Ausschreibung: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse - D-Köln
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Dokument Nr...: 68239-2010 (ID: 2010030605015026881)
Veröffentlicht: 06.03.2010
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Öffentlich-rechtliche
Landesrundfunkanstalten der BRD, ZDF und Deutschlandradio vertreten durch
die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Freimersdorfer Weg
6, z. Hd. von Herrn Messedat, 50829 Köln, DEUTSCHLAND. E-Mail:
vergabe@gez.de. Fax +49 2215061-2801.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.gez.de.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
Kontaktstellen.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Öffentlich-rechtliche
Landesrundfunkanstalten der BRD, ZDF und Deutschlandradio vertreten durch
die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Freimersdorfer Weg
6, Kontakt Abteilung Recht und Personal, Sekretariat, z. Hd. von Frau
Heller, 50829 Köln, DEUTSCHLAND.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Einrichtung des öffentlichen Rechts.
Sonstiges: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: BW 04/10
Druckdienstleister.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 27.
Hauptort der Dienstleistung: Köln-Bocklemünd.
NUTS-Code: DE.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Die
GEZ schreibt die Vergabe der Produktion von jährlich ca. 62 000 000
personalisierten Briefen (in der Regel Standardbriefe und Infopost
Standard) an einen Auftragnehmer aus.
Die Briefe haben einen Umfang von bis zu zwei Blättern und bis zu zwei
Beilagen pro Brief. Das Format der Versandhüllen beträgt 229 mm x 114 mm.
Die gestellten Vordrucke haben in der Regel eine Standardbreite von 450 mm
(netto 210 mm x 2 zzgl. jeweils 15 mm Führungslochrand an beiden Seiten).
Eine Ausnahme bildet ein Vordruck mit 240 mm (netto 210 mm zzgl. jeweils
15 mm Führungsloch-rand an beiden Seiten). Die verwendeten Abrisslängen
liegen bei 8 2/6, 11 4/6, 12 und 12 1/2-Zoll. Als zu bedruckende Papiere
werden 80 bzw. 90 g/m² Belegleserpapier holzfrei weiß mit Führungslochrand
verwendet.
Zu ca. 75 % erfolgt der Druck nur auf die Papiervorderseite (Simplex). Zu
ca. 25 % erfolgt der Druck auf Vorder- und Rückseite des Papiers (Duplex
durch Twin-Systeme).
Es werden insgesamt drei Kuvertierhüllen, ca. 15 verschiedene Vordrucke
und fünf verschiedene Beilagen eingesetzt.
Es handelt sich für die ca. 62 Mio. Briefe um ca. 4 200 verschiedene
Produktionsstepps (= Druckjobs) pro Jahr. Der Auftraggeber liefert
Druckdatenströme im AFP-Format inkl. der zugehörigen AFP-Ressourcen.
Pro Produktionsstepp müssen folgende Dienstleistungen durch den
Auftragnehmer erbracht werden:
Datenannahme und Sicherung bis zum Abschluss der Produktion;
Jede Datei und jeder Datensatz enthält von der GEZ definierte NOP-Zeilen
mit Informationen zur Produktion (z.B. zur Bildung des DataMatrixCodes),
die vor Fertigung vom Auftragnehmer auszulesen und für die Produktion nach
Vorgaben der GEZ zu berücksichtigen sind;
Portooptimierung gemäß Vorgaben des jeweiligen Postdienstleisters;
Erstellen und Aufbringen von Steuerinformationen (OMR-Codes oder
vergleichbare Codes) zur Kuvertierung der Briefe;
Erstellen der Postentgeltabrechnung nach den Vorgaben der GEZ
(insbesondere mit PremiumAdress oder einem anderen elektronischen
Verfahren bei einem Wechsel des Postdienstleisters durch die GEZ)
inklusive Lieferung der elektronischen Datensätze (elektronisches
Auftragsmanagement) an den jeweiligen Postdienstleister der GEZ (derzeit:
die Deutsche Post AG);
Druck der Briefe mit DV-Freimachung (PremiumAdress oder einem anderen
elektronischen Verfahren bei einem Wechsel des Postdienstleisters durch
die GEZ);
Andruck der Daten;
Einholen der Produktions-/Druckfreigabe durch einen Andruck, der in der
Regel per Fax oder per E-Mail (in Form eines pdf-Dokuments) an die GEZ
weitergeleitet wird;
Kuvertierung der Briefe mit automatischer Zuführung der Beilagen unter
Beachtung der Steuerinformationen (OMR-Codes oder vergleichbare Codes);
vorrangig soll in der Reihenfolge: Sammeln, Falzen, Beilagenzuführung
produziert werden;
Sortierung und Aufbereitung nach postalischen Vorgaben;
Entgeltsicherung am Produktionsstandort des Auftragnehmers durch einen
Mitarbeiter des jeweiligen Postdienstleisters;
Postauflieferung (Bereitstellung der Briefsendungen zur Abholung durch
den jeweiligen Postdienstleister der GEZ; wobei der Auftragnehmer
sämtliche vom Postdienstleister vorgegebenen Vorarbeiten vornehmen muss).
