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Ausschreibung, Auftragsbekanntmachung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - D-Bad Schwalbach
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Personensonderbeförderung (Straße)
Bedarfspersonenbeförderung
Dokument Nr...: 5832-2009
Veröffentlicht: 09.01.2009
*
  BEKANNTMACHUNG
  Dienstleistungsauftrag
  ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
  I.1)	NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
  Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV), Heimbacher Str. 7, D-65307
  Bad Schwalbach.
  Weitere Auskünfte erteilen: IGDB GmbH, Im Steingrund 3, Kontakt Frau
  Velten, z. Hd. von "div. Linienbündel RTV", D-63303 Dreieich. Tel. +49
  61035067120. E-Mail: ausschreibung@igdb.de. Fax +49 61035067121. URL:
  www.igdb.de.
  Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
  Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
  Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: IGDB GmbH, Im Steingrund 3,
  Kontakt Frau Velten, z. Hd. von "div. Linienbündel RTV", D-63303 Dreieich.
  Tel. +49 61035067120. E-Mail: ausschreibung@igdb.de. Fax +49 61035067121.
  URL: www.igdb.de.
  Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: IGDB GmbH, Im Steingrund 3,
  Kontakt Frau Velten, z. Hd. von "div. Linienbündel RTV", D-63303 Dreieich.
  Tel. +49 61035067120. E-Mail: ausschreibung@igdb.de. Fax +49 61035067121.
  URL: www.igdb.de.
  I.2)	ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
  Sonstiges: Lokale Nahverkehrsorganisation.
  Sonstiges: ÖPNV.
  Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
  Auftraggeber: Nein.
  ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
  II.1)  BESCHREIBUNG
  II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Linienbündel
  "RTK-Eltville/Walluf/Schlangenbad" (Los1), Linienbündel "RTK-Taunusstein"
  (Los 2), Linienbündel "RTK-Bad Schwalbach" (konzessionierter
  Linienverkehr) und Freigestellter Schülerverkehr zur Janusz-Korczak-Schule
  (Schule für für Lernhilfe) (Los 3), Linienbündel "RTK-Aar"
  (konzessionierter Linienverkehr) und Freigestellter Schülerverkehr zur
  Janusz-Korczak-Schule (Schule für für Lernhilfe) (Los 4).
  II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
  Dienstleistung: Dienstleistung.
  Dienstleistungskategorie: Nr. 02.
  Hauptort der Dienstleistung: Rheingau-Taunus-Kreis.
  NUTS-Code: DE71D.
  II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
  II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Los
  1: Linienbündel RTK  Eltville/Walluf/Schlangenbad Busverkehrsleistungen
  der Linien 170, 172 und 173. Das Linienbündel umfasst die Ortsverkehre in
  den Städten und Gemeinden Eltville, Kiedrich, Schlangenbad, Walluf,
  Heidenrod und Lorch im Rheingau-Taunus-Kreis sowie Fahrten in die
  Landeshauptstadt Wiesbaden. Los 2: Linienbündel RTK  Taunusstein
  Busverkehrsleistungen der Linien 241, 242, 243 und 270. Das Linienbündel
  umfasst die Ortsverkehre in den Städten und Gemeinden Taunusstein,
  Hohenstein und Hünstetten im Rheingau-Taunus-Kreis sowie Fahrten in die
  Landeshauptstadt Wiesbaden. Los 3: Linienbündel RTK  Bad Schwalbach &
  Freigestellter Schülerverkehr Teilleistung A: Busverkehrsleistungen der
  Linien 201, 202, 203, 204, 205, 207, 208, 211, 212 und 242b; Teilleistung
  B: Freigestellter Schülerverkehr der Tour 52 und Tour 60. Das Linienbündel
  (Teilleistung A) umfasst die Ortsverkehre in den Städten und Gemeinden
  Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hohenstein, Lorch, Schlangenbad und
  Taunusstein im Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen) sowie Fahrten in den
  Verbandsgemeinden Nastätten und Katzenelnbogen im Rhein-Lahn-Kreis
  (Rheinland-Pfalz). Der Freigestellte Schülerverkehr (Teilleistung B)
  umfasst Fahrten zur Janusz-Korczak-Schule (Schule für Lernhilfe) in Bad
  Schwalbach. Los 4: Linienbündel RTK  Aar (Rufbus) & Freigestellter
  Schülerverkehr Teilleistung A: Rufbus-Verkehrsleistungen der Linien 201a,
  202a, 205a, 206, 207a, 209, 211a, 212a, 242a und 249; Teilleistung B:
  Freigestellter Schülerverkehr der Tour 54, Tour 56 und Tour 57. Das
  Linienbündel (Teilleistung A) umfasst die Ortsverkehre in den Städten und
  Gemeinden Aarbergen, Bad Schwalbach, Hohenstein, Heidenrod, Lorch,
  Schlangenbad und Taunusstein im Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen) sowie
  Fahrten in der Verbandsgemeinde Nastätten im Rhein-Lahn-Kreis
  (Rheinland-Pfalz). Der Freigestellte Schülerverkehr (Teilleistung B)
  umfasst Fahrten zur Janusz-Korczak-Schule (Schule für Lernhilfe) in Bad
  Schwalbach.
