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Ausschreibung, Auftragsbekanntmachung: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - D-Bonn
Dienstleistungen der Exekutive
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Dokument Nr...: 5882-2009
Veröffentlicht: 09.01.2009
*
  BEKANNTMACHUNG
  Dienstleistungsauftrag
  ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
  I.1)	NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Bundesministerium für Arbeit
  und Soziales (BMAS), Rochusstraße 1, D-53107 Bonn. Tel. +49 228995271604.
  E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de. Fax +49 228995272253.
  Internet-Adresse(n):
  Hauptadresse des Auftraggebers: www.bmas.bund.de.
  Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
  Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
  Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
  Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
  Kontaktstellen.
  Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
  Kontaktstellen.
  I.2)	ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
  Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
  einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen.
  Sozialwesen.
  Sonstiges: Renten- und Alterssicherung, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz,
  Arbeitsmarktpolitik.
  Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
  Auftraggeber: Nein.
  ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
  II.1)  BESCHREIBUNG
  II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Durchführung von
  Zuwendungsprojekten im Rahmen der Maßnahmen zur Humanisierung der Arbeit.
  II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
  Dienstleistung: Dienstleistung.
  Dienstleistungskategorie: Nr. 27.
  Hauptort der Dienstleistung: Verbindungsstelle im BMAS befindet sich in in
  Berlin.
  NUTS-Code: DE3.
  II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
  II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Der
  zu vergebende Auftrag umfasst die Projektträgerschaft im Rahmen des
  BMAS-Programms "Maßnahmen zur Humanisierung der Arbeit" (HdA). Die zu
  vergebende Projektträgerschaft soll das BMAS durch Übernahme von
  wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben bei der
  Vergabe von Zuwendungen im Rahmen des Programms entlasten und gleichzeitig
  maßgeblich die Fortentwicklung  im enger Zusammenarbeit mit den für
  Transfer- und Medienarbeit zuständigen Einheiten  prägen. Dem
  Projektträger obliegt insbesondere - die Beratung der Antragsteller, - die
  inhaltliche und formale Prüfung der Anträge, - die Vorbereitung der
  Förderentscheidungen, - die Vorbereitung der finanziellen Abwicklung der
  Zuwendungen, - die Prüfung der Zwischen- und Verwendungsnachweise der
  geförderten Projekte, Vorort-Besuche bei den Zuwendungsempfängern, - die
  Unterstützung von projekt- und programmbezogenen Evaluationen, - die
  Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Programms und Unterstützung des
  BMAS bei der Bearbeitung aktueller Fragestellungen. Unbedingte Termintreue
  sowie Verschwiegenheit und Gewähr für den Ausschluss von
  Interessenkollisionen und Gewähr der Einhaltung des Datenschutzes werden
  bei der Leistungserbringung vorausgesetzt.Weiter wird erwartet, dass der
  Auftragnehmer konstruktiv und impulsgebend mit dem Auftraggeber und der
  INQA-Geschäftsstelle bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
  Arbeitsmedizin (BAuA) zusammenarbeitet. Zu dieser Zusammenarbeit gehört,
  dass er eigene Vorschläge für die inhaltliche und operative Umsetzung der
  o. a. Ziele der Maßnahmen zur "Humanisierung der Arbeit" (HdA) entwickelt
  und in die Schwerpunktsetzung der o. a. Titel, Initiative Neue Qualität
  der Arbeit (INQA) und "Modellprogramm zur Bekämpfung arbeitsbedingter
  Erkrankungen", einbringt. Der Projektträger hat insbesondere im Hinblick
  auf die Fortentwicklung Gestaltungsaufgaben. So obliegt ihm die
  Verpflichtung, - die bereits vorliegenden Entwicklungsstränge
  (www.inqa.de) aufzugreifen und weiterzuentwickeln, - bereits in der
  Konzeptionsphase die Gestaltungsvorgaben für eine wirkungsvolle Transfer-
  und Medienarbeit zu berücksichtigen - die Projektarbeit in die bestehenden
  Netzwerkstrukturen (www.inqa.de) so einzubinden, dass diese Impulsgeber
  für den Ausbau und für die Weiterentwicklung der Netzwerke dienen. Umfang
  Der Umfang der Dienstleistung bemisst sich nach den verfügbaren
  Haushaltsmitteln. Danach beträgt das Gesamtfördervolumen in 2009 für beide
  Instrumente INQA und Modellprogramm zusammen insgesamt ca. 8 700 000 EUR
  mit Steigerungen von jeweils 1 000 000 EUR pro Jahr bis 2012. Mit diesen
  Haushaltsmitteln sollen jährlich ca. 20-25 Projekte bewilligt werden.
