Ausschreibung: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - D-Bonn Dienstleistungen der Exekutive Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung Dokument Nr...: 5882-2009 Veröffentlicht: 09.01.2009 * BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Rochusstraße 1, D-53107 Bonn. Tel. +49 228995271604. E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de. Fax +49 228995272253. Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: www.bmas.bund.de. Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen. Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen. I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen. Sozialwesen. Sonstiges: Renten- und Alterssicherung, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Arbeitsmarktpolitik. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein. ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Durchführung von Zuwendungsprojekten im Rahmen der Maßnahmen zur Humanisierung der Arbeit. II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: Dienstleistung. Dienstleistungskategorie: Nr. 27. Hauptort der Dienstleistung: Verbindungsstelle im BMAS befindet sich in in Berlin. NUTS-Code: DE3. II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag. II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Der zu vergebende Auftrag umfasst die Projektträgerschaft im Rahmen des BMAS-Programms "Maßnahmen zur Humanisierung der Arbeit" (HdA). Die zu vergebende Projektträgerschaft soll das BMAS durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben bei der Vergabe von Zuwendungen im Rahmen des Programms entlasten und gleichzeitig maßgeblich die Fortentwicklung im enger Zusammenarbeit mit den für Transfer- und Medienarbeit zuständigen Einheiten prägen. Dem Projektträger obliegt insbesondere - die Beratung der Antragsteller, - die inhaltliche und formale Prüfung der Anträge, - die Vorbereitung der Förderentscheidungen, - die Vorbereitung der finanziellen Abwicklung der Zuwendungen, - die Prüfung der Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte, Vorort-Besuche bei den Zuwendungsempfängern, - die Unterstützung von projekt- und programmbezogenen Evaluationen, - die Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Programms und Unterstützung des BMAS bei der Bearbeitung aktueller Fragestellungen. Unbedingte Termintreue sowie Verschwiegenheit und Gewähr für den Ausschluss von Interessenkollisionen und Gewähr der Einhaltung des Datenschutzes werden bei der Leistungserbringung vorausgesetzt.Weiter wird erwartet, dass der Auftragnehmer konstruktiv und impulsgebend mit dem Auftraggeber und der INQA-Geschäftsstelle bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zusammenarbeitet. Zu dieser Zusammenarbeit gehört, dass er eigene Vorschläge für die inhaltliche und operative Umsetzung der o. a. Ziele der Maßnahmen zur "Humanisierung der Arbeit" (HdA) entwickelt und in die Schwerpunktsetzung der o. a. Titel, Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) und "Modellprogramm zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen", einbringt. Der Projektträger hat insbesondere im Hinblick auf die Fortentwicklung Gestaltungsaufgaben. So obliegt ihm die Verpflichtung, - die bereits vorliegenden Entwicklungsstränge (www.inqa.de) aufzugreifen und weiterzuentwickeln, - bereits in der Konzeptionsphase die Gestaltungsvorgaben für eine wirkungsvolle Transfer- und Medienarbeit zu berücksichtigen - die Projektarbeit in die bestehenden Netzwerkstrukturen (www.inqa.de) so einzubinden, dass diese Impulsgeber für den Ausbau und für die Weiterentwicklung der Netzwerke dienen. Umfang Der Umfang der Dienstleistung bemisst sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln. Danach beträgt das Gesamtfördervolumen in 2009 für beide Instrumente INQA und Modellprogramm zusammen insgesamt ca. 8 700 000 EUR mit Steigerungen von jeweils 1 000 000 EUR pro Jahr bis 2012. Mit diesen Haushaltsmitteln sollen jährlich ca. 20-25 Projekte bewilligt werden. Zeitrahmen Die Projektarbeit ist zunächst bis zum Jahr 2012 vorgesehen. Die Bedingungen für eine darüber hinaus gehende mögliche Verlängerung werden im zu schließenden Vertrag geregelt (s. auch unter Optionen II.2.2)). II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 75131000, 75111100. II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein. II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein. II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein. II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS II.2.2) Optionen: Ja. Beschreibung der Optionen: (1) Option Ob eine Verlängerung der Projektarbeit über 2012 erfolgen wird, ist aus heutiger Sicht nicht abschließend abschätzbar. Ob und wie lange sie gegebenenfalls erfolgt, wird dann unter anderem auch davon abhängig sein, dass über 2012 hinaus Finanzmittel für die Maßnhame zur Verfügung stehen werden. (2) Option Eine spätere Beleihung des Projektträgers nach § 44 BHO ist vorgesehen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Sie wäre erforderlich im Zusammenhang mit folgenden Tätigkeiten des Auftragnehmers: - Erlass der Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid (VV Nr. 5 zu § 44 BHO), - Anhörung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), - Änderung oder Aufhebung von Bewilligungsbescheiden, - Erhebung von Zinsen, - Treuhänderische Verwaltung der für die Projektarbeit der Zuwendungsempfänger bereitgestellten Haushaltmittel des BMAS. II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer in Monaten: 38 (ab Auftragsvergabe). ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Gemäß Verdingungsunterlagen. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) siehe VI.3). III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein. III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (1) Name, Adresse und Hauptsitz; (2) Angabe einer Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen Kommunikationsadressen; (3) Kurzdarstellung der allgemeinen Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche; (4) aktuelles Organigramm (soweit vorhanden); (5) Anzahl eigener Mitarbeiter und der durchsschnittlich eingesetzten anderen Arbeitskräfte wie Honorarkräfte, Leiharbeitskräfte u.