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Ausschreibung: Dienstleistungen im Straßenbau - D-Berlin
Dienstleistungen im Straßenbau.
Dokument Nr...: 125981-2008
Veröffentlicht: 14.05.2008
*
  BEKANNTMACHUNG
  Dienstleistungsauftrag
  ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
  I.1)	NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): DEGES Deutsche Einheit
  Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zimmerstraße 54, Kontakt Bereich PK,
  D-10117 Berlin. Tel. (49-30) 20 24 34 01. Fax (49-30) 20 24 36 91.
  Weitere Auskünfte erteilen: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs-
  und -bau GmbH, Zimmerstraße 54, Kontakt Projektbereich P2, z. Hd. von
  Herrn Purwin, D-10117 Berlin. Tel. (49-30) 20 24 37 06. E-Mail:
  kpurwin@deges.de. Fax (49-30) 20 24 37 90.
  Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
  Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
  Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
  Kontaktstellen.
  Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
  Kontaktstellen.
  I.2)	ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional-
  oder Lokalbehörde.
  Sonstiges: Straßen- u. Brückenbau.
  Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
  Auftraggeber: Ja.
  ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
  II.1)  BESCHREIBUNG
  II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Baumaßnahme BAB
  A4/BAB A9, Umbau AK Hermsdorfer Kreuz, Verkehrseinheit 5420.
  II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
  Dienstleistung: Dienstleistung.
  Dienstleistungskategorie: Nr. 12.
  Hauptort der Dienstleistung: Berlin.
  NUTS-Code: DE300.
  II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
  II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
  Leistungen für die Vorbereitung der Vergabe von Bauleistungen, die
  Mitwirkung bei der Vergabe, die Bauoberleitung, die Objektbetreuung und
  Dokumentation nach § 55 HOAI (Lph. 6-9), die örtliche Bauüberwachung nach
  § 57 HOAI und Besonderen Leistungen der Objektüberwachung nach § 64 HOAI
  sowie Besondere Leistungen zur vermessungstechnischen Überwachung der
  Bauausführung.
  II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 74231122.
  II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
  II.1.8)  Aufteilung in Lose: Nein.
  II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
  II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
  II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang: Siehe II.1.5).
  II.2.2)  Optionen: Nein.
  II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer
  in Monaten: 110 (ab Auftragsvergabe).
  ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
  INFORMATIONEN
  III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
  III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Haftpflichtversicherung
  für Personenschäden 1 500 000 EUR, für sonstige Schäden 2 500 000 EUR. Bei
  Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied diese Deckungssumme nachweisen.
  III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
  wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
  III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
  III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
  III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
  hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
  und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
  überprüfen: - Es sind Auskünfte gem. § 7(2) und (3) VOF zu erteilen.
  - Es sind Erklärungen zu den in § 11 (1) a) bis g) und (4) a) bis d) VOF
  angesprochenen Sachverhalten abzugeben (Ausschlusskriterien). Der Bewerber
  wird von der weiteren Teilnahme am Verhandlungs-verfahren ausgeschlossen,
  sofern bei einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
  die atbestandlichen Voraussetzungen des § 11 (1) a) bis g), (4) a), d)
  und/oder e) VOF vorliegen;in Fällen des § 11 (4) b) und c) VOF kann der
  Bewerber ausgeschlossen werden.
  Bewerber, die wirtschaftlich mit Unternehmen verbunden sind (§ 7(2) VOF),
  welche ggf. ganz oder teilweise für die Ausführung des unter Nr. II.1.5)
  beschriebenen Bauvorhabens in Frage kommen oder auftragsbezogen in
  relevanter Weise mit diesen Unternehmen zusammenarbeiten, haben zu
  erklären,dass diese Unternehmen sich nicht am Ausschreibungswettbewerb
  dieses Bauvorhabens beteiligen werden.
  Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern sowie Mitgliedern von
  Bewerbergemeinschaften für die Gesamtleistung sind nicht zugelassen. Auf
  den Ausschluss dieser Einzelbewerber bzw. Mitglieder dieser
  Bewerbergemeinschaften wird vorsorglich hingewiesen. Der letzte Absatz
  gilt nicht für Nachunternehmer bei Paketverträgen.
  III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
  Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
  überprüfen: Nachweise gem. § 12(1) a), c) und ggf. b) VOF.
  III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
  erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Zur
  Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 13 (2) a) - f) und h) VOF
  Angaben zu ma-chen bzw. Unterlagen vorzulegen.
