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Ausschreibung: Dienstleistungen für Unternehmen in den Bereichen Architektur, Ingenieurwesen, Bauten, Rechts- und Wirtschaftsfragen sowie in anderen Fachbereichen - D-Düsseldorf
Dienstleistungen für Unternehmen in den Bereichen Architektur, Ingenieurwesen, Bauten, Rechts- und Wirtschaftsfragen sowie in anderen Fachbereichen.
Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste.
Werbe- und Marketingdienstleistungen.
Dokument Nr...: 185023-2008
Veröffentlicht: 18.07.2008
*
  BEKANNTMACHUNG
  Dienstleistungsauftrag
  ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
  I.1)	NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Land Nordrhein-Westfalen,
  vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie,
  Haroldstraße 4, D-40190 Düsseldorf.
  Internet-Adresse(n):
  Hauptadresse des Auftraggebers: www.wirtschaft.nrw.de.
  Weitere Auskünfte erteilen: Bird & Bird Rechtsanwälte, Carl-Theodor-Straße
  6, z. Hd. von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan Byok, LL.M., D-40213 Düsseldorf.
  Tel. 02 11 20 05 62 24. E-Mail: Create.NRW@twobirds.com. Fax 02 11 20 05
  60 11.
  Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
  Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
  Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Bird & Bird Rechtsanwälte,
  Carl-Theodor-Straße 6, z. Hd. von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan Byok, LL.M.,
  D-40213 Düsseldorf. Tel. 02 11 20 05 62 24. E-Mail:
  Create.NRW@twobirds.com. Fax 02 11 20 05 60 11.
  Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Bird & Bird Rechtsanwälte,
  Carl-Theodor-Straße 6, z. Hd. von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan Byok, LL.M.,
  D-40213 Düsseldorf. Tel. 02 11 20 05 62 24. E-Mail:
  Create.NRW@twobirds.com. Fax 02 11 20 05 60 11.
  I.2)	ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional-
  oder Lokalbehörde.
  Wirtschaft und Finanzen.
  Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
  Auftraggeber: Nein.
  ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
  II.1)  BESCHREIBUNG
  II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
  "Clustermanagement - Kultur- und Kreativwirtschaft".
  II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
  Dienstleistung: Dienstleistung.
  Dienstleistungskategorie: Nr. 11.
  Hauptort der Dienstleistung: Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen).
  NUTS-Code: DEA1.
  II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
  II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Der
  Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe eines Auftrages für die Steuerung
  der Aktivitäten des Clusters Clustermanagement Kultur- und
  Kreativwirtschaft". Unter dem Motto "Stärken stärken" fördert die
  Landesregierung die Entwicklung von insgesamt 16 landesweiten (Clustern).
  Dazu gehört auch die Kultur- und Kreativwirtschaft als
  zukunftsorientierter wissensbasierter Wirtschaftsbereich. Unter dem
  Begriff "Cluster" wird die regionale Konzentration von miteinander
  verbundenen Unternehmen, Bildungsträgern, Forschungseinrichtungen,
  Verbänden und kooperierenden Institutionen verstanden. Cluster ermöglichen
  es den in ihnen tätigen Akteuren - Kreativen, Unternehmen der Kultur- und
  Kreativwirtschaft, ihren Zulieferern und Abnehmern von Leistungen,
  Hochschulen und politischen und gesellschaftlichen Einrichtungen - enger
  miteinander zu kooperieren und dadurch Synergieeffekte zu schaffen. Ziel
  der Clusterpolitik ist die Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen und
  wissenschaftlichen Entwicklung des Clusters, die Verbesserung der
  Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die Erhöhung des
  Innovationspotentials und die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
  und Beschäftigung. Zum Cluster Kultur- und Kreativwirtschaft gehören die
  Teilbranchen Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft,
  Rundfunkwirtschaft, Theatermarkt, Designwirtschaft, Architekturmarkt,
  Werbung, Software-/Gamesindustrie, Pressemarkt. Die Organisation des
  Clusters Kultur- und Kreativwirtschaft liegt in den Händen eines
  Clustermanagers, der idealerweise auch Repräsentant dieses
  Wirtschaftsbereichs ist. Seine Aufgabe ist es, die für die
  Clusterentwicklung in der Kultur- und Kreativwirtschaft wichtigen
  wachstumsorientierten Teilbranchen zu identifizieren sowie in Abstimmung
  mit den hier arbeitenden Akteuren eine übergreifende Vision und
  Entwicklungsziele für das Cluster zu formulieren. Seine Aufgabe ist weiter
  die Vernetzung und Professionalisierung der im Cluster arbeitenden Akteure
  und ihre Unterstützung bei nationalen und internationalen Kooperationen
  bzw. dem Schritt auf Auslandsmärkte. Wichtige Grundlagen zur Analyse der
  in NRW arbeitenden Cluster legt der 5. Kulturwirtschaftsbericht
  Nordrhein-Westfalen zum Thema "Wettbewerb - Märkte - Innovationen". Die
  hier formulierten Handlungsempfehlungen und Entwicklungsziele sollen
  aufgenommen und weiter entwickelt werden. Der 5. Kulturwirtschaftsbericht
  kann über die Internet-Seite www.kreativwirtschaft.nrw.de bestellt werden.
