Ausschreibung: Stadtplanung - D-Fritzlar
Stadtplanung
Dokument Nr...: 63829-2010 (ID: 2010030304452427525)
Veröffentlicht: 03.03.2010
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  BEKANNTMACHUNG
    Dienstleistungsauftrag
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Kommunale Arbeitsgemeinschaft
    Wirtschaftsregion Mittleres Edertal, vertreten durch den Magistrat der
    Stadt Fritzlar, Zwischen den Krämen 7, z. Hd. von Herrn Gerhard Schütt,
    34560 Fritzlar, DEUTSCHLAND. Tel. +49 5622988-613. E-Mail:
    gerhard.schuett@fritzlar.de. Fax +49 5622988-638.
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.fritzlar.de.
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
    Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
    Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
    Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
    Kontaktstellen.
    Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Magistrat der Dom- und
    Kaiserstadt Fritzlar, Zwischen den Krämen 7, z. Hd. von Herrn Gerhard
    Schütt, 34560 Fritzlar, DEUTSCHLAND. Tel. +49 5622988-613. E-Mail:
    gerhard.schuett@fritzlar.de. Fax +49 5622988-638.
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional-
    oder Lokalbehörde.
    Allgemeine öffentliche Verwaltung.
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: Nein.
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
    Kernbereichsmanagement im Fördergebiet Aktive Kernbereiche in der
    Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsregion Mittleres Edertal.
    II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung: Dienstleistung.
    Dienstleistungskategorie: Nr. 12.
    Hauptort der Dienstleistung: 34560 Fritzlar DEUTSCHLAND.
    NUTS-Code: DE735.
    II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Die
    kommunale Arbeitsgemeinschaft "Wirtschaftsregion Mittleres Edertal",
    bestehend aus der Gemeinde Edertal, der Stadt Bad Wildungen und der Dom-
    und Kaiserstadt Fritzlar, ist mit den Fördergebieten Ortskerne
    Giflitz/Bergheim (Edertal), Brunnenstraße/Brunnenallee (Bad Wildungen) und
    Altstadt Fritzlar (Fritzlar) in das Programm "Aktive Kernbereiche in
    Hessen" aufgenommen worden.
    Mit dem Förderprogramm gibt das Land Hessen den Programmkommunen ein neues
    Instrument an die Hand, um negative Entwicklungstendenzen im Kernbereich
    aufzuhalten und umzukehren. Mit dem Programm sollen die
    Unverwechselbarkeit und das urbane Leben in den Zentren und Kernbereichen
    mit seiner Vielfalt aus Einzelhandel, Dienstleistung, Handwerk, Kultur,
    Gastronomie und Wohnen nachhaltig gestärkt werden. Dabei wird insbesondere
    auf die Kooperation der Innenstadtakteure des öffentlichen, privaten und
    auch zivilgesellschaftlichen Bereiches und auf die Bündelung vorhandener
    Ressourcen Wert gelegt. (Weitere Informationen zum Programm unter
    http://www.aktive.kernbereiche-hessen.de).
    Die "Wirtschaftsregion Mittleres Edertal" besteht aus der Gemeinde
    Edertal, der Stadt Bad Wildungen und der Dom- und Kaiserstadt Fritzlar,
    die sich zu einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen
    haben. Die interkommunale Zusammenarbeit soll zur effektiven
    Zukunftsentwicklung führen. Sie bezieht sich sowohl auf die Abstimmung des
    quantitativen Strukturwandels (Verteilung von Einrichtungen zwischen den
    Kommunen), als auch die Abstimmung bei der Durchführung von
    Modellprojekten (qualitative Entwicklung). Das Projekt umfasst die Zentren
    der Kernstädte von Bad Wildungen und Fritzlar sowie den Bereich
    Giflitz/Bergheim innerhalb der Gemeinde Edertal. Als gemeinsames Problem
    wird vor allem die demographische Entwicklung erkannt: stagnierende
    Bevölkerungszahlen bei gewachsenen Siedlungsflächen drohen zu einer
    Entleerung der gewachsenen Ortskerne zu führen.
    Die 3 Mitgliedskommunen weisen dabei in der Ausgangslage deutlich
    unterschiedliche Profile auf:
     Edertal: Natur und Erholung.
    Die Gemeinde ist durch ihre Lage zum Edersee als ländliche und naturnahe
    Gemeinde mit einer umfangreichen Palette von Erholungs- und
    Aktivitätsmöglichkeiten profiliert. Die naturräumliche Lage prädestiniert
    die Ortsteile als ruhige Wohnstandorte für die regionale Bevölkerung, aber
    auch für Touristen mit der späteren Option eines Zuzuges.
     Bad Wildungen: Gesundheit und Bildung.
