Ausschreibung, Auftragsbekanntmachung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - D-Bad Schwalbach
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Personensonderbeförderung (Straße)
Bedarfspersonenbeförderung
Dokument Nr...: 5832-2009
Veröffentlicht: 09.01.2009
*
BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV), Heimbacher Str. 7, D-65307
Bad Schwalbach.
Weitere Auskünfte erteilen: IGDB GmbH, Im Steingrund 3, Kontakt Frau
Velten, z. Hd. von "div. Linienbündel RTV", D-63303 Dreieich. Tel. +49
61035067120. E-Mail: ausschreibung@igdb.de. Fax +49 61035067121. URL:
www.igdb.de.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: IGDB GmbH, Im Steingrund 3,
Kontakt Frau Velten, z. Hd. von "div. Linienbündel RTV", D-63303 Dreieich.
Tel. +49 61035067120. E-Mail: ausschreibung@igdb.de. Fax +49 61035067121.
URL: www.igdb.de.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: IGDB GmbH, Im Steingrund 3,
Kontakt Frau Velten, z. Hd. von "div. Linienbündel RTV", D-63303 Dreieich.
Tel. +49 61035067120. E-Mail: ausschreibung@igdb.de. Fax +49 61035067121.
URL: www.igdb.de.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Sonstiges: Lokale Nahverkehrsorganisation.
Sonstiges: ÖPNV.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Linienbündel
"RTK-Eltville/Walluf/Schlangenbad" (Los1), Linienbündel "RTK-Taunusstein"
(Los 2), Linienbündel "RTK-Bad Schwalbach" (konzessionierter
Linienverkehr) und Freigestellter Schülerverkehr zur Janusz-Korczak-Schule
(Schule für für Lernhilfe) (Los 3), Linienbündel "RTK-Aar"
(konzessionierter Linienverkehr) und Freigestellter Schülerverkehr zur
Janusz-Korczak-Schule (Schule für für Lernhilfe) (Los 4).
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 02.
Hauptort der Dienstleistung: Rheingau-Taunus-Kreis.
NUTS-Code: DE71D.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Los
1: Linienbündel RTK Eltville/Walluf/Schlangenbad Busverkehrsleistungen
der Linien 170, 172 und 173. Das Linienbündel umfasst die Ortsverkehre in
den Städten und Gemeinden Eltville, Kiedrich, Schlangenbad, Walluf,
Heidenrod und Lorch im Rheingau-Taunus-Kreis sowie Fahrten in die
Landeshauptstadt Wiesbaden. Los 2: Linienbündel RTK Taunusstein
Busverkehrsleistungen der Linien 241, 242, 243 und 270. Das Linienbündel
umfasst die Ortsverkehre in den Städten und Gemeinden Taunusstein,
Hohenstein und Hünstetten im Rheingau-Taunus-Kreis sowie Fahrten in die
Landeshauptstadt Wiesbaden. Los 3: Linienbündel RTK Bad Schwalbach &
Freigestellter Schülerverkehr Teilleistung A: Busverkehrsleistungen der
Linien 201, 202, 203, 204, 205, 207, 208, 211, 212 und 242b; Teilleistung
B: Freigestellter Schülerverkehr der Tour 52 und Tour 60. Das Linienbündel
(Teilleistung A) umfasst die Ortsverkehre in den Städten und Gemeinden
Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hohenstein, Lorch, Schlangenbad und
Taunusstein im Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen) sowie Fahrten in den
Verbandsgemeinden Nastätten und Katzenelnbogen im Rhein-Lahn-Kreis
(Rheinland-Pfalz). Der Freigestellte Schülerverkehr (Teilleistung B)
umfasst Fahrten zur Janusz-Korczak-Schule (Schule für Lernhilfe) in Bad
Schwalbach. Los 4: Linienbündel RTK Aar (Rufbus) & Freigestellter
Schülerverkehr Teilleistung A: Rufbus-Verkehrsleistungen der Linien 201a,
202a, 205a, 206, 207a, 209, 211a, 212a, 242a und 249; Teilleistung B:
Freigestellter Schülerverkehr der Tour 54, Tour 56 und Tour 57. Das
Linienbündel (Teilleistung A) umfasst die Ortsverkehre in den Städten und
Gemeinden Aarbergen, Bad Schwalbach, Hohenstein, Heidenrod, Lorch,
Schlangenbad und Taunusstein im Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen) sowie
Fahrten in der Verbandsgemeinde Nastätten im Rhein-Lahn-Kreis
(Rheinland-Pfalz). Der Freigestellte Schülerverkehr (Teilleistung B)
umfasst Fahrten zur Janusz-Korczak-Schule (Schule für Lernhilfe) in Bad
Schwalbach.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 60112000,
60140000, 60130000.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Ja.
Sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden: für ein oder mehrere
Lose.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Los 1: Die Leistungen im Busverkehr
können fahrplanmäßig mit 17 Fahrzeugen (9 Standardbusse (niederflur), 6
Standardbusse, 2 Gelenkbusse) und gerundeten 661 915 Nkm
(Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 28 526 Fahrplanstunden p.a.
erbracht werden. Los 2: Die Leistungen im Busverkehr können fahrplanmäßig
mit 17 Fahrzeugen (5 Standardbusse (niederflur), 12 Standardbusse) und
gerundeten 529 188 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 20 126
Fahrplanstunden p.a. erbracht werden. Los 3: Die Leistungen können
fahrplanmäßig mit 20 Fahrzeugen (3 Standardbusse (niederflur), 13
Standardbusse, 4 Minibusse (niederflur)) und gerundeten 809 526 Nkm
(Nutzwagenkilometern) p.a. (auf den konzessionierten Linienverkehr
entfallen gerundete 781 862 Nkm, auf den Freigestellten Schülerverkehr
entfallen gerundete 27 664 Nkm] sowie gerundeten 24 803 Fahrplanstunden
p.a. (auf den konzessionierten Linienverkehr entfallen gerundete 23 872
Fahrplanstunden, auf den Freigestellten Schülerverkehr entfallen gerundete
931 Fahrplanstunden) erbracht werden. Zusätzliche oder weitere Fahrzeuge
im Freigestellten Schülerverkehr sind nicht erforderlich, da im
Freigestellten Schülerverkehr der Fahrzeugpool des konzessionierten
Linienverkehrs genutzt werden kann. Los 4: Die Leistungen können
fahrplanmäßig mit 8 Fahrzeugen (8 Kleinbusse) und gerundeten/geschätzten
254 848 Bkm (auf den konzessionierten Linienverkehr entfallen geschätzte
205 600 Bkm, auf den Freigestellten Schülerverkehr entfallen 49 248 Bkm)
erbracht werden. Zusätzliche oder weitere Fahrzeuge im Freigestellten
Schülerverkehr sind nicht erforderlich, da im Freigestellten
Schülerverkehr der Fahrzeugpool des konzessionierten Linienverkehrs
genutzt werden kann.
II.2.2) Optionen: Nein.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG:
Beginn: 13.12.2009. Ende: 9.12.2017.
ANGABEN ZU DEN LOSEN
LOS-NR. 1
BEZEICHNUNG: Linienbündel RTK Eltville/Walluf/Schlangenbad.
1) KURZE BESCHREIBUNG: Busverkehrsleistungen Linie 170: Eltville
Martinsthal Wiesbaden, Linie 172: Eltville Kloster Eberbach, Linie
173: Espenschied - Eltville. Das Linienbündel umfasst die Ortsverkehre in
den Städten und Gemeinden Eltville, Kiedrich, Schlangenbad, Walluf,
Heidenrod und Lorch im Rheingau-Taunus-Kreis sowie Fahrten in die
Landeshauptstadt Wiesbaden.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 60112000.
3) MENGE ODER UMFANG: Die Leistungen im Busverkehr können fahrplanmäßig
mit 17 Fahrzeugen (9 Standardbusse (niederflur), 6 Standardbusse, 2
Gelenkbusse) und gerundeten 661 915 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie
gerundeten 28 526 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
LOS-NR. 2
BEZEICHNUNG: Linienbündel RTK Taunusstein.