Zusätzliche Leistungen bei einzelnen Produktionsstepps:
Bei 36 Produktionsstepps pro Jahr ist es erforderlich, die Daten der
DV-Freimachung (aktuell der DataMatrixCode) nach der Kuvertierung am Tag
der Postauflieferung aus dem Brieffenster auszulesen, die Daten zu
speichern und die Daten in elektronischer Form an die GEZ weiterzuleiten
(Hintergrund: Möglichkeit der GEZ zum Nachweis des Versandtags).
Die Abrechnung der Portokosten erfolgt unmittelbar zwischen der GEZ und
dem jeweiligen Postdienstleister.
Es besteht insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen jederzeit die
Möglichkeit, dass der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit
zusätzliche personalisierte Briefe für die GEZ produzieren und
weiterverarbeiten muss. Die mögliche Änderung des Rundfunkgebührenmodells
kann in den Jahren 2011/2012 bspw. zu ca. 40 000 000 zusätzlichen Briefen
mit voraussichtlich 250 Produktionsstepps führen.
Die maximale Höchstmenge einer Tagesproduktion liegt bei zweiblättrigen
Briefen bei ca. 450 000 Briefen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung der GEZ mit einer
Vorankündigung von ca. 2 Werktagen Testandrucke durchzuführen und
unmittelbar an die GEZ zu übermitteln. Derartige Testandrucke müssen vor
jeder Änderung eines Briefs und/oder des Papiers kurzfristig vorgenommen
werden. Die Anzahl der monatlich durchzuführenden Testandrucke unterliegt
erheblichen Schwankungen. Für die Testandrucke ist Endlospapier als
Falzware zu verwenden.
Das für die Produktion der personalisierten Briefe benötigte Material
(Briefhüllen, Vordrucke, Beilagen, Endlospapier als Falzware usw.)
beschafft die GEZ bei geeigneten Lieferanten. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, die notwendigen Materialmengen selbständig bei den
entsprechenden Lieferanten für Briefhüllen, Vordrucke, Beilagen,
Endlospapier als Falzware usw. abzurufen. Darüber hinaus muss der
Auftragnehmer die rechtzeitige Produktion der Briefe für die GEZ
sicherstellen und zu diesem Zweck die benötigten Materialien
eigenverantwortlich in ausreichender Menge bevorraten und am
Produktionsstandort lagern.
In der Regel liefert die GEZ dem Auftragnehmer zur Mitte des laufenden
Quartals die Vorgaben für die Produktion der personalisierten Briefe für
das kommende Quartal.
Der Auftragnehmer hat darauf hin Produktionspläne auf Monatsbasis zu
erstellen und diese mit der GEZ abzustimmen. Eine Ausnahme bilden die
Direct mail-Maßnahmen der GEZ (jährlich ca. 17 000 000 Briefe).
Im Rahmen dieser Direct mail-Maßnahmen werden am Ende eines Monats die
Produktionsdaten für den Folgemonat durch die GEZ festgelegt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ausgeschriebenen Leistungen einmal
monatlich gegenüber der GEZ abzurechnen.