  Zeitrahmen Die Projektarbeit ist zunächst bis zum Jahr 2012 vorgesehen.
  Die Bedingungen für eine darüber hinaus gehende mögliche Verlängerung
  werden im zu schließenden Vertrag geregelt (s. auch unter Optionen
  II.2.2)).
  II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 75131000,
  75111100.
  II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein.
  II.1.8)  Aufteilung in Lose: Nein.
  II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
  II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
  II.2.2)  Optionen: Ja.
  Beschreibung der Optionen: (1) Option Ob eine Verlängerung der
  Projektarbeit über 2012 erfolgen wird, ist aus heutiger Sicht nicht
  abschließend abschätzbar. Ob und wie lange sie gegebenenfalls erfolgt,
  wird dann unter anderem auch davon abhängig sein, dass über 2012 hinaus
  Finanzmittel für die Maßnhame zur Verfügung stehen werden. (2) Option Eine
  spätere Beleihung des Projektträgers nach § 44 BHO ist vorgesehen, wenn
  die Voraussetzungen gegeben sind. Sie wäre erforderlich im Zusammenhang
  mit folgenden Tätigkeiten des Auftragnehmers: - Erlass der
  Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid (VV Nr. 5
  zu § 44 BHO), - Anhörung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), -
  Änderung oder Aufhebung von Bewilligungsbescheiden, - Erhebung von Zinsen,
  - Treuhänderische Verwaltung der für die Projektarbeit der
  Zuwendungsempfänger bereitgestellten Haushaltmittel des BMAS.
  II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer
  in Monaten: 38 (ab Auftragsvergabe).
  ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
  INFORMATIONEN
  III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
  III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
  auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Gemäß
  Verdingungsunterlagen.
  III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
  wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
  (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)  siehe VI.3).
  III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
  III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
  III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
  hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
  und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
  überprüfen: (1) Name, Adresse und Hauptsitz; (2) Angabe einer
  Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen Kommunikationsadressen; (3)
  Kurzdarstellung der allgemeinen Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche; (4)
  aktuelles Organigramm (soweit vorhanden); (5) Anzahl eigener Mitarbeiter
  und der durchsschnittlich eingesetzten anderen Arbeitskräfte wie
  Honorarkräfte, Leiharbeitskräfte u.ä.; (6) Erklärung des Bieters, dass
  (6.1) über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren oder ein
  vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung
  beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; (6.2) er
  sich nicht in Liquidation befindet; (6.3) keine Person, deren Verhalten
  dem Bieter zuzurechnen ist, wegen der in § 7a Nr. 2 Abs. 1 Buchstabe a)
  bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen
  anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist; (6.4) er seine Verpflichtung
  zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen
  Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat; (6.5) er allen evtl.
  bestehenden Pflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK
  oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nachkommt.
  III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
  erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur
  Sicherstellung einer möglichst anlauffreien Aufgabenbearbeitung sind
  vertiefte Kenntnisse der Inhalte und Verfahren der Projektförderung, dem
  Controlling von Projekten, der Vor- und Nachkalkulationsprüfung sowie der
  Bonitätsprüfungen nachzuweisen. Die fachliche Eignung und
  Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss darüber hinaus hinsichtlich
  folgender Punkte nachgewiesen werden: Kenntnis der wissenschaftlichen und
  wirtschaftspolitischen Diskussionen auf den Gebieten Arbeitsforschung
  einschließlich Arbeitsschutz, Unternehmenskultur und Wissens- und
  Technologietransfer. Darstellung der fachlich-wissenschaftlichen
  Unabhängigkeit und organisatorischen Eigenständigkeit sowie eines internen
  Controllingsystems. Nachweis von Erfahrung in der Zusammenarbeit mit
  öffentlichen Auftraggebern, insbesondere mit Bundesministerien
  hinsichtlich mit dem zu vergebenden Auftag vergleichbaren Leistungen unter
  Benennung der entsprechenden Aufträge der letzten 5 Jahre und der
  Ansprechpartner bei den Auftraggebern. Nachweis von fundierten Kenntnissen
  im Haushalts- und Verwaltungsrecht (insbesondere
  Verwaltungsverfahrensgesetz, Bundeshaushaltsordnung mit den allgemeinen
  Verwaltungsvorschriften, Zuwendungsrecht, Regelungen zum ESF,
  Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen
  für Forschung, Entwicklung und Innovation) im Hinblick auf das mit der
  Ausführung der entsprechenden Teilleistungen des Auftrages befasste
  Personal. Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeiterinnen
  und Mitarbeitern, die fachlich und administrativ erfahren sind und mit den
  einschlägigen für die Forschungs- und Gründungsförderung geltenden
  Bestimmungen sowie mit dem Projektförder-Informationssystem (profi)
  vertraut sind. Das einzusetzende Team muss darauf eingerichtet sein, dass
  der Gestaltungsauftrag im Bearbeitungsprozess Veränderungen erfahren kann.
