Ausschreibung, Auftragsbekanntmachung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - D-Bonn
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
Dokument Nr...: 4938-2009
Veröffentlicht: 08.01.2009
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS), Rochusstraße 1, D-53107 Bonn. Tel. +49 228995271604.
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de. Fax +49 228995272253.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.BMAS.de.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
Kontaktstellen.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen.
Sozialwesen.
Sonstiges: Renten- und Alterssicherung, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz,
Arbeitsmarktpolitik.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Evaluation des
Bundesprogramms XENOS.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 08.
Hauptort der Dienstleistung: Bonn.
NUTS-Code: DEA22.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Kurzbeschreibung des Auftrages Evaluation des ESF-Bundesprogramms "XENOS
Integration und Vielfalt" sowie des integrierten ESF-Bundesprogramm zur
arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit
Zugang zum Arbeitsmarkt Auf Grundlage des Operationellen Programms des
Bundes (OP) für den Europäischen Sozialfonds (Förderperiode 2007 2013;
http://www.esf.de) im Rahmen der Prioritätsachsen C1 und C2, der beiden
Querschnittsziele des OP (Gleichstellung von Frauen und Männern sowie
Förderung der Nachhaltigkeit gesellschaftlicher Entwicklungen), der
Verordnungen (EG) Nr. 1083/2006 und 1828/2006 und der VV Nr. 11a zu § 44
BHO soll für das ESF-Bundesprogramm XENOS - Integration und Vielfalt und
das integrierte ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung
für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt eine
Evaluation durchgeführt werden. Hierbei sollen Output, Wirksamkeit und
Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf die kontinuierliche Weiterentwicklung
der Programmumsetzung begleitend evaluiert werden. Innerhalb des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist das Referat GS 2
Transnationale Maßnahmen / XENOS für die Programmsteuerung und
Koordination sowie für die inhaltliche Weiterentwicklung der beiden
ESF-Programme zuständig. Das BMAS ist daher zentraler Ansprechpartner für
den zukünftigen Programmevaluator. Der Bieter ist für die Evaluation des
Gesamtprogramms sowohl XENOS als auch des Programms zur Unterstützung
von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen am Arbeitsmarkt - verantwortlich.
Hierbei sind die im OP des Bundes festgelegten Indikatoren für die
Prioritätsachsen C1 und C2 zu berücksichtigen. Aus den Ergebnissen soll
deutlich hervorgehen, welche Veränderungen nach Abschluss der ersten
Förderrunde für die Durchführung einer weiteren Förderrunde notwendig
sind. Bei der Ausschreibung der Leistung wird auf die Vorgabe einer
konkreten Evaluationsmethode verzichtet, um so die Möglichkeit zu
eröffnen, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens das zweckmäßigste
Forschungsdesign zu ermitteln a) Bundesprogramm XENOS-Integration und
Vielfalt Das Bundesprogramm XENOS verfolgt das Ziel, Maßnahmen, die sich
gegen Ausgrenzung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und in der
Gesellschaft richten, mit Ansätzen gegen Fremdenfeindlichkeit und
Rassismus zu koppeln. XENOS soll einen Beitrag zur Stärkung von
Demokratiebewusstsein und Toleranz sowie zum Abbau von
Fremdenfeindlichkeit und Rassismus leisten. XENOS ergänzt bestehende
arbeitsmarkt- und sozialpolitische Programme sowie Initiativen und
Aktionsprogramme gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus auf Bundes- und
Länderebene und greift Ziele des Nationalen Integrationsplans (NIP) der
Bundesregierung auf. Diese hat sich durch den Nationalen Integrationsplan
Leitlinien zur aktivierenden und nachhaltigen Stärkung der Potenziale
zugewanderter Bürgerinnen und Bürger gegeben. Insbesondere benachteiligte
Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund sollen
durch XENOS beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei der Integration in
die Gesellschaft dauerhaft unterstützt werden. Da rechtsextreme
Einstellungen in allen Altersgruppen und Bevölkerungsschichten präsent
sind und keine Erscheinung von Randgruppen oder bestimmten Altersgruppen
darstellen, werden Erwachsene stärker in den Fokus genommen als bisher.
Einbezogen wird auch die Zielgruppe der (ehemaligen) Strafgefangenen mit
dem vorrangigen Ziel der beruflichen Integration bildungsbenachteiligter
jugendlicher Straftäter. Entsprechend der Förderrichtlinie zum
Bundesprogramm XENOS (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 64 vom 25.
April 2008) werden Projekte gegen Rassismus und zur Stärkung von
zivilgesellschaftlichem Engagement und Toleranz in folgenden
Handlungsfeldern gefördert: Qualifizierung und Weiterbildung in Schule,
Ausbildung und Beruf Grenzübergreifende und transnationale Maßnahmen
Betriebliche Maßnahmen und Bildungsarbeit in Unternehmen und öffentlichen
Verwaltungen Maßnahmen zur Integration von Migrantinnen und Migranten
Aufklärung und Sensibilisierung gegen Rechtsextremismus Förderung von
Zivilcourage und Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen in Kommunen
und im ländlichen Raum Die Evaluation soll sich auf die Projekte der 1.