Der Auftragnehmer unterstützt die GEZ bei evtl. Verfahrensänderungen in
Bezug auf die ausgeschriebene Leistung, erstellt Produktionslisten
(Statistiken) und liefert unterstützende Unterlagen zur DV-Freimachung.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der
Leistungsbeschreibung (Teil B.), zu entnehmen.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 22000000.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird: Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist freigestellt, sofern diese
eine gesamtschuldnerische Haftung sicherstellt und ein bevollmächtigter
Vertreter benannt wird.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Generelle Hinweise zu den Teilnahmebedingungen:
Die Eigenerklärungen und Nachweise müssen aktuell (zum Zeitpunkt der
Abgabe der Angebote nicht älter als 6 Monate) sein und noch den
gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sofern und soweit die Nachweise vom
Aussteller mit einer zeitlichen Befristung versehen worden sein sollten,
darf die zeitliche Befristung noch nicht abgelaufen sein.
Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bewerber
erbrachten Eigenerklärungen und Nachweisen ergeben, ist der Bewerber
verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu
informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen und
Nachweise abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen
bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers zu berücksichtigen.
A. Bietergemeinschaften
Zum Nachweis der Gesetzestreue und Zuverlässigkeit ist bei
Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Vorlage
der verlangten Eigenerklärungen und Nachweise erforderlich. Im Hinblick
auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei
Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen und Nachweise über
die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der
Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung.
Alternativ können Bietergemeinschaften einheitliche Eigenerklärungen und
Nachweise für die gesamte Bietergemeinschaft zum Nachweis von Fachkunde
und Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärungen und
Nachweise durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist daher nicht
notwendig.
B. Subunternehmer für die Hauptleistung (bspw. Produktion und
Weiterverarbeitung der personalisierten Briefe)
Bei Einsatz von Subunternehmern für die Hauptleistung (bspw. Produktion
und Weiterverarbeitung der personalisierten Briefe) ist die Vorlage der
Eigenerklärung für Subunternehmer für die Hauptleistung erforderlich.
Die GEZ behält sich vor, unmittelbar vor Zuschlagserteilung die in
nachfolgender Ziffer II. genannten Nachweise auch vom Subunternehmer für
die Hauptleistung zu verlangen. Eine nicht fristgerechte Abgabe oder eine
negative Auswertung dieser Nachweise können zum Ausschluss des Bewerbers
vom Verhandlungsverfahren führen.
I. Eigenerklärung des Bewerbers
Die Bewerber können ein Formblatt Eignungsnachweise, welches Ihnen die
Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber
bis spätestens zum 24.3.2010 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an
vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen.
Der Bewerber erklärt,
1.Gesetzestreue und Zuverlässigkeit
a) dass er sich gesetzestreu verhält und insbesondere die für ihn
geltenden deutschen Gesetze einhält,
b) dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
c) dass ihm keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen
Mitarbeiter wegen eines der in § 7a Nr. 2 VOL/A aufgezählten Tatbestände
bekannt sind,
d) dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden
Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit abgegeben hat,
e) dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt
oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren über das Vermögen des Bewerbers eröffnet wurde oder die
Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels
Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Bewerber, dass er zusätzlich
Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.).
und.
f) dass der Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie der Umsatz aus
Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser
Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre (für den Fall, dass für das Jahr 2009 noch keine
Geschäftszahlen vorliegen, sind die Umsatzzahlen von 2006-2008 anzugeben;
andernfalls sind die Umsatzzahlen von 20072009 anzugeben) sich wie folgt
darstellt:
Gesamtumsatz Unternehmen für: 2006/2007/2008/2009.
Gesamtumsatz durch mit der Auftragsleistung vergleichbare Aufträge für:
2006/2007/2008/2009.
2. Fachkunde und Leistungsfähigkeit
a) dass der Bewerber über eine Ausstattung von mindestens 8
Laser-Druckstraßen (davon mindestens 2 Duplex) und 5 Kuvertieranlagen
verfügt, die die Steuerinformationen (OMR-Codes oder vergleichbare Codes)
verarbeiten können;
b) dass der Bewerber über Lagerkapazität von mindesten 33
Palettenstellplätzen für den ausgeschriebenen Auftrag verfügt;
c) dass sein Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung alle relevanten
Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001 oder einen
vergleichbaren nationalen Standard des Mitgliedsstaats (bspw.
IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik),
in dem der Bewerber seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit
einhalten wird;
d) dass der Bewerber mindestens im Zwei-Schicht-Betrieb mit jeweils 8
Stunden arbeitet;
e) dass der Bewerber auf Anforderung der GEZ kurzfristig einen Betrieb von
5 (Mo.-Fr.) x 24 Stunden sicherstellen kann;
f) dass der Bewerber auf Anforderung der GEZ kurzfristig einen Betrieb an
Wochenendtagen durchführen kann;
g) dass der Bewerber die ausgeschriebenen Leistungen an einem Standort
(Hauptstandort) produzieren und weiterverarbeiten wird;
h) dass der Bewerber in Notfällen (insbesondere Ausfall des
Hauptstandorts) einen anderen eigenen Standort oder einen Standort eines
anderen Druckdienstleisters als Ausweichstandort für die Produktion und
Weiterverarbeitung vorhält
Hinweis:
Der Ausweichstandort muss spätestens innerhalb von 9 Monaten nach
Produktionsaufnahme am Hauptstandort als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung
stehen.
i) dass der Bewerber pro Schicht in allen Fertigungsstufen mindestens 3
Mitarbeiter/innen im Rahmen der Produktion und Weiterverarbeitung der
personalisierten Briefe für den Auftraggeber einsetzen wird, der/die über
eine abgeschlossene technische Berufsausbildung (oder eine vergleichbare
Qualifikation des jeweiligen Mitgliedstaates) in der jeweiligen
Fertigungsstufe und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der gleichen
Fertigungsstufe verfügen;
j) dass der Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit einen
Ansprechpartner und einen Vertreter für den Auftraggeber bereithält, die
beide
a. entweder über eine drucktechnische oder kaufmännische Ausbildung (z.B.
Drucker, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation usw. oder eine vergleichbare
Ausbildung des jeweiligen Mitgliedstaates) und über mindestens 5 Jahre
Berufserfahrung verfügen oder
b. über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (oder eine vergleichbare
Qualifikation, die im jeweiligen Mitgliedstaat angeboten wird) im Bereich
Druck- und Papierverarbeitung oder Wirtschaftswissenschaften und über
mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen.
k) dass der Bewerber im Fall der Zuschlagserteilung bei der
Leistungserbringung und die jeweils geltenden gesetzlichen
Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung) während
der gesamten Vertragslaufzeit einhalten wird.
und.
l) dass sein Unternehmen über eine Zertifizierung nach ISO 9001 verfügt
Hinweis:
Die GEZ behält sich vor, unmittelbar vor Zuschlagserteilung die Vorlage
einer Kopie der Zertifizierungsurkunde zu verlangen.
II. Nachweise
Hinweis:
Die nachfolgenden Nachweise sind zusätzlich zu den Eigenerklärungen
separat vorzulegen.
Der Bewerber hat folgende Unterlagen zusätzlich vorzulegen, um seine
Zuverlässigkeit nachzuweisen:
a) Nachweis, dass der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister
eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig
ist, vorgeschrieben ist:
Deutsche Bewerber: Vorlage eines aktuellen Auszugs über die Eintragung in
das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate, einfache Kopie
ausreichend).
Ausländische Bewerber: Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie
ansässig sind (nicht älter als 6 Monate, einfache Kopie ausreichend).
Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den
jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht
vorgeschrieben ist, ist der Bewerber verpflichtet, dies durch eine
entsprechende Eigenerklärung zu bestätigen.
und.
b) Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Sozialversicherungsträgers (nicht älter als 6 Monate), bei dem die meisten
Mitarbeiter versichert sind, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seiner
Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge regelmäßig nachkommt,
Hinweis: Sofern auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung vermerkt ist, dass
diese ausschließlich im Original mit Stempel/Dienstsiegel oder in
beglaubigter Kopie gültig ist, reicht dennoch die Vorlage einer einfachen
Kopie aus. Der Bewerber ist in diesem Fall aber verpflichtet, auf
Anforderung des Auftraggebers das jeweilige Original und/oder eine
beglaubigte Abschrift nachzureichen!
und.
c) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in
Steuersachen der zuständigen Finanzbehörde (nicht älter als 6 Monate), die
belegt, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung der Abgaben und
Steuern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er ansässig
ist, erfüllt hat.
