Ausschreibung: Verwaltung von Datennetzen - D-Berlin
Verwaltung von Datennetzen
Dokument Nr...: 65089-2010 (ID: 2010030404212119882)
Veröffentlicht: 04.03.2010
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  BEKANNTMACHUNG
    Dienstleistungsauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Kassenärztliche
    Bundesvereinigung K.d.ö.R und GKV-Spitzenverband K.d.ö.R., Kassenärztliche
    Bundesvereinigung: Herbert-Lewin-Platz-2, 10623 Berlin;
    GKV-Spitzenverband: Mittelstraße 51, 10117 Berlin, Kontakt Institut des
    Bewertungsausschusses Wilhelmstraße 138, 10963 Berlin, DEUTSCHLAND, z. Hd.
    von Herrn Wolfgang Linke, Berlin, DEUTSCHLAND. Tel. +49 30814526017.
    E-Mail: wolfgang.linke@institut-ba.de. Fax +49 30814526019.
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.kbv.de,
    http://www.gkv-spitzenverband.de.
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
    Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
    Kontaktstellen.
    Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen.
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
    Einrichtung des öffentlichen Rechts.
    Gesundheit.
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: Nein.
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Betreiben der
    Datenstelle des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 3f SGB V.
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung: Dienstleistung.
    Dienstleistungskategorie: Nr. 7.
    Hauptort der Dienstleistung: Berlin.
    NUTS-Code: DE300.
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
    Einrichtung und Betrieb einer externen Datenstelle des
    Bewertungsausschusses für einen befristeten Zeitraum. Aufgaben der
    Datenstelle sind die Annahme, Verwaltung und Aufbereitung des
    Datenbestandes. Dieser Datenbestand umfasst Massendaten im zweistelligen
    Terabyte-Bereich. Weiterer wesentlicher Auftragsbestandteil sind
    Unterstützungsleistungen für die fachliche Auswertung der Daten.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 72315200.
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
    II.1.8)  Aufteilung in Lose: Nein.
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
    II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang: Die Aufgabe des Auftragnehmers besteht
    darin, als Betreiber der Datenstelle eine technische Infrastruktur auf
    Mietbasis bereitzustellen. Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer die
    Betreuung dieser technischen Infrastruktur, also Aufgaben der System- und
    Datenbankadministration. Weiterhin erbringt der Auftragnehmer in enger
    Abstimmung mit den Auftraggebern Aufgaben zur fachlichen Betreuung der
    Daten. Dabei verantwortet der Auftragnehmer nicht die Qualität der
    gelieferten Daten, jedoch schuldet er die Erstellung, Anwendung und
    Reporting von Qualitätssicherungsschritten nach Vorgaben der Auftraggeber.
    Die Datenstelle muss zum 20.9.2010 betriebsbereit sein. Ab dem 21.9.2010
    erfolgt die Übernahme des vorhandenen Datenbestandes der Auftraggeber. Es
    ist sicherzustellen, dass die übernommenen Daten und alle daran geknüpften
    Verarbeitungsfunktionalitäten zum 31.12.2010 in der Datenstelle gemäß den
    in der Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen zur Aufgabenerfüllung
    uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Für Teile des Datenbestandes ist
    während der Vertragslaufzeit der Übergang von Stichprobe auf Vollerhebung
    vorgesehen. Die Leistungsbeschreibung sieht dementsprechend technische und
    personelle Kapazitätserweiterungen der Datenstelle in den Jahren 2011 und
    2012 vor. Demzufolge muss die IT-Infrastruktur als skalierbares System
    realisiert werden. Die Zeitpunkte der Erweiterungen sind in der
    Leistungsbeschreibung dargestellt. Die vorstehenden
    Kapazitätserweiterungen sind keine Bedarfspositionen, sondern sind im
    Rahmen der Grundpositionen zu erbringen. Darüber hinaus enthält die
    Leistungsbeschreibung Bedarfspositionen, die unter II.2.2 beschrieben
    sind.
    Die Vertragslaufzeit endet am 30.9.2015, wenn die Auftraggeber nicht von
    der ihnen eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, den Vertrag zum
    30.9.2013 oder zum 30.9.2014 jeweils mit einer Kündigungsfrist von 6
    Monaten ordentlich zu kündigen. Die Mindestvertragslaufzeit endet somit am
    30.9.2013.
    II.2.2)  Optionen: Ja.
