Ausschreibung: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse - D-Köln Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse Dokument Nr...: 68239-2010 (ID: 2010030605015026881) Veröffentlicht: 06.03.2010 * BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten der BRD, ZDF und Deutschlandradio vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Freimersdorfer Weg 6, z. Hd. von Herrn Messedat, 50829 Köln, DEUTSCHLAND. E-Mail: vergabe@gez.de. Fax +49 2215061-2801. Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: www.gez.de. Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen. Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten der BRD, ZDF und Deutschlandradio vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Freimersdorfer Weg 6, Kontakt Abteilung Recht und Personal, Sekretariat, z. Hd. von Frau Heller, 50829 Köln, DEUTSCHLAND. I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Einrichtung des öffentlichen Rechts. Sonstiges: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein. ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: BW 04/10 Druckdienstleister. II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: Dienstleistung. Dienstleistungskategorie: Nr. 27. Hauptort der Dienstleistung: Köln-Bocklemünd. NUTS-Code: DE. II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag. II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Die GEZ schreibt die Vergabe der Produktion von jährlich ca. 62 000 000 personalisierten Briefen (in der Regel Standardbriefe und Infopost Standard) an einen Auftragnehmer aus. Die Briefe haben einen Umfang von bis zu zwei Blättern und bis zu zwei Beilagen pro Brief. Das Format der Versandhüllen beträgt 229 mm x 114 mm. Die gestellten Vordrucke haben in der Regel eine Standardbreite von 450 mm (netto 210 mm x 2 zzgl. jeweils 15 mm Führungslochrand an beiden Seiten). Eine Ausnahme bildet ein Vordruck mit 240 mm (netto 210 mm zzgl. jeweils 15 mm Führungsloch-rand an beiden Seiten). Die verwendeten Abrisslängen liegen bei 8 2/6, 11 4/6, 12 und 12 1/2-Zoll. Als zu bedruckende Papiere werden 80 bzw. 90 g/m² Belegleserpapier holzfrei weiß mit Führungslochrand verwendet. Zu ca. 75 % erfolgt der Druck nur auf die Papiervorderseite (Simplex). Zu ca. 25 % erfolgt der Druck auf Vorder- und Rückseite des Papiers (Duplex durch Twin-Systeme). Es werden insgesamt drei Kuvertierhüllen, ca. 15 verschiedene Vordrucke und fünf verschiedene Beilagen eingesetzt. Es handelt sich für die ca. 62 Mio. Briefe um ca. 4 200 verschiedene Produktionsstepps (= Druckjobs) pro Jahr. Der Auftraggeber liefert Druckdatenströme im AFP-Format inkl. der zugehörigen AFP-Ressourcen. Pro Produktionsstepp müssen folgende Dienstleistungen durch den Auftragnehmer erbracht werden: Datenannahme und Sicherung bis zum Abschluss der Produktion; Jede Datei und jeder Datensatz enthält von der GEZ definierte NOP-Zeilen mit Informationen zur Produktion (z.B. zur Bildung des DataMatrixCodes), die vor Fertigung vom Auftragnehmer auszulesen und für die Produktion nach Vorgaben der GEZ zu berücksichtigen sind; Portooptimierung gemäß Vorgaben des jeweiligen Postdienstleisters; Erstellen und Aufbringen von Steuerinformationen (OMR-Codes oder vergleichbare Codes) zur Kuvertierung der Briefe; Erstellen der Postentgeltabrechnung nach den Vorgaben der GEZ (insbesondere mit PremiumAdress oder einem anderen elektronischen Verfahren bei einem Wechsel des Postdienstleisters durch die GEZ) inklusive Lieferung der elektronischen Datensätze (elektronisches Auftragsmanagement) an den jeweiligen Postdienstleister der GEZ (derzeit: die Deutsche Post AG); Druck der Briefe mit DV-Freimachung (PremiumAdress oder einem anderen elektronischen Verfahren bei einem Wechsel des Postdienstleisters durch die GEZ); Andruck der Daten; Einholen der Produktions-/Druckfreigabe durch einen Andruck, der in der Regel per Fax oder per E-Mail (in Form eines pdf-Dokuments) an die GEZ weitergeleitet wird; Kuvertierung der Briefe mit automatischer Zuführung der Beilagen unter Beachtung der Steuerinformationen (OMR-Codes oder vergleichbare Codes); vorrangig soll in der Reihenfolge: Sammeln, Falzen, Beilagenzuführung produziert werden; Sortierung und Aufbereitung nach postalischen Vorgaben; Entgeltsicherung am Produktionsstandort des Auftragnehmers durch einen Mitarbeiter des jeweiligen Postdienstleisters; Postauflieferung (Bereitstellung der Briefsendungen zur Abholung durch den jeweiligen Postdienstleister der GEZ; wobei der Auftragnehmer sämtliche vom Postdienstleister vorgegebenen Vorarbeiten vornehmen muss). Zusätzliche Leistungen