Ausschreibung: Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen - D-München
Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen
Dokument Nr...: 63339-2010 (ID: 2010030304430328076)
Veröffentlicht: 03.03.2010
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BEKANNTMACHUNG
Lieferauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Klinikum der Universität
München Großhadern/Innenstadt, AöR, Schillerstraße 40, Kontakt
Vergabestelle, z. Hd. von Caroline Mierke, 80336 München, DEUTSCHLAND.
Tel. +49 895160-8440. E-Mail: Vergabestelle@med.uni-muenchen.de. Fax +49
895160-8432.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.klinikum.uni-muenchen.de.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
Kontaktstellen.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Einrichtung des öffentlichen Rechts.
Sonstiges: Universitätsklinikum.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Lieferung von
Müllsäcken / -beuteln.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Lieferung.
Kauf.
Hauptlieferort: München.
NUTS-Code: DE212.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Der
Auftrag beinhaltet die Lieferung von LDPE-Müllsäcken und MDPE-Müllbeuteln
in unterschiedlichen Farben, Größen und Stärken für das gesamte Klinikum
der Universität München, wie unter Ziffer II.2.1 benannt.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 19640000.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Die Lieferung besteht aus:
1. Ca. 1 600 000 Stck. - LDPE Müllsack, 50 % Regeneratanteil und 50 % 1A
Typware, 800 x 1 100 mm, 100 ;
2. Ca. 920 000 Stck. - LDPE Müllsack, 100 % Regenerat, 700 x 1 100 mm, 95
;
3. Ca. 160 000 Stck. - LDPE Müllsack, 100 % Regenerat, 590 x 1 300 mm, 100
;
4. Ca. 560 000 Stck. - LDPE Müllsack, 50 % Regeneratanteil und 50 % 1A
Typware, 580 x 1 270 mm, 60 ;
5. Ca. 320 000 Stck. - LDPE Müllsack, 100 % Regenerat, 575 x 1 000 mm, 100
;
6. Ca. 2 600 000 Stck. - MDPE Müllbeutel, 100 % 1A Typware, 385+250x850
mm, 25 ;
7. Ca. 12 800 000 Stck. - MDPE Müllbeutel, 100 % 1A Typware, 300+240x580
mm, 15 .
Anmerkung:
Die Mengenangaben beziehen sich auf den durchschnittlichen Bedarf der
gesamten Vertragslaufzeit (48 Monate) inkl. Option einer
Vertragsverlängerung.
II.2.2) Optionen: Ja.
Beschreibung der Optionen: Siehe Verdingungsunterlagen.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer
in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe).
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Siehe
Verdingungsunterlagen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Zahlungsziel: 21
Tage 3 % Skonto, Zahlungsfrist ab Rechnungseingang ansonsten siehe
Verdingungsunterlagen.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: 1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
(§ 7 a Nr. 3 Abs. 5 VOL/A) nicht älter als 1.12.2009;
2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende
Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder Erklärungen gemäß § 7 a Nr. 3
Abs. 4 VOL/A, § 7 Nr. 4 VOL/A zu verlangen;
3. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, von den Bewerbern
entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder Erklärungen
gemäß § 7 a Nr. 3 Abs. 1 und 2 VOL/A zu verlangen.
Zum Einsatz von Nachunternehmern und den hierzu erforderlichen Nachweisen
siehe Ziffer VI.3.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
1. Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft (nicht älter als 1.12.2009);
2. Vorlage von aktuellen Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens,
falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in
dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Mit Angebotsabgabe sind nachzuweisen:
1. Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten
Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der
öffentlichen und privaten Auftraggeber. (Angaben mit Kontaktdaten);
2. Nachweis über mindestens eine Referenz eines bestehenden Vertrages in
vergleichbarer Größenordnung (wie Bestandteil dieses Vergabeverfahrens,
siehe II.2).