    Beschreibung der Optionen: In der Leistungsbeschreibung sind
    Bedarfspositionen vorgesehen für:
    (1) zusätzlichen Plattenspeicher zzgl. Backup-Kapazitäten (Abruf während
    der gesamten Laufzeit möglich);
    (2) Installation zusätzlicher Software auf den Anwendungsservern nach
    Vorgaben des Auftraggebers (Abruf während der gesamten Laufzeit möglich);
    (3) Zusätzliche Personalkapazitäten im Bereich der fachlichen Betreuung
    der Daten (Abruf ab 1. Januar 2011 möglich).
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Der Auftragnehmer muss
    eine kombinierte Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit durch
    Einzahlung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer
    entsprechenden Bürgschaft in Höhe von 5 % des für die vertragliche
    Mindestlaufzeit (bis zum 30.9.2013) vereinbarten Pauschalfestpreises
    stellen. Die kombinierte Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit
    erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des
    Auftragnehmers aus diesem Vertrag, insbesondere auf die vertragsgemäße
    Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche und
    Schadensersatz. Der Bürge verzichtet auf die Einreden der Anfechtbarkeit
    und der Vorausklage nach §§ 770 Abs. 1, 771 BGB sowie auf das Recht zur
    Hinterlegung.
    Aufgrund der im Jahre 2010 aus zwingenden haushalterischen Gründen
    begrenzten Möglichkeit des Auftraggebers, Abschlagszahlungen zu leisten
    (vgl. hierzu III.1.2), muss der Auftragnehmer die kombinierte
    Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit nicht bei
    Vertragsabschluss, sondern erst Zug um Zug gegen Leistung der am 31.3.2011
    fälligen Abschlagszahlung erbringen.
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
    auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Der Auftraggeber
    kann aus zwingenden haushalterischen Gründen im Jahr 2010 lediglich
    Abschlagszahlungen in Höhe von ca. 4 % des für die vertragliche
    Mindestlaufzeit (bis zum 30.9.2013) vereinbarten Pauschalfestpreises
    leisten. Die darauf folgende Abschlagszahlung wird am 31.3.2011 in Höhe
    von 5 % des für die vertragliche Mindestlaufzeit vereinbarten
    Pauschalfestpreises fällig. In der Folgezeit erhält der Auftragnehmer
    Abschlagszahlungen gemäß einem leistungsorientierten Zahlungsplan, der den
    Verdingungsunterlagen beigefügt ist. Die Abschlagszahlungen werden
    innerhalb von 18 Werktagen nach Vorlage einer prüffähigen Rechnung über
    die ordnungsgemäß erbrachten Teilleistungen geleistet.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
    und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
    überprüfen: Es muss eine Erklärung über die Rechtsform des Bieters/ der
    Bietergemeinschaft, über Angaben zu verbundenen Unternehmen sowie über die
    Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten
    Mitarbeiter abgegeben werden. Wenn der Bieter, die Bietergemeinschaft oder
    ein Mitglied der Bietergemeinschaft eine in einem öffentlichen Register
    (z. B. Handelsregister) geführte Gesellschaft ist, muss ein beglaubigter
    Auszug aus diesem Register mit dem Angebot vorgelegt werden, der im
    Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein darf. Für
    Bieter/ Bietergemeinschaften aus anderen EU-Mitgliedstaaten sind
    entsprechende beglaubigte Registerauszüge des jeweiligen Mitgliedstaates
    vorzulegen, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 6
    Monate sein dürfen.
    Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, so muss diese eine Erklärung über
    die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft
    sowie über die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft abgeben.
    Bei den Bietern  bei Bietergemeinschaft bei jedem Mitglied der
    Bietergemeinschaft  dürfen die Ausschlussgründe nach § 7 Nr. 5 VOL/A und
    nach § 7a Nr. 2 VOL/A nicht vorliegen. Hierzu müssen die Bieter  bei
    Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft  sich
    erklären.
    Bei den Bietern  bei Bietergemeinschaften bei jedem Mitglied der
    Bietergemeinschaft  dürfen keine Unzuverlässigkeitsgründe vorliegen, wie
    sie sich z. B. aus dem Gewerbezentralregister ergeben können. Hierzu
    müssen die Bieter  bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der
    Bietergemeinschaft  sich erklären.
    Die Bieter oder die Bietergemeinschaft können für die Erbringung der
    Leistung Nachunternehmer einsetzen. Soweit sich der Bieter oder die
    Bietergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines
    Nachunternehmers beruft, muss er/sie mit dem Teilnahmeantrag eine
    Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers und gegebenenfalls dessen
    Nach-Nachunternehmern vorlegen. Die Verpflichtungserklärung ist mit der
    Abgabe des Angebotes einzureichen.