bei einzelnen Produktionsstepps: Bei 36 Produktionsstepps pro Jahr ist es erforderlich, die Daten der DV-Freimachung (aktuell der DataMatrixCode) nach der Kuvertierung am Tag der Postauflieferung aus dem Brieffenster auszulesen, die Daten zu speichern und die Daten in elektronischer Form an die GEZ weiterzuleiten (Hintergrund: Möglichkeit der GEZ zum Nachweis des Versandtags). Die Abrechnung der Portokosten erfolgt unmittelbar zwischen der GEZ und dem jeweiligen Postdienstleister. Es besteht insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen jederzeit die Möglichkeit, dass der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zusätzliche personalisierte Briefe für die GEZ produzieren und weiterverarbeiten muss. Die mögliche Änderung des Rundfunkgebührenmodells kann in den Jahren 2011/2012 bspw. zu ca. 40 000 000 zusätzlichen Briefen mit voraussichtlich 250 Produktionsstepps führen. Die maximale Höchstmenge einer Tagesproduktion liegt bei zweiblättrigen Briefen bei ca. 450 000 Briefen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung der GEZ mit einer Vorankündigung von ca. 2 Werktagen Testandrucke durchzuführen und unmittelbar an die GEZ zu übermitteln. Derartige Testandrucke müssen vor jeder Änderung eines Briefs und/oder des Papiers kurzfristig vorgenommen werden. Die Anzahl der monatlich durchzuführenden Testandrucke unterliegt erheblichen Schwankungen. Für die Testandrucke ist Endlospapier als Falzware zu verwenden. Das für die Produktion der personalisierten Briefe benötigte Material (Briefhüllen, Vordrucke, Beilagen, Endlospapier als Falzware usw.) beschafft die GEZ bei geeigneten Lieferanten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die notwendigen Materialmengen selbständig bei den entsprechenden Lieferanten für Briefhüllen, Vordrucke, Beilagen, Endlospapier als Falzware usw. abzurufen. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer die rechtzeitige Produktion der Briefe für die GEZ sicherstellen und zu diesem Zweck die benötigten Materialien eigenverantwortlich in ausreichender Menge bevorraten und am Produktionsstandort lagern. In der Regel liefert die GEZ dem Auftragnehmer zur Mitte des laufenden Quartals die Vorgaben für die Produktion der personalisierten Briefe für das kommende Quartal. Der Auftragnehmer hat darauf hin Produktionspläne auf Monatsbasis zu erstellen und diese mit der GEZ abzustimmen. Eine Ausnahme bilden die Direct mail-Maßnahmen der GEZ (jährlich ca. 17 000 000 Briefe). Im Rahmen dieser Direct mail-Maßnahmen werden am Ende eines Monats die Produktionsdaten für den Folgemonat durch die GEZ festgelegt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ausgeschriebenen Leistungen einmal monatlich gegenüber der GEZ abzurechnen. Der Auftragnehmer unterstützt die GEZ bei evtl. Verfahrensänderungen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung, erstellt Produktionslisten (Statistiken) und liefert unterstützende Unterlagen zur DV-Freimachung. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Teil B.), zu entnehmen. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 22000000. II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja. II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein. II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein. ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist freigestellt, sofern diese eine gesamtschuldnerische Haftung sicherstellt und ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird. III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Generelle Hinweise zu den Teilnahmebedingungen: Die Eigenerklärungen und Nachweise müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Abgabe der Angebote nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sofern und soweit die Nachweise vom Aussteller mit einer zeitlichen Befristung versehen worden sein sollten, darf die zeitliche Befristung noch nicht abgelaufen sein. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bewerber erbrachten Eigenerklärungen und Nachweisen ergeben, ist der Bewerber verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen und Nachweise abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers zu berücksichtigen. A. Bietergemeinschaften Zum Nachweis der Gesetzestreue und Zuverlässigkeit ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärungen und Nachweise erforderlich. Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen und Nachweise über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung. Alternativ können Bietergemeinschaften einheitliche Eigenerklärungen und Nachweise für die gesamte Bietergemeinschaft zum Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärungen und Nachweise durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig. B. Subunternehmer für die Hauptleistung (bspw. Produktion und Weiterverarbeitung der personalisierten Briefe) Bei Einsatz von Subunternehmern für die Hauptleistung (bspw. Produktion und Weiterverarbeitung der personalisierten Briefe) ist die Vorlage der Eigenerklärung für Subunternehmer für die Hauptleistung erforderlich. Die GEZ behält sich vor, unmittelbar vor Zuschlagserteilung die in nachfolgender Ziffer II. genannten Nachweise auch vom Subunternehmer für die Hauptleistung zu verlangen. Eine nicht fristgerechte Abgabe oder eine negative Auswertung dieser Nachweise können zum Ausschluss des Bewerbers vom Verhandlungsverfahren führen. I. Eigenerklärung des Bewerbers Die Bewerber können ein Formblatt Eignungsnachweise, welches Ihnen die Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber bis spätestens zum 24.3.2010 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen. Der Bewerber erklärt, 1.Gesetzestreue und Zuverlässigkeit a) dass er sich gesetzestreu verhält und insbesondere die für ihn geltenden deutschen Gesetze einhält, b) dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet, c) dass ihm keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 7a Nr. 2 VOL/A aufgezählten Tatbestände bekannt sind, d) dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat, e) dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bewerbers eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Bewerber, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.). und. f) dass der Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie der Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (für den Fall, dass für das Jahr 2009 noch keine Geschäftszahlen vorliegen, sind die Umsatzzahlen von 2006-2008 anzugeben; andernfalls sind die Umsatzzahlen von 20072009 anzugeben) sich wie folgt darstellt: Gesamtumsatz Unternehmen für: 2006/2007/2008/2009. Gesamtumsatz durch mit der Auftragsleistung vergleichbare Aufträge für: 2006/2007/2008/2009. 2. Fachkunde und Leistungsfähigkeit a) dass der Bewerber über eine Ausstattung von mindestens 8 Laser-Druckstraßen (davon mindestens 2 Duplex) und 5 Kuvertieranlagen verfügt, die die Steuerinformationen (OMR-Codes oder vergleichbare Codes) verarbeiten können; b) dass der Bewerber über Lagerkapazität von mindesten 33 Palettenstellplätzen für den ausgeschriebenen Auftrag verfügt; c) dass sein Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001 oder einen vergleichbaren nationalen Standard des Mitgliedsstaats (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik), in dem der Bewerber seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten wird; d) dass der Bewerber mindestens im Zwei-Schicht-Betrieb mit jeweils 8 Stunden arbeitet; e) dass der Bewerber auf Anforderung der GEZ kurzfristig einen Betrieb von 5 (Mo.-Fr.) x 24 Stunden sicherstellen kann; f) dass der Bewerber auf Anforderung der GEZ kurzfristig einen Betrieb an Wochenendtagen durchführen kann; g) dass der Bewerber die ausgeschriebenen Leistungen an einem Standort (Hauptstandort) produzieren und weiterverarbeiten wird; h) dass der Bewerber in Notfällen (insbesondere Ausfall des Hauptstandorts) einen anderen eigenen Standort oder einen Standort eines anderen Druckdienstleisters als Ausweichstandort für die Produktion und Weiterverarbeitung vorhält Hinweis: Der Ausweichstandort muss spätestens innerhalb von 9 Monaten nach Produktionsaufnahme am Hauptstandort als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung stehen. i) dass der Bewerber pro Schicht in allen Fertigungsstufen mindestens 3 Mitarbeiter/innen im Rahmen der Produktion und Weiterverarbeitung der personalisierten Briefe für den Auftraggeber einsetzen wird, der/die über eine abgeschlossene technische Berufsausbildung (oder eine vergleichbare Qualifikation des jeweiligen Mitgliedstaates) in der jeweiligen Fertigungsstufe und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der gleichen Fertigungsstufe verfügen; j) dass der Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit einen Ansprechpartner und einen Vertreter für den Auftraggeber bereithält, die beide a. entweder über eine drucktechnische oder kaufmännische Ausbildung (z.B. Drucker, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation usw. oder eine vergleichbare Ausbildung des jeweiligen Mitgliedstaates) und über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen oder b. über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (oder