Ausschreibung: Stadtplanung - D-Fritzlar
Stadtplanung
Dokument Nr...: 63829-2010 (ID: 2010030304452427525)
Veröffentlicht: 03.03.2010
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Kommunale Arbeitsgemeinschaft
Wirtschaftsregion Mittleres Edertal, vertreten durch den Magistrat der
Stadt Fritzlar, Zwischen den Krämen 7, z. Hd. von Herrn Gerhard Schütt,
34560 Fritzlar, DEUTSCHLAND. Tel. +49 5622988-613. E-Mail:
gerhard.schuett@fritzlar.de. Fax +49 5622988-638.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.fritzlar.de.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
Kontaktstellen.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Magistrat der Dom- und
Kaiserstadt Fritzlar, Zwischen den Krämen 7, z. Hd. von Herrn Gerhard
Schütt, 34560 Fritzlar, DEUTSCHLAND. Tel. +49 5622988-613. E-Mail:
gerhard.schuett@fritzlar.de. Fax +49 5622988-638.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional-
oder Lokalbehörde.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Kernbereichsmanagement im Fördergebiet Aktive Kernbereiche in der
Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsregion Mittleres Edertal.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 12.
Hauptort der Dienstleistung: 34560 Fritzlar DEUTSCHLAND.
NUTS-Code: DE735.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Die
kommunale Arbeitsgemeinschaft "Wirtschaftsregion Mittleres Edertal",
bestehend aus der Gemeinde Edertal, der Stadt Bad Wildungen und der Dom-
und Kaiserstadt Fritzlar, ist mit den Fördergebieten Ortskerne
Giflitz/Bergheim (Edertal), Brunnenstraße/Brunnenallee (Bad Wildungen) und
Altstadt Fritzlar (Fritzlar) in das Programm "Aktive Kernbereiche in
Hessen" aufgenommen worden.
Mit dem Förderprogramm gibt das Land Hessen den Programmkommunen ein neues
Instrument an die Hand, um negative Entwicklungstendenzen im Kernbereich
aufzuhalten und umzukehren. Mit dem Programm sollen die
Unverwechselbarkeit und das urbane Leben in den Zentren und Kernbereichen
mit seiner Vielfalt aus Einzelhandel, Dienstleistung, Handwerk, Kultur,
Gastronomie und Wohnen nachhaltig gestärkt werden. Dabei wird insbesondere
auf die Kooperation der Innenstadtakteure des öffentlichen, privaten und
auch zivilgesellschaftlichen Bereiches und auf die Bündelung vorhandener
Ressourcen Wert gelegt. (Weitere Informationen zum Programm unter
http://www.aktive.kernbereiche-hessen.de).
Die "Wirtschaftsregion Mittleres Edertal" besteht aus der Gemeinde
Edertal, der Stadt Bad Wildungen und der Dom- und Kaiserstadt Fritzlar,
die sich zu einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen
haben. Die interkommunale Zusammenarbeit soll zur effektiven
Zukunftsentwicklung führen. Sie bezieht sich sowohl auf die Abstimmung des
quantitativen Strukturwandels (Verteilung von Einrichtungen zwischen den
Kommunen), als auch die Abstimmung bei der Durchführung von
Modellprojekten (qualitative Entwicklung). Das Projekt umfasst die Zentren
der Kernstädte von Bad Wildungen und Fritzlar sowie den Bereich
Giflitz/Bergheim innerhalb der Gemeinde Edertal. Als gemeinsames Problem
wird vor allem die demographische Entwicklung erkannt: stagnierende
Bevölkerungszahlen bei gewachsenen Siedlungsflächen drohen zu einer
Entleerung der gewachsenen Ortskerne zu führen.
Die 3 Mitgliedskommunen weisen dabei in der Ausgangslage deutlich
unterschiedliche Profile auf:
Edertal: Natur und Erholung.
Die Gemeinde ist durch ihre Lage zum Edersee als ländliche und naturnahe
Gemeinde mit einer umfangreichen Palette von Erholungs- und
Aktivitätsmöglichkeiten profiliert. Die naturräumliche Lage prädestiniert
die Ortsteile als ruhige Wohnstandorte für die regionale Bevölkerung, aber
auch für Touristen mit der späteren Option eines Zuzuges.
