Ausschreibung, Auftragsbekanntmachung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - D-Bonn Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung Dokument Nr...: 4938-2009 Veröffentlicht: 08.01.2009 * BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Rochusstraße 1, D-53107 Bonn. Tel. +49 228995271604. E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de. Fax +49 228995272253. Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: www.BMAS.de. Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen. Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen. I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen. Sozialwesen. Sonstiges: Renten- und Alterssicherung, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Arbeitsmarktpolitik. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein. ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Evaluation des Bundesprogramms XENOS. II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: Dienstleistung. Dienstleistungskategorie: Nr. 08. Hauptort der Dienstleistung: Bonn. NUTS-Code: DEA22. II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag. II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Kurzbeschreibung des Auftrages Evaluation des ESF-Bundesprogramms "XENOS Integration und Vielfalt" sowie des integrierten ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt Auf Grundlage des Operationellen Programms des Bundes (OP) für den Europäischen Sozialfonds (Förderperiode 2007 2013; http://www.esf.de) im Rahmen der Prioritätsachsen C1 und C2, der beiden Querschnittsziele des OP (Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Förderung der Nachhaltigkeit gesellschaftlicher Entwicklungen), der Verordnungen (EG) Nr. 1083/2006 und 1828/2006 und der VV Nr. 11a zu § 44 BHO soll für das ESF-Bundesprogramm XENOS - Integration und Vielfalt und das integrierte ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt eine Evaluation durchgeführt werden. Hierbei sollen Output, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf die kontinuierliche Weiterentwicklung der Programmumsetzung begleitend evaluiert werden. Innerhalb des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist das Referat GS 2 Transnationale Maßnahmen / XENOS für die Programmsteuerung und Koordination sowie für die inhaltliche Weiterentwicklung der beiden ESF-Programme zuständig. Das BMAS ist daher zentraler Ansprechpartner für den zukünftigen Programmevaluator. Der Bieter ist für die Evaluation des Gesamtprogramms sowohl XENOS als auch des Programms zur Unterstützung von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen am Arbeitsmarkt - verantwortlich. Hierbei sind die im OP des Bundes festgelegten Indikatoren für die Prioritätsachsen C1 und C2 zu berücksichtigen. Aus den Ergebnissen soll deutlich hervorgehen, welche Veränderungen nach Abschluss der ersten Förderrunde für die Durchführung einer weiteren Förderrunde notwendig sind. Bei der Ausschreibung der Leistung wird auf die Vorgabe einer konkreten Evaluationsmethode verzichtet, um so die Möglichkeit zu eröffnen, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens das zweckmäßigste Forschungsdesign zu ermitteln a) Bundesprogramm XENOS-Integration und Vielfalt Das Bundesprogramm XENOS verfolgt das Ziel, Maßnahmen, die sich gegen Ausgrenzung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft richten, mit Ansätzen gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus zu koppeln. XENOS soll einen Beitrag zur Stärkung von Demokratiebewusstsein und Toleranz sowie zum Abbau von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus leisten. XENOS ergänzt bestehende arbeitsmarkt- und sozialpolitische Programme sowie Initiativen und Aktionsprogramme gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus auf Bundes- und Länderebene und greift Ziele des Nationalen Integrationsplans (NIP) der Bundesregierung auf. Diese hat sich durch den Nationalen Integrationsplan Leitlinien zur aktivierenden und nachhaltigen Stärkung der Potenziale zugewanderter Bürgerinnen und Bürger gegeben. Insbesondere benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund sollen durch XENOS beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei der Integration in die Gesellschaft dauerhaft unterstützt werden. Da rechtsextreme Einstellungen in allen Altersgruppen und Bevölkerungsschichten präsent sind und keine Erscheinung von Randgruppen oder bestimmten Altersgruppen darstellen, werden Erwachsene stärker in den Fokus genommen als bisher. Einbezogen wird auch die Zielgruppe der (ehemaligen) Strafgefangenen mit dem vorrangigen Ziel der beruflichen Integration bildungsbenachteiligter jugendlicher Straftäter. Entsprechend der Förderrichtlinie zum Bundesprogramm XENOS (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 64 vom 25. April 2008) werden Projekte gegen Rassismus und zur Stärkung von zivilgesellschaftlichem Engagement und Toleranz in folgenden Handlungsfeldern gefördert: Qualifizierung und Weiterbildung in Schule, Ausbildung und Beruf