  II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 60112000,
  60140000, 60130000.
  II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
  II.1.8)  Aufteilung in Lose: Ja.
  Sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden: für ein oder mehrere
  Lose.
  II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
  II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
  II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang: Los 1: Die Leistungen im Busverkehr
  können fahrplanmäßig mit 17 Fahrzeugen (9 Standardbusse (niederflur), 6
  Standardbusse, 2 Gelenkbusse) und gerundeten 661 915 Nkm
  (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 28 526 Fahrplanstunden p.a.
  erbracht werden. Los 2: Die Leistungen im Busverkehr können fahrplanmäßig
  mit 17 Fahrzeugen (5 Standardbusse (niederflur), 12 Standardbusse) und
  gerundeten 529 188 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 20 126
  Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Los 3: Die Leistungen können
  fahrplanmäßig mit 20 Fahrzeugen (3 Standardbusse (niederflur), 13
  Standardbusse, 4 Minibusse (niederflur)) und gerundeten 809 526 Nkm
  (Nutzwagenkilometern) p.a. (auf den konzessionierten Linienverkehr
  entfallen gerundete 781 862 Nkm, auf den Freigestellten Schülerverkehr
  entfallen gerundete 27 664 Nkm] sowie gerundeten 24 803 Fahrplanstunden
  p.a. (auf den konzessionierten Linienverkehr entfallen gerundete 23 872
  Fahrplanstunden, auf den Freigestellten Schülerverkehr entfallen gerundete
  931 Fahrplanstunden) erbracht werden. Zusätzliche oder weitere Fahrzeuge
  im Freigestellten Schülerverkehr sind nicht erforderlich, da im
  Freigestellten Schülerverkehr der Fahrzeugpool des konzessionierten
  Linienverkehrs genutzt werden kann. Los 4: Die Leistungen können
  fahrplanmäßig mit 8 Fahrzeugen (8 Kleinbusse) und gerundeten/geschätzten
  254 848 Bkm (auf den konzessionierten Linienverkehr entfallen geschätzte
  205 600 Bkm, auf den Freigestellten Schülerverkehr entfallen 49 248 Bkm)
  erbracht werden. Zusätzliche oder weitere Fahrzeuge im Freigestellten
  Schülerverkehr sind nicht erforderlich, da im Freigestellten
  Schülerverkehr der Fahrzeugpool des konzessionierten Linienverkehrs
  genutzt werden kann.
  II.2.2)  Optionen: Nein.
  II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG:
  Beginn: 13.12.2009. Ende: 9.12.2017.
  ANGABEN ZU DEN LOSEN
  LOS-NR. 1
  BEZEICHNUNG: Linienbündel RTK  Eltville/Walluf/Schlangenbad.
  1)  KURZE BESCHREIBUNG: Busverkehrsleistungen Linie 170: Eltville
  Martinsthal  Wiesbaden, Linie 172: Eltville  Kloster Eberbach, Linie
  173: Espenschied - Eltville. Das Linienbündel umfasst die Ortsverkehre in
  den Städten und Gemeinden Eltville, Kiedrich, Schlangenbad, Walluf,
  Heidenrod und Lorch im Rheingau-Taunus-Kreis sowie Fahrten in die
  Landeshauptstadt Wiesbaden.
  2)  GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 60112000.
  3)  MENGE ODER UMFANG: Die Leistungen im Busverkehr können fahrplanmäßig
  mit 17 Fahrzeugen (9 Standardbusse (niederflur), 6 Standardbusse, 2
  Gelenkbusse) und gerundeten 661 915 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie
  gerundeten 28 526 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
  LOS-NR. 2
  BEZEICHNUNG: Linienbündel RTK  Taunusstein.