Förderrunde beziehen. Ein besonderer Aspekt der Evaluation könnte sein, zu
untersuchen, inwieweit die entwickelten Lösungs- und methodischen Ansätze
auch im Hinblick auf ihre Transferfähigkeit geeignet sind, in das
jeweilige Handlungsfeld nachhaltig verankert zu werden. Zum
Förderschwerpunkt "Integration von Migrantinnen und Migranten " ist eine
Bilanzierung hinsichtlich der Ziele des Nationalen Integrationsplans der
Bundesregierung (NIP; http://www.bundesregierung.de) erwünscht. Im Rahmen
einer einjährigen Nachbetrachtung der ersten Förderrunde soll eine Analyse
und Bewertung der Förderschwerpunkte zur Identifizierung neuer
Handlungsbedarfe durchgeführt werden. b) ESF-Bundesprogramm zur
arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit
Zugang zum Arbeitsmarkt Das in XENOS integrierte ESF-Bundesprogramm zur
arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit
Zugang zum Arbeitsmarkt soll mindestens 3.000 Bleibeberechtigte erreichen.
Hintergrund des Programms ist die Mitte 2007 im Aufenthaltsgesetz in Kraft
getretene gesetzliche Altfallregelung für langjährig Geduldete bei der
Integration in den Arbeitsmarkt. Diese Zielgruppe wird unterstützt, damit
sie einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit nachgehen kann, die
Voraussetzung für ein dauerhaftes Bleiberecht ist. Für den genannten
Personenkreis soll die Tätigkeit der Grundsicherungsstellen verstärkt und
durch zusätzliche Angebote unmittelbar bzw. mittelbar unterstützt werden.
Das ESF-Bundesprogramm wird voraussichtlich 43 Netzwerke auf lokaler und
regionaler Ebene fördern. Diese sollen eine schnellere Vermittlung, und
durch betriebliche Mediation, eine höhere Beteiligung der Zielgruppe an
Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung sowie stabilere
Beschäftigungsverhältnisse bewirken. Das Programm richtet sich auch an
Unternehmen, um den Anteil der Personengruppe an Vermittlungen in Arbeit
zu erhöhen. Entsprechend der Förderrichtlinie zum ESF-Bundesprogramm
(veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 87 vom 13. Juni 2008) werden drei
gleichberechtigte Förderschwerpunkte festgelegt: Arbeitsmarktbezogene
Beratungsaktivitäten, die die Handlungskompetenz der Zielgruppen im
Hinblick auf ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
Beratungs-/Vermittlungs-/Mediationsaktivitäten, die die
Einstellungsbereitschaft von Unternehmen erhöhen und die
Beschäftigungsverhältnisse von Bleibeberechtigten langfristig
stabilisieren und sichern. Information und Sensibilisierung der für die
Zielgruppe relevanten Akteure des Arbeitsmarktes und des öffentlichen
Lebens. Wesentlicher Gegenstand der Evaluation soll die Analyse und
Bewertung des Programms im Hinblick auf die Verbesserung der Situation der
Bleibeberechtigten/Flüchtlinge sein. Nach Ende der Förderrunde
(31.10.2010) ist hierzu als Endbericht eine Programmdokumentation
erwünscht, in der insbesondere zu verdeutlichen ist, inwieweit die mit dem
Programm definierten Ziele erreicht wurden und mögliche weitere
Förderbedarfe für die Zielgruppe der Flüchtlinge mit Zugang zum
Arbeitsmarkt bestehen. Das Gesamtevaluationsvorhaben soll spätestens im
Mai 2009 beginnen und Ende Juni 2013 abgeschlossen sein.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73000000,
73300000.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.2) Optionen: Nein.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Gemäß
Verdingungsunterlagen.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird: Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) siehe
VI.3).
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: 1) Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens; 2) Angabe
einer Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen
Kommunikationsadressen; 3) Kurzbeschreibung, evtl. Zertifizierungen; 4)
Organigramm (aktuell); 5) Angabe der Zahl der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die über Erfahrungen und Kenntnisse in folgenden Bereichen
verfügen: 5.1) Durchführung von wissenschaftlichen Evaluationen, 5.2) im
Allgemeinen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland, 5.3)
speziell in den Themenbereichen Migration, Rechtsextremismus und Asylrecht
5.4) Umsetzung von Programmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) in
Deutschland, 5.5) in der Zusammenarbeit und den Verwaltungsabläufen der
Bundesministerien und der öffentlichen Verwaltung, speziell der
Bundesverwaltung.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag ist wörtlich eine Erklärung abzugeben,
dass: 1. Über mein/unser Vermögen ist weder das Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; 2.
mein/unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation; 3. keine
Person, deren Verhalten mir/uns zuzurechnen ist, ist wegen der in § 7a Nr.