Bad Wildungen: Gesundheit und Bildung.
Die Stadt ist klar als Gesundheitsstandort profiliert, der durch seine
Kliniken und Kureinrichtungen sowie die hieraus resultierenden
touristischen Potentiale eine große Zahl von Gästen und zusätzliche
Wirtschaftskraft in die Region holt. Für die weitere Entwicklung bietet
sich ein hochwertiges Serviceangebot für Menschen, die in der Region
Gesundheitsurlaub machen, oder sich im Alter ansiedeln wollen, an. Zudem
bestehen in Bad Wildungen wichtige Einrichtungen der Berufsbildung und
damit die Voraussetzung für die Bindung jüngerer Menschen an die Region.
Fritzlar: Arbeit und Kultur.
Die Stadt kann durch ein umfangreiches Arbeitsplatzangebot im gewerblichen
und institutionellen und militärischen Bereich auf eine stabile
Wirtschaftkraft aufbauen, die mit der herausragenden und historischen
Substanz und den bis heute prägenden Einrichtungen im Pflege- und
Bildungsbereich ergänzt wird.
Für die Kernbereiche wurde ein integriertes Handlungskonzept entwickelt,
dass den nach der Prüfung der Bewerbungen zur Vorstellung aufgeforderten
Wirtschaftsteilnehmern zur Verfügung gestellt wird.
Der Ansatz einer integrierten Kernbereichsentwicklung in öffentlich und
privater Partnerschaft sowie die hohen Qualitätsanforderungen des
Förderprogramms "Aktive Kernbereiche in Hessen" setzen ein engagiertes
Management der Umsetzungsprozesse voraus. Die Kommunale
Arbeitsgemeinschaft "Wirtschaftsregion Mittleres Edertal" vergibt daher
ein Kernbereichsmanagement. Der Kernbereichsmanager soll als zentraler
"Kümmerer" der Kernbereichsentwicklung dienen. Seine Aufgabe ist die
Sicherstellung der Programmumsetzung "Aktive Kernbereiche in Hessen" vor
Ort und die Koordination und Bündelung weiterer Aktivitäten zur
Kernbereichsentwicklung durch private Dritte oder andere öffentliche
Stellen. Besondere Anforderungen werden dabei an den Kernbereichsmanager
durch die Aufgabenstellung innerhalb einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft
gestellt.
Der Kernbereichsmanager soll:
den komplexen Prozess der Kernbereichsentwicklung steuern und zwischen
den unterschiedlichen Interessen der Kernbereichsentwicklung mit Ziel
einer integrierten Stadtentwicklung moderieren und vermitteln,
als Schnittstellenmanager und Informationsdrehscheibe zwischen den
Kommunen der Lokalen Partnerschaft und den Bürger(innen) fungieren,
Ansprechpartner und Sprachrohr für alle Prozessbeteiligten sein und die
öffentlich-private Partnerschaft zu den privatinitiativen Projekten
fördern,
eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit initiieren und steuern,
die Programmumsetzung sowie die Einhaltung der Zeit- und Finanzplanung
sicherstellen und Fördergelder aktivieren,
die Programmabwicklung im Auftrag der Kommunen übernehmen.
Bei Vertragsabschluss ist im Rahmen zusätzlicher Vertragsbedingungen
beabsichtigt, eine jährliche Kündigungsfrist (3 Monate zum Jahresende) zu
vereinbaren.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71410000.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Siehe II 1.5.
II.2.2) Optionen: Nein.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG:
Beginn: 1.6.2010. Ende: 31.12.2018.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
§ 11 VOF,
Nachweis über die Eintragungen in Berufs- und Handelsregister,
Angabe von rechtlichen und / oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu
anderen Unternehmen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit gemäß § 12 VOF mit folgenden Angaben des Bewerbers,
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende
Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren,
Bankerklärung mit dem Inhalt, dass keine Bedenken bzgl. der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters
im Hinblick auf die Durchführung der hier in Rede stehenden Leistung
bestehen (nicht älter als Dezember 2008).
