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Ausschreibung, Auftragsbekanntmachung: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen - D-Hemer
Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
Dokument Nr...: 5669-2009
Veröffentlicht: 09.01.2009
*
  BEKANNTMACHUNG
  Bauauftrag
  ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
  I.1)	NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Landesgartenschau Hemer 2010
  GmbH, Postfach 1161, z. Hd. von Herrn Pierenkemper, D-58651 Hemer. Tel.
  +49 23725506102. E-Mail: h.pierenkemper@landesgartenschau-hemer.de. Fax
  +49 23725506150.
  Internet-Adresse(n):
  Hauptadresse des Auftraggebers: www.landesgartenschau-hemer.de.
  Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
  Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
  Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
  Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Submissionsstelle für die
  Landesgartenschau Hemer 2010 GmbH (bei der Stadt Menden, Sauerland),
  Neumarkt 5, z. Hd. von Frau Brüggemann, Frau Velten, D-58706 Menden
  (Sauerland). Tel. +49 2373903307. E-Mail: submissionsstelle@menden.de. Fax
  +49 237390310307.
  Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Submissionsstelle für die
  Landesgartenschau Hemer 2010 GmbH (bei der Stadt Menden, Sauerland),
  Neumarkt 5, z. Hd. von Frau Brüggemann, Frau Velten, D-58706 Menden
  (Sauerland). Tel. +49 2373903307. E-Mail: submissionsstelle@menden.de. Fax
  +49 237390310307.
  I.2)	ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
  Sonstiges: Landesgartenschau 2010 GmbH.
  Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
  Auftraggeber: Nein.
  ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
  II.1)  BESCHREIBUNG
  II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
  Stahlbau_Felsenpark, Aufsichtsplattform.
  II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
  Dienstleistung: Bauleistung.
  Ausführung.
  NUTS-Code: DEA58.
  II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
  II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: 2.1
  Baubeschreibung TA 1.3.1.1 Felsenpark, Stahlbau. Die Maßnahme beinhaltet
  die Verblendung von bauseits vorhandenen Mauern aus Betonwinkelelementen
  mit Blechen aus wetterfestem Baustahl (im Folgenden Cortenstahl genannt)
  sowie die Herstellung von Handläufen aus Stahl für eine bauseits
  vorhandene Treppe; 2.2 Baubeschreibung TA 1.4.4 Aufsichtsplattform
  Irrgarten Auf dem Gelände der Landesgartenschau, BA 1.4 Park der Sinne
  soll eine Aufsichtplattform errichtet werden und zwar zentralangeordnet in
  einem vom Landschaftbau herzustellenden Irrgarten. Das Tragwerk wird als
  Stahlkonstruktion ausgeführt, die Bekleidung erfolgt in Holz. Die
  eingeschossige Plattform hat folgende Abmessungen Länge: 3,60 m, Breite:
  3,60 m, Höhe: 3,55 m ab OK Fundament OKFF: EG 0,20 m ab OK Fundament OKFF
  OG: 2,60 m ab OK Fundament.
  II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 45223210.
  II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein.
  II.1.8)  Aufteilung in Lose: Nein.
  II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Ja.
  II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
  II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang: TA 1.3.1.1 Felsenpark, Stahlbau Im
  Überblick sind folgende Arbeiten auszuführen (Angaben gelten für Abschnitt
  1 und 2): 1. Mauerverblendung aus Cortenstahl 533 m Meter
  Unterkonstruktion aus U-Stahl 278 m² Verkleidung aus Cortenstahl 2.
  Handläufe 83 m Handläufe 2.2 Baubeschreibung TA 1.4.4 Aufsichtsplattform
  Irrgarten Konstruktion Bei der Konstruktion handelt es sich um eine auf 10
  Stützen aufgeständerte Plattform, die durch eine zweiläufige Treppe mit
  Zwischenpodest erschlossen wird. Die Stützen werden als quadratische
  Stahl-Hohlprofile (MSH 100 x 8.0) ausgeführt. Sie werden mit einem
  biegesteifen Dübelanschluss mit der Bodenplatte verbunden. Die Längs- und
  Querträger der Plattform bestehen aus Doppel-T-Trägern (HEA-100), die
  ihrerseits mit einem umlaufenden Randprofil (Fl. 220 x 12) eingefasst
  werden. Auf der Plattform wird ein Holzbohlenbelag (b/h = 15.0 x 3.5 cm)
  mit Zwischenträgern aus Holz (b/h = 10.0 x 7.0 cm) vorgesehen. Die Treppe
  besteht aus Wangen aus Flachstählen (220 x 12), Stufen aus 4mm starken
  gekanteten Blechen und einem Zwischenpodest aus 4mm starkem Blech mit 2
  kreuzenden Blechsteifen 10 x 60 mm. Auf die Stufen und das Zwischenpodest
  wird ein Holzbelag aufgelegt. Zur Absturzsicherung und zur Montage von
  Holzlamellen wird im Bereich der Plattform ein umlaufendes T-Profil (Fl.
