Ausschreibung, Auftragsbekanntmachung: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - D-Bonn
Dienstleistungen der Exekutive
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Dokument Nr...: 5882-2009
Veröffentlicht: 09.01.2009
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS), Rochusstraße 1, D-53107 Bonn. Tel. +49 228995271604.
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de. Fax +49 228995272253.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.bmas.bund.de.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
Kontaktstellen.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen.
Sozialwesen.
Sonstiges: Renten- und Alterssicherung, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz,
Arbeitsmarktpolitik.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Durchführung von
Zuwendungsprojekten im Rahmen der Maßnahmen zur Humanisierung der Arbeit.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 27.
Hauptort der Dienstleistung: Verbindungsstelle im BMAS befindet sich in in
Berlin.
NUTS-Code: DE3.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Der
zu vergebende Auftrag umfasst die Projektträgerschaft im Rahmen des
BMAS-Programms "Maßnahmen zur Humanisierung der Arbeit" (HdA). Die zu
vergebende Projektträgerschaft soll das BMAS durch Übernahme von
wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben bei der
Vergabe von Zuwendungen im Rahmen des Programms entlasten und gleichzeitig
maßgeblich die Fortentwicklung im enger Zusammenarbeit mit den für
Transfer- und Medienarbeit zuständigen Einheiten prägen. Dem
Projektträger obliegt insbesondere - die Beratung der Antragsteller, - die
inhaltliche und formale Prüfung der Anträge, - die Vorbereitung der
Förderentscheidungen, - die Vorbereitung der finanziellen Abwicklung der
Zuwendungen, - die Prüfung der Zwischen- und Verwendungsnachweise der
geförderten Projekte, Vorort-Besuche bei den Zuwendungsempfängern, - die
Unterstützung von projekt- und programmbezogenen Evaluationen, - die
Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Programms und Unterstützung des
BMAS bei der Bearbeitung aktueller Fragestellungen. Unbedingte Termintreue
sowie Verschwiegenheit und Gewähr für den Ausschluss von
Interessenkollisionen und Gewähr der Einhaltung des Datenschutzes werden
bei der Leistungserbringung vorausgesetzt.Weiter wird erwartet, dass der
Auftragnehmer konstruktiv und impulsgebend mit dem Auftraggeber und der
INQA-Geschäftsstelle bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) zusammenarbeitet. Zu dieser Zusammenarbeit gehört,
dass er eigene Vorschläge für die inhaltliche und operative Umsetzung der
o. a. Ziele der Maßnahmen zur "Humanisierung der Arbeit" (HdA) entwickelt
und in die Schwerpunktsetzung der o. a. Titel, Initiative Neue Qualität
der Arbeit (INQA) und "Modellprogramm zur Bekämpfung arbeitsbedingter
Erkrankungen", einbringt. Der Projektträger hat insbesondere im Hinblick
auf die Fortentwicklung Gestaltungsaufgaben. So obliegt ihm die
Verpflichtung, - die bereits vorliegenden Entwicklungsstränge
(www.inqa.de) aufzugreifen und weiterzuentwickeln, - bereits in der
Konzeptionsphase die Gestaltungsvorgaben für eine wirkungsvolle Transfer-
und Medienarbeit zu berücksichtigen - die Projektarbeit in die bestehenden
Netzwerkstrukturen (www.inqa.de) so einzubinden, dass diese Impulsgeber
für den Ausbau und für die Weiterentwicklung der Netzwerke dienen. Umfang
Der Umfang der Dienstleistung bemisst sich nach den verfügbaren
Haushaltsmitteln. Danach beträgt das Gesamtfördervolumen in 2009 für beide
Instrumente INQA und Modellprogramm zusammen insgesamt ca. 8 700 000 EUR
mit Steigerungen von jeweils 1 000 000 EUR pro Jahr bis 2012. Mit diesen
Haushaltsmitteln sollen jährlich ca. 20-25 Projekte bewilligt werden.
Zeitrahmen Die Projektarbeit ist zunächst bis zum Jahr 2012 vorgesehen.
Die Bedingungen für eine darüber hinaus gehende mögliche Verlängerung
werden im zu schließenden Vertrag geregelt (s. auch unter Optionen
II.2.2)).
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 75131000,
75111100.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.2) Optionen: Ja.
Beschreibung der Optionen: (1) Option Ob eine Verlängerung der
Projektarbeit über 2012 erfolgen wird, ist aus heutiger Sicht nicht
abschließend abschätzbar. Ob und wie lange sie gegebenenfalls erfolgt,
wird dann unter anderem auch davon abhängig sein, dass über 2012 hinaus
Finanzmittel für die Maßnhame zur Verfügung stehen werden. (2) Option Eine
spätere Beleihung des Projektträgers nach § 44 BHO ist vorgesehen, wenn
die Voraussetzungen gegeben sind. Sie wäre erforderlich im Zusammenhang
mit folgenden Tätigkeiten des Auftragnehmers: - Erlass der
Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid (VV Nr. 5
zu § 44 BHO), - Anhörung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), -
Änderung oder Aufhebung von Bewilligungsbescheiden, - Erhebung von Zinsen,
- Treuhänderische Verwaltung der für die Projektarbeit der
Zuwendungsempfänger bereitgestellten Haushaltmittel des BMAS.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer
in Monaten: 38 (ab Auftragsvergabe).
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Gemäß
Verdingungsunterlagen.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
(Gesellschaft bürgerlichen Rechts) siehe VI.3).