  1)  KURZE BESCHREIBUNG: Busverkehrsleistungen Linie 241: Seitzenhahn -
  Hahn - Neuhof, Linie 242: Hahn - Watzhahn - Born - Hahn, Linie 243:
  Strinz-Trinitatis/Neuhof - Bleidenstadt, Linie 270: Görsroth - Wehen -
  Wiesbaden. Das Linienbündel umfasst die Ortsverkehre in den Städten und
  Gemeinden Taunusstein, Hohenstein und Hünstetten im Rheingau-Taunus-Kreis
  sowie Fahrten in die Landeshauptstadt Wiesbaden.
  2)  GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 60112000.
  3)  MENGE ODER UMFANG: Die Leistungen im Busverkehr können fahrplanmäßig
  mit 17 Fahrzeugen (5 Standardbusse (niederflur), 12 Standardbusse) und
  gerundeten 529 188 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 20 126
  Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
  LOS-NR. 3
  BEZEICHNUNG: Linienbündel RTK  Bad Schwalbach & Freigestellter
  Schülerverkehr.
  1)  KURZE BESCHREIBUNG: Teilleistung A: Busverkehrsleistungen Linie 201:
  Nastätten - Zorn - Kemel - Bad Schwalbach, Linie 202: Dickschied - Kemel -
  Bad Schwalbach, Linie 203: Katzenelnbogen - Kemel - Bad Schwalbach, Linie
  204: Martenroth - Laufenselden - Michelbach, Linie 205: Geroldstein -
  Kemel - Bad Schwalbach, Linie 207: Rückershausen - Breithardt - Bad
  Schwalbach, Linie 208: Adolfseck - Bad Schwalbach, Linie 211:
  Espenschied/Seitzenhahn - Bad Schwalbach, Linie 212: Bad Schwalbach -
  Fischbach - Ramschied - Bad Schwalbach, Linie 242b: Hahn - Watzhahn - Born
  - Hahn; Teilleistung B: Freigestellter Schülerverkehr Tour 52: Taunusstein
  - Bad Schwalbach, Tour 60: Aarbergen - Bad Schwalbach. Das Linienbündel
  (Teilleistung A) umfasst die Ortsverkehre in den Städten und Gemeinden
  Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hohenstein, Lorch, Schlangenbad und
  Taunusstein im Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen) sowie Fahrten in den
  Verbandsgemeinden Nastätten und Katzenelnbogen im Rhein-Lahn-Kreis
  (Rheinland-Pfalz). Der Freigestellte Schülerverkehr (Teilleistung B)
  umfasst Fahrten zur Janusz-Korczak-Schule (Schule für Lernhilfe) in Bad
  Schwalbach.
  2)  GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 60112000,
  60130000.
  3)  MENGE ODER UMFANG: Die Leistungen können fahrplanmäßig mit 20
  Fahrzeugen (3 Standardbusse (niederflur), 13 Standardbusse, 4 Minibusse
  (niederflur)) und gerundeten 809 526 Nkm (Nutzwagenkilometern) p.a. (auf
  den konzessionierten Linienverkehr entfallen gerundete 781 862 Nkm, auf
  den Freigestellten Schülerverkehr entfallen gerundete 27 664 Nkm) sowie
  gerundeten 24 803 Fahrplanstunden p.a. (auf den konzessionierten
  Linienverkehr entfallen gerundete 23 872 Fahrplanstunden, auf den
  Freigestellten Schülerverkehr entfallen gerundete 931 Fahrplanstunden)
  erbracht werden. Zusätzliche oder weitere Fahrzeuge im Freigestellten
  Schülerverkehr sind nicht erforderlich, da im Freigestellten
  Schülerverkehr der Fahrzeugpool des konzessionierten Linienverkehrs
  genutzt werden kann.
  LOS-NR. 4
  BEZEICHNUNG: Linienbündel RTK  Aar (Rufbus) & Freigestellter
  Schülerverkehr.
  1)  KURZE BESCHREIBUNG: Teilleistung A: Rufbus-Verkehrsleistungen Linie
  201a: Nastätten - Zorn - Kemel, Linie 202a: Geroldstein - Dickschied -
  Kemel, Linie 205a: Springen - Kemel, Linie 206: Hettenhain - Bad
  Schwalbach, Linie 207a: Breithardt - Bad Schwalbach, Linie 209: Watzhahn -
  Breithardt, Linie 211a: Espenschied - Wambach, Linie 212a: Bad Schwalbach
  - Fischbach - Ramschied - Bad Schwalbach, Linie 242a: Hahn - Watzhahn -
  Born - Hahn, Linie 249: Burg Hohenstein - Daisbach; Teilleistung B:
  Freigestellter Schülerverkehr Tour 54: Hohenstein - Bad Schwalbach, Tour
  56: Schlangenbad - Bad Schwalbach, Tour 57: Heidenrod - Bad Schwalbach.