ä.; (6) Erklärung des Bieters, dass (6.1) über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; (6.2) er sich nicht in Liquidation befindet; (6.3) keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, wegen der in § 7a Nr. 2 Abs. 1 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist; (6.4) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat; (6.5) er allen evtl. bestehenden Pflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nachkommt. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur Sicherstellung einer möglichst anlauffreien Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse der Inhalte und Verfahren der Projektförderung, dem Controlling von Projekten, der Vor- und Nachkalkulationsprüfung sowie der Bonitätsprüfungen nachzuweisen. Die fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss darüber hinaus hinsichtlich folgender Punkte nachgewiesen werden: Kenntnis der wissenschaftlichen und wirtschaftspolitischen Diskussionen auf den Gebieten Arbeitsforschung einschließlich Arbeitsschutz, Unternehmenskultur und Wissens- und Technologietransfer. Darstellung der fachlich-wissenschaftlichen Unabhängigkeit und organisatorischen Eigenständigkeit sowie eines internen Controllingsystems. Nachweis von Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern, insbesondere mit Bundesministerien hinsichtlich mit dem zu vergebenden Auftag vergleichbaren Leistungen unter Benennung der entsprechenden Aufträge der letzten 5 Jahre und der Ansprechpartner bei den Auftraggebern. Nachweis von fundierten Kenntnissen im Haushalts- und Verwaltungsrecht (insbesondere Verwaltungsverfahrensgesetz, Bundeshaushaltsordnung mit den allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Zuwendungsrecht, Regelungen zum ESF, Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation) im Hinblick auf das mit der Ausführung der entsprechenden Teilleistungen des Auftrages befasste Personal. Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die fachlich und administrativ erfahren sind und mit den einschlägigen für die Forschungs- und Gründungsförderung geltenden Bestimmungen sowie mit dem Projektförder-Informationssystem (profi) vertraut sind. Das einzusetzende Team muss darauf eingerichtet sein, dass der Gestaltungsauftrag im Bearbeitungsprozess Veränderungen erfahren kann. Für den Leiter oder die Leiterin der Projektträgerschaft muss durch Nachweise über Ausbildungsabschluss und berufliche Tätigkeit belegt werden, dass er fachlich und administrativ geeignet ist, mit den einschlägigen, für die Forschungs- und Gründungsförderung geltenden Bestimmungen sowie mit dem Projektförder-Informationssystem (profi) vertraut ist und flexibel auf Veränderungen des Gestaltungsauftrag im Bearbeitungsprozess reagieren kann. Nachweis von Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit sowie in der Vorbereitung und Durchführung von Expertengesprächen und Fachveranstaltungen, Kongressen, Messeauftritten etc. In einer formlosen Skizze (ca. 3 Seiten) sind die eigenen Vorstellungen zur Leistungserbringung (siehe II.1.5)) kurz darzustellen. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein. III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein. III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja. ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein. IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze (ca. 3 DIN A 4 Seiten) Projektskizze zu der unter Abschnitt II.1.5) umrissenen Leistung vorzulegen (s. III.2.3), letzte Punkt). Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern die 5 ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung der Projektskizze sein. Wenn Sie bis zum 1.6.2009 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben, konnte Ihr Antrag nicht berücksichtigt werden; eine Benachrichtigung erfolgt nicht. IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja. IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind. IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein. IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Zb 1 - 04812 - 3 / 1. IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 16.2.2009. IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein. VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein. VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: (1) Information (zur Bietergemeinschaft) Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben: Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft), erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet. (2) Information (zur freiwilligen EU-weitern Bekanntmachung auf SIMAP) Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaft, obwohl der Auftrag unter die Kategorie 27 des Anhangs I Teil B fällt und damit nicht der europaweiten Bekanntmachungspflicht unterliegt. (3) Information (zur Form des Teilnahmeantrages) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat Zb 1 Zentrale Vergabestelle Rochusstraße 1 53123 Bonn Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb 1 - 04812 - 3 / 1. (4) Information (zum Zuschlagsvorbehalt) Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel. (5) Information (weiterer Zuschlagsvorbehalt zu Option 2. unter II.2.2) Sollte die optional ausgeschriebene Beleihung tatsächlich Gegenstand des zu schließenden Vertrages werden, steht der Zuschlag insoweit unter dem Vorbehalt, dass die zu beteiligenden Obersten Bundesbehörden im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht die hierfür erforderlichen Zustimmungen erteilen. VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, D-53113 Bonn. VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für Nachprüfungsverfahren gilt die Frist gemäß § 13 Vergabeverordnung. VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 8.1.2009. -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de