    Die Stadt ist klar als Gesundheitsstandort profiliert, der durch seine
    Kliniken und Kureinrichtungen sowie die hieraus resultierenden
    touristischen Potentiale eine große Zahl von Gästen und zusätzliche
    Wirtschaftskraft in die Region holt. Für die weitere Entwicklung bietet
    sich ein hochwertiges Serviceangebot für Menschen, die in der Region
    Gesundheitsurlaub machen, oder sich im Alter ansiedeln wollen, an. Zudem
    bestehen in Bad Wildungen wichtige Einrichtungen der Berufsbildung und
    damit die Voraussetzung für die Bindung jüngerer Menschen an die Region.
     Fritzlar: Arbeit und Kultur.
    Die Stadt kann durch ein umfangreiches Arbeitsplatzangebot im gewerblichen
    und institutionellen und militärischen Bereich auf eine stabile
    Wirtschaftkraft aufbauen, die mit der herausragenden und historischen
    Substanz und den bis heute prägenden Einrichtungen im Pflege- und
    Bildungsbereich ergänzt wird.
    Für die Kernbereiche wurde ein integriertes Handlungskonzept entwickelt,
    dass den nach der Prüfung der Bewerbungen zur Vorstellung aufgeforderten
    Wirtschaftsteilnehmern zur Verfügung gestellt wird.
    Der Ansatz einer integrierten Kernbereichsentwicklung in öffentlich und
    privater Partnerschaft sowie die hohen Qualitätsanforderungen des
    Förderprogramms "Aktive Kernbereiche in Hessen" setzen ein engagiertes
    Management der Umsetzungsprozesse voraus. Die Kommunale
    Arbeitsgemeinschaft "Wirtschaftsregion Mittleres Edertal" vergibt daher
    ein Kernbereichsmanagement. Der Kernbereichsmanager soll als zentraler
    "Kümmerer" der Kernbereichsentwicklung dienen. Seine Aufgabe ist die
    Sicherstellung der Programmumsetzung "Aktive Kernbereiche in Hessen" vor
    Ort und die Koordination und Bündelung weiterer Aktivitäten zur
    Kernbereichsentwicklung durch private Dritte oder andere öffentliche
    Stellen. Besondere Anforderungen werden dabei an den Kernbereichsmanager
    durch die Aufgabenstellung innerhalb einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft
    gestellt.
    Der Kernbereichsmanager soll:
     den komplexen Prozess der Kernbereichsentwicklung steuern und zwischen
    den unterschiedlichen Interessen der Kernbereichsentwicklung mit Ziel
    einer integrierten Stadtentwicklung moderieren und vermitteln,
     als Schnittstellenmanager und Informationsdrehscheibe zwischen den
    Kommunen der Lokalen Partnerschaft und den Bürger(innen) fungieren,
     Ansprechpartner und Sprachrohr für alle Prozessbeteiligten sein und die
    öffentlich-private Partnerschaft zu den privatinitiativen Projekten
    fördern,
     eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit initiieren und steuern,
     die Programmumsetzung sowie die Einhaltung der Zeit- und Finanzplanung
    sicherstellen und Fördergelder aktivieren,
     die Programmabwicklung im Auftrag der Kommunen übernehmen.
    Bei Vertragsabschluss ist im Rahmen zusätzlicher Vertragsbedingungen
    beabsichtigt, eine jährliche Kündigungsfrist (3 Monate zum Jahresende) zu
    vereinbaren.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71410000.
    II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
    II.1.8)  Aufteilung in Lose: Nein.
    II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
    II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang: Siehe II 1.5.
    II.2.2)  Optionen: Nein.
    II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG:
    Beginn: 1.6.2010. Ende: 31.12.2018.
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
    III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
    und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
    überprüfen:  Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
    § 11 VOF,
     Nachweis über die Eintragungen in Berufs- und Handelsregister,
     Angabe von rechtlichen und / oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu
    anderen Unternehmen.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
    Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
    überprüfen:  Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen
    Leistungsfähigkeit gemäß § 12 VOF mit folgenden Angaben des Bewerbers,
     Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende
    Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren,
     Bankerklärung mit dem Inhalt, dass keine Bedenken bzgl. der
    wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters
    im Hinblick auf die Durchführung der hier in Rede stehenden Leistung
    bestehen (nicht älter als Dezember 2008).
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
    erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
    Nachweise der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 13 VOF
    mit folgenden Angaben des Bewerbers:
     Leistungsbereiche/Tätigkeitsfelder des Bieters (Firmenprofil),
     Anzahl der Mitarbeiter/Personal (durchschnittlich in den letzten 3
    Jahren),
     Qualifikationsprofil des Personals,
     Benennung der verantwortlichen Personen für die Erbringung der
    Dienstleistung, ihrer Berufserfahrung und Qualifikation,
     Technische Ausstattung (Geräte, EDV, Software).