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweise der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 13 VOF
mit folgenden Angaben des Bewerbers:
Leistungsbereiche/Tätigkeitsfelder des Bieters (Firmenprofil),
Anzahl der Mitarbeiter/Personal (durchschnittlich in den letzten 3
Jahren),
Qualifikationsprofil des Personals,
Benennung der verantwortlichen Personen für die Erbringung der
Dienstleistung, ihrer Berufserfahrung und Qualifikation,
Technische Ausstattung (Geräte, EDV, Software).
Folgende Kompetenzen und Erfahrungen sind soweit vorhanden vorteilhaft und
durch entsprechende Referenzen, Aus- und Fortbildungen und/oder sonstige
Unterlagen nachzuweisen:
Der Beauftragte soll über folgende Kompetenzen verfügen:
Steuerung komplexer Entwicklungsprozesse,
Erstellung von Beratungs- und Entscheidungshilfen sowie
Handlungsempfehlungen für Kommune und Lokale Partnerschaft,
Einbindung der Akteure und Vermittlung zwischen unterschiedlichen
Interessen (Moderations- und Kommunikationsfähigkeit),
Methodenkompetenz (für beteiligungsorientierte Planungsprozesse),
Initiierung von Initiativen und Projekten,
Aufbau und Pflege effizienter Kommunikationsstrukturen,
Koordination relevanter Konzepte, Planungen und Ressourcen,
Vorbereitung, Abwicklung und Nachweis des Einsatzes von
Städtebauförderungsmitteln,
Durchführung des Controllings und der Evaluation,
Soziale Kompetenz/Durchsetzungsfähigkeit,
Interdisziplinärer Background,
Medienkompetenz (Informations-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit).
Er soll Erfahrungen besitzen mit:
der Umsetzung/Abwicklung von städtebaulichen Förderprogrammen,
der Weiterentwicklung/Aktivierung von Kernbereichen,
der Projektfinanzierung und Fördermittelverwendung,
aktivierenden Planungsverfahren,
der Bearbeitung/dem Management komplexer Problemstellungen mit
vielfältigen Beteiligten,
spezifischen regionalen/lokalen Problemstellungen,
öffentlichen Verwaltungen, Verwaltungsvorschriften und abläufen und
der Akquisition von öffentlichen und privaten Mitteln.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten: Nein.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren.
Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl:
3.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Siehe III.2).
Es ist beabsichtigt, nach Vorlage der Eignungsnachweise eine reduzierte
Anzahl geeigneter Bewerber (mindestens 3) zur Ausarbeitung eines
Managementkonzeptes aufzufordern und mindestens 3 Bewerber zu einem
Gespräch mit dem Auftraggeber einzuladen. Mit der Einladung wird das
integrierte Handlungskonzept der kommunalen Arbeitsgemeinschaft
Wirtschaftsregion Mittleres Edertal zur Verfügung gestellt.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander
folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf die nachstehenden Kriterien:
1. Inhaltliche und fachliche Qualität des Angebotes. Gewichtung: 30 %.
2. Nachweis erbrachter leistungen bei der Umsetzung/Abwicklung
städtebaulicher Förderprogramme. Gewichtung: 15 %.
3. Nachweis erbrachter Leistungen bei der Weiterentwicklung/Aktivierung
von Kernbereichen und sonstigen Referenzen nach III.2.3. Gewichtung: 15 %.
4. Nachweis der Kenntnisse regionaler Strukturen. Gewichtung: 20 %.
5. Preis/Honorar. Gewichtung: 20 %.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: AK 2010.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Schlusstermin für die
Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 19.3.2010 - 12:00.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
1.4.2010 - 12:00.
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können: Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Die Veröffentlichung der
Ausschreibungsbekanntmachung erfolgt landesweit in der HAD Hessischen
Ausschreibungsdatenbank.
Nachr. HAD-Ref.: 1977/24.
Nachr. V-Nr/AKZ: AK 2010.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt,
Dienstgebäude:Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2,
64283 Darmstadt, DEUTSCHLAND. Fax +49 6151125816 (normale Dienstzeiten) /
6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr).
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind: Kommunale Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsregion Mittleres
Edertal, vertreten durch den Magistrat der Stadt Fritzlar, Zwischen den
Krämen 7, 34560 Fritzlar, DEUTSCHLAND. E-Mail:
gerhard.schuett@fritzlar.de. Tel. +49 5622988-613. URL:
http://www.fritzlar.de. Fax +49 5622988-638.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 26.2.2010.
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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