Ausschreibung, Auftragsbekanntmachung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - D-Bad Schwalbach Öffentlicher Verkehr (Straße) Personensonderbeförderung (Straße) Bedarfspersonenbeförderung Dokument Nr...: 5832-2009 Veröffentlicht: 09.01.2009 * BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV), Heimbacher Str. 7, D-65307 Bad Schwalbach. Weitere Auskünfte erteilen: IGDB GmbH, Im Steingrund 3, Kontakt Frau Velten, z. Hd. von "div. Linienbündel RTV", D-63303 Dreieich. Tel. +49 61035067120. E-Mail: ausschreibung@igdb.de. Fax +49 61035067121. URL: www.igdb.de. Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: IGDB GmbH, Im Steingrund 3, Kontakt Frau Velten, z. Hd. von "div. Linienbündel RTV", D-63303 Dreieich. Tel. +49 61035067120. E-Mail: ausschreibung@igdb.de. Fax +49 61035067121. URL: www.igdb.de. Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: IGDB GmbH, Im Steingrund 3, Kontakt Frau Velten, z. Hd. von "div. Linienbündel RTV", D-63303 Dreieich. Tel. +49 61035067120. E-Mail: ausschreibung@igdb.de. Fax +49 61035067121. URL: www.igdb.de. I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Sonstiges: Lokale Nahverkehrsorganisation. Sonstiges: ÖPNV. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein. ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Linienbündel "RTK-Eltville/Walluf/Schlangenbad" (Los1), Linienbündel "RTK-Taunusstein" (Los 2), Linienbündel "RTK-Bad Schwalbach" (konzessionierter Linienverkehr) und Freigestellter Schülerverkehr zur Janusz-Korczak-Schule (Schule für für Lernhilfe) (Los 3), Linienbündel "RTK-Aar" (konzessionierter Linienverkehr) und Freigestellter Schülerverkehr zur Janusz-Korczak-Schule (Schule für für Lernhilfe) (Los 4). II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: Dienstleistung. Dienstleistungskategorie: Nr. 02. Hauptort der Dienstleistung: Rheingau-Taunus-Kreis. NUTS-Code: DE71D. II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag. II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Los 1: Linienbündel RTK Eltville/Walluf/Schlangenbad Busverkehrsleistungen der Linien 170, 172 und 173. Das Linienbündel umfasst die Ortsverkehre in den Städten und Gemeinden Eltville, Kiedrich, Schlangenbad, Walluf, Heidenrod und Lorch im Rheingau-Taunus-Kreis sowie Fahrten in die Landeshauptstadt Wiesbaden. Los 2: Linienbündel RTK Taunusstein Busverkehrsleistungen der Linien 241, 242, 243 und 270. Das Linienbündel umfasst die Ortsverkehre in den Städten und Gemeinden Taunusstein, Hohenstein und Hünstetten im Rheingau-Taunus-Kreis sowie Fahrten in die Landeshauptstadt Wiesbaden. Los 3: Linienbündel RTK Bad Schwalbach & Freigestellter Schülerverkehr Teilleistung A: Busverkehrsleistungen der Linien 201, 202, 203, 204, 205, 207, 208, 211, 212 und 242b; Teilleistung B: Freigestellter Schülerverkehr der Tour 52 und Tour 60. Das Linienbündel (Teilleistung A) umfasst die Ortsverkehre in den Städten und Gemeinden Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hohenstein, Lorch, Schlangenbad und Taunusstein im Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen) sowie Fahrten in den Verbandsgemeinden Nastätten und Katzenelnbogen im Rhein-Lahn-Kreis (Rheinland-Pfalz). Der Freigestellte Schülerverkehr (Teilleistung B) umfasst Fahrten zur Janusz-Korczak-Schule (Schule für Lernhilfe) in Bad Schwalbach. Los 4: Linienbündel RTK Aar (Rufbus) & Freigestellter Schülerverkehr Teilleistung A: Rufbus-Verkehrsleistungen der Linien 201a, 202a, 205a, 206, 207a, 209, 211a, 212a, 242a und 249; Teilleistung B: Freigestellter Schülerverkehr der Tour 54, Tour 56 und Tour 57. Das Linienbündel (Teilleistung A) umfasst die Ortsverkehre in den Städten und Gemeinden Aarbergen, Bad Schwalbach, Hohenstein, Heidenrod, Lorch, Schlangenbad und Taunusstein im Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen) sowie Fahrten in der Verbandsgemeinde Nastätten im Rhein-Lahn-Kreis (Rheinland-Pfalz). Der Freigestellte Schülerverkehr (Teilleistung B) umfasst Fahrten zur Janusz-Korczak-Schule (Schule für Lernhilfe) in Bad Schwalbach. