Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros, Bauleistungen und zugehörige technische Beratung - D-Bonn
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros, Bauleistungen und zugehörige technische Beratung.
Dokument Nr...: 125554-2008
Veröffentlicht: 14.05.2008
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WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Bundesstadt Bonn,
Stadtplanungsamt- Amt 61, Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt - Amt 61, Kontakt Amt 61, z. Hd. von Herr Markus Walter,
Herr Jürgen Linke, D-53103 Bonn. Tel. (49) 228 77-36 70/38 73. E-Mail:
stadtplanungsamt@bonn.de. Fax (49) 228 77-58 36.
Internet-Adresse(n):
www.bonn.de - Suchbegriff "Bahnhofsbereich Bonn"
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: Neubighubacher - Architektur
Städtebau Strukturentwicklung, Brüsseler Straße 63, z. Hd. von Dipl.-Ing.
Jörg Neubig, Dipl.-Arch Simon Hubacher, D-50672 Köln. Tel. (49) 221 51 90
44. E-Mail: info@neubighubacher.de. Fax (49) 221 51 28 19. URL:
www.neubighubacher.de.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional-
oder Lokalbehörde.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber: Wettbewerb - Bahnhofsbereich Bonn.
II.1.2) Kurze Beschreibung: Ziel des Wettbewerbs ist die städtebauliche
Aufwertung und Einbindung des Verkehrsknotenpunktes "Bahnhofsbereich Bonn"
in die stadträumliche Umgebung sowie die Schaffung eines attraktiven
Eingangs zur Bonner Innenstadt. Das Wettbewerbsgebiet erstreckt sich
zwischen Maximilianstraße, Kaiserplatz, den Bahnanlage der Strecke Köln
Koblenz und der Thomas-Mann-Straße unter Einbeziehung des unbebauten
Grundstücks an der Rabinstraße. Es hat die Größe von ca. 3,2 ha. Aufgabe
der Wettbewerbsteilnehmer ist es dafür eine qualitätvolle Bau- und
Freiraumkonzeption zu entwickeln, die eine geordnete Entwicklung der
Baulichkeiten ermöglicht.Da es zwei mögliche Verkehrsalternativen gibt,
sind auch zwei entsprechende Konzepte zu erarbeiten. Der Wettbewerb ist
auf 45 Teilnehmer begrenzt. Von den 45 Teilnehmern sind elf von der
Ausloberin eingeladen. Falls sich mehr als 34 Teilnehmer bewerben,
entscheidet das Los.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 74200000.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER: Die Auswahl der
Teilnehmer für die verbleibenden 34 Teilnehmerplätze erfolgt durch
Auslosung unter juristischer Aufsicht einer unabhängigen Dienststelle der
Ausloberin.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN: Ja.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie
Arbeitsgemeinschaften aus mehreren Personen. Eine Person muss berechtigt
sein, am Tag der Auslobung die Berufsbezeichnung Architekt oder
Architektin nach § 2 BauKaG NW oder nach geltendem Recht des jeweiligen
Heimatstaates im Bereich des EWR-Abkommens oder GATS zu führen. Ist die
Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, gelten die EU-Richtlinien
85/384/EWG oder 89/48 EWG. Personen mit der Berufsbezeichnung Stadtplaner
oder Stadtplanerin und Landschaftsarchitekt oder Landschaftsarchitektin
können in Arbeitsgemeinschaft mit einem Architekt oder einer Architektin
teilnehmen. Bei juristischen Personen muss der festgehaltene oder
festgelegte Zweck die Erbringung entsprechender Planungsleistungen sein.
Von der Ausloberin wird empfohlen, Arbeitsgemeinschaften verschiedener
Fachrichtungen zu bilden, soweit nicht die notwendigen, vielschichtigen
Erfahrungen und die Leistungsfähigkeit zur Bearbeitung der Aufgabe bei
einer teilnahmeberechtigten Person vorliegen. Bei Arbeitsgemeinschaften
muss jedes Mitglied benannt sein. Mindestens ein Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft muss teilnahmeberechtigt nach den oben aufgeführten
Kriterien sein. Die Beteiligung von Fachexperten und Sachverständigen für
Fachbeiträge der Wettbewerbsarbeiten ist zwingend notwendig. Dazu zählt
insbesondere die Fachberatung für Verkehrsplanung und -technik.
Fachexperten und andere Sachverständige dürfen jeweils nur einen
Teilnehmer beraten und müssen in der Verfassererklärung aufgeführt sein.