  185 x 12+ Fl. 80 x 8) und im Bereich des Treppenlaufes ein L-Profil (Fl.
  85 x 12 + Fl. 80 x 8) vorgesehen.
  II.2.2)  Optionen: Nein.
  II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG:
  Beginn: 14.3.2009. Ende: 30.6.2010.
  ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
  INFORMATIONEN
  III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
  III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten: 5 % für Vertragserfüllung
  3 % für Mängelansprüche Die Sicherheitsbeträge können durch Bürgschaften
  abgelöste werden.
  III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
  auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Zahlungen erfolgen
  innerhalb der in VOB B § 16 vorgesehenen Fristen. Bei Anzahlungen,
  Teilzahlungen und Abschlagszahlungen gelangen jeweils 95 % des
  Rechnungsbetrages zur Auszahlung. Bei Vorliegen einer
  Vertragserfüllungsbürgschaft werden 100 % ausbezahlt. Die einbehaltene
  Sicherheitssumme wird nach Abzug des Rückbehaltes für Mängelansprüche mit
  der Schlussrechnung ausbezahlt. Sicherheiten können durch das Einbehalten
  von Geldbeträgen von den laufenden Abschlagszahlungen und von der
  Schlusszahlung gebildet werden. Es können jedoch auch Sicherheiten durch
  die Vorlage von Bürgschaften geleistet werden. Die Form der
  Sicherheitsleistung kann von den Vertragsparteien frei vereinbart werden.
  III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
  wird: Im Falle von Bietergemeinschaften hat jedes einzelne Mitglied die
  geforderten Auswahlkriterien zu erfüllen. Der bevollmächtigte Vertreter,
  der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  ist zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
  III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Ja.
  Zur Submission muß eine mit dem Angebot identische Zweitschrift des
  Angebots mit abgegeben werden. Diese Zweitschrift ist in einem
  verschlossenen und entsprechend markierten Umschlag zu übergeben. Der
  Umschlag muß mit der Bezeichnung und der Vergabenummer gekennzeichnet
  werden. Im Falle späterer Unstimmigkeiten über Angebotsinhalte kann dieser
  Umschlag gemeinsam vom Auftraggeber und Auftragnehmer geöffnet werden.
  Liegt diese Zweitschrift nicht zur Submission vor, erfolgt der Ausschluß.
  III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
  III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
  hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
  und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
  überprüfen: Für Bewerber außerhalb der Bundesrepublik Deutschland:
  Erklärung, dass sie in der Lage sind, alle Bearbeitungsergebnisse und
  Verhandlungen in deutscher Sprache zu führen, die Baustelle ständig mit
  einer Person besetzen, die sich problemlos auf Deutsch verständigen kann
  und entsprechend den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetzen,
  den anerkannten Regeln der Technik und den Vorschriften und Richtlinien
  des AG zu liefern. Liegt dieser Nachweis nicht zur Submission vor, erfolgt
  der Ausschluß.
  III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
  Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
  überprüfen: Vor Auftragsvergabe ist schriftlich zu bestätigen, dass kein
  Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wurde, das Unternehmen sich
  nicht in Liquidation befindet und die Verpflichtungen zur Zahlung von
  Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen ordnungsgemäß erfüllt
  wurden. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen.
  III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
  erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es sind
  vor Auftragsvergabe alle Angaben gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A zu machen.
  D.h. es sind jeweils Angaben zu Absatz a) bis einschl. g) gemäß
  vorgenanntem Paragraphen der VOB/ A zu machen. Unvollständige Angaben
  führen zum Ausschluß des Bieters. Die Angaben dürfen sich nur auf die
  ausgeschriebenen Gewerke beziehen, auf Firmenprospekte ist zu verzichten.