eine vergleichbare Qualifikation, die im jeweiligen Mitgliedstaat angeboten wird) im Bereich Druck- und Papierverarbeitung oder Wirtschaftswissenschaften und über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen. k) dass der Bewerber im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung und die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten wird. und. l) dass sein Unternehmen über eine Zertifizierung nach ISO 9001 verfügt Hinweis: Die GEZ behält sich vor, unmittelbar vor Zuschlagserteilung die Vorlage einer Kopie der Zertifizierungsurkunde zu verlangen. II. Nachweise Hinweis: Die nachfolgenden Nachweise sind zusätzlich zu den Eigenerklärungen separat vorzulegen. Der Bewerber hat folgende Unterlagen zusätzlich vorzulegen, um seine Zuverlässigkeit nachzuweisen: a) Nachweis, dass der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist: Deutsche Bewerber: Vorlage eines aktuellen Auszugs über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate, einfache Kopie ausreichend). Ausländische Bewerber: Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind (nicht älter als 6 Monate, einfache Kopie ausreichend). Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bewerber verpflichtet, dies durch eine entsprechende Eigenerklärung zu bestätigen. und. b) Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers (nicht älter als 6 Monate), bei dem die meisten Mitarbeiter versichert sind, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge regelmäßig nachkommt, Hinweis: Sofern auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung vermerkt ist, dass diese ausschließlich im Original mit Stempel/Dienstsiegel oder in beglaubigter Kopie gültig ist, reicht dennoch die Vorlage einer einfachen Kopie aus. Der Bewerber ist in diesem Fall aber verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers das jeweilige Original und/oder eine beglaubigte Abschrift nachzureichen! und. c) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Finanzbehörde (nicht älter als 6 Monate), die belegt, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung der Abgaben und Steuern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat. Hinweis: Sofern auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung vermerkt ist, dass diese ausschließlich im Original mit Stempel/Dienstsiegel oder in beglaubigter Kopie gültig ist, reicht dennoch die Vorlage einer einfachen Kopie aus. Der Bewerber ist in diesem Fall aber verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers das Original und/oder die beglaubigte Abschrift nachzureichen! ACHTUNG: Teilnahmeanträge von Bewerbern, die die in diesem Dokument geforderten Eigenerklärungen nicht abgegeben und die geforderten Nachweise nicht vorgelegt haben, werden ausgeschlossen. III. Referenzliste Der Bewerber hat eine Referenzliste mit mindestens 3 Referenzkunden mit Referenzaufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre (d.h. laufende Vertragsverhältnisse oder Vertragsverhältnisse, die innerhalb der letzten 3 Jahre beendet wurden), die dem ausgeschriebenen Auftrag in Inhalt, Anforderungen und Volumen (Produktion und Weiterverarbeitung von personalisierten Briefen pro Jahr) möglichst ähnlich sind, mit folgenden Mindestangaben: Angabe des Referenzkunden - Angabe zwingend erforderlich; Beschreibung des Referenzauftrags/der Referenzaufträge unter genauer Benennung der Anzahl der Blätter und Beilagen pro Brief - Angabe zwingend erforderlich; Angabe der ausgebrachten Jahresbriefmenge (mindestens 5 000 000 personalisierte Briefen pro Jahr) - Angabe zwingend erforderlich; Ansprechpartner beim Referenzunternehmen mit Kontaktdaten, inkl. E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer - Angabe zwingend erforderlich; (Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens der GEZ nur auf Anfrage konkret benannt wird); Hinweis: Teilnahmeanträge mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartner) werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. IV. Nachweis einer zusätzlichen Zertifizierung NACH ISO 14001 Sofern vorhanden: Vorlage einer Kopie der Zertifizierung gemäß ISO 14001 oder nach einem vergleichbaren nationalen Standard des Mitgliedsstaats, in dem der Bewerber seinen Sitz hat. Hinweis: Diese Zertifizierung ist keine Eignungsvoraussetzung. Ihr Vorhandensein führt aber zu einer besseren Bewertung bei der Begrenzung des Bieterkreises für das nachfolgende Verhandlungsverfahren anhand objektiver Kriterien. V. Eigenerklärung des Subunternehmers für die Hauptleistung Die Bewerber können ein Formblatt Eignungsnachweise, welches Ihnen die Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber bis spätestens zum 24.3.2010 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen. Der/Die Subunternehmer erklärt/erklären, I. Zuverlässigkeit a) dass er sich gesetzestreu verhält und insbesondere die für ihn geltenden deutschen Gesetze einhält, b) dass ihm keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 7a Nr. 2 VOL/A aufgezählten Tatbestände bekannt sind, c) dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat, d) dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet, e) dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist, regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen; f) dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist; und. g) dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Subunternehmers eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Subunternehmer, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.). II. Fachkunde und Leistungsfähigkeit a) dass der Subunternehmer über eine Ausstattung von mindestens 8 Laser-Druckstraßen (davon mindestens 2 Duplex) und 5 Kuvertieranlagen verfügt, die die Steuerinformationen (OMR-Codes oder vergleichbare Codes) verarbeiten können; b) dass der Subunternehmer über Lagerkapazität von mindesten 33 Palettenstellplätzen für den ausgeschriebenen Auftrag verfügt; c) dass sein Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001 oder einen vergleichbaren nationalen Standard des Mitgliedsstaats (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik), in dem der Subunternehmer seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten wird; d) dass der Subunternehmer mindestens im Zwei-Schicht-Betrieb mit jeweils 8 Stunden arbeitet; e) dass der Subunternehmer auf Anforderung der GEZ kurzfristig einen Betrieb von 5 (Mo.-Fr.) x 24 Stunden sicherstellen kann; f) dass der Subunternehmer auf Anforderung der GEZ kurzfristig einen Betrieb an Wochenendtagen durchführen kann; g) dass der Subunternehmer die ausgeschriebenen Leistungen an einem Standort (Hauptstandort) produzieren und weiterverarbeiten wird; h) dass der Subunternehmer in Notfällen (insbesondere Ausfall des Hauptstandorts) einen anderen eigenen Standort oder einen Standort eines anderen Druckdienstleisters als Ausweichstandort für die Produktion und Weiterverarbeitung vorhält; Hinweis: Der Ausweichstandort muss spätestens innerhalb von 9 Monaten nach Produktionsaufnahme am Hauptstandort als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung stehen. i) dass der Subunternehmer pro Schicht in allen Fertigungsstufen mindestens 3 Mitarbeiter/innen im Rahmen der Produktion und Weiterverarbeitung der personalisierten Briefe für den Auftraggeber einsetzen wird, der/die über eine abgeschlossene technische Berufsausbildung (oder eine vergleichbare Qualifikation des jeweiligen Mitgliedstaates) in der jeweiligen Fertigungsstufe und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der gleichen Fertigungsstufe verfügen; j) dass der Subunternehmer während der gesamten Vertragslaufzeit einen Ansprechpartner und einen Vertreter für den Auftraggeber bereithält, die beide a. entweder über eine drucktechnische oder kaufmännische Ausbildung (z.B. Drucker, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation usw. oder eine vergleichbare Ausbildung des jeweiligen Mitgliedstaates) und über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen oder b. über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (oder eine vergleichbare Qualifikation, die im jeweiligen Mitgliedstaat angeboten wird) im Bereich Druck- und Papierverarbeitung oder Wirtschaftswissenschaften und über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen. k) dass der Subunternehmer im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung und die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten wird. und. l) dass sein Unternehmen über eine Zertifizierung nach ISO 9001 verfügt Hinweis: Die GEZ behält sich vor, unmittelbar vor Zuschlagserteilung die Vorlage einer Kopie der Zertifizierungsurkunde zu verlangen. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein. III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein. ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein. IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl: 3. Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, orientiert sich an den Teilnahmebedingungen (s.o. Ziffer III.2.1)) und wird auf Basis der nachfolgenden objektiven Kriterien erfolgen: Die GEZ wird maximal 100 Punkte pro Bewerber vergeben. Diese teilen sich wie folgt auf: 75 Punkte für die Referenzliste, 15 Punkte für eine vorhandene Zertifizierung gemäß ISO 27001, nach BSI-IT-Grundschutz oder nach einem vergleichbaren nationalen Standard, 10 Punkte für eine vorhandene Zertifizierung gemäß ISO 14001 oder nach einem vergleichbaren nationalen Standard. Bei der Bewertung der geforderten Referenzliste werden sowohl die Anzahl der Referenzkunden als auch die Höhe des Volumens der angegebenen Referenzkunden bewertet. Es liegt im Interesse der Bewerber, die GEZ in die Lage zu versetzen, die angegebenen Kriterien möglichst umfassend bewerten zu können. IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja. IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind. IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: BW 04/10. IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 8.4.2010 - 12:00. IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein. VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein. VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Der Teilnahmeantrag muss schriftlich und in allen Teilen in deutscher Sprache erstellt sein. Dokumenten, die in anderen Sprachen erstellt sind, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen: Nicht öffnen Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren BW 04/10". Der Teilnahmeantrag kann entweder per Post an die in Anhang A Ziffer III. dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim Schrankenhäuschen) abgegeben werden. Hinweis: Die Bewerber können ein Formblatt Eignungsnachweise, welches Ihnen die Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber bis spätestens zum 24.3.2010 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen. Die Bewerber haben Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum Vergabeverfahren bis spätestens zum 31.3.2010 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Generelle Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Das eigentliche Verhandlungsverfahren wird voraussichtlich im April 2010 beginnen. Im Laufe des Verfahrens werden sowohl die Anforderungen an die Angebote präzisiert als auch der Bieterkreis ggf. reduziert. Das Verhandlungsverfahren beginnt damit, dass die GEZ die von ihr vorbereiteten Vergabeunterlagen an die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bieter versendet und die Bieter zur Abgabe eines Angebots auffordert. Die Bieter müssen diese Vergabeunterlagen ihren Angeboten zugrunde legen. Die Angebote der Bieter müssen bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin verschlossen unter Wahrung des Geheimhaltungs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes eingereicht werden. Auf Grundlage der Angebote der Bieter wird mit den Bietern verhandelt. In Übereinstimmung mit den vergaberechtlichen Vorgaben wird die GEZ für die Wertung und den Inhalt der Angebote Anforderungen und Bedingungen in den Vergabeunterlagen vorgeben, die im laufenden Verfahren zugrunde gelegt, weiter konkretisiert und an den jeweiligen Verhandlungsstand angepasst werden. Die GEZ wird voraussichtlich zwei Verhandlungsrunden durchführen. Es ist geplant, aufgetretene Unklarheiten und Lücken in den Angeboten in der ersten Verhandlungsrunde aufzuklären, während in der zweiten Verhandlungsrunde voraussichtlich die vertraglichen Regelungen mit den Bietern verhandelt werden. Die GEZ behält sich vor, den Kreis der Bieter bereits nach der ersten Verhandlungsrunde einzuschränken. Die GEZ behält sich außerdem vor, einen oder mehrere Bieter als sogenannte "preferred bidder" auszuwählen und die Verhandlungen mit den anderen Bietern zunächst zurückzustellen. Grundlage für diese Entscheidung muss nach den vergaberechtlichen Anforderungen ein deutlicher Unterschied in der Qualität bzw. im Preis der Angebote sein. Die GEZ wird in jeder Verhandlungsrunde jeweils mit jedem Bieter einzeln Gespräche führen. VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, DEUTSCHLAND. Tel. +49 2217740439. Fax +49 2217740197. VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 GWB nur zulässig ist, 1. wenn der Antragsteller einen erkannten Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; 2. wenn aufgrund der Bekanntmachung erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. wenn in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. wenn der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten hierzu können § 107 GWB entnommen werden. VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, DEUTSCHLAND. Tel. +49 2217740439. Fax +49 2217740197. VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 1.3.2010. -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de