Hinweis: Sofern auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung vermerkt ist, dass
diese ausschließlich im Original mit Stempel/Dienstsiegel oder in
beglaubigter Kopie gültig ist, reicht dennoch die Vorlage einer einfachen
Kopie aus. Der Bewerber ist in diesem Fall aber verpflichtet, auf
Anforderung des Auftraggebers das Original und/oder die beglaubigte
Abschrift nachzureichen!
ACHTUNG:
Teilnahmeanträge von Bewerbern, die die in diesem Dokument geforderten
Eigenerklärungen nicht abgegeben und die geforderten Nachweise nicht
vorgelegt haben, werden ausgeschlossen.
III. Referenzliste
Der Bewerber hat eine Referenzliste mit mindestens 3 Referenzkunden mit
Referenzaufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre (d.h. laufende
Vertragsverhältnisse oder Vertragsverhältnisse, die innerhalb der letzten
3 Jahre beendet wurden), die dem ausgeschriebenen Auftrag in Inhalt,
Anforderungen und Volumen (Produktion und Weiterverarbeitung von
personalisierten Briefen pro Jahr) möglichst ähnlich sind, mit folgenden
Mindestangaben:
Angabe des Referenzkunden - Angabe zwingend erforderlich;
Beschreibung des Referenzauftrags/der Referenzaufträge unter genauer
Benennung der Anzahl der Blätter und Beilagen pro Brief - Angabe zwingend
erforderlich;
Angabe der ausgebrachten Jahresbriefmenge (mindestens 5 000 000
personalisierte Briefen pro Jahr) - Angabe zwingend erforderlich;
Ansprechpartner beim Referenzunternehmen mit Kontaktdaten, inkl.
E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer - Angabe zwingend erforderlich; (Es
ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens
der GEZ nur auf Anfrage konkret benannt wird);
Hinweis: Teilnahmeanträge mit einer unvollständigen Referenzliste
(insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der
Kontaktdaten des Ansprechpartner) werden vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
IV. Nachweis einer zusätzlichen Zertifizierung NACH ISO 14001
Sofern vorhanden:
Vorlage einer Kopie der Zertifizierung gemäß ISO 14001 oder nach einem
vergleichbaren nationalen Standard des Mitgliedsstaats, in dem der
Bewerber seinen Sitz hat.
Hinweis: Diese Zertifizierung ist keine Eignungsvoraussetzung. Ihr
Vorhandensein führt aber zu einer besseren Bewertung bei der Begrenzung
des Bieterkreises für das nachfolgende Verhandlungsverfahren anhand
objektiver Kriterien.
V. Eigenerklärung des Subunternehmers für die Hauptleistung
Die Bewerber können ein Formblatt Eignungsnachweise, welches Ihnen die
Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber
bis spätestens zum 24.3.2010 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an
vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen.
Der/Die Subunternehmer erklärt/erklären,
I. Zuverlässigkeit
a) dass er sich gesetzestreu verhält und insbesondere die für ihn
geltenden deutschen Gesetze einhält,
b) dass ihm keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen
Mitarbeiter wegen eines der in § 7a Nr. 2 VOL/A aufgezählten Tatbestände
bekannt sind,
c) dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden
Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit abgegeben hat,
d) dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
e) dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und
fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist,
regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung
keine fälligen Rückstände bestehen;
f) dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern
dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist
bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den
jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht
vorgeschrieben ist;
und.
g) dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt
oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren über das Vermögen des Subunternehmers eröffnet wurde oder die
Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels
Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Subunternehmer, dass er zusätzlich
Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.).