    Folgende Kompetenzen und Erfahrungen sind soweit vorhanden vorteilhaft und
    durch entsprechende Referenzen, Aus- und Fortbildungen und/oder sonstige
    Unterlagen nachzuweisen:
    Der Beauftragte soll über folgende Kompetenzen verfügen:
     Steuerung komplexer Entwicklungsprozesse,
     Erstellung von Beratungs- und Entscheidungshilfen sowie
    Handlungsempfehlungen für Kommune und Lokale Partnerschaft,
     Einbindung der Akteure und Vermittlung zwischen unterschiedlichen
    Interessen (Moderations- und Kommunikationsfähigkeit),
     Methodenkompetenz (für beteiligungsorientierte Planungsprozesse),
     Initiierung von Initiativen und Projekten,
     Aufbau und Pflege effizienter Kommunikationsstrukturen,
     Koordination relevanter Konzepte, Planungen und Ressourcen,
     Vorbereitung, Abwicklung und Nachweis des Einsatzes von
    Städtebauförderungsmitteln,
     Durchführung des Controllings und der Evaluation,
     Soziale Kompetenz/Durchsetzungsfähigkeit,
     Interdisziplinärer Background,
     Medienkompetenz (Informations-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit).
    Er soll Erfahrungen besitzen mit:
     der Umsetzung/Abwicklung von städtebaulichen Förderprogrammen,
     der Weiterentwicklung/Aktivierung von Kernbereichen,
     der Projektfinanzierung und Fördermittelverwendung,
     aktivierenden Planungsverfahren,
     der Bearbeitung/dem Management komplexer Problemstellungen mit
    vielfältigen Beteiligten,
     spezifischen regionalen/lokalen Problemstellungen,
     öffentlichen Verwaltungen, Verwaltungsvorschriften und abläufen und
     der Akquisition von öffentlichen und privaten Mitteln.
    III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge: Nein.
    III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
    III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
    Berufsstand vorbehalten: Nein.
    III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
    Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
    betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  VERFAHRENSART
    IV.1.1)  Verfahrensart: Verhandlungsverfahren.
    Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
    IV.1.2)  Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
    Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl:
    3.
    Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
    Siehe III.2).
    Es ist beabsichtigt, nach Vorlage der Eignungsnachweise eine reduzierte
    Anzahl geeigneter Bewerber (mindestens 3) zur Ausarbeitung eines
    Managementkonzeptes aufzufordern und mindestens 3 Bewerber zu einem
    Gespräch mit dem Auftraggeber einzuladen. Mit der Einladung wird das
    integrierte Handlungskonzept der kommunalen Arbeitsgemeinschaft
    Wirtschaftsregion Mittleres Edertal zur Verfügung gestellt.
    IV.1.3)  Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
    Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander
    folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
    erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.
    IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
    auf die nachstehenden Kriterien:
    1. Inhaltliche und fachliche Qualität des Angebotes. Gewichtung: 30 %.
    2. Nachweis erbrachter leistungen bei der Umsetzung/Abwicklung
    städtebaulicher Förderprogramme. Gewichtung: 15 %.
    3. Nachweis erbrachter Leistungen bei der Weiterentwicklung/Aktivierung
    von Kernbereichen und sonstigen Referenzen nach III.2.3. Gewichtung: 15 %.
    4. Nachweis der Kenntnisse regionaler Strukturen. Gewichtung: 20 %.
    5. Preis/Honorar. Gewichtung: 20 %.
    IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
    IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: AK 2010.
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
    ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Schlusstermin für die
    Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 19.3.2010 - 12:00.
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
    1.4.2010 - 12:00.
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können: Deutsch.
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  DAUERAUFTRAG: Nein.
    VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
    VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN: Die Veröffentlichung der
    Ausschreibungsbekanntmachung erfolgt landesweit in der HAD Hessischen
    Ausschreibungsdatenbank.
    Nachr. HAD-Ref.: 1977/24.
    Nachr. V-Nr/AKZ: AK 2010.
    VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
    Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt,
    Dienstgebäude:Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2,
    64283 Darmstadt, DEUTSCHLAND. Fax +49 6151125816 (normale Dienstzeiten) /
    6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr).
    VI.4.3)  Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erhältlich sind: Kommunale Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsregion Mittleres
    Edertal, vertreten durch den Magistrat der Stadt Fritzlar, Zwischen den
    Krämen 7, 34560 Fritzlar, DEUTSCHLAND. E-Mail:
    gerhard.schuett@fritzlar.de. Tel. +49 5622988-613. URL:
    http://www.fritzlar.de. Fax +49 5622988-638.
    VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 26.2.2010.
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