    Die von den Bietern geforderten Angaben sind in Formblättern
    zusammengefasst, welche Bestandteil der Verdingungsunterlagen sind. Diese
    Formblätter sind von den Bietern/den Bietergemeinschaften und deren
    Nachunternehmern auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin
    geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen. Alle
    Bescheinigungen und Nachweise können auch als Kopien vorgelegt werden.
    Fehlende oder unvollständige Angaben oder Erklärungen oder Nachweise
    führen zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Verfahren.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
    Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
    überprüfen: Es muss eine Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über
    die Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre abgegeben werden.
    Soweit sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft für die Umsatzberechnung
    auf den Umsatz eines Nachunternehmers beruft, wird dieser Umsatz nur
    berücksichtigt, wenn der Nachunternehmer die Verpflichtungserklärung
    abgibt. Die Verpflichtungserklärung ist mit der Abgabe des Angebotes
    einzureichen. Die von den Bietern geforderten Angaben sind in Formblättern
    zusammengefasst, welche Bestandteil der Verdingungsunterlagen sind. Diese
    Formblätter sind von den Bietern/ den Bietergemeinschaften und deren
    Nachunternehmern auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin
    geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen.
    Außerdem müssen die Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaften
    den letzten erschienenen Geschäftsbericht vorlegen.
    Weiterhin müssen die Bieter/alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sich
    durch Abgabe der Kopie einer Bankauskunft erklären. Die Bankauskunft hat
    Angaben über Art und Dauer der Geschäftsbeziehung, Unregelmäßigkeiten im
    Geschäfts- und Zahlungsverhalten, Bonität, Kreditwürdigkeit und eine
    Empfehlung zum Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit dem Bieter/ dem
    Mitglied der Bietergemeinschaft zu enthalten. Bei der Bank muss es sich um
    ein in den Europäischen Gemeinschaften, in einem Staat des Abkommens über
    den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Staat der Vertragsparteien des
    WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenes
    Kreditinstitut handeln. Die Bankerklärung ist mit der Abgabe des Angebotes
    einzureichen.
    Darüber hinaus sind mit dem Angebot Unbedenklichkeitsbescheinigungen der
    zuständigen Behörden über die Zahlung von Steuern und Abgaben zur
    Sozialversicherung vorzulegen:
     Bescheinigung einer Krankenkasse, bei der die meisten Mitarbeiter
    versichert sind,
     Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft,
     Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate).
    Von den Bietern aus anderen Mitgliedsstaaten sind entsprechende
    Bescheinigungen der dort zuständigen Behörden vorzulegen.
    Außerdem müssen die Bieter/ alle Mitglieder der Bietergemeinschaft eine
    marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare
    Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU nachweisen. Hierzu müssen sie
    die Kopie einer aktuell bestehenden Haftpflichtversicherung mit dem
    Angebot vorlegen.
    Alle Bescheinigungen und Nachweise können auch als Kopien vorgelegt
    werden. Fehlende oder unvollständige Angaben oder Erklärungen oder
    Nachweise führen zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Verfahren.
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter oder die
    Bietergemeinschaft muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
    einen Gesamtumsatz von mindestens 10 000 000 EUR (davon mindestens 5 000
    000 EUR im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr) aufweisen.
    Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen
    aufweisen: für Vermögensschäden 500 000 EUR und für Personenschäden 1 000
    000 EUR.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
    erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
    Vom Bieter sind mit dem Angebot die folgenden Nachweise und Erklärungen
    vorzulegen:
    (1.) Darstellung von Referenzprojekten;
    (2.) Darstellung der Verfügbarkeit der für die Leistungserbringung
    vorgesehenen Personen;
    (3.) Darstellung der Eignung der für die Leistungserbringung vorgesehenen
    Personen.
    Die von den Bietern geforderten Angaben sind in Formblättern
    zusammengefasst, welche Bestandteil der Verdingungsunterlagen sind. Diese
    Formblätter sind von den Bietern/ den Bietergemeinschaften und deren
    Nachunternehmern auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin
    geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen. Alle
    Bescheinigungen und Nachweise können auch als Kopien vorgelegt werden.
    Fehlende oder unvollständige Angaben oder Erklärungen oder Nachweise
    führen zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Verfahren.
