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Ausschreibung, Auftragsbekanntmachung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - D-Bonn
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
Dokument Nr...: 4938-2009
Veröffentlicht: 08.01.2009
*
  BEKANNTMACHUNG
  Dienstleistungsauftrag
  ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
  I.1)	NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Bundesministerium für Arbeit
  und Soziales (BMAS), Rochusstraße 1, D-53107 Bonn. Tel. +49 228995271604.
  E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de. Fax +49 228995272253.
  Internet-Adresse(n):
  Hauptadresse des Auftraggebers: www.BMAS.de.
  Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
  Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
  Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
  Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
  Kontaktstellen.
  Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
  Kontaktstellen.
  I.2)	ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
  Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
  einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen.
  Sozialwesen.
  Sonstiges: Renten- und Alterssicherung, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz,
  Arbeitsmarktpolitik.
  Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
  Auftraggeber: Nein.
  ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
  II.1)  BESCHREIBUNG
  II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Evaluation des
  Bundesprogramms XENOS.
  II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
  Dienstleistung: Dienstleistung.
  Dienstleistungskategorie: Nr. 08.
  Hauptort der Dienstleistung: Bonn.
  NUTS-Code: DEA22.
  II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
  II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
  Kurzbeschreibung des Auftrages Evaluation des ESF-Bundesprogramms "XENOS
  Integration und Vielfalt" sowie des integrierten ESF-Bundesprogramm zur
  arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit
  Zugang zum Arbeitsmarkt Auf Grundlage des Operationellen Programms des
  Bundes (OP) für den Europäischen Sozialfonds (Förderperiode 2007  2013;
  http://www.esf.de) im Rahmen der Prioritätsachsen C1 und C2, der beiden
  Querschnittsziele des OP (Gleichstellung von Frauen und Männern sowie
  Förderung der Nachhaltigkeit gesellschaftlicher Entwicklungen), der
  Verordnungen (EG) Nr. 1083/2006 und 1828/2006 und der VV Nr. 11a zu § 44
  BHO soll für das ESF-Bundesprogramm XENOS - Integration und Vielfalt und
  das integrierte ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung
  für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt eine
  Evaluation durchgeführt werden. Hierbei sollen Output, Wirksamkeit und
  Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf die kontinuierliche Weiterentwicklung
  der Programmumsetzung begleitend evaluiert werden. Innerhalb des
  Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist das Referat GS 2
  Transnationale Maßnahmen / XENOS für die Programmsteuerung und
  Koordination sowie für die inhaltliche Weiterentwicklung der beiden
  ESF-Programme zuständig. Das BMAS ist daher zentraler Ansprechpartner für
  den zukünftigen Programmevaluator. Der Bieter ist für die Evaluation des
  Gesamtprogramms  sowohl XENOS als auch des Programms zur Unterstützung
  von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen am Arbeitsmarkt - verantwortlich.
  Hierbei sind die im OP des Bundes festgelegten Indikatoren für die
  Prioritätsachsen C1 und C2 zu berücksichtigen. Aus den Ergebnissen soll
  deutlich hervorgehen, welche Veränderungen nach Abschluss der ersten
  Förderrunde für die Durchführung einer weiteren Förderrunde notwendig
  sind. Bei der Ausschreibung der Leistung wird auf die Vorgabe einer
  konkreten Evaluationsmethode verzichtet, um so die Möglichkeit zu
  eröffnen, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens das zweckmäßigste
  Forschungsdesign zu ermitteln a) Bundesprogramm XENOS-Integration und
  Vielfalt Das Bundesprogramm XENOS verfolgt das Ziel, Maßnahmen, die sich
  gegen Ausgrenzung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und in der
  Gesellschaft richten, mit Ansätzen gegen Fremdenfeindlichkeit und
  Rassismus zu koppeln. XENOS soll einen Beitrag zur Stärkung von
  Demokratiebewusstsein und Toleranz sowie zum Abbau von
  Fremdenfeindlichkeit und Rassismus leisten. XENOS ergänzt bestehende
  arbeitsmarkt- und sozialpolitische Programme sowie Initiativen und
  Aktionsprogramme gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus auf Bundes- und
  Länderebene und greift Ziele des Nationalen Integrationsplans (NIP) der
  Bundesregierung auf. Diese hat sich durch den Nationalen Integrationsplan
  Leitlinien zur aktivierenden und nachhaltigen Stärkung der Potenziale
  zugewanderter Bürgerinnen und Bürger gegeben. Insbesondere benachteiligte
  Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund sollen
  durch XENOS beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei der Integration in
  die Gesellschaft dauerhaft unterstützt werden. Da rechtsextreme
  Einstellungen in allen Altersgruppen und Bevölkerungsschichten präsent
  sind und keine Erscheinung von Randgruppen oder bestimmten Altersgruppen
  darstellen, werden Erwachsene stärker in den Fokus genommen als bisher.