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 60112000, 60140000, 60130000. II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja. II.1.8) Aufteilung in Lose: Ja. Sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden: für ein oder mehrere Lose. II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein. II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Los 1: Die Leistungen im Busverkehr können fahrplanmäßig mit 17 Fahrzeugen (9 Standardbusse (niederflur), 6 Standardbusse, 2 Gelenkbusse) und gerundeten 661 915 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 28 526 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Los 2: Die Leistungen im Busverkehr können fahrplanmäßig mit 17 Fahrzeugen (5 Standardbusse (niederflur), 12 Standardbusse) und gerundeten 529 188 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 20 126 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Los 3: Die Leistungen können fahrplanmäßig mit 20 Fahrzeugen (3 Standardbusse (niederflur), 13 Standardbusse, 4 Minibusse (niederflur)) und gerundeten 809 526 Nkm (Nutzwagenkilometern) p.a. (auf den konzessionierten Linienverkehr entfallen gerundete 781 862 Nkm, auf den Freigestellten Schülerverkehr entfallen gerundete 27 664 Nkm] sowie gerundeten 24 803 Fahrplanstunden p.a. (auf den konzessionierten Linienverkehr entfallen gerundete 23 872 Fahrplanstunden, auf den Freigestellten Schülerverkehr entfallen gerundete 931 Fahrplanstunden) erbracht werden. Zusätzliche oder weitere Fahrzeuge im Freigestellten Schülerverkehr sind nicht erforderlich, da im Freigestellten Schülerverkehr der Fahrzeugpool des konzessionierten Linienverkehrs genutzt werden kann. Los 4: Die Leistungen können fahrplanmäßig mit 8 Fahrzeugen (8 Kleinbusse) und gerundeten/geschätzten 254 848 Bkm (auf den konzessionierten Linienverkehr entfallen geschätzte 205 600 Bkm, auf den Freigestellten Schülerverkehr entfallen 49 248 Bkm) erbracht werden. Zusätzliche oder weitere Fahrzeuge im Freigestellten Schülerverkehr sind nicht erforderlich, da im Freigestellten Schülerverkehr der Fahrzeugpool des konzessionierten Linienverkehrs genutzt werden kann. II.2.2) Optionen: Nein. II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Beginn: 13.12.2009. Ende: 9.12.2017. ANGABEN ZU DEN LOSEN LOS-NR. 1 BEZEICHNUNG: Linienbündel RTK Eltville/Walluf/Schlangenbad. 1) KURZE BESCHREIBUNG: Busverkehrsleistungen Linie 170: Eltville Martinsthal Wiesbaden, Linie 172: Eltville Kloster Eberbach, Linie 173: Espenschied - Eltville. Das Linienbündel umfasst die Ortsverkehre in den Städten und Gemeinden Eltville, Kiedrich, Schlangenbad, Walluf, Heidenrod und Lorch im Rheingau-Taunus-Kreis sowie Fahrten in die Landeshauptstadt Wiesbaden. 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 60112000. 3) MENGE ODER UMFANG: Die Leistungen im Busverkehr können fahrplanmäßig mit 17 Fahrzeugen (9 Standardbusse (niederflur), 6 Standardbusse, 2 Gelenkbusse) und gerundeten 661 915 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 28 526 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. LOS-NR. 2 BEZEICHNUNG: Linienbündel RTK Taunusstein. 1) KURZE BESCHREIBUNG: Busverkehrsleistungen Linie 241: Seitzenhahn - Hahn - Neuhof, Linie 242: Hahn - Watzhahn - Born - Hahn, Linie 243: Strinz-Trinitatis/Neuhof - Bleidenstadt, Linie 270: Görsroth - Wehen - Wiesbaden. Das Linienbündel umfasst die Ortsverkehre in den Städten und Gemeinden Taunusstein, Hohenstein und Hünstetten im Rheingau-Taunus-Kreis sowie Fahrten in die Landeshauptstadt Wiesbaden. 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 60112000. 3) MENGE ODER UMFANG: Die Leistungen im Busverkehr können fahrplanmäßig mit 17 Fahrzeugen (5 Standardbusse (niederflur), 12 Standardbusse) und gerundeten 529 188 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 20 126 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. LOS-NR. 3 BEZEICHNUNG: Linienbündel RTK Bad Schwalbach & Freigestellter Schülerverkehr. 1) KURZE BESCHREIBUNG: Teilleistung A: Busverkehrsleistungen Linie 201: Nastätten - Zorn - Kemel - Bad Schwalbach, Linie 202: Dickschied - Kemel - Bad Schwalbach, Linie 203: Katzenelnbogen - Kemel - Bad Schwalbach, Linie 204: Martenroth - Laufenselden - Michelbach, Linie 205: Geroldstein - Kemel - Bad Schwalbach, Linie 207: Rückershausen - Breithardt - Bad Schwalbach, Linie 208: Adolfseck - Bad Schwalbach, Linie 211: Espenschied/Seitzenhahn - Bad Schwalbach, Linie 212: Bad Schwalbach - Fischbach - Ramschied - Bad Schwalbach, Linie 242b: Hahn - Watzhahn - Born - Hahn; Teilleistung B: Freigestellter Schülerverkehr Tour 52: Taunusstein - Bad Schwalbach, Tour 60: Aarbergen - Bad Schwalbach. Das Linienbündel (Teilleistung A) umfasst die Ortsverkehre in den Städten und Gemeinden Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hohenstein, Lorch, Schlangenbad und Taunusstein im Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen) sowie Fahrten in den Verbandsgemeinden Nastätten und Katzenelnbogen im Rhein-Lahn-Kreis (Rheinland-Pfalz). Der Freigestellte Schülerverkehr (Teilleistung B) umfasst Fahrten zur Janusz-Korczak-Schule (Schule für Lernhilfe) in Bad Schwalbach. 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 60112000, 60130000. 