Ausschreibung: Dienstleistungen im Straßenbau - D-Berlin
Dienstleistungen im Straßenbau.
Dokument Nr...: 125981-2008
Veröffentlicht: 14.05.2008
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zimmerstraße 54, Kontakt Bereich PK,
D-10117 Berlin. Tel. (49-30) 20 24 34 01. Fax (49-30) 20 24 36 91.
Weitere Auskünfte erteilen: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs-
und -bau GmbH, Zimmerstraße 54, Kontakt Projektbereich P2, z. Hd. von
Herrn Purwin, D-10117 Berlin. Tel. (49-30) 20 24 37 06. E-Mail:
kpurwin@deges.de. Fax (49-30) 20 24 37 90.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
Kontaktstellen.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional-
oder Lokalbehörde.
Sonstiges: Straßen- u. Brückenbau.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Ja.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Baumaßnahme BAB
A4/BAB A9, Umbau AK Hermsdorfer Kreuz, Verkehrseinheit 5420.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 12.
Hauptort der Dienstleistung: Berlin.
NUTS-Code: DE300.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Leistungen für die Vorbereitung der Vergabe von Bauleistungen, die
Mitwirkung bei der Vergabe, die Bauoberleitung, die Objektbetreuung und
Dokumentation nach § 55 HOAI (Lph. 6-9), die örtliche Bauüberwachung nach
§ 57 HOAI und Besonderen Leistungen der Objektüberwachung nach § 64 HOAI
sowie Besondere Leistungen zur vermessungstechnischen Überwachung der
Bauausführung.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 74231122.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Siehe II.1.5).
II.2.2) Optionen: Nein.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer
in Monaten: 110 (ab Auftragsvergabe).
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Haftpflichtversicherung
für Personenschäden 1 500 000 EUR, für sonstige Schäden 2 500 000 EUR. Bei
Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied diese Deckungssumme nachweisen.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: - Es sind Auskünfte gem. § 7(2) und (3) VOF zu erteilen.
- Es sind Erklärungen zu den in § 11 (1) a) bis g) und (4) a) bis d) VOF
angesprochenen Sachverhalten abzugeben (Ausschlusskriterien). Der Bewerber
wird von der weiteren Teilnahme am Verhandlungs-verfahren ausgeschlossen,
sofern bei einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
die atbestandlichen Voraussetzungen des § 11 (1) a) bis g), (4) a), d)
und/oder e) VOF vorliegen;in Fällen des § 11 (4) b) und c) VOF kann der
Bewerber ausgeschlossen werden.
Bewerber, die wirtschaftlich mit Unternehmen verbunden sind (§ 7(2) VOF),
welche ggf. ganz oder teilweise für die Ausführung des unter Nr. II.1.5)
beschriebenen Bauvorhabens in Frage kommen oder auftragsbezogen in
relevanter Weise mit diesen Unternehmen zusammenarbeiten, haben zu
erklären,dass diese Unternehmen sich nicht am Ausschreibungswettbewerb
dieses Bauvorhabens beteiligen werden.
Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern sowie Mitgliedern von
Bewerbergemeinschaften für die Gesamtleistung sind nicht zugelassen. Auf
den Ausschluss dieser Einzelbewerber bzw. Mitglieder dieser
Bewerbergemeinschaften wird vorsorglich hingewiesen. Der letzte Absatz
gilt nicht für Nachunternehmer bei Paketverträgen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Nachweise gem. § 12(1) a), c) und ggf. b) VOF.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Zur
Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 13 (2) a) - f) und h) VOF
Angaben zu ma-chen bzw. Unterlagen vorzulegen.
- Andere Nachweise gem. § 10 (3) VOF sind zu erbringen
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind nach aufsteigenden §§ der VOF
geheftet mit Register vorzulegen.
Referenzen zu § 13(2) b) VOF sind tabellarisch nach folgenden Spalten
aufzulisten: 1.
Verkehrsanlage (BAB, B, L, S, ...), 2. Strecke/Ing.-Bauwerk/e (kurze
Beschreibung), 3.
Auftraggeber, 4. Zeitraum der Bearbeitung (JJJJ-JJJJ), 5. Bauvolumen (Mio
), 6.
Auftragswert (Mio ), 7. Leistungsphasen gem. § 55 HOAI, 8.
Leistungsphasen gem. § 64 HOAI, 9. BÜ gem. § 57 HOAI, 10. B.L. (Besondere
Leistungen).
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Unvollständige
Bewerbungen können zum Ausschluss führen.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
berücksichtigt; darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht
erwünscht.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten: Ja.
- Natürliche Personen, die gem. den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes
zur Führung der Berufsbe- zeichnung "Diplomingenieur für
Bauingenieurwesen" oder gleichwertiger Berufsbezeichnung berechtigt sind.
- Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf
einschlägige Planungsleis-tungen ausgerichtet ist und ein bevollmächtigter
Vertreter und der Verfasser der Planungsleistungen die an natürliche
Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
- Arbeits- und Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes
Mitglied der Gemeinschaftdie Anforderungen an die Berufszulassung erfüllt,
die an natürliche bzw. juristische Personen gestellt sind.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten
Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren.
Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Zahl der
Wirtschaftsteilnehmer 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: -
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 12(1) VOF) [30 %]
- Fachliche Eignung nach § 13(2) a) bis f) und h) VOF [70 % mit folgenden
Differenzierungen]:
Qualifikation der für die Leistungserbringung vorgesehenen
verantwortlichen Mitarbeiter (§ 13 (2) a) VOF) [15 %],
Wesentliche in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (§ 13 (2) b)
VOF) [15 %] (s. dazu Hinweis unter Nr. III.2.3 unten),
Angaben zur technischen Projektleitung (§ 13 (2) c) VOF) [15 %],
Personelle Ausstattung des Büros und die Anzahl seiner Führungskräfte
jeweils im Mittel der letzten drei Jahre (§ 13 (2) d) VOF) [10 %],
Technische Ausstattung des Büros für die Dienstleistung (§ 13 (2) e)
VOF) [5 %],
Maßnahmen des Büros zur Gewährleistung der Arbeitsqualität (§ 13 (2) f)
VOF) [5 %],
Vorgesehener Anteil für Unterbeauftragung (§ 13 (2) h) VOF) [5 %].
Die fachliche Eignung (Qualifikation und wesentliche in den letzten 3
Jahren erbrachte Leistungen)sowie die geeignete technische Ausstattung ist
auch für die vermessungstechnische Bauüberwachung nachzuweisen.
- Andere Nachweise (§ 10 (3) VOF):
Für die für die örtliche Bauüberwachung vorgesehenen Personen sind für
alle Ingenieurbauwerke folgende Qualifikationen nachzuweisen:
a) Lehrgang für Bauwerksprüfung (BASt Lehrgang),
b) Nachweis von erweiterten betontechnologischen Kenntnissen (z.B.
E-Schein),
c) SIVV - Schein oder BASt - Lehrgang zu Betonersatzarbeiten,
d) Lehrgang zum Einbau der Lager (FliB-Schein oder T.Z.E.N.-Schein oder
VHFL-Lehrgang),
e) Qualifikation SIGE Koordinator,
f) Qualifikation des Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten von
Arbeitsstellen an Strassen (MVAS, RSA,ZTV/SA).
Zusätzlich sind für die vorgesehenen überwachenden Personen der
Stahl(verbund)brücken 169, 123/2 und 171 folgende Qualifikationsnachweise
zu erbringen:
g) Schweißfachingenieurausbildung (DVS Prüfung),
h) BASt - Seminar ZTV und TL/TP-KOR Stahlbauten (oder Grundlehrgang
Korrosionsschutz).
Die geforderten Nachweise a) bis h) sind ausdrücklich Mindestanforderungen
für die Teilnahme am Wettbewerb. Eine Nichtvorlage dieser Nachweise oder
Unvollständigkeit führt zu einem Ausschluss aus dem ergabeverfahren. Die
geforderten Nachweise sind entsprechend der Buchstabenfolge a) bis h) zu
sortieren und mit dem Teilnahmeantrag geheftet vorzulegen.
Ist die Zahl der geeigneten Bewerber höher als die Zahl der zur
Angebotsabgabe aufzufordernden, wählt der Auftraggeber Bewerber gem. § 10
(1) VOF aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Auftragsverhandlungen nach § 24 (1) VOF mit den ausgewählten Bewerbern
dienen der Ermittlung des Bewerbers, der im Hinblick auf die gestellte
Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle
Leistungserfüllung bietet. Zu diesem Zweck sind mit den ausgewählten
Bewerbern Auftragsgespräche zu führen.
Zur Vorbereitung der Auftragsgespräche wird den ausgewählten Bewerbern der
komplette Vertragsentwurf einschließlich Planunterlagen zur umfassenden
Information über das Projekt und die Aufgabenstellung übersandt.
Rechtzeitig vor dem Auftragsgespräch ist der ausgefüllte Vertragsentwurf -
allerdings ohne Preisangaben - als vorläufiges Angebot an die
Vergabestelle zurückzusenden. Einzelheiten ergeben sich aus dem gesondert
zu versendenden Einladungsschreiben.
Das Auftragsgespräch dient der Projektvorstellung, der Präsentation des
Bewerbers, seines für die Projektbearbeitung vorgesehenen maßgeblichen
Personals und seiner Referenzprojekte sowie der Erörterung des vorläufigen
Angebotes.
Von Seiten der Vergabestelle werden detaillierte projektbezogene Fragen
zur vorgesehenen Leistung und zum Personaleinsatz gestellt.
Nach dem Auftragsgespräch werden die Bewerber zur Abgabe ihres endgültigen
Angebotes aufgefordert.Hierfür wird ihnen ein ggf. aktualisierter
Vertragsentwurf übersandt, falls sich aufgrund der Auftragsgespräche
neue/zusätzliche vertragsrelevante Gesichtspunkte ergeben haben.
Im endgültigen Angebot ist das Honorar für die geforderte Leistung
anzugeben. Bei den übrigen Angaben können gegenüber dem vorläufigen
Angebot Änderungen/Ergänzungen vorgenommen werden, die aus Sicht der
Bewerber aufgrund des Auftragsgesprächs erforderlich geworden sind.
Nach Abgabe des endgültigen Angebotes erfolgt kein weiteres
Auftragsgespräch.
Die Wertung der endgültigen Angebote erfolgt nach den Kriterien und
Wichtungen, die den Bewerbern mit der Einladung zum Auftragsgespräch
mitgeteilt werden.
Der ranghöchste Bieter wird mit der ausgeschriebenen Leistung unter
Beachtung der Informationsfrist gem. § 13 VgV beauftragt.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der
Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der
Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
17.6.2008.
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können: Deutsch.
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der
Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Bewerber haben davon auszugehen, dass sie
mit Ablauf des 17.7.2008 nicht berücksichtigt worden sind, wenn sie bis
dahin keine Aufforderung zur Angebotsabgabe oder anderweitige Information
erhalten haben.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4,
D-99423 Weimar. Tel. (49-361) 37 73 72 76. Fax (49-361) 37 73 93 54.
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind: wie VI.4.1).
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 5.5.2008.
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