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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros, Bauleistungen und zugehörige technische Beratung - D-Bonn
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros, Bauleistungen und zugehörige technische Beratung.
Dokument Nr...: 125554-2008
Veröffentlicht: 14.05.2008
*
  WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
  Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
  ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
  I.1)	NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Bundesstadt Bonn,
  Stadtplanungsamt- Amt 61, Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin
  Stadtplanungsamt - Amt 61, Kontakt Amt 61, z. Hd. von Herr Markus Walter,
  Herr Jürgen Linke, D-53103 Bonn. Tel. (49) 228 77-36 70/38 73. E-Mail:
  stadtplanungsamt@bonn.de. Fax (49) 228 77-58 36.
  Internet-Adresse(n):
  www.bonn.de - Suchbegriff "Bahnhofsbereich Bonn"
  Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
  Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: Neubighubacher - Architektur
  Städtebau Strukturentwicklung, Brüsseler Straße 63, z. Hd. von Dipl.-Ing.
  Jörg Neubig, Dipl.-Arch Simon Hubacher, D-50672 Köln. Tel. (49) 221 51 90
  44. E-Mail: info@neubighubacher.de. Fax (49) 221 51 28 19. URL:
  www.neubighubacher.de.
  Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
  Kontaktstellen.
  I.2)	ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional-
  oder Lokalbehörde.
  Allgemeine öffentliche Verwaltung.
  ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
  II.1)  BESCHREIBUNG
  II.1.1)  Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
  Auftraggeber/den Auftraggeber: Wettbewerb - Bahnhofsbereich Bonn.
  II.1.2)  Kurze Beschreibung: Ziel des Wettbewerbs ist die städtebauliche
  Aufwertung und Einbindung des Verkehrsknotenpunktes "Bahnhofsbereich Bonn"
  in die stadträumliche Umgebung sowie die Schaffung eines attraktiven
  Eingangs zur Bonner Innenstadt. Das Wettbewerbsgebiet erstreckt sich
  zwischen Maximilianstraße, Kaiserplatz, den Bahnanlage der Strecke Köln
  Koblenz und der Thomas-Mann-Straße unter Einbeziehung des unbebauten
  Grundstücks an der Rabinstraße. Es hat die Größe von ca. 3,2 ha. Aufgabe
  der Wettbewerbsteilnehmer ist es dafür eine qualitätvolle Bau- und
  Freiraumkonzeption zu entwickeln, die eine geordnete Entwicklung der
  Baulichkeiten ermöglicht.Da es zwei mögliche Verkehrsalternativen gibt,
  sind auch zwei entsprechende Konzepte zu erarbeiten. Der Wettbewerb ist
  auf 45 Teilnehmer begrenzt. Von den 45 Teilnehmern sind elf von der
  Ausloberin eingeladen. Falls sich mehr als 34 Teilnehmer bewerben,
  entscheidet das Los.
  II.1.3)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 74200000.
  ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
  INFORMATIONEN
  III.1)  KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER: Die Auswahl der
  Teilnehmer für die verbleibenden 34 Teilnehmerplätze erfolgt durch
  Auslosung unter juristischer Aufsicht einer unabhängigen Dienststelle der
  Ausloberin.
  III.2)  TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN: Ja.
  Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie
  Arbeitsgemeinschaften aus mehreren Personen. Eine Person muss berechtigt
  sein, am Tag der Auslobung die Berufsbezeichnung Architekt oder
  Architektin nach § 2 BauKaG NW oder nach geltendem Recht des jeweiligen
  Heimatstaates im Bereich des EWR-Abkommens oder GATS zu führen. Ist die
  Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, gelten die EU-Richtlinien
  85/384/EWG oder 89/48 EWG. Personen mit der Berufsbezeichnung Stadtplaner
  oder Stadtplanerin und Landschaftsarchitekt oder Landschaftsarchitektin
  können in Arbeitsgemeinschaft mit einem Architekt oder einer Architektin
  teilnehmen. Bei juristischen Personen muss der festgehaltene oder
  festgelegte Zweck die Erbringung entsprechender Planungsleistungen sein.
  Von der Ausloberin wird empfohlen, Arbeitsgemeinschaften verschiedener
  Fachrichtungen zu bilden, soweit nicht die notwendigen, vielschichtigen
  Erfahrungen und die Leistungsfähigkeit zur Bearbeitung der Aufgabe bei
  einer teilnahmeberechtigten Person vorliegen. Bei Arbeitsgemeinschaften
  muss jedes Mitglied benannt sein. Mindestens ein Mitglied der
  Arbeitsgemeinschaft muss teilnahmeberechtigt nach den oben aufgeführten
  Kriterien sein. Die Beteiligung von Fachexperten und Sachverständigen für
  Fachbeiträge der Wettbewerbsarbeiten ist zwingend notwendig. Dazu zählt
  insbesondere die Fachberatung für Verkehrsplanung und -technik.