1) KURZE BESCHREIBUNG: Busverkehrsleistungen Linie 241: Seitzenhahn -
Hahn - Neuhof, Linie 242: Hahn - Watzhahn - Born - Hahn, Linie 243:
Strinz-Trinitatis/Neuhof - Bleidenstadt, Linie 270: Görsroth - Wehen -
Wiesbaden. Das Linienbündel umfasst die Ortsverkehre in den Städten und
Gemeinden Taunusstein, Hohenstein und Hünstetten im Rheingau-Taunus-Kreis
sowie Fahrten in die Landeshauptstadt Wiesbaden.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 60112000.
3) MENGE ODER UMFANG: Die Leistungen im Busverkehr können fahrplanmäßig
mit 17 Fahrzeugen (5 Standardbusse (niederflur), 12 Standardbusse) und
gerundeten 529 188 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 20 126
Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
LOS-NR. 3
BEZEICHNUNG: Linienbündel RTK Bad Schwalbach & Freigestellter
Schülerverkehr.
1) KURZE BESCHREIBUNG: Teilleistung A: Busverkehrsleistungen Linie 201:
Nastätten - Zorn - Kemel - Bad Schwalbach, Linie 202: Dickschied - Kemel -
Bad Schwalbach, Linie 203: Katzenelnbogen - Kemel - Bad Schwalbach, Linie
204: Martenroth - Laufenselden - Michelbach, Linie 205: Geroldstein -
Kemel - Bad Schwalbach, Linie 207: Rückershausen - Breithardt - Bad
Schwalbach, Linie 208: Adolfseck - Bad Schwalbach, Linie 211:
Espenschied/Seitzenhahn - Bad Schwalbach, Linie 212: Bad Schwalbach -
Fischbach - Ramschied - Bad Schwalbach, Linie 242b: Hahn - Watzhahn - Born
- Hahn; Teilleistung B: Freigestellter Schülerverkehr Tour 52: Taunusstein
- Bad Schwalbach, Tour 60: Aarbergen - Bad Schwalbach. Das Linienbündel
(Teilleistung A) umfasst die Ortsverkehre in den Städten und Gemeinden
Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hohenstein, Lorch, Schlangenbad und
Taunusstein im Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen) sowie Fahrten in den
Verbandsgemeinden Nastätten und Katzenelnbogen im Rhein-Lahn-Kreis
(Rheinland-Pfalz). Der Freigestellte Schülerverkehr (Teilleistung B)
umfasst Fahrten zur Janusz-Korczak-Schule (Schule für Lernhilfe) in Bad
Schwalbach.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 60112000,
60130000.
3) MENGE ODER UMFANG: Die Leistungen können fahrplanmäßig mit 20
Fahrzeugen (3 Standardbusse (niederflur), 13 Standardbusse, 4 Minibusse
(niederflur)) und gerundeten 809 526 Nkm (Nutzwagenkilometern) p.a. (auf
den konzessionierten Linienverkehr entfallen gerundete 781 862 Nkm, auf
den Freigestellten Schülerverkehr entfallen gerundete 27 664 Nkm) sowie
gerundeten 24 803 Fahrplanstunden p.a. (auf den konzessionierten
Linienverkehr entfallen gerundete 23 872 Fahrplanstunden, auf den
Freigestellten Schülerverkehr entfallen gerundete 931 Fahrplanstunden)
erbracht werden. Zusätzliche oder weitere Fahrzeuge im Freigestellten
Schülerverkehr sind nicht erforderlich, da im Freigestellten
Schülerverkehr der Fahrzeugpool des konzessionierten Linienverkehrs
genutzt werden kann.
LOS-NR. 4
BEZEICHNUNG: Linienbündel RTK Aar (Rufbus) & Freigestellter
Schülerverkehr.