2 Abs. 1 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen
gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt; 4.
ich/wir habe/n alle Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
erfüllt; 5. ich/wir komme/n allen evtl. bestehenden Meldpflichten
gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen
Körperschaften des öffentlichen Rechts nach. Hinweis: Im Fall einer
Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied diese Erklärung mit dem
Teilnahmeantrag abgeben.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur
Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind
vertiefte Kenntnisse der Inhalte und Methoden von Projektergebnissen aus
der gewünschten Leistung vergleichbaren Bereichen notwendig. Aus diesem
Grund sollen folgende Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Unternehmens
vorgelegt werden: 1. kurzer (keinesfalls länger als 3 DIN A 4 Seiten)
Problemaufriss zu dem unter Abschnitt II.1.5. genannten Thema, 2.
Referenzliste mit stichwortartiger Beschreibung der bisher bearbeiteten
Projekte in den letzten drei Jahren, die mit der gewünschten Leistung
vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie
der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (bei öffentlichen
Auftraggebern durch eine beglaubigte Bescheinigung, bei privaten
Auftraggebern durch eine Eigenerklärung des Auftragnehmers); 3. Benennung
eines, innerhalb der letzten drei Jahre im Zusammenhang mit dem
Europäischen Sozialfonds durchgeführten Evaluationsprojektes (Angabe der
Organisation, der Evaluationsbezeichnung, Auftragsvolumen, Laufzeit der
Evaluation, kurze Inhalts-beschreibung); 4. Eigenerklärung zur Neutralität
am Forschungsmarkt (nicht selbst Antragsteller von Fördermitteln im Rahmen
der zu betreuenden Förderinitiative, Unabhängigkeit vom Auftraggeber). Bei
Konsortien gilt dies auch für sämtliche Konsortialpartner; 5. Nachweise
zur fachlichen Qualifikation (Nachweis zur Fachexpertise im Bereich der
Arbeitsmarkt- und Sozialforschung, speziell zu den Themenbereichen
Migration, Rechtsextremismus und Asylrecht) 6. Nachweis über Verfügbarkeit
einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die
fachlich erfahren sind und mit den einschlägigen For-schungsthemen
vertraut sind; Bezug zum einschlägigen Forschungsthema; Nachweis
hervorragender wissenschaftlicher Kompetenz und Erfahrung in der
Evaluatioan von ESF-geförderten Programmen mit arbeitsmarktlicher
Ausrichtung; Nachweis über verantwortliche Zuständigkeit bei der Leitung
qualitativ und quantitativ vergleichbarer Forschungsprojekte 7. Nachweis
über die technische Ausstattung Die für die Leistung verantwortlichen
Personen müssen mindestens 3 Jahre praktische Er-fahrungen in den unter
Punkt I) beschriebenen Bereichen nachweisen. Sie müssen sich verpflichten,
die DeGEval-Standards bei der Evaluation zu berücksichtigen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten: Nein.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren.
Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag einen kurzen
(keinesfalls länger als 3 DIN A 4 Seiten) Problemaufriss zu dem unter
Abschnitt II.1.5. genannten Thema vorzulegen (s. III.2.3 unter laufender
Nr. 1). Anhand dieses Problemaufrisses werden unter den geeigneten
Bewerbern die 5 ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert
werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die
Problemorientierung des Problemaufrisses sein.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander
folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Nein.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der
Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der
Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Zb 1 - 04812 - 6/4.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Die Unterlagen sind
kostenpflichtig: Nein.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
6.2.2009.
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können: Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Ja.
Geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt:
Evaluationen diverser ESF - Programme.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: 1)Für den Fall eines gemeinschaftlichen
Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem
Muster abzugeben: Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der
Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung
ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im
Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung
gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung
(§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass
ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung
nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet. 2)Es wird darum gebeten,
die Teilnahmeanträge und alle dazu gehördenden Unterlagen in doppelter
Ausfertigung und in kopierfähiger Form (geheftet aber nicht gebunden)
einzureichen. 3) Information (zur Form des Teilnahmeantrags) Um die
Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, soll der Antrag als
solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder
Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat Zb 1 - Zentrale
Vergabestelle Rochusstraße 1 53123 Bonn Nicht öffnen! - Teilnahmeantrag
zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb 1 - 04812 - 6/4 4) Die Erteilung des
Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten
Haushaltsmittel. 5) Ich weise darauf hin, dass die Durchführung der
Leistung über das Jahr 2012 nur optional ausgeschrieben wird. Die
Inanspruchnahme der Option steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der
Haushaltsmittel.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, D-53113 Bonn.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 7.1.2009.
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