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der
Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der
Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Müllsäcke / -beutel.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Schlusstermin für die
Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 16.3.2010.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
15.4.2010 - 10:00.
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können: Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Bis: 31.5.2010.
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der
Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: 1. Anmerkung zu II.3) Vertragslaufzeit:
Die in Ziffer II.3 genannte Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate und eine
Option auf Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate.
2. Anmerkung zu III.2 Teilnahmebedingungen
Die in Ziffer III.2 geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem
Angebot abzugeben.
Fehlende Nachweise und Erklärungen fordert der Auftraggeber unter kurzer
Fristsetzung nach. Liegen sie nach einmaliger Aufforderung und Fristablauf
nicht vollständig vor, wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Ausgenommen von der Nachforderung sind: fehlende Preisangaben,
Unterschrift sowie die vom Bieter auszufüllenden Verdingungsunterlagen,
die vom Auftraggeber zugesandt wurden; unvollständige oder anders als
gefordert eingereichte Angaben, Unterlagen und Erklärungen. Diese werden
nicht nachgefordert und das Angebot wird nicht berücksichtigt.
3. Es werden keine Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren erstattet.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Eignungsprüfung
Nachweise/Erklärungen der Drittunternehmen (einschließlich Unternehmen wie
z.B. Nachunternehmer, Konzerne von Muttergesellschaften) gemäß III.2 zu
verlangen.
5. Bedient sich ein Bieter (Bewerber)/eine Bieter- (Bewerber)gemeinschaft
zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der
Fähigkeiten anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer, auch
Konzerngesellschaften), muss dies bei Angebotsabgabe unter Angabe von Art
und Umfang der Leistung dargelegt werden. Ferner muss mit Angebotsabgabe
nachgewiesen werden, dass dem Bieter (Bewerber)/der Bieter-
(Bewerber)gemeinschaft die erforderlichen Mittel des/der anderen
Unternehmen(s) bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Für
diesen Nachweis ist eine Erklärung der Unternehmen beizufügen.
6. Es ist nicht zulässig, dass ein Unternehmen als Mitglied einer
Bietergemeinschaft und zugleich als Einzelbieter (oder als Mitglied einer
weiteren Bietergemeinschaft) auftritt.
Wir weisen darauf hin, dass nach der Rechtsprechung die mehrfache
Beteiligung von Unternehmen an einem Wettbewerb auch dann als unzulässig
angesehen werden kann, wenn ein Unternehmen als Bewerber (Bieter)/Mitglied
einer Bewerber- (Bieter)gemeinschaft und zugleich als Drittunternehmer
auftritt oder wenn ein Drittunternehmer mehrfach als Drittunternehmer
auftritt, zumindest dann, wenn es sich um die Erbringung wesentlicher
Leistungsteile handelt. Wir bitten dies zu beachten.
7. Die Interessenten werden darauf hingewiesen, dass sie die
Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt (TED) bis zur Abgabe der
Angebote zu verfolgen haben, um evtl. Ergänzungen/Änderungen der
Bekanntmachung, die für die Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind, zu
erfahren.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Regierung von
Oberbayern, Vergabekammer Südbayern - Außenstelle, Bayerstraße 30, 80335
München, DEUTSCHLAND. Tel. +49 895143647. Fax +49 895143767.
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur eines
Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der
Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein
wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann
erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die nicht
berücksichtigten Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat
und seit dem Absenden per Fax oder elektronischem Weg dieser Information
mindestens 10 Kalendertage verstrichen sind. Vor der Antragstellung muss
der Bieter den Vergaberechtsverstoß unverzüglich nach Kenntnis, bei aus
der Bekanntmachung erkennbaren Mängeln und bei aus den
Verdingungsunterlagen erkennbaren Mängeln spätestens bis zum Zeitpunkt des
Ablaufs der Angebotsfrist, gegenüber dem Auftraggeber rügen.
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind: Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn,
DEUTSCHLAND. Tel. +49 22894990.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 1.3.2010.
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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