  Einbezogen wird auch die Zielgruppe der (ehemaligen) Strafgefangenen mit
  dem vorrangigen Ziel der beruflichen Integration bildungsbenachteiligter
  jugendlicher Straftäter. Entsprechend der Förderrichtlinie zum
  Bundesprogramm XENOS (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 64 vom 25.
  April 2008) werden Projekte gegen Rassismus und zur Stärkung von
  zivilgesellschaftlichem Engagement und Toleranz in folgenden
  Handlungsfeldern gefördert:  Qualifizierung und Weiterbildung in Schule,
  Ausbildung und Beruf	Grenzübergreifende und transnationale Maßnahmen
  Betriebliche Maßnahmen und Bildungsarbeit in Unternehmen und öffentlichen
  Verwaltungen	Maßnahmen zur Integration von Migrantinnen und Migranten
  Aufklärung und Sensibilisierung gegen Rechtsextremismus  Förderung von
  Zivilcourage und Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen in Kommunen
  und im ländlichen Raum Die Evaluation soll sich auf die Projekte der 1.
  Förderrunde beziehen. Ein besonderer Aspekt der Evaluation könnte sein, zu
  untersuchen, inwieweit die entwickelten Lösungs- und methodischen Ansätze
  auch im Hinblick auf ihre Transferfähigkeit geeignet sind, in das
  jeweilige Handlungsfeld nachhaltig verankert zu werden. Zum
  Förderschwerpunkt "Integration von Migrantinnen und Migranten " ist eine
  Bilanzierung hinsichtlich der Ziele des Nationalen Integrationsplans der
  Bundesregierung (NIP; http://www.bundesregierung.de) erwünscht. Im Rahmen
  einer einjährigen Nachbetrachtung der ersten Förderrunde soll eine Analyse
  und Bewertung der Förderschwerpunkte zur Identifizierung neuer
  Handlungsbedarfe durchgeführt werden. b) ESF-Bundesprogramm zur
  arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit
  Zugang zum Arbeitsmarkt Das in XENOS integrierte ESF-Bundesprogramm zur
  arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit
  Zugang zum Arbeitsmarkt soll mindestens 3.000 Bleibeberechtigte erreichen.
  Hintergrund des Programms ist die Mitte 2007 im Aufenthaltsgesetz in Kraft
  getretene gesetzliche Altfallregelung für langjährig Geduldete bei der
  Integration in den Arbeitsmarkt. Diese Zielgruppe wird unterstützt, damit
  sie einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit nachgehen kann, die
  Voraussetzung für ein dauerhaftes Bleiberecht ist. Für den genannten
  Personenkreis soll die Tätigkeit der Grundsicherungsstellen verstärkt und
  durch zusätzliche Angebote unmittelbar bzw. mittelbar unterstützt werden.