Grenzübergreifende und transnationale Maßnahmen Betriebliche Maßnahmen und Bildungsarbeit in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen Maßnahmen zur Integration von Migrantinnen und Migranten Aufklärung und Sensibilisierung gegen Rechtsextremismus Förderung von Zivilcourage und Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen in Kommunen und im ländlichen Raum Die Evaluation soll sich auf die Projekte der 1. Förderrunde beziehen. Ein besonderer Aspekt der Evaluation könnte sein, zu untersuchen, inwieweit die entwickelten Lösungs- und methodischen Ansätze auch im Hinblick auf ihre Transferfähigkeit geeignet sind, in das jeweilige Handlungsfeld nachhaltig verankert zu werden. Zum Förderschwerpunkt "Integration von Migrantinnen und Migranten " ist eine Bilanzierung hinsichtlich der Ziele des Nationalen Integrationsplans der Bundesregierung (NIP; http://www.bundesregierung.de) erwünscht. Im Rahmen einer einjährigen Nachbetrachtung der ersten Förderrunde soll eine Analyse und Bewertung der Förderschwerpunkte zur Identifizierung neuer Handlungsbedarfe durchgeführt werden. b) ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt Das in XENOS integrierte ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt soll mindestens 3.000 Bleibeberechtigte erreichen. Hintergrund des Programms ist die Mitte 2007 im Aufenthaltsgesetz in Kraft getretene gesetzliche Altfallregelung für langjährig Geduldete bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Diese Zielgruppe wird unterstützt, damit sie einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit nachgehen kann, die Voraussetzung für ein dauerhaftes Bleiberecht ist. Für den genannten Personenkreis soll die Tätigkeit der Grundsicherungsstellen verstärkt und durch zusätzliche Angebote unmittelbar bzw. mittelbar unterstützt werden. Das ESF-Bundesprogramm wird voraussichtlich 43 Netzwerke auf lokaler und regionaler Ebene fördern. Diese sollen eine schnellere Vermittlung, und durch betriebliche Mediation, eine höhere Beteiligung der Zielgruppe an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung sowie stabilere Beschäftigungsverhältnisse bewirken. Das Programm richtet sich auch an Unternehmen, um den Anteil der Personengruppe an Vermittlungen in Arbeit zu erhöhen. Entsprechend der Förderrichtlinie zum ESF-Bundesprogramm (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 87 vom 13. Juni 2008) werden drei gleichberechtigte Förderschwerpunkte festgelegt: Arbeitsmarktbezogene Beratungsaktivitäten, die die Handlungskompetenz der Zielgruppen im Hinblick auf ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Beratungs-/Vermittlungs-/Mediationsaktivitäten, die die Einstellungsbereitschaft von Unternehmen erhöhen und die Beschäftigungsverhältnisse von Bleibeberechtigten langfristig stabilisieren und sichern. Information und Sensibilisierung der für die Zielgruppe relevanten Akteure des Arbeitsmarktes und des öffentlichen Lebens. Wesentlicher Gegenstand der Evaluation soll die Analyse und Bewertung des Programms im Hinblick auf die Verbesserung der Situation der Bleibeberechtigten/Flüchtlinge sein. Nach Ende der Förderrunde (31.10.2010) ist hierzu als Endbericht eine Programmdokumentation erwünscht, in der insbesondere zu verdeutlichen ist, inwieweit die mit dem Programm definierten Ziele erreicht wurden und mögliche weitere Förderbedarfe für die Zielgruppe der Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt bestehen. Das Gesamtevaluationsvorhaben soll spätestens im Mai 2009 beginnen und Ende Juni 2013 abgeschlossen sein. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73000000, 73300000. II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein. II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein. II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein. II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS II.2.2) Optionen: Nein. ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Gemäß Verdingungsunterlagen. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) siehe VI.3). III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein. III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens; 2) Angabe einer Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen Kommunikationsadressen; 3) Kurzbeschreibung, evtl. Zertifizierungen; 4) Organigramm (aktuell); 5) Angabe der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über Erfahrungen und Kenntnisse in folgenden Bereichen verfügen: 5.1) Durchführung von wissenschaftlichen Evaluationen, 5.2) im Allgemeinen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland, 5.3) speziell in den Themenbereichen Migration, Rechtsextremismus und Asylrecht 5.4) Umsetzung von Programmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Deutschland, 5.5) in der Zusammenarbeit und den Verwaltungsabläufen der Bundesministerien und der öffentlichen Verwaltung, speziell der Bundesverwaltung. