Ausschreibung, Auftragsbekanntmachung: Aufruf zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zur Veräußerung von 90 % der Gesellschaftsanteile an der Flughafen Lübeck GmbH - D-Frankfurt am Main
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Dokument Nr...: 169750-2009 (ID: 2009062004295400288)
Veröffentlicht: 20.06.2009
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1. Durchführende Stelle Flughafen Lübeck, vertreten durch
PricewaterhouseCoopers Corporate Finance Beratung GmbH ("PwC"), Att. Dr.
Azadeh Kopp-Moini, Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main. Tel.:
+49 69 9585 5860. Fax: +49 69 9585 926466. E-Mail:
azadeh.kopp-moiniaraghi@de.pwc.com ("PWC").
2. Art des Verfahrens Interessenbekundungsverfahren als
diskriminierungsfreies und transparentes Verfahren außerhalb des
EG-Vergaberechts (angelehnt an § 7 Abs. 2 S. 2 der Bundeshaushaltsordnung
BHO).
3. Leistungsbeschreibung Glasgow Prestwick Airport Ltd. ("GPA"), eine
Tochter der Infratil Airports Europe Ltd., und die Hansestadt Lübeck sind
die Gesellschafter der Flughafen Lübeck GmbH ("FLG"). GPA hält zurzeit 90
%, die HL 10 % des Stammkapitals der FLG.
Im Rahmen dieses freiwilligen Interessenbekundungsverfahrens sollen
private Investoren zur Übernahme von 90 % der Gesellschaftsanteile an der
FLG gefunden werden. Investoren wird die Möglichkeit geboten, in einen
Flughafen mit attraktivem Umfeld und mit interessanten
Entwicklungspotenzialen zu investieren.
Folgende Merkmale kennzeichnen die FLG: wirtschaftlich attraktiver
Standort in der Metropolregion Hamburg, Deutschlands zweitgrößter Stadt,
stabiles Wachstum im Kerngeschäft Linienflug, mit Schwerpunkt auf Low Cost
Carriern, mit über einer halben Million Passagieren im Jahr 2008 (Prognose
für 2009: 800.000 Passagiere) und weiterem Wachstumspotenzial. Vom
Flughafen Lübeck werden derzeit 11 Flugziele in 7 europäischen Staaten
angeflogen, es besteht ein komfortabler Einzugsbereich von mehr als 7
Millionen Menschen (im Umkreis von 120 Minuten Fahrtzeit von und zum
Flughafen), mit ausgezeichneten Verkehrsanbindungen an Straße und
Schienennetz. Es besteht ein etabliertes Non-Aviation-Geschäft,
Erweiterungsflächen für den Non-Aviation-Bereich sind vorhanden. Aktuelle
Kapazitäten sind im Terminalbereich und bei den Abfertigungsgebäuden für
ca. 1,2 Millionen Passagiere vorhanden. Ein erfolgreichab geschlossenes
Planfeststellungsverfahren ermöglicht unter anderem die Erweiterung der
Start- und Landebahn sowie die Einführung der Navigationseinrichtungen
ILS-CAT II/III. Der Flughafen Lübeck hat eine 90-jährige
Flughafengeschichte.
4. Unterlagen Interessenbekundungsverfahren Von den Interessenten werden
verlässliche Angaben über die zur Realisierung des Projektes
erforderlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen erbeten. Die
Interessenbekundung sollte daher eine kurze Beschreibung des Interessenten
sowie seiner relevanten Expertise enthalten.
5. Weiteres Verfahren Interessierte Investoren sind eingeladen, PwC zu
kontaktieren, um relevante Informationen über die FLG und - nach
Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung - einen vertieften Einblick
in die Gesellschaft zu erhalten.
Im Interessenbekundungsverfahren werden Transparenz, Gleichbehandlung und
Unparteilichkeit gewährleistet.
6. Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren
Da es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt, sind
die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen
Abstimmungen für beide Seiten unverbindlich, und die Teilnehmer sind nicht
an ihre Angaben und Aussagen gebunden.
- Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines förmlichen
Vergabeverfahrens; der Rechtsweg zu den Vergabekammern ist nicht eröffnet;
- Die Beiträge zum Interessenbekundungsverfahren sind zu richten an:
PricewaterhouseCoopers Corporate Finance Beratung GmbH, Att. Dr. Azadeh
Kopp-Moini, Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main, Tel.:+49 69
9585 5860, Fax: +49 69 9585 926466, E-Mail:
azadeh.koppmoiniaraghi@de.pwc.com;
- Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung
entstehen, ist ausgeschlossen; jede Interessenbekundung wird in zweifacher
Ausfertigung in Papierform und zusätzlich in einfacher Ausfertigung
elektronischer Ausfertigung elektronisch benötigt.
7. Abgabefrist für die Beiträge zum Interessenbekundungsverfahren
Interessenbekundungen sollen bis zum 29. Juni 2009 abgegeben werden. Es
handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist, so dass auch später eingehende
Interessenbekundungen berücksichtigt werden können.
8. Ist die Bekanntmachung freiwillig? Ja. Es handelt sich um eine
freiwillige Bekanntmachung zum Zweck der Abgabe einer Interessenbekundung.
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