Ausschreibungen und Aufträge: Forschungsdienste - D-Berlin
Forschungsdienste. Dokument Nr...: 40727-2007
Veröffentlicht: 17.02.2007
Vergabe an: NAME UND ANSCHRIFT DES WIRTSCHAFTSTEILNEHMERS, AN DEN DER AUFTRAG
VERGEBEN WURDE: Universität Duisburg-Essen, Fachbereich
Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und Qualifikation, D-45117
Essen. Tel. (0049)201-183-2042. URL: www.uni-duisburg-essen.de. Fax
(0049)201-183-3265.
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BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS), Referat IIb3, z. Hd. von Martin Weiland, Dagmar
Reidelshöfer, Kai Nehring, D-11017 Berlin. Tel. (0049 3018) 527-6530 o. -
6218. E-Mail: Martin.Weiland@bmas.bund.de. Fax (0049 3018) 527-5400.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.bmas.bund.de.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen.
Sozialwesen.
Sonstiges: Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz,
Rentenversicherung/Alterssicherung.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Forschungsvorhaben zu den arbeitsmarktlichen Wirkungen des neuen
Leistungssystems zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung (§§ 175, 175a
SGB III) und dessen Auswirkungen auf den Haushalt der
Arbeitslosenversicherung und des Bundes.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. der
Dienstleistung: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 08.
Hauptort der Dienstleistung: Berlin
NUTS-Code DE300.
II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Mit
dem Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung vom 24. April 2006
(BGBl I. S. 926) wurde das bisherige System der Winterbauförderung durch
ein neues System zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung abgelöst,
dessen zentrale Komponente das Saison-Kurzarbeitergeld ist. Die
ursprünglich vorgesehene Ausweitung der Förderung auf Betriebe außerhalb
der Baubranche, die von saisonbedingtem Arbeitsausfall betroffen sind,
wurde vom Bundestag zunächst zurückgestellt. Vor dem Hintergrund
bestehender Prognoseunsicherheiten und eventuell daraus resultierenden
Risiken für die Haushalte der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des
Bundes wurde beschlossen, das neue Leistungssystem zunächst (wie bisher)
auf das Baugewerbe zu beschränken. Über zwei Förderperioden hinweg soll
die Entwicklung untersucht werden, bevor dann im Herbst 2008 rechtzeitig
zur Schlechtwetterzeit 2008/2009 über eine eventuelle Ausweitung des
Berechtigtenkreises entschieden werden soll.
Die Evaluation des neuen Leistungssystems wurde gesetzlich in § 175b SGB
III festgeschrieben. Die Wirkungen des Saison-Kurzarbeitergeldes und
damit einhergehender ergänzender Leistungen sollen in den Förderperioden
2006/2007 und 2007/2008 untersucht werden; dabei sind insbesondere die
Wirkungen auf den Arbeitsmarkt und die finanziellen Auswirkungen für die
Arbeitslosenversicherung und den Bundeshaushalt zu betrachten.
Durch die Evaluation soll ermittelt werden, ob das
Saison-Kurzarbeitergeld die erhoffte Beschäftigungsstabilisierung in der
Bauwirtschaft erreichen konnte und unter Einbeziehung der ergänzenden
Leistungen Vorbild für andere Wirtschaftszweige sein kann, die ebenfalls
in den Wintermonaten von erheblicher Arbeitslosigkeit betroffen sind.
Neben den arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen soll die Untersuchung auch
die fiskalpolitischen Folgen der Systemumstellung beleuchten. Im
Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob das Ziel der Kostenneutralität des
neuen Systems erreicht werden konnte. Sollte dies wider Erwarten nicht
der Fall sein, können gesetzgeberische oder hiermit kommunizierende
verordnungsrechtliche Maßnahmen zur finanziellen Entlastung getroffen
werden. Sollte sich die neue Förderleistung jedoch bewähren, kann die
Entscheidung des Bundestages über eine mögliche Ausweitung des
Adressatenkreises vorbereitet werden.
Ein parlamentarisches Verfahren zur Umsetzung eventuell notwendiger
Anpassungen soll im Vorfeld der Schlechtwetterperiode 2008/2009 (ab 1.