  Er ist dort auch als Download abrufbar. Das Clustermanagement "Kultur- und
  Kreativwirtschaft" wird als Beratungs- und Organisationsleistung vergeben.
  Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines einheitlichen, den
  gesamten Leistungsumfang umfassenden Beratungsvertrages mit dem
  Bestbieter. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit vorherigem
  öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß der Verdingungsordnung für
  freiberufliche Leistungen (VOF) vergeben. Im Rahmen dieses zweistufigen
  Verfahrens hat der Bewerber auf der Grundlage der in dieser
  EU-Bekanntmachung geforderten Angaben und Informationen (vgl. III.2)
  zunächst einen Teilnahmeantrag zu erstellen und fristgerecht (vgl. IV.3.4)
  einzureichen (Es gibt keine Formulare für den Teilnahmeantrag.). Bewerber,
  die nach erfolgreicher Beteiligung im Teilnahmewettbewerb in der zweiten
  Stufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten mit
  dieser Aufforderung auch ausführliche Hintergrundinformationen.
  II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 74000000,
  74140000, 74400000.
  II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
  II.1.8)  Aufteilung in Lose: Nein.
  II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
  II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
  II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang: Zu den Aufgaben des Clustermanagements
  gehören die folgenden Dienstleistungen Entwicklung einer Vision und
  Formulierung konkreter Entwicklungsziele für das Landescluster Kultur- und
  Kreativwirtschaft Aufbau und Entwicklung des Landesclusters Kultur- und
  Kreativwirtschaft bzw. ausgewählter wachstumsorientierter Cluster in den
  Teilbranchen Verbesserung der Information und Kommunikation innerhalb des
  Clusters durch Entwicklung optimierter Kommunikationsstrukturen
  Vorbereitung und Durchführung von Symposien, Tagungen, Foren zur weiteren
  Vernetzung und zur Förderung des Wissenstransfers Beratung der im Cluster
  tätigen Akteure und Unternehmen Identifikation von Wachstums- und
  Innovationspotentialen durch Analyse der Marktentwicklung in der Kultur-
  und Kreativwirtschaft bzw. der dazu gehörenden ausgewählten Teilbranchen
  Optimierung bestehender Kooperations- und/oder Vertriebsstrukturen und
  Ausbau internationaler Partnerschaften Unterstützung bei der Akquise von
  Fördermitteln des Bundes, des Landes und der EU Öffentlichkeitswirksame
  Präsentation des Landesclusters Kultur- und Kreativwirtschaft bzw. der
  dazu gehörenden ausgewählten Teilbranchen Entwicklung eines
  Marketingkonzepts in Kooperation mit NRW.Invest und NRW.International
  Initiierung und Begleitung von Kooperationsprojekten zwischen Wirtschaft
  und Wissenschaft zur Förderung von Innovation und zur Verbesserung von
  Wertschöpfungsprozessen Förderung des kreativen Nachwuchses in den
  wachstumsorientierten Teilbranchen des Clusters Kultur- und
  Kreativwirtschaft Identifikation von Potenzialen für eine
  grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Kultur- und Kreativwirtschaft
  bzw. ausgewählter Teilbranchen. Der Auftrag soll zunächst für drei Jahre
  vergeben werden. Nach dem 3. Vertragsjahr besteht die Möglichkeit der
  Verlängerung von bis zu drei Jahren bis zu einer maximalen Laufzeit von 6
  Jahren. Der Auftrag umfasst sowohl die eigene Leistung des
  Clustermanagements als auch die durch das Clustermanagement angebotenen
  und durchgeführten Maßnahmen. Der geschätzte Auftragswert für die
  Gesamtleistung liegt bei 1 300 000  (ohne Mehrwertsteuer).
  Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 300 000 EUR.
  II.2.2)  Optionen: Ja.
  Beschreibung der Optionen: Ggf. Option des Auftraggebers zur Verlängerung
  der Vertragslaufzeit um max. 3 Jahre bis zu einer maximalen vertraglichen
  Gesamtlaufzeit von 6 Jahren.
  Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
  voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeverträge bei verlängerbaren Liefer-
  oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten 36 (ab Auftragsvergabe).
  II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer
  in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe).
  ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
  INFORMATIONEN
  III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
  III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
  auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Siehe
  Angebotsunterlagen (Hinweis: Bewerber, die nach erfolgreicher Beteiligung
  im Teilnahmewettbewerb in der zweiten Stufe des Verfahrens zur
  Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten mit dieser Aufforderung die
  Angebotsunterlagen).
  III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
  wird: Die Bietergemeinschaft benennt einen verantwortlichen
  Ansprechpartner (federführendes Bietergemeinschaftsmitglied) und
  bevollmächtigt diesen, für die Bietergemeinschaft zu handeln. Mitglieder
  einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch mit dem
  bevollmächtigten Vertreter.
  III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Ja.
  Siehe Angebotsunterlagen (Hinweis: Bewerber, die nach erfolgreicher
  Beteiligung im Teilnahmewettbewerb in der zweiten Stufe des Verfahrens zur
  Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten mit dieser Aufforderung die
  Angebotsunterlagen).
  III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
  III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
  hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
  und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
  überprüfen: Erfolgt die Vorlage der nachfolgend benannten Unterlagen nicht
  bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung
  des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, ob fehlende bzw.
  unvollständige Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht.
  Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab
  Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden. Im
  Übrigen führen fehlende Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu einer
  Abwertung des Teilnahmeantrages im Rahmen der Eignungsprüfung. Bei
  Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise  soweit einschlägig
  grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen.
  Geforderte Nachweise sind: 1. Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder
  Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (max. 1 Jahr alt). Eine
  Vorlage in Kopie ist bei allen drei Möglichkeiten ausreichend. 2.
  Eigenerklärung des Bewerbers, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §
  11 Abs. 1 und Abs. 4 VOF vorliegt. Die Eigenerklärung ist im
  unterschriebenen Original einzureichen. 3. Bewerbergemeinschaften haben
  eine von allen unterschriebene Verpflichtungserklärung einzureichen,
  wonach sie sich im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu einer
  Bietergemeinschaft zusammenschließen werden.
  III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
  Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
  überprüfen: Erfolgt die Vorlage der nachfolgend benannten Unterlagen nicht
  bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung
  des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, ob fehlende bzw.
  unvollständige Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht.
  Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab
  Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden. Im
  Übrigen führen fehlende Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu einer
  Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung. Bei Bewerbergemeinschaften sind
  die geforderten Nachweise  soweit einschlägig  grundsätzlich von allen
  Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei den Nachweisen gemäß
  III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Eine Vorlage
  der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Geforderte Nachweise sind: 1. Eine
  Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bewerbers (max. 1 Jahr alt)
  oder den Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung. 2.
  Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für
  entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern
  diese Angaben nicht vorgelegt werden können, hat der Bewerber die Gründe
  hierfür darzulegen. 3. Unternehmen oder Einrichtungen der öffentlichen
  Hand müssen darlegen, dass keine rechtlichen Bedenken, insbes. kommunal-,
  haushalts-, vergabe-, oder beihilferechtlich gegen ihre Beteiligung an
  diesem Vergabeverfahren bestehen.
  III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
  erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erfolgt
  die Vorlage der nachfolgend benannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der
  Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des
  Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, ob fehlende bzw.
  unvollständige Unterlagen nachgereicht werden können oder nicht.
  Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab
  Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden. Im
  Übrigen führen fehlende Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu einer
  Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung. Sofern die nachfolgend
  geforderten geforderten Angaben und Nachweise nicht vorgelegt werden
  können, hat der Bewerber die Gründe hierfür darzulegen. Bei
  Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise  soweit einschlägig
  grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei
  den Nachweisen gemäß III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige
  Teilleistung. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend.