II. Fachkunde und Leistungsfähigkeit
a) dass der Subunternehmer über eine Ausstattung von mindestens 8
Laser-Druckstraßen (davon mindestens 2 Duplex) und 5 Kuvertieranlagen
verfügt, die die Steuerinformationen (OMR-Codes oder vergleichbare Codes)
verarbeiten können;
b) dass der Subunternehmer über Lagerkapazität von mindesten 33
Palettenstellplätzen für den ausgeschriebenen Auftrag verfügt;
c) dass sein Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung alle relevanten
Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001 oder einen
vergleichbaren nationalen Standard des Mitgliedsstaats (bspw.
IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik),
in dem der Subunternehmer seinen Sitz hat, während der gesamten
Vertragslaufzeit einhalten wird;
d) dass der Subunternehmer mindestens im Zwei-Schicht-Betrieb mit jeweils
8 Stunden arbeitet;
e) dass der Subunternehmer auf Anforderung der GEZ kurzfristig einen
Betrieb von 5 (Mo.-Fr.) x 24 Stunden sicherstellen kann;
f) dass der Subunternehmer auf Anforderung der GEZ kurzfristig einen
Betrieb an Wochenendtagen durchführen kann;
g) dass der Subunternehmer die ausgeschriebenen Leistungen an einem
Standort (Hauptstandort) produzieren und weiterverarbeiten wird;
h) dass der Subunternehmer in Notfällen (insbesondere Ausfall des
Hauptstandorts) einen anderen eigenen Standort oder einen Standort eines
anderen Druckdienstleisters als Ausweichstandort für die Produktion und
Weiterverarbeitung vorhält;
Hinweis:
Der Ausweichstandort muss spätestens innerhalb von 9 Monaten nach
Produktionsaufnahme am Hauptstandort als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung
stehen.
i) dass der Subunternehmer pro Schicht in allen Fertigungsstufen
mindestens 3 Mitarbeiter/innen im Rahmen der Produktion und
Weiterverarbeitung der personalisierten Briefe für den Auftraggeber
einsetzen wird, der/die über eine abgeschlossene technische
Berufsausbildung (oder eine vergleichbare Qualifikation des jeweiligen
Mitgliedstaates) in der jeweiligen Fertigungsstufe und mindestens 3 Jahre
Berufserfahrung in der gleichen Fertigungsstufe verfügen;
j) dass der Subunternehmer während der gesamten Vertragslaufzeit einen
Ansprechpartner und einen Vertreter für den Auftraggeber bereithält, die
beide
a. entweder über eine drucktechnische oder kaufmännische Ausbildung (z.B.
Drucker, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation usw. oder eine vergleichbare
Ausbildung des jeweiligen Mitgliedstaates) und über mindestens 5 Jahre
Berufserfahrung verfügen oder
b. über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (oder eine vergleichbare
Qualifikation, die im jeweiligen Mitgliedstaat angeboten wird) im Bereich
Druck- und Papierverarbeitung oder Wirtschaftswissenschaften und über
mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen.
k) dass der Subunternehmer im Fall der Zuschlagserteilung bei der
Leistungserbringung und die jeweils geltenden gesetzlichen
Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung) während
der gesamten Vertragslaufzeit einhalten wird.
und.
l) dass sein Unternehmen über eine Zertifizierung nach ISO 9001 verfügt
Hinweis:
Die GEZ behält sich vor, unmittelbar vor Zuschlagserteilung die Vorlage
einer Kopie der Zertifizierungsurkunde zu verlangen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten: Nein.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren.
Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl:
3. Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden,
orientiert sich an den Teilnahmebedingungen (s.o. Ziffer III.2.1)) und
wird auf Basis der nachfolgenden objektiven Kriterien erfolgen:
Die GEZ wird maximal 100 Punkte pro Bewerber vergeben.
Diese teilen sich wie folgt auf:
75 Punkte für die Referenzliste,
15 Punkte für eine vorhandene Zertifizierung gemäß ISO 27001, nach
BSI-IT-Grundschutz oder nach einem vergleichbaren nationalen Standard,
10 Punkte für eine vorhandene Zertifizierung gemäß ISO 14001 oder nach
einem vergleichbaren nationalen Standard.