Die in den abgegebenen Arbeiten eingebrachten Fachbeiträge unterliegen den
Auslobungsbedingungen. Teilnehmer, die ein über Planungsleistungen
hinausgehendes geschäftliches Interesse haben, sind für den Wettbewerb
nicht zugelassen.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS: Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: / Höchstzahl 45.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER: 1. Astoc GmbH & Co. KG,
Köln mit RMP, Bonn und Argus, Hamburg.
2. Auer + Weber + Assoziierte GmbH, Stuttgart.
3. Architekturatelier de Corné, Siegburg.
4. DunnettCraven Ltd., London.
5. Grüntuch Ernst Architekten, Berlin.
6. JSWD, Köln mit BSV, Aachen.
7. Architekturbüro Peter Lindel, Bonn.
8. Pilhatsch . Partner Architekten, Bonn.
9. RKW GmbH & Co. KG, Düsseldorf.
10. Schroeder+Schevardo Architekten, Bonn und 11. Stefan Schmitz, Köln.
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE: Formalleistungen: -
Teilnahmeberechtigung - Fristgerechte Abgabe - Vollständigkeit der
Leistungen Qualitätskriterien: Baukonzeption: - Nutzungen - Funktionalität
der Baukonzeption und energetisches Potential - Architektur, Gestaltung
und Denkmalschutz - planungs- und bauordnungsrechtliche Kriterien
öffentlicher Raum: - Funktionalität der Freiraumnutzungen und Erschließung
der Baukonzeption - Atmosphäre der entstehenden Orte und deren
Inszenierung Entwicklungszusammenhang: - Realisierungsperspektive
Umsetzbarkeit/Wirtschaftlichkeit/Abschnittsbildung - Stärkung und
Attraktivierung des Gebietes Das Preisgericht kann weitere Kriterien für
die Beurteilung entwickeln.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
61-21 12 BHF.
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden UnterlagenDie Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme: 13.6.2008.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die
ausgewählten Bewerber: 20.6.2008.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können: Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben: Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Insgesamt stehen 90 000 EUR als
Preisgelder (zuzüglich der gesetzlichen MwSt. in Höhe 19 v. H.) zur
Verfügung, die sich wie folgt aufteilen: 1. Preis 36 000 Euro 2. Preis 22
500 Euro 3. Preis 13 500 Euro Ankauf 9 000 Euro Ankauf 9 000 Euro Das
Preisgericht kann die ausgelobte Preissumme durch Beschluss anders
aufteilen. Die MwSt. von Preisträgern aus dem europäischen Ausland wird
von der Ausloberin abgeführt.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer: Für
Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer besteht kein Anspruch auf
Kostenerstattung. Ein Bearbeitungshonorar wird nicht gewährt.
IV.5.3) Folgeaufträge: Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an
den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs
vergeben.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: Nein.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter: 1. Prof. Carl Fingerhuth.
2. Prof. Christa Reicher.
3. Prof. Eva von Mackensen.
4. Prof. Uwe Schröder.
5. Prof. Ulrich Coersmeier.
6. Prof. Dr. Robert Schnüll.
7. Werner Wingenfeld.
8. Bärbel Dieckmann.
9. Heinz Hentschel.
10. Wolfgang Esser und 11. Rolf Beu und 12. Falk Kivelip und 13. Joachim
Decker.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN: Weitere Informationen sind auf den Seiten
der Bundesstadt Bonn www.bonn.de - Suchbegriff Bahnhofsbereich Bonn
abrufbar, insbesondere zu Teinahmeerklärung Für die Teilnahme am
Wettbewerb muss die teilnahmeberechtigte Person oder Arbeitsgemeinschaft
eine Teilnahmeerklärung gegenüber der Ausloberin abgeben. Diese
umfasst,dass keine Ausschlussgründe nach § 11 VOF vorliegen. Bei
Unterzeichung für eine Arbeitsgemeinschaft durch eine teilnahmeberechtigte
Person bleiben Regelungen innerhalb von Arbeitsgemeinschaften unberührt.