  - Andere Nachweise gem. § 10 (3) VOF sind zu erbringen
  Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind nach aufsteigenden §§ der VOF
  geheftet mit Register vorzulegen.
  Referenzen zu § 13(2) b) VOF sind tabellarisch nach folgenden Spalten
  aufzulisten: 1.
  Verkehrsanlage (BAB, B, L, S, ...), 2. Strecke/Ing.-Bauwerk/e (kurze
  Beschreibung), 3.
  Auftraggeber, 4. Zeitraum der Bearbeitung (JJJJ-JJJJ), 5. Bauvolumen (Mio
  ), 6.
  Auftragswert (Mio ), 7. Leistungsphasen gem. § 55 HOAI, 8.
  Leistungsphasen gem. § 64 HOAI, 9. BÜ gem. § 57 HOAI, 10. B.L. (Besondere
  Leistungen).
  Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Unvollständige
  Bewerbungen können zum Ausschluss führen.
  Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
  berücksichtigt; darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht
  erwünscht.
  III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge: Nein.
  III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
  III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
  Berufsstand vorbehalten: Ja.
  - Natürliche Personen, die gem. den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes
  zur Führung der Berufsbe- zeichnung "Diplomingenieur für
  Bauingenieurwesen" oder gleichwertiger Berufsbezeichnung berechtigt sind.
  - Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf
  einschlägige Planungsleis-tungen ausgerichtet ist und ein bevollmächtigter
  Vertreter und der Verfasser der Planungsleistungen die an natürliche
  Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
  - Arbeits- und Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes
  Mitglied der Gemeinschaftdie Anforderungen an die Berufszulassung erfüllt,
  die an natürliche bzw. juristische Personen gestellt sind.
  Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten
  Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
  III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
  Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
  betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.
  ABSCHNITT IV: VERFAHREN
  IV.1)  VERFAHRENSART
  IV.1.1)  Verfahrensart: Verhandlungsverfahren.
  Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
  IV.1.2)  Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
  Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Zahl der
  Wirtschaftsteilnehmer 3
  Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: -
  Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 12(1) VOF) [30 %]
  - Fachliche Eignung nach § 13(2) a) bis f) und h) VOF [70 % mit folgenden
  Differenzierungen]:
  Qualifikation der für die Leistungserbringung vorgesehenen
  verantwortlichen Mitarbeiter (§ 13 (2) a) VOF) [15 %],
  Wesentliche in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (§ 13 (2) b)
  VOF) [15 %] (s. dazu Hinweis unter Nr. III.2.3 unten),
  Angaben zur technischen Projektleitung (§ 13 (2) c) VOF) [15 %],
  Personelle Ausstattung des Büros und die Anzahl seiner Führungskräfte
  jeweils im Mittel der letzten drei Jahre (§ 13 (2) d) VOF) [10 %],
  Technische Ausstattung des Büros für die Dienstleistung (§ 13 (2) e)
  VOF) [5 %],
  Maßnahmen des Büros zur Gewährleistung der Arbeitsqualität (§ 13 (2) f)
  VOF) [5 %],
  Vorgesehener Anteil für Unterbeauftragung (§ 13 (2) h) VOF) [5 %].
  Die fachliche Eignung (Qualifikation und wesentliche in den letzten 3
  Jahren erbrachte Leistungen)sowie die geeignete technische Ausstattung ist
  auch für die vermessungstechnische Bauüberwachung nachzuweisen.
  - Andere Nachweise (§ 10 (3) VOF):
  Für die für die örtliche Bauüberwachung vorgesehenen Personen sind für
  alle Ingenieurbauwerke folgende Qualifikationen nachzuweisen:
  a) Lehrgang für Bauwerksprüfung (BASt Lehrgang),
  b) Nachweis von erweiterten betontechnologischen Kenntnissen (z.B.
  E-Schein),
  c) SIVV - Schein oder BASt - Lehrgang zu Betonersatzarbeiten,
  d) Lehrgang zum Einbau der Lager (FliB-Schein oder T.Z.E.N.-Schein oder
  VHFL-Lehrgang),
  e) Qualifikation SIGE Koordinator,
  f) Qualifikation des Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten von
  Arbeitsstellen an Strassen (MVAS, RSA,ZTV/SA).