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag ist wörtlich eine Erklärung abzugeben, dass: 1. Über mein/unser Vermögen ist weder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; 2. mein/unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation; 3. keine Person, deren Verhalten mir/uns zuzurechnen ist, ist wegen der in § 7a Nr. 2 Abs. 1 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt; 4. ich/wir habe/n alle Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt; 5. ich/wir komme/n allen evtl. bestehenden Meldpflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nach. Hinweis: Im Fall einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied diese Erklärung mit dem Teilnahmeantrag abgeben. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse der Inhalte und Methoden von Projektergebnissen aus der gewünschten Leistung vergleichbaren Bereichen notwendig. Aus diesem Grund sollen folgende Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Unternehmens vorgelegt werden: 1. kurzer (keinesfalls länger als 3 DIN A 4 Seiten) Problemaufriss zu dem unter Abschnitt II.1.5. genannten Thema, 2. Referenzliste mit stichwortartiger Beschreibung der bisher bearbeiteten Projekte in den letzten drei Jahren, die mit der gewünschten Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (bei öffentlichen Auftraggebern durch eine beglaubigte Bescheinigung, bei privaten Auftraggebern durch eine Eigenerklärung des Auftragnehmers); 3. Benennung eines, innerhalb der letzten drei Jahre im Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds durchgeführten Evaluationsprojektes (Angabe der Organisation, der Evaluationsbezeichnung, Auftragsvolumen, Laufzeit der Evaluation, kurze Inhalts-beschreibung); 4. Eigenerklärung zur Neutralität am Forschungsmarkt (nicht selbst Antragsteller von Fördermitteln im Rahmen der zu betreuenden Förderinitiative, Unabhängigkeit vom Auftraggeber). Bei Konsortien gilt dies auch für sämtliche Konsortialpartner; 5. Nachweise zur fachlichen Qualifikation (Nachweis zur Fachexpertise im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialforschung, speziell zu den Themenbereichen Migration, Rechtsextremismus und Asylrecht) 6. Nachweis über Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die fachlich erfahren sind und mit den einschlägigen For-schungsthemen vertraut sind; Bezug zum einschlägigen Forschungsthema; Nachweis hervorragender wissenschaftlicher Kompetenz und Erfahrung in der Evaluatioan von ESF-geförderten Programmen mit arbeitsmarktlicher Ausrichtung; Nachweis über verantwortliche Zuständigkeit bei der Leitung qualitativ und quantitativ vergleichbarer Forschungsprojekte 7. Nachweis über die technische Ausstattung Die für die Leistung verantwortlichen Personen müssen mindestens 3 Jahre praktische Er-fahrungen in den unter Punkt I) beschriebenen Bereichen nachweisen. Sie müssen sich verpflichten, die DeGEval-Standards bei der Evaluation zu berücksichtigen. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein. III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein. III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja. ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein. IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag einen kurzen (keinesfalls länger als 3 DIN A 4 Seiten) Problemaufriss zu dem unter Abschnitt II.1.5. genannten Thema vorzulegen (s. III.2.3 unter laufender Nr. 1). Anhand dieses Problemaufrisses werden unter den geeigneten Bewerbern die 5 ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung des Problemaufrisses sein. IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Nein. IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind. IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein. IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Zb 1 - 04812 - 6/4. IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein. IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 6.2.2009. IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein. VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Ja. Geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt: Evaluationen diverser ESF - Programme. VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: 1)Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben: Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet. 2)Es wird darum gebeten, die Teilnahmeanträge und alle dazu gehördenden Unterlagen in doppelter Ausfertigung und in kopierfähiger Form (geheftet aber nicht gebunden) einzureichen. 3) Information (zur Form des Teilnahmeantrags) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat Zb 1 - Zentrale Vergabestelle Rochusstraße 1 53123 Bonn Nicht öffnen! - Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb 1 - 04812 - 6/4 4) Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel. 5) Ich weise darauf hin, dass die Durchführung der Leistung über das Jahr 2012 nur optional ausgeschrieben wird. Die Inanspruchnahme der Option steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, D-53113 Bonn. VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 7.1.2009. -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de