  Das ESF-Bundesprogramm wird voraussichtlich 43 Netzwerke auf lokaler und
  regionaler Ebene fördern. Diese sollen eine schnellere Vermittlung, und
  durch betriebliche Mediation, eine höhere Beteiligung der Zielgruppe an
  Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung sowie stabilere
  Beschäftigungsverhältnisse bewirken. Das Programm richtet sich auch an
  Unternehmen, um den Anteil der Personengruppe an Vermittlungen in Arbeit
  zu erhöhen. Entsprechend der Förderrichtlinie zum ESF-Bundesprogramm
  (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 87 vom 13. Juni 2008) werden drei
  gleichberechtigte Förderschwerpunkte festgelegt:  Arbeitsmarktbezogene
  Beratungsaktivitäten, die die Handlungskompetenz der Zielgruppen im
  Hinblick auf ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
  Beratungs-/Vermittlungs-/Mediationsaktivitäten, die die
  Einstellungsbereitschaft von Unternehmen erhöhen und die
  Beschäftigungsverhältnisse von Bleibeberechtigten langfristig
  stabilisieren und sichern.  Information und Sensibilisierung der für die
  Zielgruppe relevanten Akteure des Arbeitsmarktes und des öffentlichen
  Lebens. Wesentlicher Gegenstand der Evaluation soll die Analyse und
  Bewertung des Programms im Hinblick auf die Verbesserung der Situation der
  Bleibeberechtigten/Flüchtlinge sein. Nach Ende der Förderrunde
  (31.10.2010) ist hierzu als Endbericht eine Programmdokumentation
  erwünscht, in der insbesondere zu verdeutlichen ist, inwieweit die mit dem
  Programm definierten Ziele erreicht wurden und mögliche weitere
  Förderbedarfe für die Zielgruppe der Flüchtlinge mit Zugang zum
  Arbeitsmarkt bestehen. Das Gesamtevaluationsvorhaben soll spätestens im
  Mai 2009 beginnen und Ende Juni 2013 abgeschlossen sein.
  II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73000000,
  73300000.
  II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein.
  II.1.8)  Aufteilung in Lose: Nein.
  II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
  II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
  II.2.2)  Optionen: Nein.
  ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
  INFORMATIONEN
  III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
  III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
  auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Gemäß
  Verdingungsunterlagen.
  III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
  wird: Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit
  bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)  siehe
  VI.3).
  III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
  III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
  III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
  hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
  und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
  überprüfen: 1) Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens; 2) Angabe
  einer Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen
  Kommunikationsadressen; 3) Kurzbeschreibung, evtl. Zertifizierungen; 4)
  Organigramm (aktuell); 5) Angabe der Zahl der Mitarbeiterinnen und
  Mitarbeiter, die über Erfahrungen und Kenntnisse in folgenden Bereichen
  verfügen: 5.1) Durchführung von wissenschaftlichen Evaluationen, 5.2) im
  Allgemeinen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland, 5.3)
  speziell in den Themenbereichen Migration, Rechtsextremismus und Asylrecht
  5.4) Umsetzung von Programmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) in
  Deutschland, 5.5) in der Zusammenarbeit und den Verwaltungsabläufen der
  Bundesministerien und der öffentlichen Verwaltung, speziell der
  Bundesverwaltung.
  III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
  Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
  überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag ist wörtlich eine Erklärung abzugeben,
  dass: 1. Über mein/unser Vermögen ist weder das Insolvenzverfahren oder
  ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung
  beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; 2.
  mein/unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation; 3. keine
  Person, deren Verhalten mir/uns zuzurechnen ist, ist wegen der in § 7a Nr.
  2 Abs. 1 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen
  gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt; 4.
  ich/wir habe/n alle Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
  sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
  erfüllt; 5. ich/wir komme/n allen evtl. bestehenden Meldpflichten
  gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen
  Körperschaften des öffentlichen Rechts nach. Hinweis: Im Fall einer
  Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied diese Erklärung mit dem
  Teilnahmeantrag abgeben.
  III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
  erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur
  Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind
  vertiefte Kenntnisse der Inhalte und Methoden von Projektergebnissen aus
  der gewünschten Leistung vergleichbaren Bereichen notwendig. Aus diesem
  Grund sollen folgende Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Unternehmens
  vorgelegt werden: 1. kurzer (keinesfalls länger als 3 DIN A 4 Seiten)
  Problemaufriss zu dem unter Abschnitt II.1.5. genannten Thema, 2.