  Zusätzlich sind für die vorgesehenen überwachenden Personen der
  Stahl(verbund)brücken 169, 123/2 und 171 folgende Qualifikationsnachweise
  zu erbringen:
  g) Schweißfachingenieurausbildung (DVS Prüfung),
  h) BASt - Seminar ZTV und TL/TP-KOR Stahlbauten (oder Grundlehrgang
  Korrosionsschutz).
  Die geforderten Nachweise a) bis h) sind ausdrücklich Mindestanforderungen
  für die Teilnahme am Wettbewerb. Eine Nichtvorlage dieser Nachweise oder
  Unvollständigkeit führt zu einem Ausschluss aus dem ergabeverfahren. Die
  geforderten Nachweise sind entsprechend der Buchstabenfolge a) bis h) zu
  sortieren und mit dem Teilnahmeantrag geheftet vorzulegen.
  Ist die Zahl der geeigneten Bewerber höher als die Zahl der zur
  Angebotsabgabe aufzufordernden, wählt der Auftraggeber Bewerber gem. § 10
  (1) VOF aus, die er zur Verhandlung auffordert.
  Auftragsverhandlungen nach § 24 (1) VOF mit den ausgewählten Bewerbern
  dienen der Ermittlung des Bewerbers, der im Hinblick auf die gestellte
  Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle
  Leistungserfüllung bietet. Zu diesem Zweck sind mit den ausgewählten
  Bewerbern Auftragsgespräche zu führen.
  Zur Vorbereitung der Auftragsgespräche wird den ausgewählten Bewerbern der
  komplette Vertragsentwurf einschließlich Planunterlagen zur umfassenden
  Information über das Projekt und die Aufgabenstellung übersandt.
  Rechtzeitig vor dem Auftragsgespräch ist der ausgefüllte Vertragsentwurf -
  allerdings ohne Preisangaben - als vorläufiges Angebot an die
  Vergabestelle zurückzusenden. Einzelheiten ergeben sich aus dem gesondert
  zu versendenden Einladungsschreiben.
  Das Auftragsgespräch dient der Projektvorstellung, der Präsentation des
  Bewerbers, seines für die Projektbearbeitung vorgesehenen maßgeblichen
  Personals und seiner Referenzprojekte sowie der Erörterung des vorläufigen
  Angebotes.
  Von Seiten der Vergabestelle werden detaillierte projektbezogene Fragen
  zur vorgesehenen Leistung und zum Personaleinsatz gestellt.
  Nach dem Auftragsgespräch werden die Bewerber zur Abgabe ihres endgültigen
  Angebotes aufgefordert.Hierfür wird ihnen ein ggf. aktualisierter
  Vertragsentwurf übersandt, falls sich aufgrund der Auftragsgespräche
  neue/zusätzliche vertragsrelevante Gesichtspunkte ergeben haben.
  Im endgültigen Angebot ist das Honorar für die geforderte Leistung
  anzugeben. Bei den übrigen Angaben können gegenüber dem vorläufigen
  Angebot Änderungen/Ergänzungen vorgenommen werden, die aus Sicht der
  Bewerber aufgrund des Auftragsgesprächs erforderlich geworden sind.
  Nach Abgabe des endgültigen Angebotes erfolgt kein weiteres
  Auftragsgespräch.
  Die Wertung der endgültigen Angebote erfolgt nach den Kriterien und
  Wichtungen, die den Bewerbern mit der Einladung zum Auftragsgespräch
  mitgeteilt werden.
  Der ranghöchste Bieter wird mit der ausgeschriebenen Leistung unter
  Beachtung der Informationsfrist gem. § 13 VgV beauftragt.
  IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
  IV.2.1)  Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
  auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der
  Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der
  Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
  IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
  IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
  IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
  IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
  17.6.2008.
  IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
  verfasst werden können: Deutsch.
  IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der
  Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein.
  ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
  VI.1)  DAUERAUFTRAG: Nein.
  VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
  GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
  VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN: Bewerber haben davon auszugehen, dass sie
  mit Ablauf des 17.7.2008 nicht berücksichtigt worden sind, wenn sie bis
  dahin keine Aufforderung zur Angebotsabgabe oder anderweitige Information
  erhalten haben.
  VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
  VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
  Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4,
  D-99423 Weimar. Tel. (49-361) 37 73 72 76. Fax (49-361) 37 73 93 54.
  VI.4.3)  Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
  erhältlich sind: wie VI.4.1).
  VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 5.5.2008.
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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