  Präqualifizierte oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für
  öffentliche Aufträge (ULV) gelistete Unternehmen können anstelle der
  Unterlagen nach § 8 Nr. 3 VOB/A im Angebotsschreiben die Nummer angeben,
  unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
  Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) oder im ULV eingetragen
  sind. Bei der Angabe Umsatz ist es erforderlich, dass dieser mind. das 1,5
  fache der Gesamtsumme des Angebotsgesamtpreises beträgt. Soweit der Bieter
  bereits Aufträge für die Landesgartenschau Hemer 2010 ausführt, muss nach
  Abzug der bereits beauftragten Auftragssummen die die LGS Hemer GmbH
  betreffen, der Gesamtumsatz des Unternehmens immer noch das 1,5 fache des
  Angebotspreises betragen. Ein geringerer, nachgewiesener Umsatz führ zum
  Ausschluß. Es wird kleineren Firmen ausdrücklich empfohlen von der
  Möglichkeit der Bildung von Arbeitsgemeinschaften Gebrauch zu machen.
  Arbeitsgemeinschaften müssen (in Summe) die gleichen Nachweise beibringen.
  III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge: Nein.
  ABSCHNITT IV: VERFAHREN
  IV.1)  VERFAHRENSART
  IV.1.1)  Verfahrensart: Offenes Verfahren.
  IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
  IV.2.1)  Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
  auf die nachstehenden Kriterien:
  1. Niedrigster auskömmlicher Preis. Gewichtung: 100.
  IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
  IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
  IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Vergabe Nr.: 024.
  IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Vorinformation
  Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2008/S 161-217510 vom 21.8.2008.
  IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
  ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Schlusstermin für die
  Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 5.2.2009 - 16:00.
  Die Unterlagen sind kostenpflichtig:
  Preis: 15,00 EUR.
  Zahlungsbedingungen und -weise: Der Entschädigungsbetrag in Höhe von 15,00
  EUR bezieht sich auf die Versendung der Verdingungsunterlagen in digitaler
  Form auf einer CD. Falls die Verdingungsunterlagen in Papierform versendet
  werden sollen, beträgt der Entschädigungsbetrag 150,-- EUR. Der
  Entschädigungsbetrag für den Erhalt der Unterlagen ist durch
  Verrechnungsscheck zu leisten und der Anforderung beizufügen. Die
  Entschädigung wird bei Rückgabe von nicht ausgefüllten
  Verdingungsunterlagen nicht erstattet".
  IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
  11.2.2009 - 10:00.
  IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
  verfasst werden können: Deutsch.
  IV.3.7)  Bindefrist des Angebots: Laufzeit in Tagen: 44 (ab Schlusstermin
  für den Eingang der Angebote).
  IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 11.2.2009 - 10:00.
  Ort: Stadt Menden (Sauerland) Rathaus, Submissionsstelle, Raum B 140,
  Neumarkt 5, 58706 Menden.
  Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Ja.
  Bieter und deren Bevollmächtigte.
  ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
  VI.1)  DAUERAUFTRAG: Nein.
  VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
  GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
  VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN: Der AG behält sich das Recht vor, bei
  schuldhafter Terminüberschreitung durch den AN, eine Vertragsstrafe zu
  vereinbaren. Diese beträgt dann 1 Promille pro angefangenem Kalendertag,
  maximal jedoch 5 % des Auftragswertes. Diese Vertragsstrafe bezieht sich
  auf die Einhaltung des angegebenen Endtermins wie unter Pkt. II.3)
  und/oder in in den Verdingungsunterlagen angegeben. Der Endternmin ist
  definiert durch die Fertigstellung der bautechnischen Arbeiten. Der
  Auftraggeber kann in angemessenem Umfang verlangen, dass die Abrechnung
  der ausgeschriebenen Leistungen z.B. aus fördertechnischen Erfordernissen
  in mehrere Teilbereiche aufgegliedert wird. In diesen Fällen sind die
  festgelegten Abrechnungsgrenzen bei allen Abrechnungsaufmassen auf der
  Baustelle zu beachten. Nebenangebote ohne gleichzeitige Abgabe eines
  Hauptangebotes sind nicht zulässig. Unvollständige Angebote werden nicht
  berücksichtigt.
  III.3.1) nein.
  VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
  VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Bezirksregierung
  Arnsberg, Seibertsstrasse 1, D-59821 Arnsberg. E-Mail:
  poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de. Tel. +49 2931820. URL:
  www.bezreg-arnsberg.nrw.de. Fax +49 29382822520.
  Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren:
  Wie vor.
  VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
  die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach Angabe der Aufsichtsbehörde.
  VI.4.3)  Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
  erhältlich sind: Wie vor.
  VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 7.1.2009.
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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