  Fachexperten und andere Sachverständige dürfen jeweils nur einen
  Teilnehmer beraten und müssen in der Verfassererklärung aufgeführt sein.
  Die in den abgegebenen Arbeiten eingebrachten Fachbeiträge unterliegen den
  Auslobungsbedingungen. Teilnehmer, die ein über Planungsleistungen
  hinausgehendes geschäftliches Interesse haben, sind für den Wettbewerb
  nicht zugelassen.
  ABSCHNITT IV: VERFAHREN
  IV.1)  ART DES WETTBEWERBS: Nichtoffen.
  Gewünschte Teilnehmerzahl: / Höchstzahl 45.
  IV.2)  NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER: 1. Astoc GmbH & Co. KG,
  Köln mit RMP, Bonn und Argus, Hamburg.
  2. Auer + Weber + Assoziierte GmbH, Stuttgart.
  3. Architekturatelier de Corné, Siegburg.
  4. DunnettCraven Ltd., London.
  5. Grüntuch Ernst Architekten, Berlin.
  6. JSWD, Köln mit BSV, Aachen.
  7. Architekturbüro Peter Lindel, Bonn.
  8. Pilhatsch . Partner Architekten, Bonn.
  9. RKW GmbH & Co. KG, Düsseldorf.
  10. Schroeder+Schevardo Architekten, Bonn und 11. Stefan Schmitz, Köln.
  IV.3)  KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE: Formalleistungen: -
  Teilnahmeberechtigung - Fristgerechte Abgabe - Vollständigkeit der
  Leistungen Qualitätskriterien: Baukonzeption: - Nutzungen - Funktionalität
  der Baukonzeption und energetisches Potential - Architektur, Gestaltung
  und Denkmalschutz - planungs- und bauordnungsrechtliche Kriterien
  öffentlicher Raum: - Funktionalität der Freiraumnutzungen und Erschließung
  der Baukonzeption - Atmosphäre der entstehenden Orte und deren
  Inszenierung Entwicklungszusammenhang: - Realisierungsperspektive
  Umsetzbarkeit/Wirtschaftlichkeit/Abschnittsbildung - Stärkung und
  Attraktivierung des Gebietes Das Preisgericht kann weitere Kriterien für
  die Beurteilung entwickeln.
  IV.4)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
  IV.4.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
  61-21 12 BHF.
  IV.4.2)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
  ergänzenden UnterlagenDie Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
  IV.4.3)  Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
  Teilnahme: 13.6.2008.
  IV.4.4)  Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die
  ausgewählten Bewerber: 20.6.2008.
  IV.4.5)  Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
  verfasst werden können: Deutsch.
  IV.5)  PREISE UND PREISGERICHT
  IV.5.1)  Es werden Preise vergeben: Ja.
  Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Insgesamt stehen 90 000 EUR als
  Preisgelder (zuzüglich der gesetzlichen MwSt. in Höhe 19 v. H.) zur
  Verfügung, die sich wie folgt aufteilen: 1. Preis 36 000 Euro 2. Preis 22
  500 Euro 3. Preis 13 500 Euro Ankauf 9 000 Euro Ankauf 9 000 Euro Das
  Preisgericht kann die ausgelobte Preissumme durch Beschluss anders
  aufteilen. Die MwSt. von Preisträgern aus dem europäischen Ausland wird
  von der Ausloberin abgeführt.
  IV.5.2)  Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer: Für
  Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer besteht kein Anspruch auf
  Kostenerstattung. Ein Bearbeitungshonorar wird nicht gewährt.
  IV.5.3)  Folgeaufträge: Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an
  den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs
  vergeben.
  IV.5.4)  Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
  Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: Nein.
  IV.5.5)  Namen der ausgewählten Preisrichter: 1. Prof. Carl Fingerhuth.
  2. Prof. Christa Reicher.
  3. Prof. Eva von Mackensen.
  4. Prof. Uwe Schröder.
  5. Prof. Ulrich Coersmeier.
  6. Prof. Dr. Robert Schnüll.
  7. Werner Wingenfeld.
  8. Bärbel Dieckmann.
  9. Heinz Hentschel.
  10. Wolfgang Esser und 11. Rolf Beu und 12. Falk Kivelip und 13. Joachim
  Decker.
  ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
  VI.1)  WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
  AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
  VI.2)  SONSTIGE INFORMATIONEN: Weitere Informationen sind auf den Seiten
  der Bundesstadt Bonn www.bonn.de - Suchbegriff Bahnhofsbereich Bonn
  abrufbar, insbesondere zu Teinahmeerklärung Für die Teilnahme am
  Wettbewerb muss die teilnahmeberechtigte Person oder Arbeitsgemeinschaft
  eine Teilnahmeerklärung gegenüber der Ausloberin abgeben. Diese
  umfasst,dass keine Ausschlussgründe nach § 11 VOF vorliegen. Bei
  Unterzeichung für eine Arbeitsgemeinschaft durch eine teilnahmeberechtigte
  Person bleiben Regelungen innerhalb von Arbeitsgemeinschaften unberührt.