1) KURZE BESCHREIBUNG: Teilleistung A: Rufbus-Verkehrsleistungen Linie
201a: Nastätten - Zorn - Kemel, Linie 202a: Geroldstein - Dickschied -
Kemel, Linie 205a: Springen - Kemel, Linie 206: Hettenhain - Bad
Schwalbach, Linie 207a: Breithardt - Bad Schwalbach, Linie 209: Watzhahn -
Breithardt, Linie 211a: Espenschied - Wambach, Linie 212a: Bad Schwalbach
- Fischbach - Ramschied - Bad Schwalbach, Linie 242a: Hahn - Watzhahn -
Born - Hahn, Linie 249: Burg Hohenstein - Daisbach; Teilleistung B:
Freigestellter Schülerverkehr Tour 54: Hohenstein - Bad Schwalbach, Tour
56: Schlangenbad - Bad Schwalbach, Tour 57: Heidenrod - Bad Schwalbach.
Das Linienbündel (Teilleistung A) umfasst die Ortsverkehre in den Städten
und Gemeinden Aarbergen, Bad Schwalbach, Hohenstein, Heidenrod, Lorch,
Schlangenbad und Taunusstein im Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen) sowie
Fahrten in der Verbandsgemeinde Nastätten im Rhein-Lahn-Kreis
(Rheinland-Pfalz). Der Freigestellte Schülerverkehr (Teilleistung B)
umfasst Fahrten zur Janusz-Korczak-Schule (Schule für Lernhilfe) in Bad
Schwalbach.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 60112000,
60140000, 60130000.
3) MENGE ODER UMFANG: Die Leistungen können fahrplanmäßig mit 8
Fahrzeugen (8 Kleinbusse) und gerundeten/geschätzten 254 848 Bkm (auf den
konzessionierten Linienverkehr entfallen geschätzte 205 600 Bkm, auf den
Freigestellten Schülerverkehr entfallen 49 248 Bkm) erbracht werden.
Zusätzliche oder weitere Fahrzeuge im Freigestellten Schülerverkehr sind
nicht erforderlich, da im Freigestellten Schülerverkehr der Fahrzeugpool
des konzessionierten Linienverkehrs genutzt werden kann.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Zur Sicherung der
Leistungspflicht und des lückenlosen Weiterbetriebs im Falle einer
Betriebsaufnahme durch Dritte sowie zur Durchsetzung aller bestehenden und
künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche des AG aus den
jeweiligen Verkehrsverträgen einschließlich nachvertraglicher
Abwicklungspflichten muss der jeweils erfolgreiche Bieter (Gewinner der
Ausschreibung) für die Lose 1-3 nach § 14 VOL/A Sicherheitsleistungen in
Höhe von 5 % des Netto-Gesamt-Auftragswertes des ersten vollen
Kalenderjahres bereit stellen. Für das Los 4 muss der erfolgreiche Bieter
(Gewinner der Ausschreibung) eine Sicherheitsleistung i.H.v. netto 6
000,00 EUR bereit stellen. Die Sicherheitsleistung ist durch
Bankbürgschaft zu erbringen. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit
der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht
unterliegt, unbedingt und unbefristet sowie selbstschuldnerisch unter
Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, der Anfechtung und der
Vorausklage abzugeben. Die Sicherheitsleistung ist spätestens 14 Tage nach
der durch den Auftraggeber erfolgten Vertragszeichnung zu erbringen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Die
Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B (i.d.F. vom 5.8.2003)
soweit in den Vertragsbedingungen nicht etwas anderes geregelt ist.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser
nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform; Auftragserteilung nur
an ein federführendes und bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft;
gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder. Eine entsprechende Erklärung
ist für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft gemäß Anlage G zum
Angebotsschreiben Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft abzugeben.
Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Bieter, die sich im Rahmen einer Bietergemeinschaft an dieser
Ausschreibung beteiligen, können darüber hinaus kein eigenständiges
Angebot für das gleiche Los einreichen. Falls derartige Angebote eingehen
sollten, würde dies zwingend sowohl zum Ausschluss des Angebotes des
betreffenden Einzelbieters als auch bei Kenntnis der Bietergemeinschaft
vom Angebot des Einzelbieters des Angebotes der Bietergemeinschaft
führen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: - Bietererklärung zur Zuverlässigkeit einschl. Erklärung nach
dem Gemeinsamen Runderlass vom 3.4.1995 i.d.F.v. 14.11.2007 (StAnz. S.