  Referenzliste mit stichwortartiger Beschreibung der bisher bearbeiteten
  Projekte in den letzten drei Jahren, die mit der gewünschten Leistung
  vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie
  der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (bei öffentlichen
  Auftraggebern durch eine beglaubigte Bescheinigung, bei privaten
  Auftraggebern durch eine Eigenerklärung des Auftragnehmers); 3. Benennung
  eines, innerhalb der letzten drei Jahre im Zusammenhang mit dem
  Europäischen Sozialfonds durchgeführten Evaluationsprojektes (Angabe der
  Organisation, der Evaluationsbezeichnung, Auftragsvolumen, Laufzeit der
  Evaluation, kurze Inhalts-beschreibung); 4. Eigenerklärung zur Neutralität
  am Forschungsmarkt (nicht selbst Antragsteller von Fördermitteln im Rahmen
  der zu betreuenden Förderinitiative, Unabhängigkeit vom Auftraggeber). Bei
  Konsortien gilt dies auch für sämtliche Konsortialpartner; 5. Nachweise
  zur fachlichen Qualifikation (Nachweis zur Fachexpertise im Bereich der
  Arbeitsmarkt- und Sozialforschung, speziell zu den Themenbereichen
  Migration, Rechtsextremismus und Asylrecht) 6. Nachweis über Verfügbarkeit
  einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die
  fachlich erfahren sind und mit den einschlägigen For-schungsthemen
  vertraut sind; Bezug zum einschlägigen Forschungsthema; Nachweis
  hervorragender wissenschaftlicher Kompetenz und Erfahrung in der
  Evaluatioan von ESF-geförderten Programmen mit arbeitsmarktlicher
  Ausrichtung; Nachweis über verantwortliche Zuständigkeit bei der Leitung
  qualitativ und quantitativ vergleichbarer Forschungsprojekte 7. Nachweis
  über die technische Ausstattung Die für die Leistung verantwortlichen
  Personen müssen mindestens 3 Jahre praktische Er-fahrungen in den unter
  Punkt I) beschriebenen Bereichen nachweisen. Sie müssen sich verpflichten,
  die DeGEval-Standards bei der Evaluation zu berücksichtigen.
  III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge: Nein.
  III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
  III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
  Berufsstand vorbehalten: Nein.
  III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
  Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
  betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.
  ABSCHNITT IV: VERFAHREN
  IV.1)  VERFAHRENSART
  IV.1.1)  Verfahrensart: Verhandlungsverfahren.
  Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
  IV.1.2)  Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
  Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Zahl der
  Wirtschaftsteilnehmer 5
  Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
  Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag einen kurzen
  (keinesfalls länger als 3 DIN A 4 Seiten) Problemaufriss zu dem unter
  Abschnitt II.1.5. genannten Thema vorzulegen (s. III.2.3 unter laufender
  Nr. 1). Anhand dieses Problemaufrisses werden unter den geeigneten
  Bewerbern die 5 ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert
  werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die
  Problemorientierung des Problemaufrisses sein.
  IV.1.3)  Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
  Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander
  folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
  erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Nein.
  IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
  IV.2.1)  Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
  auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der
  Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der
  Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
  IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
  IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
  IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Zb 1 - 04812 - 6/4.
  IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
  IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
  ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Die Unterlagen sind
  kostenpflichtig: Nein.
  IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
  6.2.2009.
  IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
  verfasst werden können: Deutsch.
  ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
  VI.1)  DAUERAUFTRAG: Nein.
  VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
  GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Ja.
  Geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt:
  Evaluationen diverser ESF - Programme.
  VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN: 1)Für den Fall eines gemeinschaftlichen
  Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem
  Muster abzugeben: Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der
  Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des
  Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung
  ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im
  Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung
  gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung
  (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass
  ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung
  nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle
  Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet. 2)Es wird darum gebeten,
  die Teilnahmeanträge und alle dazu gehördenden Unterlagen in doppelter
  Ausfertigung und in kopierfähiger Form (geheftet aber nicht gebunden)
  einzureichen. 3) Information (zur Form des Teilnahmeantrags) Um die
  Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, soll der Antrag als
  solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder
  Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
  Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat Zb 1 - Zentrale
  Vergabestelle Rochusstraße 1 53123 Bonn Nicht öffnen! - Teilnahmeantrag
  zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb 1 - 04812 - 6/4 4) Die Erteilung des
  Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten
  Haushaltsmittel. 5) Ich weise darauf hin, dass die Durchführung der
  Leistung über das Jahr 2012 nur optional ausgeschrieben wird. Die
  Inanspruchnahme der Option steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der
  Haushaltsmittel.
  VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
  VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
  Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, D-53113 Bonn.
  VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 7.1.2009.
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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