  Die Teilnahmeerklärung ist im Internet unter www.bonn.de - Suche:
  "Bahnhofsbereich Bonn" > Wettbewerb veröffentlicht.Die Teilnahmeerklärung
  muss bis zum 13. Juni 2008 der Ausloberin schriftlich vorliegen.Zugelassen
  ist der Postweg oder die Zustellung per Fax. Die Zustellung per Email gilt
  nicht als Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung ist einzureichen bei
  der: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt - Amt 61
  Stichwort: Wettbewerb  Bahnhofsbereich Bonn Berliner Platz 2 53103 Bonn
  Fax.: +49 228 77-5836 Wenn mehr als 34 teilnahmeberechtigte Personen oder
  Arbeitsgemeinschaften eine fristgerechte Teilnahmeerklärung abgeben,
  erfolgt am 18. Juni 2008 eine Auslosung der Teilnehmer unter juristischer
  Aufsicht einer unabhängigen Dienststelle der Ausloberin. Veröffentlichung
  der Wettbewerbsteilnehmer Die Liste der Wettbewerbsteilnehmer wird bis zum
  20. Juni 2008 auf der Internetseite der Stadt Bonn veröffentlicht.
  Schriftliche Absagen werden keine versandt. Termine 9. Mai 2008 EU weite
  Bekanntmachung der Auslobung 13. Juni 2008 Abgabe Teilnahmeerklärung 18.
  Juni 2008 Auslosung der nicht eingeladenen Teilnehmer 20. Juni 2008
  Veröffentlichung der Teilnehmer 20. Juni 2008 Versand der Unterlagen 4.
  Juli 2008 Abgabe der Rückfragen fürs Kolloquium 11. Juli 2008 Kolloquium
  mit ausgabe der Modelleinsatzplatte 12. Sept. 2008 Abgabe der
  Wettbewerbsarbeitenarbeiten 26. Sept. 2008 Abgabe der Modelle 24. Okt.
  2008 Sitzung des Preisgerichts Voraussichtlich ab 7. Nov. 2008 öffentliche
  Ausstellung Weitere Beauftragung Das Preisgericht gibt eine schriftliche
  Empfehlung zur weiteren Beauftragung. Die Ausloberin wird, unter Würdigung
  der Empfehlungen des Preisgerichts, einen oder mehrere Preisträgerinnen
  und Preisträger mit der Ausarbeitung der Wettbewerbsergebnisse
  beauftragen, soweit die Ausloberin die Aufgabe selbst realisiert. Dies
  beziehtsich vornehmlich auf Maßnahmen im öffentlichen Raum. Eine
  Weiterbeauftragung ist allerdings nur dann möglich, wenn die
  entsprechenden politischen Beschlüsse gefasst und die Finanzierung der
  Maßnahmen sichergestellt sind. Die Bundesstadt Bonn behält sich vor
  räumliche Teilbereiche der Wettbewerbsarbeiten zu beauftragen.Soweit auf
  städtischen Grundstücken Hochbaumaßnahmen durch Investoren realisiert
  werden wird sich die Ausloberin bemühen, dass die mit einem Preis
  ausgezeichneten Entwürfe vom Investor umgesetzt werden und entsprechend
  der RAW 8.4 mindestens die Leistungsphasen 1-5 nach § 15 HOAI beauftragt
  werden. Eine vertragliche Verpflichtung des Investors im Rahmen der
  Grundstückskaufverträge ist allerdings nicht möglich. Im Wettbewerbsgebiet
  befinden sich Grundstücke (Rabinstraße) und Bauwerke
  (Südüberbauung,Tiefgarage und Verteilerebene) die sich nicht oder nur
  teilweise in städtischem Besitz befinden. Für Leistungen oder
  Aufgabenbestandteile, die selbständig und unmittelbar durch diese
  Eigentümer beauftragt werden, besteht kein Anspruch auf Beauftragung durch
  die Bundesstadt Bonn bzw. Erstattung von Kosten oder eines entgangenen
  Gewinns. Der Schutz gegen Nachbauen bleibt davon unberührt. Soweit sich
  eine Arbeitsgemeinschaft zum Zeitpunkt der weiteren Beauftragung aufgelöst
  hat, deren Gründe die Arbeitsgemeinschaft nicht zu vertreten hat, behält
  sich die Stadt angemessene Regelungen bei der Wahrung des Schutzes gegen
  Nachbauen und der weiteren Beauftragung vor. Hat die Arbeitsgemeinschaft
  die Gründe ihrer Auflösung zu vertreten, gilt sie für die Bundesstadt Bonn
  als endgültig aufgelöst. Eine bestimmte Verpflichtung der Bundesstadt Bonn
  gegenüber einzelnen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft besteht dann nicht
  mehr, soweit durch die aufgelöste Arbeitsgemeinschaft kein
  Rechtsnachfolger bestimmt ist.
  VI.4)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 9.5.2008.
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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