  Geforderte Nachweise sind: 1. Der Bewerber soll unter Darstellung seines
  Unternehmens / der Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass er in der Lage
  ist, die geforderte Leistung zu erbringen. Zur Darstellung des
  Unternehmens / der Bewerbergemeinschaft gehört die Darstellung der
  rechtlichen und / oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen
  Unternehmen. Des Weiteren soll er nachweisen / darstellen, über welche
  technische Ausrüstung und Bürokapazitäten er zur Durchführung der
  Dienstleistungen verfügt. 2. Der Bewerber soll Erklärungen über die Größe
  des für die Leistung zur Verfügung stehenden Personalteams abgeben. Dazu
  soll ein Clustermanagementteam benannt werden, dessen Mitglieder
  namentlich zu benennen sind. Außerdem sind der berufliche Werdegang und
  die Qualifikationen der Teammitglieder sowie die Projekte, an denen sie in
  der Vergangenheit beteiligt waren, darzustellen. 3. Der Bewerber soll
  durch Vorlage von Referenzen darstellen, welche Dienstleistungen er in den
  letzten drei Jahren erbracht hat, von denen er meint, dass sie ihn für den
  Auftrag qualifizieren. Dabei sollen insbesondere die Auftragsdauer, der
  Auftragswert und der Ansprechpartner auf Seiten des Auftraggebers genannt
  werden. Falls vorhanden sollen Projektberichte (auch aus anderen
  Bereichen) und Veröffentlichungen über die durchgeführten Projekte
  vorgelegt werden. Durch diese Referenzen soll der Bewerber nachweisen,
  dass die nachfolgend geforderten Fähigkeiten und Erfahrungen durch sein
  Unternehmen / Bewerbergemeinschaft und sein Personal abgedeckt werden: 3.1
  Kaufmännisch-organisatorischer Bereich: Projekt- und Geschäftsführung in
  einem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft 3.2 Spezifische
  Fachkenntnisse Kenntnisse der Clustertheorie und -praxis Kenntnisse der
  Netzwerk-Arbeit aus vergleichbarer Tätigkeit in Unternehmen, Vereinen,
  Verbänden, etc. Kenntnisse zentraler Fragestellungen und Erfordernisse der
  Kultur- und Kreativwirtschaft durch Mitwirkung bei und/oder Konzeption von
  Kongressen, Symposien, Veranstaltungen Kenntnisse der internationalen
  Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft und Zugang zu ihren
  nationalen und internationalen Netzwerken englische Sprachkenntnisse (Wort
  / Schrift) 4. Bewerber, die Leistungen nicht selbst erbringen, haben den
  Umfang des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes sowie die
  Nachunternehmer für den jeweiligen Bereich zu benennen. Dem
  Teilnahmeantrag sind verbindliche Erklärungen der Nachunternehmer
  beizufügen, dass der Bewerber im Fall der Zuschlagserteilung auf die
  Ressourcen der Nachunternehmer vollumfänglich zugreifen kann
  (Verpflichtungserklärung). Die Bewerber haben für die von ihnen genannten
  Nachunternehmer die unter III.2.1) - III.2.3) geforderten Angaben /
  Erklärungen und Nachweise für den jeweiligen Auftragsteil des
  Nachunternehmers dem Teilnahmeantrag beizulegen.
  III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge: Nein.
  III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
  III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
  Berufsstand vorbehalten: Nein.
  III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
  Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
  betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.
  ABSCHNITT IV: VERFAHREN
  IV.1)  VERFAHRENSART
  IV.1.1)  Verfahrensart: Verhandlungsverfahren.
  Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
  IV.1.2)  Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
  Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl:
  3. Höchstzahl: 8
  Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
  Auswahl erfolgt anhand der in Ziff. III.2.3 dieser Bekanntmachung
  genannten Kriterien.
  IV.1.3)  Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
  Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander
  folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
  erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.
  IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
  IV.2.1)  Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
  auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der
  Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der
  Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
  IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
  IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
  IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 225-10-28.
  IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
  IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
  ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungDie Unterlagen sind
  kostenpflichtig: Nein.
  IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
  21.8.2008 - 12:00.
  IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
  verfasst werden können: Deutsch.
  ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
  VI.1)  DAUERAUFTRAG: Nein.
  VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
  GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Ja.
  Geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt:
  Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
  VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN: 1. Das Vergabeverfahren wird als
  Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF
  durchgeführt. 2. Der Teilnahmeantrag soll neben dem Original in 6 Kopien
  vorgelegt werden. 3. Der Umschlag bzw. das Paket soll mit
  "Vergabeverfahren Clustermanagement Creative.NRW" beschriftet werden und
  ist mit "Teilnahmeantrag, nicht öffnen" zu kennzeichnen. 4. Die
  Teilnahmeanträge sind an BIRD & BIRD Rechtsanwälte, zu Händen von Herrn
  Rechtsanwalt Dr. Byok, Carl-Theodor-Str. 6, D-40213 Düsseldorf zusenden
  (vgl. I.1).
  VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
  VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer bei
  der Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, D-40408 Düsseldorf.
  E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de. Tel. 021 14 75-3131. URL:
  www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/themen/Wirtschaft_und_Technologie/
  Vergabekammer_D__sseldorf. Fax 021 14 75-3989.
  VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 15.7.2008.
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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