Bei der Bewertung der geforderten Referenzliste werden sowohl die Anzahl
der Referenzkunden als auch die Höhe des Volumens der angegebenen
Referenzkunden bewertet.
Es liegt im Interesse der Bewerber, die GEZ in die Lage zu versetzen, die
angegebenen Kriterien möglichst umfassend bewerten zu können.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander
folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der
Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der
Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: BW 04/10.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
8.4.2010 - 12:00.
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können: Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Der Teilnahmeantrag muss schriftlich und in
allen Teilen in deutscher Sprache erstellt sein. Dokumenten, die in
anderen Sprachen erstellt sind, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2
Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen Umschlag/Paket
einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit
folgendem Hinweis zu versehen:
Nicht öffnen Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren BW 04/10".
Der Teilnahmeantrag kann entweder per Post an die in Anhang A Ziffer III.
dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim
Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf
dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim Schrankenhäuschen) abgegeben
werden.
Hinweis:
Die Bewerber können ein Formblatt Eignungsnachweise, welches Ihnen die
Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber
bis spätestens zum 24.3.2010 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an
vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen.
Die Bewerber haben Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum Vergabeverfahren
bis spätestens zum 31.3.2010 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an
vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu
richten.
Generelle Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Das eigentliche Verhandlungsverfahren wird voraussichtlich im April 2010
beginnen. Im Laufe des Verfahrens werden sowohl die Anforderungen an die
Angebote präzisiert als auch der Bieterkreis ggf. reduziert. Das
Verhandlungsverfahren beginnt damit, dass die GEZ die von ihr
vorbereiteten Vergabeunterlagen an die nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bieter versendet und die Bieter zur Abgabe
eines Angebots auffordert. Die Bieter müssen diese Vergabeunterlagen ihren
Angeboten zugrunde legen.
Die Angebote der Bieter müssen bis zu dem in den Vergabeunterlagen
genannten Termin verschlossen unter Wahrung des Geheimhaltungs- und
Gleichbehandlungsgrundsatzes eingereicht werden. Auf Grundlage der
Angebote der Bieter wird mit den Bietern verhandelt.
In Übereinstimmung mit den vergaberechtlichen Vorgaben wird die GEZ für
die Wertung und den Inhalt der Angebote Anforderungen und Bedingungen in
den Vergabeunterlagen vorgeben, die im laufenden Verfahren zugrunde
gelegt, weiter konkretisiert und an den jeweiligen Verhandlungsstand
angepasst werden.
Die GEZ wird voraussichtlich zwei Verhandlungsrunden durchführen. Es ist
geplant, aufgetretene Unklarheiten und Lücken in den Angeboten in der
ersten Verhandlungsrunde aufzuklären, während in der zweiten
Verhandlungsrunde voraussichtlich die vertraglichen Regelungen mit den
Bietern verhandelt werden.
Die GEZ behält sich vor, den Kreis der Bieter bereits nach der ersten
Verhandlungsrunde einzuschränken.
Die GEZ behält sich außerdem vor, einen oder mehrere Bieter als sogenannte
"preferred bidder" auszuwählen und die Verhandlungen mit den anderen
Bietern zunächst zurückzustellen. Grundlage für diese Entscheidung muss
nach den vergaberechtlichen Anforderungen ein deutlicher Unterschied in
der Qualität bzw. im Preis der Angebote sein.
Die GEZ wird in jeder Verhandlungsrunde jeweils mit jedem Bieter einzeln
Gespräche führen.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer bei
der Bezirksregierung Köln, Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, DEUTSCHLAND.
Tel. +49 2217740439. Fax +49 2217740197.
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass
ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3
GWB nur zulässig ist,
1. wenn der Antragsteller einen erkannten Verstoß unverzüglich gegenüber
dem Auftraggeber gerügt hat;
2. wenn aufgrund der Bekanntmachung erkennbare Verstöße spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder
zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. wenn in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. wenn der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten hierzu können § 107 GWB entnommen werden.
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln,
Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, DEUTSCHLAND. Tel. +49 2217740439. Fax +49
2217740197.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 1.3.2010.
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