3) MENGE ODER UMFANG: Die Leistungen können fahrplanmäßig mit 20 Fahrzeugen (3 Standardbusse (niederflur), 13 Standardbusse, 4 Minibusse (niederflur)) und gerundeten 809 526 Nkm (Nutzwagenkilometern) p.a. (auf den konzessionierten Linienverkehr entfallen gerundete 781 862 Nkm, auf den Freigestellten Schülerverkehr entfallen gerundete 27 664 Nkm) sowie gerundeten 24 803 Fahrplanstunden p.a. (auf den konzessionierten Linienverkehr entfallen gerundete 23 872 Fahrplanstunden, auf den Freigestellten Schülerverkehr entfallen gerundete 931 Fahrplanstunden) erbracht werden. Zusätzliche oder weitere Fahrzeuge im Freigestellten Schülerverkehr sind nicht erforderlich, da im Freigestellten Schülerverkehr der Fahrzeugpool des konzessionierten Linienverkehrs genutzt werden kann. LOS-NR. 4 BEZEICHNUNG: Linienbündel RTK Aar (Rufbus) & Freigestellter Schülerverkehr. 1) KURZE BESCHREIBUNG: Teilleistung A: Rufbus-Verkehrsleistungen Linie 201a: Nastätten - Zorn - Kemel, Linie 202a: Geroldstein - Dickschied - Kemel, Linie 205a: Springen - Kemel, Linie 206: Hettenhain - Bad Schwalbach, Linie 207a: Breithardt - Bad Schwalbach, Linie 209: Watzhahn - Breithardt, Linie 211a: Espenschied - Wambach, Linie 212a: Bad Schwalbach - Fischbach - Ramschied - Bad Schwalbach, Linie 242a: Hahn - Watzhahn - Born - Hahn, Linie 249: Burg Hohenstein - Daisbach; Teilleistung B: Freigestellter Schülerverkehr Tour 54: Hohenstein - Bad Schwalbach, Tour 56: Schlangenbad - Bad Schwalbach, Tour 57: Heidenrod - Bad Schwalbach. Das Linienbündel (Teilleistung A) umfasst die Ortsverkehre in den Städten und Gemeinden Aarbergen, Bad Schwalbach, Hohenstein, Heidenrod, Lorch, Schlangenbad und Taunusstein im Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen) sowie Fahrten in der Verbandsgemeinde Nastätten im Rhein-Lahn-Kreis (Rheinland-Pfalz). Der Freigestellte Schülerverkehr (Teilleistung B) umfasst Fahrten zur Janusz-Korczak-Schule (Schule für Lernhilfe) in Bad Schwalbach. 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 60112000, 60140000, 60130000. 3) MENGE ODER UMFANG: Die Leistungen können fahrplanmäßig mit 8 Fahrzeugen (8 Kleinbusse) und gerundeten/geschätzten 254 848 Bkm (auf den konzessionierten Linienverkehr entfallen geschätzte 205 600 Bkm, auf den Freigestellten Schülerverkehr entfallen 49 248 Bkm) erbracht werden. Zusätzliche oder weitere Fahrzeuge im Freigestellten Schülerverkehr sind nicht erforderlich, da im Freigestellten Schülerverkehr der Fahrzeugpool des konzessionierten Linienverkehrs genutzt werden kann. ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Zur Sicherung der Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des AG aus den jeweiligen Verkehrsverträgen einschließlich nachvertraglicher Abwicklungspflichten muss der jeweils erfolgreiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung) für die Lose 1-3 nach § 14 VOL/A Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % des Netto-Gesamt-Auftragswertes des ersten vollen Kalenderjahres bereit stellen. Für das Los 4 muss der erfolgreiche Bieter (Gewinner der Ausschreibung) eine Sicherheitsleistung i.H.v. netto 6 000,00 EUR bereit stellen. Die Sicherheitsleistung ist durch Bankbürgschaft zu erbringen. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unbedingt und unbefristet sowie selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, der Anfechtung und der Vorausklage abzugeben. Die Sicherheitsleistung ist spätestens 14 Tage nach der durch den Auftraggeber erfolgten Vertragszeichnung zu erbringen. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B (i.d.F. vom 5.8.2003) soweit in den Vertragsbedingungen nicht etwas anderes geregelt ist. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform; Auftragserteilung nur an ein federführendes und bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft; gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder. Eine entsprechende Erklärung ist für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft gemäß Anlage G zum Angebotsschreiben Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft abzugeben. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Bieter, die sich im Rahmen einer Bietergemeinschaft an dieser Ausschreibung beteiligen, können darüber hinaus kein eigenständiges Angebot für das gleiche Los einreichen. Falls derartige Angebote eingehen sollten, würde dies zwingend sowohl zum Ausschluss des Angebotes des betreffenden Einzelbieters als auch bei Kenntnis der Bietergemeinschaft vom Angebot des Einzelbieters des Angebotes der Bietergemeinschaft führen. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein. III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Bietererklärung zur Zuverlässigkeit einschl. Erklärung nach dem Gemeinsamen Runderlass vom 3.4.1995 i.d.F.v. 14.11.2007 (StAnz. S. 2327) über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen gem. Anlage D zum Angebotsschreiben - Nachweis der fachlichen Eignung i.S. des §§ 13a Abs. 1 Satz 2; 13 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 3 PBZugV durch Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4 und 6 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt; oder durch Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. Kopie einer EU-Lizenz entsprechend der EG-VO 684/92 i.d.F. 11/98, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung. Die Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem Datum der Angebotsabgabe enden. - Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (vgl. § 7 a Nr. 2 Abs. 5 VOL/A), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). (Dieser Nachweis kann als Kopie erfolgen. Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen). - Bietererklärung "Darlegung zu kommunalwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen" gem. Anlage F zum Angebotsschreiben - Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (falls einschlägig) gem. Anlage G zum Angebotsschreiben - Bietererklärung zur Vergütung des Fahrpersonals gem. Anlage I zum Angebotsschreiben. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Für die Lose 1-3 hier: Busverkehrsleistung: Angabe der Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (1.1.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe (sowie ggf. Auflistung der bereits beauftragten künftig zu erbringenden Verkehrsleistungen); die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten siehe Anlage H1 zum Angebotsschreiben - Für Los 4 hier: Rufbus-Verkehrsleistung und Freigestellter Schülerverkehr: Ausgeführte Verkehrsleistungen im Rufbus-Verkehr und/oder Freigestellten Schülerverkehr, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (1.1.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Rechnungswert). gem. Anlage H 2 zum Angebotsschreiben - Bietererklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit: unterzeichnete Erklärung des Bewerbers hinsichtlich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. Anlage C zum Angebotsschreiben - Erklärung über von der öffentlichen Hand gewährte Vorteile gem. Anlage E zum Angebotsschreiben, - Bescheinigung in Steuersachen im Original oder als beglaubigte Kopie (die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.) - Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit im Original oder als beglaubigte Kopie (die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen). III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Falls aus Sicht des Bieters eine geringere Fahrzeuganzahl als die vom Auftraggeber vorgegebene ausreichen sollte: Nachweisführung mit Angebotsabgabe. Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung gem. Ziffer 3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (falls einschlägig). III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein. III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein. III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Nein. ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1. Preis. Gewichtung: 100. IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein. IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 1505. IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein. IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 2.2.2009 - 14:00. Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Preis: 25,00 EUR. Zahlungsbedingungen und -weise: Bar, Verrechnungsscheck, Überweisung Empfänger: IGDB GmbH, Kontonummer: 46131314, Bankleitzahl: 506 521 24 bei Kreditinstitut: Sparkasse Langen-Seligenstadt, Verwendungszweck (bitte immer angeben!) div. Linienbündel RTV"; Preis enthält 19 % Mehrwertsteuer. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 23.2.2009 - 10:00. IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Bis: 20.5.2009. IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein. ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein. VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein. VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Zur Anwendung des hessischen Präqualifikationsregisters vergleiche Vergabeunterlagen. VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3 , Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, D-64283 Darmstadt. Tel. +49 6151126348 / +49 6151120. Fax +49 6151125816. VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 7.1.2009. -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de