Dezember 2008) abgeschlossen werden. Dies setzt voraus, dass der
Evaluationsbericht dem Bundestag spätestens zur Jahresmitte 2008
vorgelegt wird. Angesichts dieses engen Zeitkorsetts wird es nicht
möglich sein, die Förderperiode 2007/2008 umfassend zu untersuchen, da
beispielsweise Förder- und Erstattungsanträge bis Ende Juni 2008 gestellt
werden können.
Es gilt ein Untersuchungskonzept zu entwickeln, das sich nicht auf
prozessbezogene Daten beschränkt, sondern darüber hinaus durch eigene
Erhebungen zusätzliche Daten generiert. Durch begleitende Befragungen
sollen Handlungsmuster und Beweggründe der Arbeitnehmer/-innen und
Arbeitgeber/-innen für oder gegen die Nutzung des neuen Fördersystems
zeitnah erhoben werden.
Der Untersuchungsgegenstand soll primär umfassen:
- die Akzeptanz und Nutzung des neuen Fördersystem im Vergleich zum
bisherigen Fördersystem,
- den Einfluss des neuen Fördersystem auf die betriebliche
Arbeitszeitflexibilisierung,
- die Auswirkungen des neuen Fördersystem auf Beschäftigung und
Arbeitslosigkeit im Baugewerbe,
- die finanziellen Auswirkungen des neuen Fördersystems auf den Haushalt
des Bundes und der Bundesagentur für Arbeit im Vergleich zum bisherigen
Fördersystem,
- Folgen für den bei der Bundesagentur für Arbeit und den Betrieben
anfallenden Verwaltungsaufwand,
- Beitrag der Förderung zu einem evtl. Abbau der Unterbeschäftigung in
den Wintermonaten.
II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73110000.
II.1.6) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein.
II.2) ENDGÜLTIGER GESAMTWERT DES AUFTRAGS
II.2.1) Endgültiger Gesamtwert des Auftrags: Wert: 486814.00 EUR.
Einschließlich MwSt. MwSt.-Satz (%): 19.0.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum
Wettbewerb.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf folgende Kriterien:
1. Qualität des Angebots. Gewichtung: 45.
2. Zweckmäßigkeit der Leistung. Gewichtung: 20.
3. Preis. Gewichtung: 35.
IV.2.2) Es wurde eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: IIb3-21531/25.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags:
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2006/S 159-171779 vom 23.8.2006.
ABSCHNITT V: AUFTRAGSVERGABE
AUFTRAGS-NR.: VKZ 06 02 02
BEZEICHNUNG: Evaluation des neuen Leistungssystems zur Förderung
ganzjähriger Beschäftigung
V.1) TAG DER AUFTRAGSVERGABE: 10.1.2007.
V.2) ZAHL DER EINGEGANGENEN ANGEBOTE: 3.
V.3) NAME UND ANSCHRIFT DES WIRTSCHAFTSTEILNEHMERS, AN DEN DER AUFTRAG
VERGEBEN WURDE: Universität Duisburg-Essen, Fachbereich
Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und Qualifikation, D-45117
Essen. Tel. (0049)201-183-2042. URL: www.uni-duisburg-essen.de. Fax
(0049)201-183-3265.
V.4) ANGABEN ZUM AUFTRAGSWERT Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 486814.00 EUR.
Einschließlich MwSt. MwSt.-Satz (%) 19.0
Bei jährlichem oder monatlichem Wert: Anzahl der Monate: 18.
V.5) ES KÖNNEN UNTERAUFTRÄGE/SUBAUFTRÄGE VERGEBEN WERDEN: Ja. Bitte
geben Sie den Wert oder Anteil des Auftrags an, der an Dritte vergeben
werden dürfte:
Wert ohne MwSt. 142857.00 EUR.
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Subunternehmer
vergeben werden kann: quantitative Erhebungen durch
Unternehmensbefragungen (zwei Wellen).
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN:
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Bundeskartellamt,
Vergabekammer, Kaiser-Friedrich-Straße 16, D-53113 Bonn. E-Mail:
info@bundeskartellamt.bund.de. URL: www.bundeskartellamt.de.
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind: siehe Abschnitt VI.3.1).
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 15.2.2007.
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