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: (1) Name, Adresse und Hauptsitz; (2) Angabe einer
Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen Kommunikationsadressen; (3)
Kurzdarstellung der allgemeinen Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche; (4)
aktuelles Organigramm (soweit vorhanden); (5) Anzahl eigener Mitarbeiter
und der durchsschnittlich eingesetzten anderen Arbeitskräfte wie
Honorarkräfte, Leiharbeitskräfte u.ä.; (6) Erklärung des Bieters, dass
(6.1) über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; (6.2) er
sich nicht in Liquidation befindet; (6.3) keine Person, deren Verhalten
dem Bieter zuzurechnen ist, wegen der in § 7a Nr. 2 Abs. 1 Buchstabe a)
bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen
anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist; (6.4) er seine Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat; (6.5) er allen evtl.
bestehenden Pflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK
oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nachkommt.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur
Sicherstellung einer möglichst anlauffreien Aufgabenbearbeitung sind
vertiefte Kenntnisse der Inhalte und Verfahren der Projektförderung, dem
Controlling von Projekten, der Vor- und Nachkalkulationsprüfung sowie der
Bonitätsprüfungen nachzuweisen. Die fachliche Eignung und
Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss darüber hinaus hinsichtlich
folgender Punkte nachgewiesen werden: Kenntnis der wissenschaftlichen und
wirtschaftspolitischen Diskussionen auf den Gebieten Arbeitsforschung
einschließlich Arbeitsschutz, Unternehmenskultur und Wissens- und
Technologietransfer. Darstellung der fachlich-wissenschaftlichen
Unabhängigkeit und organisatorischen Eigenständigkeit sowie eines internen
Controllingsystems. Nachweis von Erfahrung in der Zusammenarbeit mit
öffentlichen Auftraggebern, insbesondere mit Bundesministerien
hinsichtlich mit dem zu vergebenden Auftag vergleichbaren Leistungen unter
Benennung der entsprechenden Aufträge der letzten 5 Jahre und der
Ansprechpartner bei den Auftraggebern. Nachweis von fundierten Kenntnissen
im Haushalts- und Verwaltungsrecht (insbesondere
Verwaltungsverfahrensgesetz, Bundeshaushaltsordnung mit den allgemeinen
Verwaltungsvorschriften, Zuwendungsrecht, Regelungen zum ESF,
Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen
für Forschung, Entwicklung und Innovation) im Hinblick auf das mit der
Ausführung der entsprechenden Teilleistungen des Auftrages befasste
Personal. Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, die fachlich und administrativ erfahren sind und mit den
einschlägigen für die Forschungs- und Gründungsförderung geltenden
Bestimmungen sowie mit dem Projektförder-Informationssystem (profi)
vertraut sind. Das einzusetzende Team muss darauf eingerichtet sein, dass
der Gestaltungsauftrag im Bearbeitungsprozess Veränderungen erfahren kann.
Für den Leiter oder die Leiterin der Projektträgerschaft muss durch
Nachweise über Ausbildungsabschluss und berufliche Tätigkeit belegt
werden, dass er fachlich und administrativ geeignet ist, mit den
einschlägigen, für die Forschungs- und Gründungsförderung geltenden
Bestimmungen sowie mit dem Projektförder-Informationssystem (profi)
vertraut ist und flexibel auf Veränderungen des Gestaltungsauftrag im
Bearbeitungsprozess reagieren kann. Nachweis von Erfahrungen in der
Öffentlichkeitsarbeit sowie in der Vorbereitung und Durchführung von
Expertengesprächen und Fachveranstaltungen, Kongressen, Messeauftritten
etc. In einer formlosen Skizze (ca. 3 Seiten) sind die eigenen
Vorstellungen zur Leistungserbringung (siehe II.1.5)) kurz darzustellen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten: Nein.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren.
Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze (ca. 3
DIN A 4 Seiten) Projektskizze zu der unter Abschnitt II.1.5) umrissenen
Leistung vorzulegen (s. III.2.3), letzte Punkt). Anhand dieser
Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern die 5 ausgewählt, die
zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien
werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung der
Projektskizze sein. Wenn Sie bis zum 1.6.2009 keine Aufforderung zur
Angebotsabgabe erhalten haben, konnte Ihr Antrag nicht berücksichtigt
werden; eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander
folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der
Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der
Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Zb 1 - 04812 - 3 /
1.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
16.2.2009.
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können: Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: (1) Information (zur Bietergemeinschaft)
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine
Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der
Bietergemeinschaft), erklären für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung
ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im
Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung
gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung
(§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass
ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung
nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet. (2) Information (zur
freiwilligen EU-weitern Bekanntmachung auf SIMAP) Die Veröffentlichung
erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche Veröffentlichung der
Europäischen Gemeinschaft, obwohl der Auftrag unter die Kategorie 27 des
Anhangs I Teil B fällt und damit nicht der europaweiten
Bekanntmachungspflicht unterliegt. (3) Information (zur Form des
Teilnahmeantrages) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages
sicherzustellen, soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem
fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender
Aufschrift versehen werden: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Zb 1 Zentrale Vergabestelle Rochusstraße 1 53123 Bonn Nicht
öffnen! Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb 1 - 04812 -
3 / 1. (4) Information (zum Zuschlagsvorbehalt) Die Erteilung des
Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten
Haushaltsmittel. (5) Information (weiterer Zuschlagsvorbehalt zu Option 2.
unter II.2.2) Sollte die optional ausgeschriebene Beleihung tatsächlich
Gegenstand des zu schließenden Vertrages werden, steht der Zuschlag
insoweit unter dem Vorbehalt, dass die zu beteiligenden Obersten
Bundesbehörden im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht die hierfür
erforderlichen Zustimmungen erteilen.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, D-53113 Bonn.
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für Nachprüfungsverfahren gilt die Frist
gemäß § 13 Vergabeverordnung.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 8.1.2009.
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