich die vertraglichen Regelungen mit den
    Bietern verhandelt werden.
    Die GEZ behält sich vor, den Kreis der Bieter bereits nach der ersten
    Verhandlungsrunde einzuschränken.
    Die GEZ behält sich außerdem vor, einen oder mehrere Bieter als sogenannte
    "preferred bidder" auszuwählen und die Verhandlungen mit den anderen
    Bietern zunächst zurückzustellen. Grundlage für diese Entscheidung muss
    nach den vergaberechtlichen Anforderungen ein deutlicher Unterschied in
    der Qualität bzw. im Preis der Angebote sein.
    Die GEZ wird in jeder Verhandlungsrunde jeweils mit jedem Bieter einzeln
    Gespräche führen.
    VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer bei
    der Bezirksregierung Köln, Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, DEUTSCHLAND.
    Tel. +49 2217740439. Fax +49 2217740197.
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
    die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass
    ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3
    GWB nur zulässig ist,
    1. wenn der Antragsteller einen erkannten Verstoß unverzüglich gegenüber
    dem Auftraggeber gerügt hat;
    2. wenn aufgrund der Bekanntmachung erkennbare Verstöße spätestens bis
    Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder
    zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
    3. wenn in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf
    der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
    Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
    4. wenn der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb
    von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
    Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
    Weitere Einzelheiten hierzu können § 107 GWB entnommen werden.
    VI.4.3)  Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erhältlich sind: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln,
    Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, DEUTSCHLAND. Tel. +49 2217740439. Fax +49
    2217740197.
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 1.3.2010.
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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