  Für den Leiter oder die Leiterin der Projektträgerschaft muss durch
  Nachweise über Ausbildungsabschluss und berufliche Tätigkeit belegt
  werden, dass er fachlich und administrativ geeignet ist, mit den
  einschlägigen, für die Forschungs- und Gründungsförderung geltenden
  Bestimmungen sowie mit dem Projektförder-Informationssystem (profi)
  vertraut ist und flexibel auf Veränderungen des Gestaltungsauftrag im
  Bearbeitungsprozess reagieren kann. Nachweis von Erfahrungen in der
  Öffentlichkeitsarbeit sowie in der Vorbereitung und Durchführung von
  Expertengesprächen und Fachveranstaltungen, Kongressen, Messeauftritten
  etc. In einer formlosen Skizze (ca. 3 Seiten) sind die eigenen
  Vorstellungen zur Leistungserbringung (siehe II.1.5)) kurz darzustellen.
  III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge: Nein.
  III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
  III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
  Berufsstand vorbehalten: Nein.
  III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
  Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
  betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.
  ABSCHNITT IV: VERFAHREN
  IV.1)  VERFAHRENSART
  IV.1.1)  Verfahrensart: Verhandlungsverfahren.
  Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
  IV.1.2)  Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
  Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Zahl der
  Wirtschaftsteilnehmer 5
  Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
  Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze (ca. 3
  DIN A 4 Seiten) Projektskizze zu der unter Abschnitt II.1.5) umrissenen
  Leistung vorzulegen (s. III.2.3), letzte Punkt). Anhand dieser
  Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern die 5 ausgewählt, die
  zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien
  werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung der
  Projektskizze sein. Wenn Sie bis zum 1.6.2009 keine Aufforderung zur
  Angebotsabgabe erhalten haben, konnte Ihr Antrag nicht berücksichtigt
  werden; eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
  IV.1.3)  Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
  Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander
  folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
  erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.
  IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
  IV.2.1)  Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
  auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der
  Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der
  Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
  IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
  IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
  IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Zb 1 - 04812 - 3 /
  1.
  IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
  IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
  16.2.2009.
  IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
  verfasst werden können: Deutsch.
  ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
  VI.1)  DAUERAUFTRAG: Nein.
  VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
  GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
  VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN: (1) Information (zur Bietergemeinschaft)
  Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine
  Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
  Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der
  Bietergemeinschaft), erklären für den Abschluss und die Durchführung des
  Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung
  ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im
  Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung
  gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung
  (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass
  ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung
  nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle
  Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet. (2) Information (zur
  freiwilligen EU-weitern Bekanntmachung auf SIMAP) Die Veröffentlichung
  erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche Veröffentlichung der
  Europäischen Gemeinschaft, obwohl der Auftrag unter die Kategorie 27 des
  Anhangs I Teil B fällt und damit nicht der europaweiten
  Bekanntmachungspflicht unterliegt. (3) Information (zur Form des
  Teilnahmeantrages) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages
  sicherzustellen, soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem
  fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender
  Aufschrift versehen werden: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  Referat Zb 1	Zentrale Vergabestelle Rochusstraße 1 53123 Bonn Nicht
  öffnen!  Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb 1 - 04812 -
  3 / 1. (4) Information (zum Zuschlagsvorbehalt) Die Erteilung des
  Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten
  Haushaltsmittel. (5) Information (weiterer Zuschlagsvorbehalt zu Option 2.
  unter II.2.2) Sollte die optional ausgeschriebene Beleihung tatsächlich
  Gegenstand des zu schließenden Vertrages werden, steht der Zuschlag
  insoweit unter dem Vorbehalt, dass die zu beteiligenden Obersten
  Bundesbehörden im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht die hierfür
  erforderlichen Zustimmungen erteilen.
  VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
  VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
  Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, D-53113 Bonn.
  VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
  die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für Nachprüfungsverfahren gilt die Frist
  gemäß § 13 Vergabeverordnung.
  VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 8.1.2009.
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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