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    (1.) Referenzprojekte aus dem Bereich "Data Management und Data Mining"
    deren Durchführungsende im Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes nicht länger
    als 3 Jahre zurückliegt, davon mindestens ein Projekt mit: Umsatzvolumen >
    800 000 EUR, Datenvolumen > 1 Terabyte und Anzahl Datensätze > 100 Mio.;
    (2.) Verfügbarkeit des eingesetzten Personals (keine Mehrfachnennung
    möglich) im Bereich System- und Datenbankadministration mindestens 3
    Mitarbeiter, im Bereich Projektmanagement mindestens 1 Mitarbeiter, im
    Bereich Datenmanagement und analyse mindestens 4 Mitarbeiter. Die
    verfügbaren Personen dürfen in mehreren Bereichen eingesetzt werden (z. B.
    SAN/Netzwerk/VPN kann von einer Person betreut werden,
    Datenbankadministrator kann auch Datenbankprogrammierer sein);
    (3.) Qualifikation des eingesetzten Personals (Mehrfachnennung möglich):
    Mindestens 2 Mitarbeiter mit mindestens dreijähriger Erfahrung in den
    Bereichen System- und Datenbankadministration, mindestens 2 Mitarbeiter
    mit mindestens zweijähriger Erfahrung im Betrieb von Datenbank-Anwendungen
    mit einem Speichervolumen von mehr als 1 Terabyte, mindestens 2
    Mitarbeiter mit mindestens zweijähriger Erfahrung im Umgang mit
    Massendaten (z. B. Performance-Tuning des DB-Servers, Parallelisierung,
    Partitionierung), mindestens 1 Mitarbeiter mit mindestens einjähriger
    Erfahrung in der Administration von Netzwerkspeichersystemen (SAN),
    mindestens 1 Mitarbeiter mit mindestens einjähriger Erfahrung mit
    Netzwerktechnologien und VPN-Lösungen, mindestens 1 Mitarbeiter mit
    mindestens einjähriger Erfahrung in der Administration von
    Terminal-Servern, mindestens 2 Mitarbeiter mit mindestens dreijähriger
    Erfahrung mit der Administration der Betriebssysteme Windows Server
    und/oder UNIX/Linux, mindestens 2 Mitarbeiter mit zertifizierten
    Kenntnissen der Architektur und Struktur des eingesetzten RDBMS,
    mindestens 2 Mitarbeiter mit mindestens zweijähriger Erfahrung in der
    Datenmodellierung und des Schema-Designs, mindestens 2 Mitarbeiter mit
    mindestens dreijähriger Erfahrung in der Datenbankprogrammierung (SQL und
    prozedurales SQL), mindestens 1 Mitarbeiter mit Erfahrung mit ETL-Tools,
    mindestens 2 Mitarbeiter mit mindestens einem abgeschlossenen Projekt aus
    dem Bereich Data Warehouses (einschließlich Erstellung von
    OLAP-Anwendungen), für mindestens 2 Mitarbeiter den Nachweis methodischer
    Kenntnisse in Abfrageoptimierung durch Angabe nachprüfbarer Referenzen
    und/oder von Zertifikaten, mindestens 1 Mitarbeiter mit mindestens
    zweijähriger Erfahrung im Bereich XML und mit der Verarbeitung großer
    Datenmengen im XML-Format.
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge: Nein.
    III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
    III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
    Berufsstand vorbehalten: Nein.
    III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
    Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
    betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart: Offenes Verfahren.
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
    auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der
    Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der
    Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
    IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Vergabe-Nr.:
    EU-09-001DS.
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
    ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Schlusstermin für die
    Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 16.4.2010.
    Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
    26.4.2010 - 12:00.
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können: Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots: Bis: 21.6.2010.
    IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der
    Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein.
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  DAUERAUFTRAG: Nein.
    VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
    VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und
    der GKV-Spitzenverband sind Körperschaften des öffentlichen Rechts im
    Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und führen diese
    Ausschreibung als Trägerorganisationen des Bewertungsausschusses für die
    vertragsärztliche Versorgung durch. Der Bewertungsausschuss ist ein nicht
    rechtsfähiger Vertragsausschuss. Sein Handeln wird seinen
    Trägerorganisationen als Eigenes zugerechnet. Die öffentliche
    Auftragsvergabe des Bewertungsausschusses erfolgt durch die
    Trägerorganisationen, welche in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit
    gemeinsam Vertragspartner werden. Der Bewertungsausschuss wird bei der
    Wahrnehmung seiner Aufgaben von einem Institut unterstützt. Dieses
    Institut des Bewertungsausschusses nimmt die Funktion der Vergabestelle
    wahr.
    VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Bundeskartellamt
    Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn,
    DEUTSCHLAND. Tel. +49 22894990. URL: http://www.bundeskartellamt.de. Fax
    +49 2289499163.
    VI.4.3)  Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erhältlich sind: die unter I.1 ganannte Kontaktstelle.
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 2.3.2010.
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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