Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste - D-Berlin
Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste.
Dokument Nr...: 125969-2008
Veröffentlicht: 14.05.2008
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Berliner
Stadtreinigungsbetriebe, Ringbahnstr. 96, z. Hd. von Norbert Engel,
D-12103 Berlin. Tel. (49-30) 75 92 22 48. E-Mail: norbert.engel@bsr.de.
Fax (49-30) 75 92 22 63.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.bsr.de.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
Kontaktstellen.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Einrichtung des öffentlichen Rechts.
Sonstiges: Abfallentsorgung/Straßenreinigung.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Abschluss einer
Rahmenvereinbarung für betriebswirtschaftliche und handelsrechtliche
Beratungen.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 11.
Hauptort der Dienstleistung: Berlin.
NUTS-Code: DE300.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Abschluss einer
Rahmenvereinbarung.
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit einem
einzigen Wirtschaftsteilnehmer.
Laufzeit der Rahmenvereinbarung: in Jahren 2
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags über die Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung:
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 200 000,00 EUR.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Der
Bereich Controlling, Finanz- und Rechnungswesen ist in den BSR unter
anderem zuständig für das interne und das externe Rechnungswesen, die
Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, für die Planung und
das kaufmännische Controlling. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen
betriebswirtschaftlichen und handelsrechtliche Beratungen können sich auf
kleinere Einzelfragen oder umfassendere Fragestellungen beziehen. Die
Rahmenvereinbarung umfasst deshalb auf Abruf: Die Erstellung von
Gutachten, von Stellungnahmen oder die Beantwortung zu -
betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, - handelsrechtlichen
Fragestellungen oder Fragen im Zusammenhang mit Vorschriften der
internationalen Rechnungslegung (IFRS) - und, soweit dies im Zusammenhang
gesehen von besonderer Bedeutung ist, auch damit verbundenen steuerlichen
Fragestellungen. Die betriebswirtschaftlichen Fragestellungen können
beispielsweise - Unternehmensbewertungen, -
Wirtschaftlichkeitsberechnungen, - Datenanalysen und Statistiken, -
Analyse der Aufbau- und Ablaufprozesse zur Beurteilung und Optimierung von
kaufmännischen Verfahrensabläufen hinsichtlich ihrer Vollständigkeit,
Ordnungsmäßigkeit, Effektivität, Übereinstimmung mit den handels-, und
gegebenenfalls steuerlichen Vorschriften sowie Anfälligkeit für dolose
Handlungen vor dem Hintergrund der Revisionssicherheit, - Archivierungs-
und Dokumentationsverfahren sowie - das Berichtswesen umfassen. Im Rahmen
der handelsrechtlichen Fragestellungen oder Fragen im Zusammenhang mit
Vorschriften der internationalen Rechnungslegung (IFRS) geht es
insbesondere um: - den Ansatz von Posten der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung dem Grunde und der Höhe nach, - einzelne
Bewertungsmethoden und -verfahren, - Ausweis- und Zuordnungsfragen, -
Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses inklusive
Anhang und Lagebericht. Die Leistungen dienen insbesondere dazu,
Zweifelsfragen, die im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses von
Bedeutung sein können, rechtssicher zu beantworten. Steuerliche Themen
sollen dann Gegenstand der Beauftragung sein, wenn ihre Beantwortung auch
aus Sicht des Auftraggebers sinnvoller Weise im Zusammenhang mit der
Klärung der vorgenannten Fragestellung erfolgen sollte. Fragestellungen,
die ausschließlich steuerliche Themen zum Inhalt haben, sind nicht
vorgesehen.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 74140000.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.2) Optionen: Ja.
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor den
Rahmenvertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer
in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe).
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Auf den ausgeschriebenen
Auftrag bezogene Erklärung eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts
oder Kreditversicherers, dass es bzw. er im Falle der Zuschlagserteilung
über die Gesamtlaufzeit des Vertrages eine Vertragserfüllungsbürgschaft in
Höhe von mindestens 10 000,00 Euro eines nach § 18 Nr. 2 VOL/B
zugelassenen Bürgen fristgemäß zur Verfügung stehen wird.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Nach der Maßgabe der
Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
(ausgenommen Bauleistungen)- Stand November 2007 - innerhalb von 21 Tagen
mit 3 % Skonto.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Bewerber müssen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit nachweisen. Die vorzulegenden Nachweise dürfen nicht älter
als sechs Monate sein (Ausnahme Bestätigung Finanzamt: nicht älter als 1
Jahr) und sind so einzureichen, dass sie für die spätere Archivierung
abgeheftet werden können (gelochte Form). Bei Bietergemeinschaften muss
jedes Mitglied die entsprechenden Nachweise vorlegen. Die Zuverlässigkeit
muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein.