  Das Linienbündel (Teilleistung A) umfasst die Ortsverkehre in den Städten
  und Gemeinden Aarbergen, Bad Schwalbach, Hohenstein, Heidenrod, Lorch,
  Schlangenbad und Taunusstein im Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen) sowie
  Fahrten in der Verbandsgemeinde Nastätten im Rhein-Lahn-Kreis
  (Rheinland-Pfalz). Der Freigestellte Schülerverkehr (Teilleistung B)
  umfasst Fahrten zur Janusz-Korczak-Schule (Schule für Lernhilfe) in Bad
  Schwalbach.
  2)  GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 60112000,
  60140000, 60130000.
  3)  MENGE ODER UMFANG: Die Leistungen können fahrplanmäßig mit 8
  Fahrzeugen (8 Kleinbusse) und gerundeten/geschätzten 254 848 Bkm (auf den
  konzessionierten Linienverkehr entfallen geschätzte 205 600 Bkm, auf den
  Freigestellten Schülerverkehr entfallen 49 248 Bkm) erbracht werden.
  Zusätzliche oder weitere Fahrzeuge im Freigestellten Schülerverkehr sind
  nicht erforderlich, da im Freigestellten Schülerverkehr der Fahrzeugpool
  des konzessionierten Linienverkehrs genutzt werden kann.
  ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
  INFORMATIONEN
  III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
  III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Zur Sicherung der
  Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer
  Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und
  künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des AG aus den
  jeweiligen Verkehrsverträgen einschließlich nachvertraglicher
  Abwicklungspflichten muss der jeweils erfolgreiche Bieter (Gewinner der
  Ausschreibung) für die Lose 1-3 nach § 14 VOL/A Sicherheitsleistungen in
  Höhe von 5 % des Netto-Gesamt-Auftragswertes des ersten vollen
  Kalenderjahres bereit stellen. Für das Los 4 muss der erfolgreiche Bieter
  (Gewinner der Ausschreibung) eine Sicherheitsleistung i.H.v. netto 6
  000,00 EUR bereit stellen. Die Sicherheitsleistung ist durch
  Bankbürgschaft zu erbringen. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit
  der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht
  unterliegt, unbedingt und unbefristet sowie selbstschuldnerisch unter
  Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, der Anfechtung und der
  Vorausklage abzugeben. Die Sicherheitsleistung ist spätestens 14 Tage nach
  der durch den Auftraggeber erfolgten Vertragszeichnung zu erbringen.
  III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
  auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Die
  Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B (i.d.F. vom 5.8.2003)
  soweit in den Vertragsbedingungen nicht etwas anderes geregelt ist.
  III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
  wird: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser
  nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform; Auftragserteilung nur
  an ein federführendes und bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft;
  gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder. Eine entsprechende Erklärung
  ist für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft gemäß Anlage G zum
  Angebotsschreiben Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft abzugeben.
  Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
  Bieter, die sich im Rahmen einer Bietergemeinschaft an dieser
  Ausschreibung beteiligen, können darüber hinaus kein eigenständiges
  Angebot für das gleiche Los einreichen. Falls derartige Angebote eingehen
  sollten, würde dies zwingend sowohl zum Ausschluss des Angebotes des
  betreffenden Einzelbieters als auch  bei Kenntnis der Bietergemeinschaft
  vom Angebot des Einzelbieters  des Angebotes der Bietergemeinschaft
  führen.
  III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
  III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
  III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
  hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
  und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
  überprüfen: - Bietererklärung zur Zuverlässigkeit einschl. Erklärung nach
  dem Gemeinsamen Runderlass vom 3.4.1995 i.d.F.v. 14.11.2007 (StAnz. S.
  2327) über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer
  Verfehlungen gem. Anlage D zum Angebotsschreiben - Nachweis der fachlichen
  Eignung i.S. des §§ 13a Abs. 1 Satz 2; 13 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 3 PBZugV
  durch Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung, ausgestellt
  durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4 und 6 zur PBZugV). Diplome,
  Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung
  von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und
  Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt
  wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie
  96/26/EG anerkannt; oder durch Kopie einer Genehmigungsurkunde für den
  Linienverkehr mit KOM bzw. Kopie einer EU-Lizenz entsprechend der EG-VO
  684/92 i.d.F. 11/98, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung. Die
  Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem Datum
  der Angebotsabgabe enden. - Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
  Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der
  Bieter ansässig ist (vgl. § 7 a Nr. 2 Abs. 5 VOL/A), sofern der Bieter in
  das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der
  Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische
  Bieter: oder vergleichbar). (Dieser Nachweis kann als Kopie erfolgen. Der
  Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen).