Die Teilnahmeerklärung ist im Internet unter www.bonn.de - Suche:
"Bahnhofsbereich Bonn" > Wettbewerb veröffentlicht.Die Teilnahmeerklärung
muss bis zum 13. Juni 2008 der Ausloberin schriftlich vorliegen.Zugelassen
ist der Postweg oder die Zustellung per Fax. Die Zustellung per Email gilt
nicht als Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung ist einzureichen bei
der: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt - Amt 61
Stichwort: Wettbewerb Bahnhofsbereich Bonn Berliner Platz 2 53103 Bonn
Fax.: +49 228 77-5836 Wenn mehr als 34 teilnahmeberechtigte Personen oder
Arbeitsgemeinschaften eine fristgerechte Teilnahmeerklärung abgeben,
erfolgt am 18. Juni 2008 eine Auslosung der Teilnehmer unter juristischer
Aufsicht einer unabhängigen Dienststelle der Ausloberin. Veröffentlichung
der Wettbewerbsteilnehmer Die Liste der Wettbewerbsteilnehmer wird bis zum
20. Juni 2008 auf der Internetseite der Stadt Bonn veröffentlicht.
Schriftliche Absagen werden keine versandt. Termine 9. Mai 2008 EU weite
Bekanntmachung der Auslobung 13. Juni 2008 Abgabe Teilnahmeerklärung 18.
Juni 2008 Auslosung der nicht eingeladenen Teilnehmer 20. Juni 2008
Veröffentlichung der Teilnehmer 20. Juni 2008 Versand der Unterlagen 4.
Juli 2008 Abgabe der Rückfragen fürs Kolloquium 11. Juli 2008 Kolloquium
mit ausgabe der Modelleinsatzplatte 12. Sept. 2008 Abgabe der
Wettbewerbsarbeitenarbeiten 26. Sept. 2008 Abgabe der Modelle 24. Okt.
2008 Sitzung des Preisgerichts Voraussichtlich ab 7. Nov. 2008 öffentliche
Ausstellung Weitere Beauftragung Das Preisgericht gibt eine schriftliche
Empfehlung zur weiteren Beauftragung. Die Ausloberin wird, unter Würdigung
der Empfehlungen des Preisgerichts, einen oder mehrere Preisträgerinnen
und Preisträger mit der Ausarbeitung der Wettbewerbsergebnisse
beauftragen, soweit die Ausloberin die Aufgabe selbst realisiert. Dies
beziehtsich vornehmlich auf Maßnahmen im öffentlichen Raum. Eine
Weiterbeauftragung ist allerdings nur dann möglich, wenn die
entsprechenden politischen Beschlüsse gefasst und die Finanzierung der
Maßnahmen sichergestellt sind. Die Bundesstadt Bonn behält sich vor
räumliche Teilbereiche der Wettbewerbsarbeiten zu beauftragen.Soweit auf
städtischen Grundstücken Hochbaumaßnahmen durch Investoren realisiert
werden wird sich die Ausloberin bemühen, dass die mit einem Preis
ausgezeichneten Entwürfe vom Investor umgesetzt werden und entsprechend
der RAW 8.4 mindestens die Leistungsphasen 1-5 nach § 15 HOAI beauftragt
werden. Eine vertragliche Verpflichtung des Investors im Rahmen der
Grundstückskaufverträge ist allerdings nicht möglich. Im Wettbewerbsgebiet
befinden sich Grundstücke (Rabinstraße) und Bauwerke
(Südüberbauung,Tiefgarage und Verteilerebene) die sich nicht oder nur
teilweise in städtischem Besitz befinden. Für Leistungen oder
Aufgabenbestandteile, die selbständig und unmittelbar durch diese
Eigentümer beauftragt werden, besteht kein Anspruch auf Beauftragung durch
die Bundesstadt Bonn bzw. Erstattung von Kosten oder eines entgangenen
Gewinns. Der Schutz gegen Nachbauen bleibt davon unberührt. Soweit sich
eine Arbeitsgemeinschaft zum Zeitpunkt der weiteren Beauftragung aufgelöst
hat, deren Gründe die Arbeitsgemeinschaft nicht zu vertreten hat, behält
sich die Stadt angemessene Regelungen bei der Wahrung des Schutzes gegen
Nachbauen und der weiteren Beauftragung vor. Hat die Arbeitsgemeinschaft
die Gründe ihrer Auflösung zu vertreten, gilt sie für die Bundesstadt Bonn
als endgültig aufgelöst. Eine bestimmte Verpflichtung der Bundesstadt Bonn
gegenüber einzelnen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft besteht dann nicht
mehr, soweit durch die aufgelöste Arbeitsgemeinschaft kein
Rechtsnachfolger bestimmt ist.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 9.5.2008.
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