Die Leistungsfähigkeit muss für die Bietergemeinschaft insgesamt
nachgewiesen werden, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der
einzelnen Mitglieder in Summe bewertet. Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in
denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige
Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine
amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Unter III geforderte, fehlende
Nachweise können dazu führen, dass die Bewerber im weiteren
Verhandlungsverfahren nicht berücksichtigt werden. - Auszug aus Gewerbe-
oder Bundeszentralregister, - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister,
sofern registerpflichtig, - Erklärung über Einhaltung der Frauenförderung
(FFV), - Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft über die
Mitgliedschaft des Bieters.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes),
- Nachweis einer dem Auftragsrisiko angemessenen
Betriebshaftpflichtversicherung, - Nachweis über die Erfüllung der
gesetzlichen Verpflichtungen in der Sozialversicherung (bei mehreren
Krankenkassen, Bescheinigungen der Krankenkassen, bei denen die meisten
Mitarbeiter versichert sind), - Eigenerklärung des Auftragnehmers, dass
Ausschlussgründe nach § 7 Nr.5 VOL/A nicht vorliegen - Umsatzangaben der
letzten drei Geschäftsjahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistung.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorlage
eines gültigen Zertifikats nach DIN ISO 9000 ff.
(Qualitätsmanagementsystem) - Eigenerklärung zur Organisationsstruktur,
Mitarbeiterzahl und den gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen des
Unternehmens und der verbundenen Gesellschaften; Der Auftrag ist an die
Erfüllung folgender Kriterien durch den Auftragnehmer gebunden: - Nachweis
von mit diesem Vorhaben vergleichbaren geeigneter
Referenzberatung/-projekte (Angabe des jeweiligen Auftraggebers, inkl.
Beratungs-/Projektbeschreibungen), und Ansprechpartner - Nachweis
Beratungs-/Projekterfahrung in der Entsorgungsbranche und detaillierte
Kenntnisse der Besonderheiten kommunaler oder privatwirtschaftlicher
Entsorgungsunternehmen, - Nachweis Beratungs-/Projekterfahrung im
Controlling- und Finanzbereich von Mittelständischen Unternehmen sowie
Konzernen, Geforderte Nachweise hinsichtlich der Qualifikation der zum
Einsatz kommenden Berater/-innen: - Nachweis der erforderlichen
Qualifikation als "Wirtschaftsprüfer" und "Steuerberater", - die Bieter
haben Lebensläufe bzw. Mitarbeiterprofile einzureichen, mit denen die
Eignung der für die Leistungserbringung einzusetzenden Mitarbeiter/-innen
belegt wird. Die Bietergemeinschaft hat zusätzlich mit ihrem Angebot die
von allen Mitgliedern rechtswirksam unterschriebene Erklärung abzugeben: -
dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird; - dass der
bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender
Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen und Zahlungen auch nach dessen
schriftlicher Weisung zu leisten - dass alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften und diese Haftung auch nach Auflösung der
Arbeitsgemeinschaft bestehen bleibt.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten: Ja.
Wirtschaftsprüfer gemäß Gesetz über eine Berufsordnung der
Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung).
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren.
Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl:
3. Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Vollständigkeit der Unterlagen, - Überprüfung der Eignung anhand Qualität
der eingereichten Referenzprojekte.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander
folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der
Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der
Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: FEB40 -
Rahmenvereinbarung "Betriebswirtschaftliche und handelsrechtliche
Beratung".
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungDie Unterlagen sind
kostenpflichtig: Nein.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
16.6.2008 - 12:00.
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können: Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Wenn Sie 14 Tage nach Ablauf der Frist für
den Teilnahmeantrag keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben,
konnte ihr Antrag nicht berücksichtigt werden; eine Benachrichtigung
erfolgt nicht. Es handelt sich bei der Veröffentlichung um einen Aufruf
zum Teilnahmewettbewerb. Es werden in dieser ersten Verfahrensstufe keine
weiteren Unterlagen an die Bewerber versandt. Bitte bewerben Sie sich zu
den genannten Bedingungen.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, D-10825 Berlin.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 9.5.2008.
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