  - Bietererklärung "Darlegung zu kommunalwirtschaftsrechtlichen
  Bestimmungen" gem. Anlage F zum Angebotsschreiben - Erklärung der
  Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (falls einschlägig) gem. Anlage G zum
  Angebotsschreiben - Bietererklärung zur Vergütung des Fahrpersonals gem.
  Anlage I zum Angebotsschreiben.
  III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
  Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
  überprüfen: - Für die Lose 1-3  hier: Busverkehrsleistung: Angabe der
  Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in
  Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 43-49 PBefG;
  Verkehrsleistungen gem. §§ 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit
  Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (1.1.) der letzten
  3 vollen Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe (sowie
  ggf. Auflistung der bereits beauftragten künftig zu erbringenden
  Verkehrsleistungen); die benannte Anzahl braucht die im Vordruck
  geforderte Anzahl nicht zu überschreiten siehe Anlage H1 zum
  Angebotsschreiben - Für Los 4  hier: Rufbus-Verkehrsleistung und
  Freigestellter Schülerverkehr: Ausgeführte Verkehrsleistungen im
  Rufbus-Verkehr und/oder Freigestellten Schülerverkehr, die mit dem
  Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, seit Gründung des
  Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (1.1.) der letzten 3 vollen
  Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe (Beschreibung,
  Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Rechnungswert).
  gem. Anlage H 2 zum Angebotsschreiben - Bietererklärung zur finanziellen
  Leistungsfähigkeit: unterzeichnete Erklärung des Bewerbers hinsichtlich
  der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. Anlage C zum
  Angebotsschreiben - Erklärung über von der öffentlichen Hand gewährte
  Vorteile gem. Anlage E zum Angebotsschreiben, - Bescheinigung in
  Steuersachen im Original oder als beglaubigte Kopie (die Bescheinigung
  muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der
  Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das
  Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3
  Monate zurückliegen.) - Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über
  die steuerliche Zuverlässigkeit im Original oder als beglaubigte Kopie
  (die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein.
  Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte,
  darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht
  länger als 3 Monate zurückliegen).
  III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
  erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Falls aus
  Sicht des Bieters eine geringere Fahrzeuganzahl als die vom Auftraggeber
  vorgegebene ausreichen sollte: Nachweisführung mit Angebotsabgabe. Angabe
  der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung
  gem. Ziffer 3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (falls einschlägig).
  III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge: Nein.
  III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
  III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
  Berufsstand vorbehalten: Nein.
  III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
  Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
  betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Nein.
  ABSCHNITT IV: VERFAHREN
  IV.1)  VERFAHRENSART
  IV.1.1)  Verfahrensart: Offenes Verfahren.
  IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
  IV.2.1)  Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
  auf die nachstehenden Kriterien:
  1. Preis. Gewichtung: 100.
  IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
  IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
  IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 1505.
  IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
  IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
  ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Schlusstermin für die
  Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 2.2.2009 - 14:00.
  Die Unterlagen sind kostenpflichtig:
  Preis: 25,00 EUR.
  Zahlungsbedingungen und -weise: Bar, Verrechnungsscheck, Überweisung
  Empfänger: IGDB GmbH, Kontonummer: 46131314, Bankleitzahl: 506 521 24 bei
  Kreditinstitut: Sparkasse Langen-Seligenstadt, Verwendungszweck (bitte
  immer angeben!) div. Linienbündel RTV"; Preis enthält 19 %
  Mehrwertsteuer.
  IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
  23.2.2009 - 10:00.
  IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
  verfasst werden können: Deutsch.
  IV.3.7)  Bindefrist des Angebots: Bis: 20.5.2009.
  IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der
  Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein.
  ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
  VI.1)  DAUERAUFTRAG: Nein.
  VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
  GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
  VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN: Zur Anwendung des hessischen
  Präqualifikationsregisters vergleiche Vergabeunterlagen.
  VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
  VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
  Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3
  , Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, D-64283 Darmstadt. Tel. +49
  6151126348 / +49 6151120. Fax +49 6151125816.
  VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 7.1.2009.
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