2327) über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer
Verfehlungen gem. Anlage D zum Angebotsschreiben - Nachweis der fachlichen
Eignung i.S. des §§ 13a Abs. 1 Satz 2; 13 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 3 PBZugV
durch Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung, ausgestellt
durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4 und 6 zur PBZugV). Diplome,
Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung
von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und
Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt
wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie
96/26/EG anerkannt; oder durch Kopie einer Genehmigungsurkunde für den
Linienverkehr mit KOM bzw. Kopie einer EU-Lizenz entsprechend der EG-VO
684/92 i.d.F. 11/98, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung. Die
Befristung der Laufzeit der erteilten Genehmigung darf nicht vor dem Datum
der Angebotsabgabe enden. - Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der
Bieter ansässig ist (vgl. § 7 a Nr. 2 Abs. 5 VOL/A), sofern der Bieter in
das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der
Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische
Bieter: oder vergleichbar). (Dieser Nachweis kann als Kopie erfolgen. Der
Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen).
- Bietererklärung "Darlegung zu kommunalwirtschaftsrechtlichen
Bestimmungen" gem. Anlage F zum Angebotsschreiben - Erklärung der
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (falls einschlägig) gem. Anlage G zum
Angebotsschreiben - Bietererklärung zur Vergütung des Fahrpersonals gem.
Anlage I zum Angebotsschreiben.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: - Für die Lose 1-3 hier: Busverkehrsleistung: Angabe der
Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in
Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 43-49 PBefG;
Verkehrsleistungen gem. §§ 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit
Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (1.1.) der letzten
3 vollen Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe (sowie
ggf. Auflistung der bereits beauftragten künftig zu erbringenden
Verkehrsleistungen); die benannte Anzahl braucht die im Vordruck
geforderte Anzahl nicht zu überschreiten siehe Anlage H1 zum
Angebotsschreiben - Für Los 4 hier: Rufbus-Verkehrsleistung und
Freigestellter Schülerverkehr: Ausgeführte Verkehrsleistungen im
Rufbus-Verkehr und/oder Freigestellten Schülerverkehr, die mit dem
Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, seit Gründung des
Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (1.1.) der letzten 3 vollen
Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe (Beschreibung,
Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Rechnungswert).
gem. Anlage H 2 zum Angebotsschreiben - Bietererklärung zur finanziellen
Leistungsfähigkeit: unterzeichnete Erklärung des Bewerbers hinsichtlich
der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. Anlage C zum
Angebotsschreiben - Erklärung über von der öffentlichen Hand gewährte
Vorteile gem. Anlage E zum Angebotsschreiben, - Bescheinigung in
Steuersachen im Original oder als beglaubigte Kopie (die Bescheinigung
muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der
Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das
Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3
Monate zurückliegen.) - Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über
die steuerliche Zuverlässigkeit im Original oder als beglaubigte Kopie
(die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte,
darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht
länger als 3 Monate zurückliegen).
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Falls aus
Sicht des Bieters eine geringere Fahrzeuganzahl als die vom Auftraggeber
vorgegebene ausreichen sollte: Nachweisführung mit Angebotsabgabe. Angabe
der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung
gem. Ziffer 3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (falls einschlägig).
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten: Nein.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Nein.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf die nachstehenden Kriterien:
1. Preis. Gewichtung: 100.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 1505.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Schlusstermin für die
Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 2.2.2009 - 14:00.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig:
Preis: 25,00 EUR.
Zahlungsbedingungen und -weise: Bar, Verrechnungsscheck, Überweisung
Empfänger: IGDB GmbH, Kontonummer: 46131314, Bankleitzahl: 506 521 24 bei
Kreditinstitut: Sparkasse Langen-Seligenstadt, Verwendungszweck (bitte
immer angeben!) div. Linienbündel RTV"; Preis enthält 19 %
Mehrwertsteuer.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
23.2.2009 - 10:00.
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können: Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Bis: 20.5.2009.
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der
Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Zur Anwendung des hessischen
Präqualifikationsregisters vergleiche Vergabeunterlagen.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3
, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, D-64283 Darmstadt. Tel. +49
6151126348 / +49 6151120. Fax +49 6151125816.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 7.1.2009.
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